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Wirtschaftliche Effekte einer früheren Anhebung des Frauenpensionalters in Österreich

17. Juli 2016 – 18:21 Uhr

Chris­ti­ne May­r­hu­ber, Juli 2016
zur Stu­die

  • An die schnel­le­re Anhe­bung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters sind vie­le Erwar­tun­gen und Hoff­nun­gen geknüpft: von einer Ver­bes­se­rung der Chan­cen- und Ein­kom­mens­gleich­heit für Frau­en auf dem Arbeits­markt bis hin zu lau­fen­den Ein­spa­run­gen im Bereich der Pen­si­ons­fi­nan­zie­rung. Eine Stu­die des WIFO beleuch­tet wich­ti­ge volks­wirt­schaft­li­che Aspek­te einer schnel­le­ren Anglei­chung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters und zeigt, dass die zu erwar­ten­den Effek­te mit dem Betrach­tungs­zeit­raum vari­ie­ren, von der gene­rel­len Arbeits­markt­ent­wick­lung abhän­gen. Die hohen Erwar­tun­gen an die­se Reform­maß­nah­me kön­nen in der kur­zen Frist jeden­falls nicht erfüllt werden.

 

Simu­la­ti­on: Frü­he­rer Ein­stieg in höhe­res Frau­en­pen­si­ons­al­ter Gemäß der gel­ten­den Rechts­la­ge steigt das gesetz­li­che Pen­si­ons­an­tritts­al­ter der Frau­en ab dem Jahr 2024 für die Geburts­jahr­gän­ge 1964 bis 1968 in Halb­jah­res­schrit­ten um jeweils 6 Mona­te (Sta­tus-quo-Sze­na­rio). In einem Kurz­gut­ach­ten simu­lier­te das WIFO wirt­schaft­li­che Effek­te einer frü­he­ren Anhe­bung von der­zeit 60 Jah­ren auf 65 Jah­re. Ange­nom­men wur­de eine Anhe­bung im sel­ben Tem­po, die aber bereits 2019 ein­set­zen und somit für die Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1963 gel­ten wür­de. Das ein­heit­li­che Regel­pen­si­ons­an­tritts­al­ter von 65 Jah­ren wür­de dann bereits ab dem Jahr 2029 (statt ab 2034) gel­ten. Frau­en wür­den ab 2023 das Antritts­al­ter zur Kor­ri­dor­pen­si­on erreichen.

Die simu­lier­te Reform zieht in zumin­dest drei ver­schie­de­nen Berei­chen Effek­te nach sich. Das höhe­re Pen­si­ons­an­tritts­al­ter der Frau­en hat Aus­wir­kun­gen auf (1) die Finanz­ge­ba­rung der Pensions‑, aber auch der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, (2) den Arbeits­markt und (3) die indi­vi­du­el­le Pen­si­ons­hö­he durch eine län­ge­re Erwerbs­tä­tig­keit der reform­be­trof­fe­nen Frauen.

 

(1) Vorrübergehend Einsparungen in der Pensionsversicherung, aber Mehrausgaben in der Arbeitslosenversicherung

Die Aus­wir­kun­gen des höhe­ren Frau­en­pen­si­ons­al­ters auf die Finan­zie­rung der Pen­si­ons­ver­si­che­rung wur­den mit dem WIFO-Makro-Modell „DEL­TA-Bud­get“ simu­liert (Demo­gra­phy-based Eco­no­mic Long-Term Model for Austria’s Public Finan­ces). Dem­nach ent­ste­hen in einer ers­ten Pha­se zwi­schen 2019 und 2032 durch den spä­te­ren Pen­si­ons­an­tritt ent­las­ten­de Effek­te: Die Zahl der Pen­sio­nier­ten sinkt um bis zu 30.000 Per­so­nen (2029), die Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen lie­gen zwi­schen 2023 und 2029 um bis zu 370 Mio. € pro Jahr (real) bzw. 0,12% des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) unter dem Sze­na­rio in der gel­ten­den Geset­zes­la­ge. Ent­las­tend wir­ken auch die Ein­nah­men aus Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen der zusätz­lich Beschäf­tig­ten (bis zu 60 Mio. € pro Jahr, real). Ab 2034 klingt der dämp­fen­de Effekt dann ab.
Gleich­zei­tig stei­gen die Auf­wen­dun­gen in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung bis 2029 an, da nicht alle die län­ger am Arbeits­markt blei­ben dies auch in Beschäf­ti­gung tun. Ent­spre­chend reagie­ren die Auf­wen­dun­gen für Lohn­er­satz­leis­tun­gen der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, die­se erhö­hen sich bis 2029 um rund 230 Mio. € (p. a. real) bzw. 0,06% des BIP gegen­über dem Status-quo-Szenario.
In der zwei­ten Pha­se stei­gen die Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen auf­grund höhe­rer indi­vi­du­el­ler Pen­si­ons­an­sprü­che durch ver­län­ger­te pen­si­ons­re­le­van­te Ver­si­che­rungs­zei­ten der Frau­en. Die­se höhe­ren Pen­si­ons­be­zü­ge schla­gen sich ab 2034 in einer Stei­ge­rung der Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen um 150 Mio. € pro Jahr bzw. 0,03% des BIP nie­der. Der Mehr­aus­ga­ben­ef­fekt klingt ab 2048 ab und ver­schwin­det ab 2055 ganz (Abbil­dung 1).

