Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?
Es ist wird wieder einmal heftig über die Vermögensteuer diskutiert, doch der Optimismus, dass sie wirklich kommt, hält sich in Grenzen. Es stellt sich aber die Frage, was ökonomisch für oder gegen eine Besteuerung von Vermögen spricht.
Die Finanzierung öffentlicher Ausgaben ist gerade auch in Krisenzeiten unerlässlich, um soziale Leistungen auszubauen, Bildung und Kultur ausreichend zu finanzieren, öffentliche Infrastrukturprojekte realisieren zu können, eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben kurz: Um den Lebensstandard der Menschen zu sichern. Diese Ausgaben sind grundsätzlich über Steuereinnahmen, zum Teil auch über eine staatliche Neuverschuldung zu realisieren. Und dabei muss gelten: Wer mehr hat, der hat auch eine größere Steuerlast zu tragen. Es ist daher schwer verständlich, warum Österreich auf Einnahmen aus Substanzsteuern – also aus Erbschafts- und Vermögensteuern – weitgehend verzichtet. Ein paar Argumente für die Debatte:
- Österreich ist bei der Besteuerung von Vermögen und Erbschaften (fast) Schlusslicht in der EU. 2006 wurden gerade einmal 0,6 des BIP durch diese Steuern eingehoben. Der Durchschnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Großbritannien waren es 4,6 Prozent des BIP (Standard vom 09.04.09). Bei einer Anhebung auf den EU-Durchschnitt würde Österreich 4 Mrd. Euro jährlich zusätzlich einnehmen.
- Vermögen sind extrem ungleich verteilt. Wer wirklich eine Umverteilung will, der muss in die Substanz dieser Vermögen eingreifen.
- Die Angst vor einer Vermögensteuer ist enorm. Menschen, die durch bessere öffentliche Leistungen profitieren würden, lehnen deren Finanzierung über eine Vermögensteuer dennoch ab. Dabei muss klar sein: Eine Vermögensteuer kann so ausgestaltet werden, dass kleinere und mittlere Vermögen steuerfrei bleiben. Dafür können entsprechende Freibeträge vorgesehen werden. Das Schüren der Angst vor Vermögensteuern ist interessengeleitet und nicht rational.
- Gegen die Vermögensteuer wird eingewandt, dass dieses Geld bereits versteuertes Einkommen sei und eine doppelte Besteuerung nicht zulässig ist. Nun wird aber jedes Einkommen bei Verausgabung mehrfach besteuert: Erst durch die Lohn- und Einkommensteuer, dann durch diverse Verbrauchsteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw.). Es gibt keinerlei Begründung, warum das nicht so sein sollte. Daher können auch Vermögensteuern eingehoben werden, so denn der politische Wille da ist.
Neben der Frage der Einnahmen ist immer die Frage der Funktion zu beachten. Eine Besteuerung von Vermögen lässt sich einerseits aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip, andererseits aus dem Äquivalenzprinzip begründen. Aus Vermögen entstehen Leistungen wie bspw. Einkommen, Prestige, Macht, Sicherheit. Eine Person, die Leistungsfähiger ist, ist jedoch stärker zu besteuern. Dies ist kein Naturgesetz, aber eine politische Setzung. Diese gilt es zu verteidigen, weil das Leistungsfähigkeitsprinzip eine der zentralen Säulen eines Sozialstaates darstellt. Ein solcher kann nur bei Umverteilung funktionieren, denn wenn jede Gruppe für sich selbst sorgen muss, dann ist das kein Wohlfahrtsstaat mehr. Zudem leistet der Staat auch etwas für die Vermögenden: Er garantiert das Eigentum, er stellt die juristische und sächliche Infrastruktur zur Verfügung, die notwendig sind, dass Vermögen entstehen und existieren kann. Daher kann der Staat nach dem Äquivalenzprinzip auch Steuern auf Vermögen begründet einheben.
Es ist nicht einzusehen, dass Österreich auf die dringend benötigten Einnahmen aus der Vermögensteuern verzichtet. Die positiven Effekte – Einnahmesteigerung, gleichere Verteilung, weniger Kapitalakkumulation – sind groß und sollten die Politik dazu veranlassen, endlich zu handeln. Mit einem Verweis auf das Regierungsprogramm ist es nicht getan. Erstens ist es ein Fehler, dass dort keine Vermögensteuer benannt wird. Zweitens kann man Fehler korrigieren. Und Drittens ist die wirtschaftliche Situation eine deutlich andere als zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen.