10.11.: Diskussion „STAATSBANKROTT“
Do, 10. November um 19 Uhr
„STAATSBANKROTT –
Alternative zu Austeritätspolitik und Weg aus der Euro-Krise?“
Podiumsdiskussion mit:
Kunibert Raffer (Universität Wien) und
Helene Schuberth (Österreichische Nationalbank)
Moderation: Cornelia Staritz, ÖFSE
Alois Wagner Saal, C3 – Centrum für Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, 1090 Wien
2.11.: Präsentation & Diskussion „ZAHLEN BITTE!“
Mi, 2. November 2011 um 19.00
„ZAHLEN BITTE! –
Die Kosten der Krise tragen wir alle“
Buchpräsentation von
Dr. Markus Marterbauer, Wirtschaftsforscher
in Diskussion mit
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Brand, Professor für Internationale Politik
NIG – Neues Institutsgebäude, Universitätsstraße 7,
1090 Wien, Hörsaal II (Erdgeschoß)
Welche Konsequenzen sind aus der Krise zu ziehen? Welche Leerstellen
kennzeichnen die gegenwärtige Krisenpolitik? Wo liegen Ansatzpunkte für
progressive Antworten? Diese und andere Fragen sollen im Rahmen der
Buchpräsentation diskutiert werden.
Eine Kooperation des Instituts für Politikwissenschaft und des BEIGEWUM
Staatsbankrott – Alternative zu Austeritätspolitik und Weg aus der Euro-Krise ?
Über die Sinnhaftigkeit und die Folgen einer Staatsinsolvenz im Euroraum gibt es geteilte Meinungen. Inwieweit ist eine geordnete Staatsinsolvenz sinnvoll und würde die ökonomischen und sozialen Kosten der Krise in den betroffenen Ländern und im Euroraum reduzieren? Welche Erfahrungen gibt es mit dem Instrument des Staatbankrotts besonders in Ländern des Südens, wo dieses Instrument seit langem gefordert wird ? Wie kann eine geregelte Staatsinsolvenz im Euroraum gestaltet werden ? Inwieweit würde eine geregelte Staatsinsolvenz zu Ansteckungseffekten führen und dadurch die Krise verschärfen? Welche alternativen Politiken gibt es zum Staatsbankrott, um die Krise zu entschärfen und die ökonomischen und sozialen Kosten der Krise reduzieren?
Im aktuellen Kurswechsel (Hauptthema: „Rohstoffe“) kommen dazu zwei unterschiedliche Positionen zu Wort: Kunibert Raffer (Uni Wien) fordert schon seit Jahrzehnten eine Staatsinsolvenzprozedur vor allem für Länder des Südens. Torsten Niechoj (IMK) betont hingegen die Gefahren einer Staatsinsolvenz im Euroraum und argumentiert für alternative Lösungen.
Das Heft erscheint Mitte November, die Debattenbeiträge sind vorab online.
Am 10.November 2011 um 19h in C3 (Sensengasse 3, 1090 Wien) gibt es eine BEIGEWUM/ÖFSE-Diskussionsveranstaltung zum Thema mit Helene Schuberth und Kunibert Raffer.
Warum die Bildungskarenz reformiert werden sollte!
Seit dem Krisenjahr 2009 erfreut sich die Bildungskarenz in Österreich steigender Beliebtheit – und der Trend hält auch 2011 weiter an. Wer kennt nicht jemanden in seinem Bekanntenkreis, der freudig bekundet: Ich bin für ein Jahr in Bildungskarenz! Ja, und was wäre auch auszusetzen daran, dass ArbeitnehmerInnen den Herausforderungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt durch Weiterbildung begegnen? A priori natürlich wenig, erst ein genauerer Blick auf die Realitäten lässt Zweifel aufkommen und an Reformen denken.
1998 wurde die Bildungskarenz im Zuge einer Pensionsdiskussion eingeführt. Ur-sprüngliches Ziel war die intelligente Entlastung des Arbeitsangebotes. Wenn sich eine ArbeitnehmerIn mit einem Arbeitgeber einigt, dann besteht im Prinzip ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn eine Ausbildung, ein Kurs, ein Seminar im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (16 Stunden bei Betreuungspflichten) besucht wird. Bis 2008 blieb der „take-up“ releativ gering, in den meisten Jahren gingen weniger als 2000 Personen in Bildungskarenz. Mit der Krise änderten sich Muster und Ausmaß der Inanspruchnahme: 2009 und 2010 gingen jeweils ca. 11.000 in Bildungskarenz, v. a. Männer aus dem von der Krise besonders betroffenen Bereich „Herstellung von Waren“ in OÖ und Stmk. Sprunghaft stiegen allerdings auch die Ausgaben (inkl. Sozialversicherungsbeiträgen) des AMS von ca. €10 Mio. (2007) auf €108 (2010) an.