  • Ent­las­ten­de Effek­te für die Pen­si­ons­ver­si­che­rung domi­nie­ren in der ers­ten Pha­se bis 2032, die Mehr­aus­ga­ben für die Pen­si­ons­ver­si­che­rung domi­nie­ren in der zwei­ten Pha­se bis 2048. Der Finan­zie­rungs-Net­to­ef­fekt hängt damit vom Betrach­tungs­zeit­raum ab, lang­fris­tig dürf­te er aller­dings unter den Erwar­tun­gen blei­ben, die an eine vor­ge­zo­ge­ne Alters­an­glei­chung gerich­tet sind.

 

(2) Geringe Beschäftigungseffekte, mehr Arbeitslosigkeit

Die zwei­te zen­tra­le Fra­ge ist die des Arbeits­markt­ef­fek­tes, sprich: in wel­chem Aus­maß sich die vor­zei­ti­ge Anhe­bung des Antritts­al­ters auf die Wei­ter­be­schäf­ti­gung der betrof­fe­nen Frau­en­jahr­gän­ge aus­wirkt. Ana­ly­sen ver­gan­ge­ner Erhö­hun­gen der Alters­gren­zen zu vor­zei­ti­gen Alters­pen­sio­nen zei­gen, dass sich sowohl die Beschäf­ti­gung als auch die Arbeits­lo­sig­keit für die jeweils betrof­fe­nen Jahr­gän­ge erhöht. Dar­über hin­aus ist der Anstieg der Beschäf­tig­ti­gung in den betrof­fe­nen Jahr­gän­gen nicht gleich­zei­tig der Anstieg in der Gesamt­be­schäf­ti­gung: Eine kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gungs­aus­wei­tung Älte­rer ver­zö­gert die Beschäf­ti­gungs­auf­nah­men in ande­ren Alters­grup­pen. Empi­ri­sche Befun­de zei­gen, dass rund zwei Drit­tel pen­si­ons­be­ding­ter Beschäf­ti­gungs­ab­gän­ge inner­halb eines hal­ben Jah­res nach­be­setzt wer­den, die Erhö­hung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters wird hier zu einer ver­zö­ger­ten Nach­be­set­zung füh­ren. Der Net­to­be­schäf­ti­gungs­ef­fekt (Zusatz­be­schäf­ti­gung bei den 60- bis 64-jäh­ri­gen Frau­en minus ver­zö­ger­te Beschäf­ti­gungs­auf­nah­me in ande­ren Alters­grup­pen) ist in der WIFO-Arbeit gerin­ger als der Beschäf­ti­gungs­ef­fekt bei den betrof­fe­nen Frau­en. Die WIFO-Simu­la­ti­on unter­stellt, dass sich die reform­be­ding­te Aus­wei­tung des Arbeits­kräf­te­an­ge­bo­tes zu 25% in einer Erhö­hung der Gesamt­be­schäf­ti­gung niederschlägt.
Der Gesamt­be­schäf­ti­gungs­stand steigt durch die vor­ge­zo­ge­ne Reform gegen­über dem Sta­tus quo vor­über­ge­hend um bis zu 0,2%, die Zahl der Arbeits­lo­sen um über 6% und die Arbeits­lo­sen­quo­te um gut 0,4 Prozentpunkte.

  • Die künf­ti­ge Beschäf­ti­gungs­aus­wei­tung durch die Stei­ge­rung des Arbeits­kräf­te­an­ge­bo­tes hängt von der Auf­nah­me­fä­hig­keit des Arbeits­mark­tes und damit auch vom Kon­junk­tur­um­feld ab. Ein güns­ti­ger Kon­junk­tur­ver­lauf zwi­schen 2019 und 2029 kann den Net­to­be­schäf­ti­gungs­ef­fekt erhö­hen, ein ungüns­ti­ger kann ihn hin­ge­gen dämpfen.

 

(3) Höhere Leistungen für arbeitsmarktnahe Frauen, aber Unterstützung für Arbeitsmarktferne notwendig

Durch die model­lier­te schnel­le­re Anhe­bung des Regel­pen­si­ons­al­ters wer­den vor allem arbeits­markt­na­he Frau­en län­ge­re pen­si­ons­re­le­van­te Beschäf­ti­gungs­zei­ten rea­li­sie­ren kön­nen. Nor­ma­le Alters­pen­sio­nen der Frau­en wer­den zu rund 56% direkt aus einer akti­ven Beschäf­ti­gung ange­tre­ten, bei einem Drit­tel der Neu­zu­gän­ge liegt die letz­te akti­ve Erwerbs­tä­tig­keit aller­dings län­ger als 3 Jah­re zurück. Für die erst­ge­nann­te Grup­pe der Frau­en stei­gen die Erst­pen­sio­nen durch die län­ge­re Erwerbs­tä­tig­keit, aus­ge­hend von einem nied­ri­gen Niveau (von den zwi­schen 2012 bis 2014 neu­zu­er­kann­ten nor­ma­len Alters­pen­sio­nen an Frau­en waren 37% nied­ri­ger als 500 €). In der zwei­ten Grup­pe der arbeits­markt­fer­nen Frau­en wer­den sich weder die Beschäf­ti­gungs­chan­cen noch die finan­zi­el­le Absi­che­rung im Alter ver­bes­sern, hier­für braucht es ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche arbeits­markt­po­li­ti­sche Maß­nah­men sowie Maß­nah­men auf der betrieb­li­chen Ebene.

