Ökonomische Einseitigkeit und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit
Ökonomische Einseitigkeit und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit
Arne Heise
Die einseitige Bevorzugung der neoklassisch-neoliberalen Mainstream-Ökonomie im Wissenschaftsbetrieb stellt eine Gefahr für die Freiheit der Wissenschaft dar. Auch wenn sich der Wind zu drehen beginnt, wie beispielsweise der Aufstand der Studierenden der Volkswirtschaftslehre zeigte, kommt es auf den Universitäten auch mit der Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht zu mehr Pluralismus. Um die Freiheit der Wissenschaft auch in der Ökonomie zu bewahren, sollten sich die Wissenschaftsorganisationen mit dieser Thematik beschäftigen und Maßnahmen ergreifen, wie Pluralismus gesichert werden kann. Denkbar sind bspw. ein Pluralismus-Kodex, ‚Pluralismus-Beauftragte‘ oder auch finanzielle Anreize wie spezielle Fonds für heterodoxe Forschungsprojekte, über deren Vergabe Fachausschüsse entscheiden, in denen mehrheitlich heterodoxe Ökonomen sitzen.
- Einleitung
Die Canadian Association of University Teachers (CAUT) setzte im Frühjahr 2013 eine Untersuchungskommission ein, um zu prüfen, ob am Department of Economics der University of Manitoba die Freiheit der Wissenschaft gefährdet sei. Es ging hierbei nicht um staatliche Eingriffe in den akademischen Betrieb, sondern um Vorgänge am Department of Economics, die den dort bislang herrschenden Wissenschaftspluralismus einzuschränken drohten und die Stellung der verbliebenen heterodoxen ÖkonomInnen durch eine einseitige Bevorzugung der neoklassisch-neoliberalen Mainstream-Ökonomen unterminierten.
Bemerkenswert ist daran nicht nur der schlussendlich affirmative Befund einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch die aus Nicht-VolkswirtInnen bestehende Kommission, sondern die Ausdehnung des Begriffs Wissenschaftsfreiheit über die reine Schutzfunktion des individuellen Abwehrrechts hinaus. Wissenschaftsfreiheit umfasst nämlich auch die Norm, dass der Staat – bzw. deren autonome VertreterInnen – Wissenschaft so zu organisieren hat, dass die Teilnahme daran für alle WissenschaftlerInnen diskriminierungsfrei ermöglicht werden muss. Die Kommission der CAUT überträgt in ihrem Report diese Verantwortung – die eigentlich selbstverständlich sein sollte – den Mitgliedern der disziplingebundenen ‚Scientific Community‘:
„An academic owes a duty to consider differing views and, if warranted, to challenge them in the academic arena through writing and debate. It is not the nature of the debate but rather the implications of aggressive positions which can violate the academic’s ethical duty to other members of the academic community. A violation of academic freedom occurs when the effect of those positions impairs the ability of those who follow a different path from pursuing that path in their research and teaching. This test is an objective one“ (S. 12).
Und die Kommission konstatiert, dass eine Teilmenge dieser ‚Scientific Community‘ – der so genannte Mainstream – wissenschaftliche Standards festlegt, die eine andere Teilmenge dieser Wissenschaftlergemeinschaft – die so genannten heterodoxen ÖkonomInnen – zunehmend vom Wissenschaftsbetrieb ausschließt: D.h. heterodoxe ÖkonomInnen finden zunehmend weniger Berücksichtigung bei der Rekrutierung und bei der Organisation des Lehr- und Forschungsbetriebs, wo sie z.B. von der Teilnahme an der Graduiertenschule und mithin der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgeschlossen werden. In Folge bekommen sie auch keine leitende Funktionen mehr übertragen. So wird ein einst plural besetztes Department immer mehr in ein homogen am Mainstream ausgerichtetes Department verwandelt, von dem nur noch bestimmte Lehrveranstaltungen angeboten werden.
- Die Entpluralisierung der Wirtschaftswissenschaften
Eine ähnliche Entwicklung erleben wir in Deutschland: In unserem neuen Buch beschreiben wir die zunehmende Entpluralisierung der Wirtschaftswissenschaften an deutschen Universitäten und der Marginalisierung der heterodoxen Ökonomik. Zwar gibt es ähnliche Studien für Österreich bislang noch nicht, doch dürfte es nicht ganz verkehrt sein, wenn man den österreichischen Universitäten eine ähnliche Entwicklung konzediert – auch wenn historisch bedingt noch eine etwas größere Pluralismusbereitschaft vorherrschend sein dürfte.
Angesichts der blamablen Rolle, die die Mainstream-Ökonomik bei der Vorhersage, Erklärung und Überwindung der jüngsten Weltfinanzkrise gespielt hat, ist das bemerkenswert. Zwar führte dieser Prozess zu einer kritischen Reflexion über den Zustand der Wirtschaftswissenschaften, doch schlug sich das bisher noch nicht institutionell nieder.