Einer aktuellen Studie des IHS (Lassnigg et. al. 2011, Evaluierung der Bildungskarenz 2000–2009, siehe: http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Statistische_Daten_und_ Studien/Studien/Arbeitsmarkt_Studien_) zufolge sind erstmals weitere Details zur Teilnahme und den Wirkungen der Bildungskarenz bekannt: Die BezieherInnen von Weiterbildungsgeld sind jünger und höher ausgebildet; sie kommen häufig aus den Wirtschaftsbereichen „Gesundheit/Soziales“ oder aus technischen Berufen; wenn den Ergebnissen der Befragung vertraut werden darf(?!), dann besuchen sie hochwertige und lange dauernde Kursen (durchschnittlich 9,5 Monate) – sie holen etwa die Matura nach, machen den Werkmeister, schließen ihr Studium ab, belegen eine berufsorientierten Kurs, etc.; insgesamt sind ca. 90% der TeilnehmerInnen „mit den Auswirkungen der Bildungskarenz sehr zufrieden“.
Wenn aber ohnehin alle zufrieden sind, warum sollte dann die Bildungskarenz reformiert werden?
• Weil die Bildungskarenz keinen Beitrag zur Korrektur der Schieflage in der beruflichen Weiterbildung leistet, ja sie zementiert vielmehr den „Matthäus-Effekt“ noch weiter ein, weil sie von Personen mit maximal Pflichtschulabschluss weit unterdurchschnittlich in Anspruch genommen wird, die Umverteilung also nach oben läuft. Oder anders gewendet: Die durchschnittliche Leistungshöhe liegt beim Weiterbildungsgeld mit ca. €863 monatlich um etwa 15% über dem Arbeitslosengeld, ca. 10% der BezieherInnen von Weiterbildungsgeld erhalten zwischen €1400–1500 im Monat. Überspitzt formuliert könnte man auch sagen, dass die Hauptschüler den Maturanten ihren Uni-Abschluss bezahlen.
• Weil auf Grund eines vermeintlich hohen Aufwandes und versicherungsrechtlicher Einwände weder der Kursbesuch, noch der Kurserfolg vom AMS überprüft werden – ein Umstand, der dem Missbrauch natürlich Tür und Tor öffnet. Zu Beginn der Karenz muss lediglich eine Bescheinigung über das Ausmaß der Weiterbildungsteilnahme von 20 Wochenstunden (wovon allerdings 12 Stunden als „Lern- und Studienzeiten“ angerechnet werden) vorgelegt werden, beim Studium genügt überhaupt nur die Inskriptionsbestätigung!
• Weil die IHS-Untersuchung hinsichtlich der kausalen Wirkungen der Bildungskarenz in Bezug auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Einkommen auch nach 7 Jahren Nachbeobachtung keine signifikant positiven Effekte finden konnte (einzige Ausnahme: Personen mit Lehrabschuss, die die Meisterprüfung ablegen). Das hängt einerseits zusammen mit den TeilnehmerInnen an Bildungskarenz, die im überwiegenden Ausmaß sehr stark in den Arbeitsmarkt integriert sind (stabile Beschäftigungskarrieren) aber andererseits möglicherweise auch mit fehlendem Ergebnisdruck und Missbrauch.
• Weil die Arbeitslosenversicherung kein Ersatz für ein mangelndes Hochschul-Stipendiumsystem sein kann: 2008 haben 43,9 aller Zugänge in Bildungskarenz ein Universitätsstudium begonnen, fortgeführt oder abgeschlossen.
• Und schließlich: weil ein € 100 Mio. Programm kein Pappenstiel mehr ist, die Frage nach Effektivität und Effizienz der Verwendung öffentlicher Mittel jedenfalls gestellt werden muss. Wird ja wohl noch erlaubt sein?
Angriff auf die Demokratie
Der Vorschlag zur Neugestaltung des Steuersystems, wie wir ihn von David Gulda im Standard lesen, ist ein Angriff auf die Demokratie. Gulda schlägt mit Sloterdijk vor, dass die Steuerpflichtigen selbst darüber entscheiden sollen, wo ihre Steuern ausgegeben werden soll. Wörtlich: „Der Gesetzgeber möge die Steuererhöhung auf Grundvermögen, Einkommen oder was immer in Prozent festlegen, es aber dem einzelnen Steuerpflichtigen überlassen, für welchen Zweck er das zusätzlich abgeführte Geld eingesetzt sehen will.“ Dies sei dann laut Gulda eine „Abkehr vom autokratischen Fiskalwesen dieser Republik und Einstieg in ein demokratisches, vom Bürger kontrolliertes Steuerverwendungssystem.“ Das Gegenteil ist richtig: Der Vorschlag impliziert die Abkehr von einem bürgerlich-demokratischen Staatswesen hin zu einem neuen Feudalismus. Der Witz an Steuern ist ja gerade, dass nicht der Einzelne über seine Verwendung verfügt, sondern das demokratisch gewählte Parlament.