  • Die vom WIFO simu­lier­te Anhe­bung der Alters­gren­ze zwi­schen 2019 und 2029 fällt ins­ge­samt in eine Pha­se mit stei­gen­dem Arbeits­kräf­te­an­ge­bot. Allein die Alters­grup­pe der 60- bis 64-Jäh­ri­gen wird im Jahr 2028 mit 667.800 Per­so­nen um rund 189.000 Per­so­nen grö­ßer sein als sie heu­te ist. Eine schnel­le­re Anglei­chung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters braucht flan­kie­ren­de ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Maß­nah­men beson­ders für arbeits­markt­fer­ne Frau­en, damit sie nicht zu den Ver­lie­re­rin­nen der Reform und des ange­spann­ten Arbeits­mark­tes werden.
  • Die an die Reform geknüpf­ten Erwar­tun­gen kön­nen nur dann erfüllt wer­den, wenn es gelingt, den spä­te­ren Pen­si­ons­an­tritt mit einer Ver­län­ge­rung der Erwerbs­pha­se und einer Erhö­hung der Gesamt­be­schäf­ti­gung zu ver­bin­den. Dafür rei­chen Ände­run­gen allei­ne in den pen­si­ons­recht­li­chen Bestim­mun­gen nicht aus.

 

Abbil­dung 1: Effek­te der Anhe­bung des Pen­si­ons­an­tritts­al­ters von Frau­en auf Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen, Pen­si­ons­bei­trä­ge und Arbeitslosenleistungen
Real, Abwei­chun­gen vom Sta­tus-quo-Sze­na­rio in Mio. €

WIFO_FrauenPension

Q: WIFO-Berech­nun­gen.

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21.6. Österreich zwischen Wettbewerbsstandort und Sozialmodell – Wohin geht es?

15. Juni 2016 – 18:10 Uhr

21.6.: Öster­reich zwi­schen Wett­be­werbs­stand­ort und Sozi­al­mo­dell – Wohin geht es?

18.30 bis 20h; Uni­ver­si­tät Wien, Haupt­ge­bäu­de, Uni­ver­si­täts­ring 1, Hör­saal 23, Stie­ge 5/​1. Stock

Vie­ler­orts ste­hen gra­vie­ren­de Umbrü­che im Raum: Von der „Brexit“-Auseinandersetzung bis hin zur Rich­tungs­wahl in Spa­ni­en – und auch in Öster­reich ste­hen die Zei­chen auf Pola­ri­sie­rung. In die­sen Gemenge­la­gen lohnt es sich, eine län­ger­fris­tig ange­leg­te Per­spek­ti­ve auf die Ent­wick­lung des „Modell Öster­reich“ ein­zu­neh­men. Die Ver­an­stal­tung „ Öster­reich zwi­schen Wett­be­werbs­stand­ort und Sozi­al­mo­dell – Wohin geht es?“ will Sze­na­ri­en und Wider­sprü­che für die wei­te­re Ent­wick­lung der poli­ti­schen Öko­no­mie Öster­reichs in Dis­kus­si­on brin­gen. Wel­che Kon­ti­nui­tä­ten und Brü­che des „Modell Öster­reich“ zei­gen sich in den letz­ten 20 Jah­ren ins­be­son­de­re auch im Gefol­ge des EU-Bei­tritts und der Finanz- und Wirt­schafts­kri­se 2008ff.? Inwie­fern zeigt sich über­haupt eine abwei­chen­de Ent­wick­lung in Öster­reich? Wo greift mög­li­cher­wei­se die aktu­el­le Rede von Öster­reich als „Labor“ für künf­ti­ge EU-Ent­wick­lun­gen, wo nicht? Vor die­sem Hin­ter­grund wid­met sich die Dis­kus­si­on dem Ver­such, kri­ti­sche Zeit­dia­gno­sen zur polit-öko­no­mi­schen Ver­fasst­heit Öster­reichs zusammenzuführen. 

 

Es dis­ku­tie­ren:

Jörg Fle­cker (Uni­ver­si­tät Wien, Insti­tut für Soziologie)

Hele­ne Schu­berth (OeNB, Abtei­lung für die Ana­ly­se wirt­schaft­li­cher Ent­wick­lung im Ausland)

Joa­chim Becker (Wirt­schafts­uni­ver­si­tät Wien, Insti­tut für Außen­wirt­schaft und Entwicklung)

Mode­ra­ti­on: Oli­ver Praus­mül­ler (BEIGEWUM)

 

Die Dis­kus­si­on fin­det im Rah­men der Ring­vor­le­sung „Öster­reich in der inter­na­tio­na­li­sier­ten poli­ti­schen Öko­no­mie: Kon­ti­nui­tä­ten und Brü­che seit den 1990er-Jah­ren“ des Insti­tuts für Poli­tik­wis­sen­schaft und des BEIGEWUM an der Uni­ver­si­tät Wien statt

Buch­tipp

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Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat

15. Juni 2016 – 18:04 Uhr

Aus dem neu­en Kurs­wech­sel:

Aktuelle Debatte: Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat

Joa­chim Becker: Edi­to­ri­al (PDF)

Lukas Oben­dor­fer: Spa­ni­en zwi­schen Auf­bruch und Restau­ra­ti­on (PDF)

Luís Lopes, Mar­ga­ri­da Antu­nes: Die por­tu­gie­si­schen Eigen­hei­ten. Vom Memo­ran­dum of (Mis-)Understanding zur Ver­stän­di­gung auf den Wan­del (PDF)

 

(zum Kurs­wech­sel-Jah­res­pro­gramm 2016)

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Der Kurswechsel 2/2016 ist da!

15. Juni 2016 – 16:30 Uhr

The­ma: Digi­ta­le Arbeit und Plattformkapitalismus

 

Ob Sharing-Eco­no­my, Crowd­sour­cing oder on-demand Dienst­leis­tun­gen: Neue Schlag­wor­te prä­gen die Debat­te rund um die moder­ne Arbeits­welt, die sich vor­wie­gend auf Inter­net­platt­for­men abspielt. Was mei­nen die­se Begrif­fe? Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Ent­wick­lun­gen für Arbeit­neh­me­rIn­nen und wie kön­nen sie sich dage­gen zur Wehr setzen?

