„Sie können sich die Heimkosten für 2 Monate leisten!“ – BEIGEWUM

„Sie können sich die Heimkosten für 2 Monate leisten!“

am 16. Mai 2011 um 14:02h

Der Sozi­al­hil­fe­ver­band Lie­zen bie­tet für sei­ne Bür­ge­rIn­nen ein ganz beson­de­res Online-tool – den Heim­kos­ten­rech­ner. Er soll zei­gen, wie viel ein Platz in einem Pfle­ge­heim kos­tet. Gleich­zei­tig offen­bart er das Kon­zept der öster­rei­chi­schen Pfle­ge­fi­nan­zie­rung, und das in nur zwei Fra­gen: (1) „Ihre Pen­si­on brut­to in Euro beträgt?“, und (2) „Ihre Pen­si­on reicht für die monat­li­chen Heim­kos­ten nicht aus! Besit­zen Sie Ersparnisse?“


Wird man in Öster­reich pfle­ge­be­dürf­tig, schlägt die 100%ige Ver­mö­gens­steu­er zu. Alles wird ver­wer­tet, bevor die öffent­li­che Hand ein­springt. Im Fach­jar­gon nennt man das den Eigen­re­gress, der Bar­ver­mö­gen, Wert­pa­pie­re und Eigen­tum ein­zieht. Noch wei­te­re Krei­se zieht der Ange­hö­ri­gen­re­gress, der kürz­lich in der Stei­er­mark wie­der ein­ge­führt wur­de. Eltern, Kin­der und Ehe­gat­ten bzw. Erben sind dann gesetz­lich ver­pflich­tet, Sozi­al­hil­fe­kos­ten, die wäh­rend eines Heim­auf­ent­hal­tes ent­ste­hen, zu ersetzen.


Eigen­tums­be­steue­rung und Pfle­ge sind also mit­ein­an­der ver­quickt – aller­dings nicht in der Form, dass die Rei­che­ren für die Ärme­ren ein­ste­hen, son­dern so, dass die Armen allein daste­hen. Ver­mö­gens­be­zo­ge­ne Steu­ern könn­ten jedoch hel­fen, den stei­gen­den Finan­zie­rungs­druck auf­grund demo­gra­fi­scher Ent­wick­lung und not­wen­di­gem Aus­bau des Dienst­leis­tungs­sys­tems zu lin­dern. In den nächs­ten ein­ein­halb Jah­ren wird unter Feder­füh­rung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les eine Arbeits­grup­pe für die Neu­ge­stal­tung des öster­rei­chi­schen Pfle­ge­sys­tems tagen. Auch hier wird man nicht umhin kom­men, alter­na­ti­ve steu­er­ba­sier­te For­men der Finan­zie­rung anzudenken.


Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann uns näm­lich alle tref­fen. Das lau­tet dann so: „Sie kön­nen sich die Heim­kos­ten für 2 Mona­te leis­ten! Ab dem 3. Monat muss für Sie jedoch…“


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