Syntagma, Puerta del Sol, Tottenham – Autoritäre Wende und Gespenster des Politischen in Europa – BEIGEWUM

Syntagma, Puerta del Sol, Tottenham – Autoritäre Wende und Gespenster des Politischen in Europa

am 29. August 2011 um 19:56h
Der Syn­tag­ma-Platz in Athen, die Puer­ta del Sol in Madrid und der Stadt­teil Tot­ten­ham in Lon­don ste­hen emble­ma­tisch für eine Renais­sance der Kämp­fe in Euro­pa. Beset­zung, Pro­test, Auf­stand – die Gespens­ter des Poli­ti­schen schei­nen erneut die euro­päi­sche Büh­ne betre­ten zu haben. Die Hege­mo­nie des Neo­li­be­ra­lis­mus ist brü­chig gewor­den. Das bedeu­tet nicht, dass die Herr­schaft neo­li­be­ra­ler Poli­tik durch­bro­chen ist – nichts beweist ihre Domi­nanz anschau­li­cher als die euro­pa­wei­ten Aus­teri­täts- und Spar­pro­gram­me – son­dern, dass ihre Durch­set­zung immer weni­ger auf den Kon­sens der Men­schen trifft. Dass die Pra­xen zur Auf­recht­erhal­tung der Macht­ver­hält­nis­se neu zusam­men­ge­setzt wer­den, ist nicht nur den Bil­dern der Auf­stands­be­kämp­fung zu ent­neh­men. So mein­te der bri­ti­sche Pre­mier David Came­ron im Anschluss an die Vor­fäl­le in Lon­don: „Wir brau­chen einen Gegen­schlag (…) Was auch immer die Poli­zei für nötig hält, wird ihr vom Gesetz­ge­ber auch zur Ver­fü­gung gestellt.“ Die hege­mo­nia­le Pha­se des Neo­li­be­ra­lis­mus scheint nun auch im impe­ria­len Zen­trum zu Ende zu gehen (Anschau­lich wird dies am bür­ger­li­chen Selbst­zwei­fel mit dem Neo­li­be­ra­lis­mus auf das fal­sche Pferd gesetzt zu haben). Zu sei­ner Auf­recht­erhal­tung soll Zwang die weg­bre­chen­de Zustim­mung ersetzen.

 

Auto­ri­tä­res Wirtschaftsrecht

Die­ser Umstand lässt sich nicht nur an den Gewalt­mit­teln able­sen, die in den Städ­ten gegen Men­schen zum Ein­satz kamen, son­dern auch an Maß­nah­men auf höhe­rer Maß­stabs­ebe­ne. Zwar schmie­det das euro­päi­sche Staats­ap­pa­ra­te- und Medi­en­en­sem­ble an einer alter­na­ti­ven Erzäh­lung, die aufs Neue den All­tags­ver­stand erobern soll: Die mul­ti­ple Kri­se des neo­li­be­ra­len Kapi­ta­lis­mus wird als eine der Staats­schul­den und der man­geln­den Wett­be­werbs­fä­hig­keit rein­ter­pre­tiert . Doch für den Fall, dass das reak­tua­li­sier­te Nar­ra­tiv nicht greift, ist in den letz­ten Mona­ten eine beacht­li­che Appa­ra­tur an Zwangs­maß­nah­men im Feld des euro­päi­schen Wirt­schafts­rechts in Stel­lung gebracht wor­den. Mit­tels der als Ret­tungs­schirm bekannt gewor­de­nen Euro­pean Finan­cial Sta­bi­li­ty Faci­li­ty (EFSF) stel­len die euro­päi­schen Regie­run­gen jenen Län­dern, deren Re-Finan­zie­rungs­kos­ten durch Kri­se und koor­di­nier­te Spe­ku­la­ti­on explo­diert sind, Kre­di­te zur Ver­fü­gung. Die­se sind jedoch an eine „strik­te Kon­di­tio­na­li­tät“ gebun­den. Nur gegen Umset­zung der mitt­ler­wei­le all­ge­gen­wär­ti­gen Struk­tur­an­pas­sungs­pro­gram­me wer­den die ent­spre­chen­den Geld­mit­tel zu Ver­fü­gung gestellt. Nicht die gern bemüh­te euro­päi­sche Soli­da­ri­tät treibt die Geber­län­der dazu an. Viel­mehr sol­len die Kre­di­te garan­tie­ren, dass alte Schul­den bezahlt wer­den – bei Ban­ken der euro­päi­schen Export­welt­meis­ter und Mit­ver­ur­sa­chern der Kri­se (vor allem Deutsch­land und Öster­reich). Allein die deut­schen Ban­ken hal­ten grie­chi­sche Staats­an­lei­hen in der Höhe von mehr als 15 Mil­li­ar­den Euro. Wäh­rend sich die „auf­ge­klär­te“ Zivil­ge­sell­schaft und ihre Intel­lek­tu­el­len noch am Euro-Plus-Pakt abar­bei­ten, ein The­sen­pa­pier aller euro­päi­schen Staats- und Regie­rungs­chefs zur För­de­rung der „euro­päi­schen Wett­be­werbs­fä­hig­keit“, hat sich im Code der euro­päi­schen Rechts­form, ein beacht­li­ches Paket (Eco­no­mic Gover­nan­ce) zur Ver­schär­fung des neo­li­be­ra­len Kon­sti­tu­tio­na­lis­mus zusam­men­ge­schnürt. Mit dem als „Six­pack“ bezeich­ne­ten Bün­del aus fünf Ver­ord­nun­gen und einer Richt­li­nie möch­te die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on im Bünd­nis mit den Staats- und Regie­rungs­chefs ers­tens den 1997 beschlos­sen Sta­bi­li­täts- und Wachs­tums­pakt radi­ka­li­sie­ren, zwei­tens durch ein Ver­fah­ren zur „Ver­mei­dung und Kor­rek­tur makro­öko­no­mi­scher Ungleich­ge­wich­te“ ergän­zen und drit­tens ent­spre­chen­de Sank­tio­nen ver­schär­fen bezie­hungs­wei­se ein­füh­ren. Dar­über hin­aus wird die Rol­le der Kom­mis­si­on in den ent­spre­chen­den Ver­fah­ren mas­siv auf­ge­wer­tet: In Zukunft soll die Brüs­se­ler Exe­ku­ti­ve Ent­schei­dun­gen, ins­be­son­de­re auch die Ver­hän­gung von Sank­tio­nen, de fac­to allei­ne tref­fen („Rever­se Majo­ri­ty Rule“).