Um die­se Fra­gen zu beant­wor­ten, ver­eint der aktu­el­le Kurs­wech­sel Per­spek­ti­ven aus Sozi­al­wis­sen­schaft, Arbeits­recht und öffent­li­cher Hand auf das rela­tiv neue Phä­no­men digi­ta­le Arbeit. Für theo­re­tisch wie prak­tisch Inter­es­sier­te glei­cher­ma­ßen empfehlenswert!

 

Aktu­el­le Debat­te: Die süd­eu­ro­päi­sche Lin­ke zwi­schen Auf­schwung und Brüs­se­ler-Ber­li­ner Diktat

 

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Class Trouble – Zur Aktualität der Klassenfrage

20. Mai 2016 – 11:07 Uhr

Nowa­days it is fashion­ab­le to talk about race or gen­der; the uncool sub­ject is class. It’s the sub­ject that makes us all ten­se, ner­vous, uncer­tain about whe­re we stand“, schrieb einst bell hooks. Lan­ge Zeit ist der Klas­sen­be­griff ange­sichts neo­li­be­ra­ler Ver­hei­ßun­gen und meri­to­kra­ti­scher Ver­spre­chen ver­nach­läs­sigt wor­den. Gegen­wär­tig lässt sich jedoch ein gestei­ger­tes Inter­es­se an der „Klas­sen­fra­ge“ und an „Klas­sis­mus“ fest­stel­len. Vor­an­ge­trie­ben wer­den die aktu­el­len Debat­ten rund um „Klas­se“ von der Gewiss­heit, dass erst das Zusam­men­wir­ken von Klas­sen­kämp­fen mit femi­nis­ti­schen und antirassistischen/​dekolonialen Wider­stän­den sozia­le Ver­hält­nis­se ver­än­dern kann. Die Podi­ums­dis­kus­si­on „Class Trou­ble – Zur Aktua­li­tät der Klas­sen­fra­ge“ knüpft an das Kurs­wech­sel-Schwer­punkt­heft „Klas­se – Klas­sis­mus – Klas­sen­kampf?“ an. Die gela­de­nen Autor_​innen dis­ku­tie­ren die aktu­el­le Bedeu­tung von „Klas­se“ für eine eman­zi­pa­ti­ve poli­ti­sche Pra­xis und dar­über, auf wel­che Wei­se das „Klassismus“-Konzept dazu bei­zu­tra­gen kann.

der Live­mit­schnitt zu der Ver­an­stal­tung kann hier ange­hört werden.

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Europas Multiple Krisen: Eine Agenda für einen wirtschaftlichen Wandel, Solidarität und Demokratie

26. April 2016 – 8:57 Uhr

Am  20. April luden wir gemein­sam mit der ÖFSE und der wirt­schafts­po­li­ti­schen Aka­de­mie zur Prä­sen­ta­ti­on des neu­en Euro­Me­mos . Das Euro­Me­mo beleuch­tet aktu­el­le Ent­wick­lun­gen in Euro­pa und ent­steht kol­la­bo­ra­tiv aus Dis­kus­sio­nen und Arbei­ten renom­mier­ter Öko­nom­In­nen aus ganz Euro­pa, wel­che sich für Voll­be­schäf­ti­gung mit guten Arbeits­ver­hält­nis­sen, für sozia­le Gerech­tig­keit, für Besei­ti­gung von Armut und sozia­ler Exklu­si­on, für öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit und für inter­na­tio­na­le Soli­da­ri­tät einsetzen.

Euro­päi­sche Wirt­schafts­po­li­tik – nach wie vor neo­li­be­ral ausgerichtet

Seit dem Erschei­nen des  Euro­Me­mo 2015 ist es zu kei­nen nenn­ba­ren Kurs­än­de­run­gen auf gesamt­eu­ro­päi­scher Ebe­ne in der Aus­rich­tung der poli­ti­schen Maß­nah­men gekom­men. Zwar wur­de die Aus­teri­täts­po­li­tik – mit der Aus­nah­me des Troi­ka-Dik­tats in Grie­chen­land – etwas auf­ge­weicht, doch dafür der Druck zu neo­li­be­ra­len Struk­tur­re­for­men mit dem Schwer­punkt Abbau von Löh­nen und Arbeits­rech­ten ver­schärft. Ent­spre­chend ist die Arbeits­lo­sig­keit wei­ter­hin hoch, vor allem unter Jugend­li­chen, und set­zen sich Ungleich­ge­wich­te zwi­schen den ein­zel­nen Mit­glieds­län­dern ins­be­son­de­re durch die hohen Import­de­fi­zi­te von Deutsch­land und Hol­land fort.

Wäh­rend auf fis­kal­po­li­ti­scher Ebe­ne Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den Inves­ti­tio­nen anzu­kur­beln, ver­hin­dert die kon­sti­tu­tio­na­li­sier­te Aus­teri­täts­po­li­tik eine staat­lich koor­di­nier­te Sta­bi­li­sie­rung der Nach­fra­ge und Schaf­fung von Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten. Gleich­zei­tig schrän­ken die tech­no­kra­ti­schen Fis­kal­re­geln auf euro­päi­scher Ebe­ne demo­kra­tisch gefor­der­te, wirt­schafts­po­li­ti­sche Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, dras­tisch ein. Dabei ver­schärft die Aus­teri­täts­po­li­tik Gen­de­r­un­gleich­ge­wich­te: Frau­en sind struk­tu­rell stär­ker von der defla­tio­nä­ren Wir­kung der Aus­ga­ben­kür­zung betroffen.