Denken wir Gulda einmal weiter: Wir führen eine Vermögenssteuer ein, aber die Vermögenden entscheiden selbst, wohin das Geld geht. Die Steuer ist strenggenommen also keine Steuer, sondern eine „Zwangsspende“. Profitieren würden also die „Hobbies“ oder Leidenschaften der Vermögenden, vielleicht Kunst und Kultur. Gulda schlägt nur vor, die neuen Steuern bzw. die Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen diesem Prinzip zu unterwerfen, so dass das Parlament die Gelder in Kunst und Kultur reduzieren und Umverteilen könnte. Damit wäre die Idee von Gulda aber wirkungslos – zwar flössen die neuen Steuern dann bspw. in Kunst und Kultur, dafür würden die „alten“ Steuern aus diesem Bereich abgezogen. Daher werden Gulda und andere dann schnell fordern, das „Zwangsspenden“-Prinzip auf alle Steuern auszudehnen, damit das Parlament eben nicht einfach die evtl. Schieflage der „Spenden“-Adressaten korrigiert. Es müsste dann gelten: Alle Steuern werden mit der Ansage bezahlt, wo sie zu verwenden sind. Nun ist empirisch nicht gesichert, in welche Bereiche das Geld fließen würde. Sicher ist jedoch, dass die TransferleistungsempfängerInnen keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen mehr hätten, sondern von der Gnade insbesondere der großen SteuerzahlerInnen abhingen. Nur wenn ausreichend Geld für Bedürftige, Erziehende, Pflegende und zu Pflegende, soziale Einrichtungen usw. bezahlt würden, gäbe es diese Leistungen. Öffentlich Bedienstete würden ebenfalls nach dem „Good Will“ bezahlt, und nicht nach Arbeitsverträgen. Wenn die Steuerzahler nun (zumindest überwiegend) egoistisch Handeln, dann werden Unternehmen die Gelder für Straßen, Flughäfen und Unternehmenssubventionen usw. eingesetzt sehen wollen, die Eltern der Mittelschichten werden evtl. die Hochschulen fördern wollen usw. Was bleibt da für Arbeitslose, Kranke und Alte?
Wenn Gulda treuherzig schreibt, er „würde zum Beispiel öffentlichen Großbauten oder Rüstungsaufwendungen die Finanzierung verweigern“, dann mag man ihm das glauben. Es ist allerdings reichlich naiv davon auszugehen, dass gerade große Infrastrukturprojekte nicht kampagnenmäßig begleitet würden und nicht gerade die Frage der Sicherheit auch mit Mitteln der PR betrieben würde. Umgekehrt aber stellt sich beispielsweise die Frage, welche Lobby das Thema Kinderarmut hat.
Richtig ist: Die Transparenz der Verwendung öffentlicher Mittel ist zu erhöhen. Österreich muss sich der Debatte um Korruptionsanfälligkeit und Konsequenzen aus den derzeitigen Vorfällen stellen. Richtig ist aber auch, dass nicht der Einzelne (reiche) entscheiden kann, was öffentlich finanziert werden soll, sondern immer nur die Gemeinschaft als Ganzes – in parlamentarischen Demokratien geschieht dies über das Parlament. Andere demokratische Herrschaftsformen sind natürlich denk- und diskutierbar. Ein Zurück zum Feudalismus jedoch, indem die Gnade des Gebers über die Verwendung der Mittel entscheidet ist kein Fortschritt – und erst Recht kein Mehr an Demokratie.
„Wage moderation“, die lohnpolitische Obsession der EU
Jetzt fehlt gerade noch, dass der ökonomische Mainstream die Lohnpolitik der Gewerkschaf-ten für die Finanzkrise verantwortlich macht! Denn nachdem die mehrheitlich konservativen Staatenlenkerinnen in der Union sich gegenüber dem penetranten Lobbying der Bank- und Hedgefondsmanager à la Ackermann offensichtlich nicht zur Wehr setzten können, wendet sich die EU wieder ihren beiden Lieblingsthemen zu: neben dem Sparen sind das die so ge-nannten Strukturreformen, die Lohnfindungssysteme im Speziellen. Dabei wird zum Schein eine technische Debatte geführt, im Hintergrund geht es jedoch um Interessen und Ideolo-gien, so simple. Aber der Reihe nach.