Hege­mo­nie und Rechtsform

Dass die euro­päi­sche Inte­gra­ti­ons­wei­se durch den Ein­bau von auto­ri­tä­ren Regie­rungs­tech­no­lo­gien von ihrem hege­mo­nia­len Pfad abkommt, lässt sich auch anhand der Art und Wei­se zei­gen, wie die neu­en Maß­nah­men ein­ge­führt wer­den sol­len. Die­se ver­stößt näm­lich gegen zen­tra­le Kate­go­rien der euro­päi­schen Rechts­form. Unter bür­ger­lich demo­kra­ti­schen Betriebs­tem­pe­ra­tu­ren wer­den gesell­schaft­li­che Kräf­te­ver­hält­nis­se in den Ver­fah­ren der Rechts­form in juris­ti­sche über­setzt und hege­mo­ni­al ein­ge­bun­den. Die juri­di­schen Intel­lek­tu­el­len, etwa des Euro­päi­schen Gerichts­hofs, wer­den so zu Organisator_​innen eines fein­glied­ri­gen rechts­för­mi­gen Kon­sen­ses, der auf­ein­an­der­tref­fen­de Inter­es­sen in Form von Durch­brü­chen und dar­auf fol­gen­de Zuge­ständ­nis­se in einem lang­wie­ri­gen Pro­zess zu einem hege­mo­nia­len Pro­jekt zusam­men­fügt. Eine der zen­tra­len Cha­rak­te­ris­ti­ka der Rechts­form ist daher, dass sie Hege­mo­nie durch die Beach­tung von Ver­fah­ren her­stellt. Genau dies ist bei den „Geset­zen“, mit denen die euro­päi­schen Regie­run­gen den neo­li­be­ra­len Kon­sti­tu­tio­na­lis­mus ver­schär­fen wol­len, nicht der Fall. So ver­stößt das „Eco­no­mic Gover­nan­ce Paket“ gegen die euro­päi­schen Ver­trä­ge, da die Kom­pe­tenz­grund­la­ge auf wel­che die Kom­mis­si­on ihre Vor­schlä­ge gestützt hat, weder die neu­en Sank­tio­nen noch die Rever­se Majo­ri­ty Rule vor­se­hen. Wäh­rend der Ver­trag von Maas­tricht Anfang der 1990er noch leicht die Mehr­hei­ten für eine Wirt­schafts- und Wäh­rungs­uni­on errei­chen konn­te, die er auf die Ein­hal­tung der Grund­sät­ze „sta­bi­le Prei­se, gesun­de öffent­li­che Finan­zen und mone­tä­re Rah­men­be­din­gun­gen sowie eine dau­er­haft finan­zier­ba­re Zah­lungs­bi­lanz“ (Art. 119 Abs. 3 AEUV) fest­leg­te, ist die neo­li­be­ra­le Hege­mo­nie heu­te brü­chig: Für eine ent­spre­chen­de Ver­trags­än­de­rung sind die Mehr­hei­ten nicht gesi­chert – daher wird sie umgangen.