Fort­schrei­ten­de Entdemokratisierung

Die­se Pro­blem­ana­ly­se sowie mög­li­che Lösungs­an­sät­ze stan­den im Mit­tel­punkt der Ver­an­stal­tung. Zen­tral war die Fra­ge der Ein­schrän­kung der demo­kra­ti­schen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf natio­na­ler Ebe­ne, wie sie Luis Lopes am Bei­spiel Por­tu­gal eben­so auf­zeig­te wie Ste­fa­nie Wöhl in Bezug auf die Fis­kal­po­li­tik. Ver­schärft wird die Ent­de­mo­kra­ti­sie­rung dadurch, dass es kei­ne ent­spre­chen­de Aus­wei­tung demo­kra­ti­scher Aus­hand­lungs- und Gestal­tungs­pro­zes­se auf euro­päi­scher Ebe­ne gibt. Wer­ner Raza zeig­te am Bei­spiel der euro­päi­schen Han­dels­po­li­tik viel­mehr auf, wie stra­te­gisch selek­tiv die euro­päi­sche Poli­tik­kon­stel­la­ti­on wirkt und wie schwer es des­halb für natio­nal noch rela­tiv gut ver­an­ker­te Akteu­re ist auf die­sem Spiel­feld mitzumischen.

Die Unfä­hig­keit die öko­no­mi­schen und sozia­len Pro­ble­me durch eine gemein­sa­me Euro­päi­sche Poli­tik zu besei­ti­gen zeigt sich schließ­lich auch in der Migra­ti­ons­po­li­tik. Anstatt gemein­sam Lösun­gen zu suchen kommt es zu neu­en Grenz­zie­hun­gen und einer Abwäl­zung der Her­aus­for­de­run­gen auf die Peri­phe­rie Euro­pas – ins­be­son­de­re auf Griechenland.

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Der Kurswechsel 1/2016 ist da!

22. April 2016 – 16:00 Uhr

The­ma: Die Zukunft der Volks­wirt­schafts­leh­re: Kann die öko­no­mi­sche Wis­sen­schaft plu­ral werden?

Aktu­el­le Debat­te: Ter­rain­ver­lus­te der latein­ame­ri­ka­ni­schen Linksregierungen

Im Mai 2014 gin­gen Stu­die­ren­den-Initia­ti­ven aus 19 Län­dern mit einem Brief an die Öffent­lich­keit, der für Auf­re­gung sorg­te. Sie for­der­ten eine Neu­aus­rich­tung der Dis­zi­plin Volks­wirt­schafts­leh­re, der sie Eng­stir­nig­keit und Ein­sei­tig­keit attes­tier­ten. Die For­de­run­gen erhiel­ten brei­te öffent­li­che Auf­merk­sam­keit, auch da Kri­tik an der Öko­no­mik schon seit 2008 laut wur­de, als meh­re­re Kri­sen auch die meis­ten Öko­nom­In­nen rela­tiv unvor­be­rei­tet trafen.

Der Kurs­wech­sel geht ers­tens der Fra­ge nach, wie es um die Initia­ti­ven für mehr Plu­ra­lis­mus in der Öko­no­mik heu­te steht – sowohl in Öster­reich als auch inter­na­tio­nal. Zwei­tens wird zur Dis­kus­si­on gestellt, was gang­ba­re Wege sind, um Raum für pro­gres­si­ve Ansät­ze und Denk­schu­len zu schaf­fen – sowohl auf Hoch­schu­len, als auch im öffent­li­chen Dis­kurs und der Wirtschaftspolitik.

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Terrainverluste der lateinamerikanischen Linksregierungen

22. April 2016 – 13:12 Uhr

Aus dem neu­en Kurs­wech­sel:

Aktu­el­le Debat­te: Ter­rain­ver­lus­te der latein­ame­ri­ka­ni­schen Linksregierungen

Joa­chim Becker

Edi­to­ri­al (Debat­te Edi­to­ri­al Kurs­wech­sel)

Die­ter Boris

Links­re­gie­run­gen Latein­ame­ri­kas in der Defen­si­ve (PDF)

Bern­hard Leu­bolt, Vic­tor Strazzeri

Kri­se und Pro­tes­te in Bra­si­li­en (PDF)

Edu­ard Gudynas

Pro­gres­si­men in Süd­ame­ri­ka. Auf­stieg und Erschöp­fung (PDF)

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Die Reichen liegen uns auf der Tasche

21. März 2016 – 10:48 Uhr

Erschie­nen im Mosa­ik-Blog am 09 März 2016

Ob in der Flücht­lings­de­bat­te, bei der Höhe der Min­dest­si­che­rung oder jüngst bei den Pen­sio­nen, ein Argu­ment klebt an aktu­el­len poli­ti­schen Debat­ten wie Kau­gum­mi: „Wir kön­nen uns den Sozi­al­staat nicht mehr leis­ten!“ Hin­ter dem alle Jah­re wie­der­keh­ren­den, neo­li­be­ra­len Angriff auf die sozia­len Siche­rungs­sys­te­me ver­steckt sich „Klas­sen­kampf von oben“. Niko­laus Dim­mel hat das kürz­lich anhand der Debat­te um die Min­dest­si­che­rung bereits auf mosa­ik ange­merkt. Wir sol­len glau­ben, dass wir uns „die Armen“ nicht mehr leis­ten kön­nen. In Wirk­lich­keit ist es aber genau umge­kehrt: Nicht die Armen, son­dern die Rei­chen lie­gen uns sprich­wört­lich auf der Tasche.

