§ 278a StGB: Ein Angriff auf die Zivilgesellschaft – BEIGEWUM

§ 278a StGB: Ein Angriff auf die Zivilgesellschaft

am 27. August 2009 um 15:23h

Am 21. Mai 2008 stürm­ten Spe­zi­al­ein­hei­ten der Poli­zei gegen ca. 6:00 Uhr min­des­tens 24 Woh­nun­gen bzw. Ver­eins­lo­ka­le von Tierrechtsaktivist_​innen in Wien und ande­ren Orten in Öster­reich. Vie­le der Bewohner_​innen wur­den mit gezo­ge­nen Waf­fen aus dem Schlaf gerissen.

Begrün­dung für die Haus­durch­su­chun­gen ist der Vor­wurf der “Bil­dung einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on” gemäß §278a StGB, sowie ver­schie­de­ne Straf­tat­be­stän­de wie Sach­be­schä­di­gun­gen, Brand­stif­tun­gen etc.

§278a StGB stellt die Grün­dung oder Betei­li­gung an einer sog. „kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on“ unter Stra­fe. Die­se muss “eine grö­ße­re Zahl von Per­so­nen“ umfas­sen, län­ge­re Zeit bestehen und auf die „wie­der­keh­ren­de und geplan­te Bege­hung schwer­wie­gen­der straf­ba­rer Hand­lun­gen“ aus­ge­rich­tet sein. . Ein­ge­führt wur­de der Para­graph zur Bekämp­fung der grenz­über­schrei­ten­den orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät – ins­be­son­de­re des Han­dels mit Men­schen, Dro­gen, Falsch­geld, radio­ak­ti­ven Stof­fen oder Waf­fen – die durch ihre Tätig­keit „eine Berei­che­rung in gro­ßem Umfang oder erheb­li­chen Ein­fluß auf Poli­tik oder Wirt­schaft anstrebt“.

Die U‑Haft für die ver­haf­te­ten Tierrechtsaktivist_​innen wur­de mehr­mals mit der Begrün­dung von Ver­dun­ke­lungs- und Tat­be­ge­hungs­ge­fahr ver­län­gert. Nach 105 Tagen Haft und unzäh­li­gen glo­ba­len Soli­da­ri­täts­be­kun­dun­gen wie Demons­tra­tio­nen, Tier­be­frei­un­gen, Klet­ter­ak­tio­nen, etc. befin­den sich die Aktivist_​innen end­lich wie­der auf frei­em Fuß.

Am 11. August 2009 wur­de bekannt, dass ein Straf­an­trag gegen 10 der ehe­mals inhaf­tier­ten Tierrechtsaktivist_​innen am Gericht Wie­ner Neu­stadt liegt, damit ist klar, dass es zu einem Pro­zess gegen sie kom­men wird. Die Ermitt­lun­gen gegen sie und wei­te­re Aktivist_​innen wer­den wegen zusätz­li­cher Vor­wür­fe trotz­dem wei­ter geführt.

So gibt es erst­ma­lig Details aus den Straf­an­trä­gen gegen 10 Tierrechtler_​innen: Vor­ge­wor­fen wird den Beschul­dig­ten vor allem Akti­vi­tä­ten zur För­de­rung der Zie­le der ver­meint­li­chen kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on, so etwa die „Anmel­dung von Demons­tra­tio­nen“ gegen den Ver­kauf von Echt­pelz­pro­duk­ten, das Hal­ten von öffent­lich zugäng­li­chen Vor­trä­gen, das Ver­fas­sen von Arti­keln für Zeit­schrif­ten oder Recher­chen zu Pelz­ver­kauf und Tier­hal­tung. Ver­folgt wird also ganz all­täg­li­che und bis jetzt lega­le Arbeit von NGO‚s und ande­ren poli­ti­schen Grup­pen. Kon­kre­te Straf­ta­ten sol­len fast aus­schließ­lich von „unbe­kann­ten Mittäter_​innen“ began­gen wor­den sein. Kon­takt hat­ten die Beschul­dig­ten zu die­sen „Mittäter_​innen“ laut Straf­an­trag „zu unbe­kann­ter Zeit an unbe­kann­tem Ort“.

Über zwei Jah­re mas­sivs­te Ermitt­lun­gen waren offen­bar vor allem auf das öffent­li­che, poli­ti­sche und lega­le Enga­ge­ment von Per­so­nen und Ver­ei­nen fokus­siert. Wovor bereits seit lan­gem gewarnt wird, dass die Anwen­dung von Orga­ni­sa­ti­ons-Para­gra­phen wie die­sem der Kri­mi­na­li­sie­rung und Über­wa­chung von poli­ti­schen Bewe­gun­gen Tür und Tor öff­net, hat sich bestätigt.

Wei­te­re Hin­ter­grün­de zu die­sem Fall fin­den sich auf der Home­page http://antirep2008.lnxnt.org/ Dort wird auch um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zur Bewäl­ti­gung der Kos­ten die für die Anwält_​innen anfal­len gebe­ten. Ers­ten Schät­zun­gen zufol­ge belau­fen sich die­se auf meh­re­re 10.000 Euro pro Person.

Kon­to­num­mer: 01910815837, Bank­leit­zahl: 14 000
Kon­to­in­ha­be­rin: Grün­al­ter­na­ti­ve Jugend Wien, Zweck (wich­tig, bit­te auf jeden Fall ange­ben!): Anti­rep 2008
IBAN: AT451400001910815837, BIC: BAWAATWW

Getrof­fen hat es weni­ge, gemeint sind wir alle! Dar­um hier der Appell, aktiv zu wer­den, Soli­da­ri­täts­ak­tio­nen zu star­ten und auf das Soli­kon­to zu spenden!


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