Gespens­ter des Politischen

Die Neu­zu­sam­men­set­zung der Pra­xen zur Auf­recht­erhal­tung der Macht­ver­hält­nis­se hat durch die Dyna­mik der Kri­se und die Renais­sance der Kämp­fe an Geschwin­dig­keit gewon­nen. Der Umstand, dass die auto­ri­tä­re Wen­de des neo­li­be­ra­len Pro­jek­tes auch auf dem euro­päi­schen Ter­rain und unter Ein­satz von rechts­för­mi­gen Attrap­pen voll­zo­gen wird, for­dert die Gespens­ter des Poli­ti­schen her­aus. Wol­len die Bewe­gun­gen nicht Gefahr lau­fen, dass sich natio­na­lis­ti­sche Kräf­te in sie ein­schrei­ben und dadurch ihr Ein­bau in eine auto­ri­tä­re Wett­be­werbs­staat­lich­keit erleich­tert wird, brau­chen sie auch ein trans­na­tio­na­les Pro­gramm der Trans­for­ma­ti­on. Die drei zen­tra­len Pro­jek­te des Neo­li­be­ra­lis­mus soll­ten dabei im Fokus ste­hen: Ent­de­mo­kra­ti­sie­rung, Um-Ver­tei­lung und Kon­sti­tu­tio­na­li­sie­rung eines unbe­schränk­ten Eigen­tums­rechts. Ein Bruch mit der ver­fas­sungs­recht­li­chen Immu­ni­sie­rung der Poli­tik des abso­lu­ten Eigen­tums hät­te die Strei­chung der Grund­sät­ze (sie­he oben) und Ziel­re­gime (Maas­tricht-Kri­te­ri­en; Indi­ka­to­ren der Eco­no­mic Gover­nan­ce) der Wirt­schafts- und Wäh­rungs­uni­on zur Vor­aus­set­zung. Die soge­nann­ten Markt­frei­hei­ten (für Waren, Dienst­leis­tun­gen, Kapi­tal und Arbeit) müss­ten von einem Sys­tem, das ihre Beschrän­kung ver­bie­tet, zu Ansprü­chen gegen Dis­kri­mi­nie­rung umge­baut wer­den. Die Neu­erfin­dung des Öffent­li­chen durch eine gesell­schaft­lich ver­wal­te­te­te „Infra­struk­tur des guten Lebens aller“, soll­te von allen Blo­cka­den des Wirt­schafts­rechts (ins­be­son­de­re des Ver­ga­be- und Bei­hil­fen­rechts) befreit wer­den. Die durch den Steu­er­wett­be­werb in Euro­pa befeu­er­te Umver­tei­lung, die etwa dazu geführt hat, dass Unter­neh­men im Schnitt weni­ger als 10% Steu­ern zah­len, gilt es durch ein­heit­li­che Steu­ern für Finanz­märk­te (Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er, Ban­ken­ab­ga­be etc), Unter­neh­men (Kör­per­schafts­steu­er) und Ver­mö­gen (Kapi­tal­ertrag­steu­er) zu been­den. Allein die Hebung der euro­päi­schen Demo­kra­tie auf bür­ger­li­ches Niveau (eine umfas­sen­de euro­päi­sche Legis­la­ti­ve bestimmt eine ent­spre­chen­de Exe­ku­ti­ve und kann eine Ände­rung „der Ver­fas­sung“ beschlie­ßen) hät­te den Effekt, dass die Kon­sti­tu­ti­on der Men­schen zum Wettbewerbs-„Volk als Nati­on“ („wir Deut­sche“) durch natio­nal­staat­li­che Politiker_​innen erschwert wäre und sich gleich­zei­tig ein trans­na­tio­na­ler Reso­nanz­raum für wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen der Bewe­gun­gen kon­sti­tu­ie­ren wür­de. Syn­tag­ma, Puer­ta del Sol, Tot­ten­ham haben das Poli­ti­sche zurück auf die Plät­ze und Vier­tel der Städ­te gebracht – nach Pra­xen und Trans­for­ma­ti­ons­per­spek­ti­ven zum Spuk auf euro­päi­scher Maß­stabs­ebe­ne muss noch gesucht werden.


Die­ser Ein­trag ist die leicht geän­der­te Fas­sung eines gleich­na­mi­gen Bei­tra­ges, der in der Nr. 11 des Pra­ger Früh­lings erscheint. 


Autor_​inneninfo: Lukas Obern­dor­fer arbei­tet zu einer kri­ti­schen Theo­rie & Empi­rie der euro­päi­schen Inte­gra­ti­on und des Euro­pa­rechts. Er ist  Redak­ti­ons­mit­glied des juri­di­kum (zeit­schrift für kritik|recht|gesellschaft) und Kura­to­ri­ums­mit­glied des Insti­tut Soli­da­ri­sche Moder­ne.      


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