Öster­reich gilt euro­pa­weit als eines der Län­der mit der höchs­ten Ver­mö­gensun­gleich­heit (Gini-Koef­fi­zi­ent von 0,76 für Net­to-Ver­mö­gen). Die reichs­ten 5 Pro­zent besit­zen hier­zu­lan­de rund 45 Pro­zent des Gesamt­ver­mö­gen; die unters­ten 50 Pro­zent nur knapp 4 Pro­zent. Die Ver­mö­gens­ver­tei­lung in Öster­reich hat damit die Form eines „Klo­be­sens“. Ganz Weni­ge ste­hen an der Spit­ze und haben ganz viel Ver­mö­gen zu Ver­fü­gung, wäh­rend ganz vie­le ganz unten stehen.

Damit gibt es bei der Ver­tei­lung der Ver­mö­gen in Öster­reich auch kei­ne brei­te Mit­tel­schicht, wie wir sie etwa bei der Ein­kom­mens­ver­tei­lung sehen. Hil­de Weiss und ich haben in einer Stu­die her­aus­ge­ar­bei­tet, dass sich gera­de anhand der Ver­mö­gens­ver­tei­lung die Klas­sen­struk­tur der öster­rei­chi­schen Gesell­schaft beson­ders gut zei­gen lässt.

Sieht man sich genau­er an, wer zu den obers­ten 5 Pro­zent gehört und wie sie dort hin­ge­kom­men sind, so offen­ba­ren sich eini­ge inter­es­san­te Muster:

1.Wer oben ist, bleibt oben – wer unten ist, bleibt unten

Ent­ge­gen dem Mythos vom „ame­ri­ka­ni­schen Traum“ (von der Tel­ler­wä­sche­rin zur Mil­lio­nä­rin) ist es den meis­ten Arbeit­neh­me­rIn­nen kaum mög­lich, wirk­lich reich zu wer­den. Das hat zwei­er­lei Grün­de: Ers­tens bezie­hen nur die obers­ten 5 Pro­zent in rele­van­tem Aus­maß Kapi­tal­ein­kom­men (also Ein­künf­te aus Mie­ten, Zin­sen oder Betei­li­gun­gen). Dem­ge­gen­über haben die unters­ten 40 Pro­zent kaum rele­van­te Kapi­tal­ein­künf­te – sie bezie­hen nur Ein­künf­te aus Arbeit. Aber: durch Arbeit allein wird man sel­ten reich.

Zwei­tens spielt Erben in Öster­reich eine zen­tra­le Rol­le bei der Ver­mö­gens­ak­ku­mu­la­ti­on. Es erhal­ten nur etwa 10 Pro­zent der ärme­ren Haus­hal­te, aber 75 Pro­zent der reichs­ten Haus­hal­te in Öster­reich ein Erbe – und auch die durch­schnitt­li­chen Sum­men sind hier höchst unter­schied­lich: Von 14.000 Euro am unte­ren Ende zu über 240.000 Euro bei den obers­ten 20 Pro­zent. In einer kürz­lich erschie­ne­nen Stu­die des WU-Insti­tu­tes INEQ wird genau­er gezeigt, wie wich­tig das Erbe für die Posi­ti­on auf der Ver­mö­gens­ver­tei­lung ist: Ein/​e Lohn­ab­hän­gi­geR muss etwa die Hälf­te der Ein­kom­mens­ver­tei­lung über­sprin­gen, um den Ein­fluss einer Erb­schaft auf seine/​ihre rela­ti­ve Ver­mö­gens­po­si­ti­on aus­zu­glei­chen. Die Start­chan­cen der ver­schie­de­nen Haus­hal­te sind also höchst ungleich.

  1. Reich­tum ist männlich

Nicht nur bei der Einkommens‑, son­dern auch bei der Ver­mö­gens­ver­tei­lung gibt es star­ke Anzei­chen für einen gen­der gap. Lei­der gibt es der­zeit für Öster­reich nur Daten auf Haus­halts­ebe­ne, nicht auf Indi­vi­du­al­ebe­ne. Die­se zei­gen aber, dass das durch­schnitt­li­che Ver­mö­gen von weib­li­chen Sin­gle-Haus­hal­ten in Öster­reich um gut 40 Pro­zent nied­ri­ger ist, als das der männ­li­chen Sin­gle-Haus­hal­te. Mit stei­gen­der Bil­dung neh­men die Unter­schie­de im Net­to-Ver­mö­gen zwi­schen Män­nern und Frau­en wei­ter zu. Frau­en erben auch anders bzw. weni­ger. Frau­en kön­nen damit nie so hohe Ver­mö­gen anhäu­fen wie Männer.

  1. Die sozia­len Unter­schie­de wer­den vertuscht

Der offen­sicht­li­chen Ver­mö­gensun­gleich­heit zum Trotz ord­nen sich die meis­ten Men­schen eher der „Mit­te“ zu. Damit über­schät­zen sich ärme­re Haus­hal­te, wäh­rend rei­che Haus­hal­te sich unter­schät­zen. Mar­tin Schenk argu­men­tiert, dass die­ser fal­schen Selbst­ein­schät­zung ein ideo­lo­gi­sches Momen­tum zugrun­de liegt, wel­ches der Ver­schleie­rung sozia­ler Ungleich­hei­ten dient: Alle sol­len glau­ben, dass sie ihr gerech­tes Stück vom Kuchen bekom­men. Dadurch wer­den sozia­le Miss­stän­de nicht ange­pran­gert, die sozia­le Ord­nung wird als „natür­lich“ ange­se­hen und poli­ti­sche Maß­nah­men, die nur den Obe­ren der Gesell­schaft die­nen, wer­den mit­ge­tra­gen. Durch die­sen „Mit­te-Mythos“ sto­ßen auch neo­li­be­ra­le Über­zeu­gun­gen – wie eben jene, dass „wir“ uns die Armen nicht mehr leis­ten kön­nen – in brei­ten Tei­len der Gesell­schaft auf Unterstützung.