Mitte September 2011 fand in Brüssel eine ExpertInnen-Konferenz zum Thema „Wage trends in Europe“ statt. Weil das Treffen von der Generaldirektion Beschäftigung veranstaltet wurde, war für Ausgewogenheit auf den Panels und in den Workshops gesorgt: einem Ge-werkschafts-Vertreter folgte einer von der Arbeitgeberseite, einem Redner der Generaldi-rektion Wirtschaft und Finanzen einer von der Beschäftigungsseite, usw. So kamen viele in-teressante Argumente zu Wort, nur miteinander geredet und diskutiert wurde nicht. Das ist aber nicht weiter von Bedeutung, denn was wirtschaftspolitisch Sache ist in der EU, das be-stimmen ohnehin noch immer die FinanzministerInnen!
Im Kern ging es um zwei Fragen: (1) In welchem Zusammenhang steht die Entwicklung von Löhnen und Gehältern mit der Wettbewerbsfähigkeit? Seit M. Porter wissen wir, dass diese von vielen Faktoren wie den örtlichen Standortbedingungen (Infrastruktur, Ausbildungs- und Technologiestandards, Fleiß und Präzision der MitarbeiterInnen), den Nachfrageverhältnis-sen und der Wettbewerbsintensität am Heimmarkt, etc. abhängt; die Lohnhöhe ist dabei nur eine Größe unter vielen! Dennoch schielt die EU-KOM in ihren wirtschaftspolitischen Emp-fehlungen, aber auch beim so genannten Scoreboard im Rahmen des neuen „Excessive Im-balance Procedure“ beinahe ausschließlich auf die Arbeitskosten. Dabei sind die Zusam-menhänge zwischen der Entwicklung von Löhnen, Preisen, Produktivität, Realzinsen und dem Wachstum von Exporten, Inlandsnachfrage, BIP und Beschäftigung wie so oft in der Ökonomie alles andere als klar – das zeigt auch ein Blick auf die tatsächliche Entwicklung verschiedener Länder in verschiedenen Perioden. Alleine der Hausverstand würde einem schon sagen, dass bei der Frage, wodurch ein Unternehmen erfolgreich auf den Exportmärk-ten ist, das Niedrig-Halten von Löhnen vielleicht nicht gerade eine innovative Vorwärtsstra-tegie genannt werden kann. Der Exportweltmeister Deutschland ist v. a. deshalb erfolgreich, weil er die stark gestiegene Importnachfrage der Schwellenländer mit qualitativ hochwerti-gen Produkten bedienen kann. Die jahrelange Lohnzurückhaltung in Deutschland, aber auch in Österreich, wirkt dabei unterstützend, ist aber nicht entscheidend! Wendet man die so genannte „Golden Rule“ (früher hieß sie „Benya-Formel“) an – die Nominallöhne sollen im Ausmaß von Produktivität und Inflationsziel steigen –, dann hat sich Österreich seit Beginn der Währungsunion einen 10%igen Wettbewerbsvorteil ergattert, Deutschland gar über 17%. Aber bei dieser Betrachtung der Wettbewerbsfähigkeit sind die Vorteile der einen (DT, Ö) eben die Nachteile der anderen (GR, ITA, ESP, P); soviel zum Thema europäische Solidari-tät.
Die zweite zentrale Fragestellung der Konferenz bezog sich darauf, wie die ungleicher wer-dende Verteilung einzuschätzen sei? Hier ist mittlerweile die Faktenlage derart eindeutig, dass selbst die hartgesottenen Ökonomen der OECD (wie Stefano Scarpetta) feststellen mussten: „While overall redistribution has increased, this was not enough to offset growing market-income inequality.“ Die Daten der OECD zeigen eindeutig, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Industrieländer die Einkommensungleichheit in den letzten 25 Jahren größer geworden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lage wahrscheinlich noch wesentlich dramatischer ist, weil: die Qualität der Daten notorisch schlecht ist, etwa bei den Einkommen der Selbstständigen; und weil sich die Ungleichverteilung bei den Vermögen noch wesentlich dramatischer darstellt. Diese Einsichten zur neuen Verteilungsfrage bleiben jedoch in der EU folgenlos, ganz im Gegensatz zu den unzähligen Empfehlungen und Mahnungen zur Lohnzurückhaltung. Nicht zuletzt an dieser Stelle wird sichtbar, wie ideologisch der Diskurs bis dato geführt wird. Pragmatisch wäre anders.
Angesichts der Einseitigkeit der Kontroverse und der beginnenden Herbstlohnrunde hierzu-lande liegt folgender Schluss nahe: Um sich selbst, aber auch den griechischen KollegInnen zu helfen, sollten die österreichischen Gewerkschaften höhere Lohnabschlüsse als in der Vergangenheit durchsetzen. Das wäre doch ein vernunftgeleiteter Beitrag zur Lage in Öster-reich und in der EU!