Wäre die Entpluralisierung das Ergebnis wissenschaftstheoretischer Reflexionen und eines streng wettbewerblichen Auswahlverfahrens gewesen, dann wäre sie noch relativ unproblematisch. Wenn sich also wissenschaftstheoretisch zeigen ließe, dass die Wirtschaftswissenschaft als jene Sozialwissenschaft auf der Suche nach der einzig richtigen Gegenstandserklärung (‚Wahrheit‘) nur monistisch (‚auf einer einzigartigen Erklärung beruhend‘) zu betreiben ist und der gegenwärtige Mainstream sich aufgrund der besseren Realitätserklärung als ‚Normalwissenschaft‘ gegen alternative Paradigmen durchgesetzt hätte, wäre der Entpluralisierungsprozess nur das zwangsläufige Ergebnis einer reifenden Wissenschaft gewesen. Die Vorgänge am Department of Economics der University of Manitoba (und an vielen Universitäten in Deutschland, Österreich und anderswo) wären deren zwangsläufige administrative Umsetzung.
- Ökonomischer Pluralismus als wissenschaftlicher Imperativ
Eine weitere neue Studie zeigt hingegen, dass der Wissenschaftspluralismus – insbesondere verstanden als Paradigmen‑, Methoden- und Theorienpluralismus und damit dem herrschenden neoliberalen Paradigmenmonismus und formal-mathematischen Methodenabsolutismus entgegengesetzt – die einzig akzeptable Konzeption für eine Sozialwissenschaft ist, die mit zahlreichen Erkenntnisproblemen konfrontiert ist.
Pluralismus einzufordern, ist also nicht bloß eine Sache der Fairness, der man zustimmen kann oder auch nicht, sondern ein wissenschaftstheoretischer Imperativ. Und die Einschränkung des Pluralismus in den Wirtschaftswissenschaften ist genau dann als Verstoß gegen die (in Deutschland und Österreich verfassungsrechtlich geschützte) Wissenschaftsfreiheit zu werten, wenn sie nicht ausschließlich das Ergebnis einer empirischen Wiederlegung oder den Nachweis mangelnder theoretischer Erklärungskraft der heterodoxen Modelle und Paradigmen ist – was nicht der Fall ist.
Eine derartig wissenschaftsimmanente Selektion aber gibt es schon deshalb nicht, weil sich der neoliberale Mainstream mit der Heterodoxie gar nicht erst auseinander setzt. Seine ablehnende Haltung entspricht dabei mehr einer wertenden Diskriminierung denn wissenschaftlicher Selektion. Festzumachen ist das an der Fixierung auf Sekundärkriterien wie z.B. der mangelnden Attraktionsfähigkeit von Drittmitteln bei reputationsübertragenden Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der geringen Publikationsfähigkeit in Benchmark-Journalen wie dem American Economic Review oder dem Journal of Political Economy, die die heterodoxen ÖkonomInnen gar nicht erfüllen können, weil z.B. die Fachgremien der DFG fast ausschließlich mit Mainstream-Ökonomen besetzt und die ‚Benchmark-Journals‘ nachweislich nicht für heterodoxe Beiträge offen sind: Lässt man fünf Füchse und einen Hasen darüber entscheiden, was es zum Mittagessen gibt, ist klar, wer auf der Strecke bleibt.
- Die Wiederherstellung der Wissenschaftsfreiheit
Unter diesen Bedingungen müssen die Entpluralisierungs- und Marginalisierungsprozesse, wie sie allgemein in der deutschen und internationalen Universitätslandschaft und ganz konkret und nachweisbar an der University of Manitoba zu beobachten sind, als Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit begriffen werden, wie es die CAUT-Untersuchungskommission ja auch konsequenterweise bewertet hat. Darunter leiden die betroffenen WissenschaftlerInnen und deren wissenschaftlicher Nachwuchs, aber auch die Wissenschaft und die sie finanzierende Gesellschaft. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch in Deutschland und Österreich Wissenschaftsorganisationen wie z.B. der Deutsche Hochschulverband, der Österreichische UniversitätsprofessorINNenverband, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der österreichische Wissenschaftsfonds FWF oder auch der Verein für Socialpolitik mit dieser Thematik beschäftigen und in genauso unvoreingenommener Weise wie die CAUT-Kommission darüber nachdenken würden, mit welchen Regulierungen dem Versagen des ‚Marktes für wirtschaftswissenschaftliche Ideen‘ beizukommen ist.
Zu denken wäre beispielsweise an einen Pluralismus-Kodex (ähnlich den Kodizes zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis) oder die Einführung von ‚Pluralismus-Beauftragten‘ (ähnlich den Gleichstellungsbeauftragten), womit ein gewisser Anteil an heterodox besetzten Lehrstühlen an allen wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichen gesichert werden könnte – das Department of Economics an der University of Massachusetts at Amherst beispielweise hat mit einer vergleichbaren Praxis gute Erfahrungen gemacht. Oder es könnten auch finanzielle Anreize gesetzt werden, indem z.B. die DFG oder der FWF spezielle Fonds für heterodoxe Forschungsprojekte bereitstellen, über deren Vergabe Fachausschüsse entscheiden, in denen mehrheitlich heterodoxe ÖkonomInnen sitzen.
Es ginge also um die Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens, der die Chancengleichheit wiederherstellt, die Wissenschaftsfreiheit schützt und den Ideenwettbewerb belebt, ohne Qualitätsstandards aufgeben zu müssen. Eine Fortschreibung des gegenwärtigen Zustands jedenfalls ist keine Option.
Leseempfehlung: Die Zukunft der Volkswirtschaftslehre: Kann die ökonomische Wissenschaft plural werden?