  1. Zu viel pri­va­ter Reich­tum zer­stört die Gesellschaft

Die For­schung zeigt, dass zu viel Ungleich­heit und pri­va­ter Reich­tum eine Gesell­schaft zer­stö­ren. Rei­che zie­hen sich ger­ne aus ihrer gesell­schaft­li­chen Ver­ant­wor­tung zurück und schot­ten sich räum­lich wie sozi­al ab. Ver­mö­gen wird dadurch wei­ter pri­va­ti­siert. Gleich­zei­tig wer­den Ver­lus­te kol­lek­ti­viert und in gesell­schaft­lich wich­ti­gen Berei­chen, wie Bil­dung oder Sozia­lem, Aus­ga­ben gekürzt. Das führt dazu, dass sich die Gesell­schaft wei­ter spal­tet. Die Armut Vie­ler hängt also mit dem Reich­tum Weni­ger zusam­men. Das wuss­te schon Bert­hold Brecht:

Rei­cher Mann und armer Mann
stan­den da und sahn sich an. 
Und der Arme sag­te bleich: „Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich“.“

Die hier skiz­zier­ten Ent­wick­lun­gen müs­sen gestoppt wer­den. Auf­ga­be der gesell­schaft­li­chen Lin­ken ist es, uner­müd­lich auf die oben erwähn­ten Zah­len, Daten, Fak­ten hin­zu­wei­sen, aber auch wei­ter für die Ein­füh­rung einer Ver­mö­gens- und einer umfas­sen­de­ren Erb­schafts­steu­er zu kämp­fen. Wir müs­sen gemein­sam Visio­nen für eine gerech­te Gesell­schaft jen­seits des finanz­do­mi­nier­ten Kapi­ta­lis­mus erarbeiten.

Julia Hof­mann ist aktiv beim BEIGEWUM und dem Jaho­da-Bau­er-Insti­tut, die 2014 gemein­sam mit ATTAC und der Armuts­kon­fe­renz das Pro­jekt „Mythen des Reich­tums“ ins Leben geru­fen haben.

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Arbeitszeitverkürzung als Beschäftigungsmotor?

11. März 2016 – 16:36 Uhr

Ursprüng­lich erschie­nen im Blog A&W, am 11. März 2016


Seit der Finanz- und Wirt­schafts­kri­se 2008 sind in einer Viel­zahl von euro­päi­schen Staa­ten die Arbeits­lo­sen­zah­len ange­stie­gen. Als ein Instru­ment gegen die­ses Pro­blem wird vor allem von Gewerk­schafts­sei­te immer häu­fi­ger eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung gefor­dert. Aber kann eine Ver­kür­zung der Arbeits­zeit Beschäf­ti­gung schaf­fen? Die Erfah­run­gen mit der Ver­kür­zung von Arbeits­zeit in Euro­pa zei­gen, dass eine Arbeits­ver­kür­zung zusätz­li­che Arbeits­plät­ze brin­gen kann – zumin­dest wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen wie die Mög­lich­keit zur Reor­ga­ni­sa­ti­on der Arbeit gege­ben sind.

Der Trend zu Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit besteht in Euro­pa seit Beginn des vori­gen Jahr­hun­derts. Wäh­rend damals eine 60-Stun­den-Woche in Euro­pa üblich war, hat sich bis 1980 eine 40-Stun­den-Woche in den meis­ten euro­päi­schen Län­dern durch­ge­setzt. Seit­dem bleibt die wöchent­li­che Arbeits­zeit im Durch­schnitt fast kon­stant und ist in man­chen Län­dern wie­der im Stei­gen begriffen.

Quel­le: Poyn­t­ner (2015), Daten Huber­mann und Minns (2007). Nor­mal­ar­beits­zeit, ohne Urlaub etc. Für Öster­reich ist die­se Zeit­rei­he nicht vor­han­den; ver­gleich­ba­re Daten für Spa­ni­en feh­len zwi­schen 1935 und 1980.

Der Trend zu kür­ze­ren Arbeits­zei­ten hat sich im Durch­schnitt der Voll­zeit­be­schäf­tig­ten in den letz­ten Jahr­zehn­ten deut­lich ver­lang­samt. Sieht man von dem Kri­sen­in­stru­ment der Kurz­ar­beit ab gab es weni­ge Initia­ti­ven, die eine all­ge­mei­ne­re Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit zum Ziel hat­ten. Aller­dings waren in ein­zel­nen Sek­to­ren oder Fir­men wei­te­re Maß­nah­men für eine Ver­kür­zung der Arbeits­zeit zu ver­zeich­nen, wie bspw. die Ein­füh­rung des 6‑Stunden Tages in einem öffent­li­chen Pfle­ge­heim im schwe­di­schen Göte­borg, eine Frei­zeit­op­ti­on in Kol­lek­tiv­ver­trä­gen in Öster­reich, oder Frei­stel­lungs- und Karenz­zei­ten (sie­he unten). In eini­gen Län­dern wie Deutsch­land (im öffent­li­chen Dienst und eini­gen Bran­chen, wie z.B. dem WSI-Arbeits­zeit­ka­len­der 2014 zu ent­neh­men) und Frank­reich (Aus­wei­tung der erlaub­ten Über­stun­den) ist aber auch ein Trend zu län­ge­ren Arbeits­zei­ten zu beobachten.

Für euro­päi­sche Gewerk­schaf­ten ver­lor das The­ma Arbeits­zeit­ver­kür­zung in Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen nach der Ein­füh­rung der 40-Stun­den-Woche gegen­über Lohn­for­de­run­gen an Bedeu­tung. Dies hat zum Teil mit ver­än­der­ten wirt­schaft­li­chen (wie der Ent­schleu­ni­gung des Pro­duk­ti­vi­täts­wachs­tums) und insti­tu­tio­nel­len (rück­läu­fi­ge Gewerk­schafts­ab­de­ckung) Rah­men­be­din­gun­gen zu tun, die den Ver­hand­lungs­spiel­raum von Gewerk­schaf­ten ten­den­zi­ell ver­rin­gern. Hin­zu kommt, dass ange­sichts der Belas­tung bei einer 60-Stun­den-Woche eine Ver­kür­zung der Arbeits­zeit für die Beschäf­tig­ten selbst eine viel höhe­re Prio­ri­tät hat als das bei einer 40-Stun­den Woche der Fall ist.

Beschäf­ti­gungs­plus durch Arbeits­zeit­ver­kür­zung in Frankreich …

Der jüngs­te Ver­such, die Arbeits­zeit für umfas­sen­de Bevöl­ke­rungs­grup­pen zu redu­zie­ren, wur­de vor fünf­zehn Jah­ren in Frank­reich unter­nom­men. Per Gesetz wur­den in einem ers­ten Schritt im Jahr 1998 Unter­neh­men dazu ange­regt, die Wochen­ar­beits­zeit von 39 auf 35 Stun­den zu ver­kür­zen. Die Vor­aus­set­zung für finan­zi­el­le Unter­stüt­zung war eine Ver­kür­zung der Arbeits­zeit um min­des­tens 10% sowie eine Aus­wei­tung der Beschäf­ti­gung um min­des­tens 6%. Im Jahr 2000 wur­de die 35-Stun­den-Woche ver­pflich­tend für Unter­neh­men mit mehr als 20 Ange­stell­ten, 2002 auch für klei­ne­re Unter­neh­men ein­ge­führt. Beglei­tet wur­de die Reform durch eine Locke­rung der Tages- und Wochen­höchst­ar­beits­zeit. Nach 2002 wur­den durch einen Regie­rungs­wech­sel die Maß­nah­men suk­zes­si­ve zurück­ge­nom­men, För­de­run­gen abge­schafft, Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf Über­stun­den gesenkt und Über­stun­den­kon­tin­gen­te aus­ge­wei­tet. Die 35-Stun­den-Woche wur­de also deut­lich ver­wäs­sert und Maß­nah­men in die die Gegen­rich­tung gesetzt.

Die Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche in Frank­reich hat­te das kla­re poli­ti­sche Ziel, die Arbeits­lo­sig­keit zu ver­rin­gern, die 1997 mit 12,5% weit über dem EU-Durch­schnitt lag. Die­ses Ziel, wenn auch nicht in der erwar­te­ten Höhe, wur­de auch erreicht, nur über die genaue Grö­ße herrscht Unei­nig­keit (ex-post Schät­zun­gen lie­gen zwi­schen einem Beschäf­ti­gungs­an­stieg von 3,4% bis 7%). Auch wenn ein Beschäf­ti­gungs­an­stieg nicht not­wen­di­ger­wei­se eine Sen­kung der Arbeits­lo­sen­quo­te bedeu­ten muss (z.B. wenn alle neue Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se von Per­so­nen ein­ge­gan­gen wer­den, die dem Arbeits­markt vor­her nicht zur Ver­fü­gung stan­den) – in Frank­reich hat­te die Arbeits­zeit­ver­kür­zung laut Stu­di­en, die neben Beschäf­ti­gung auch expli­zit die Reak­ti­on der Arbeits­lo­sig­keit betrach­ten, eine Sen­kung der Arbeits­lo­sig­keit zur Fol­ge (sie­he z.B. Schrei­ber und Loge­ay 2006 oder Bun­el 2004).

… und Unklar­heit in Deutschland

Eine wei­te­re gro­ße Reform wur­de in Deutsch­land vor­ge­nom­men, wo im Metall- und Print­sek­tor von 1984 bis 1994 die Wochen­ar­beits­zeit von 40 auf 36 Stun­den gesenkt wur­de. Die Ein­schät­zung der Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te die­ser Reform fal­len weit­aus weni­ger klar aus als bei der fran­zö­si­schen Reform: Nega­ti­ve Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te wer­den eben­so gefun­den wie neu­tra­le oder posi­ti­ve Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te.

Das lässt sich teil­wei­se durch die Art der Durch­füh­rung der Arbeits­zeit­ver­kür­zung erklä­ren: Wäh­rend die Regie­rung in Frank­reich Sub­ven­tio­nen an Betrie­be zahl­te, die Arbeits­zeit ver­kürz­ten und Beschäf­ti­gung erhöh­ten, gab es in Deutsch­land kei­ne sol­che Unter­stüt­zung. Hunt ver­mu­tet bei­spiels­wei­se, dass posi­ti­ve Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te der Ver­kür­zung der Arbeits­zeit durch Anstie­ge im Stun­den­lohn zunich­te gemacht wur­den – aller­dings ist die­se The­se umstrit­ten. Auch wenn ein Anstieg des Stun­den­loh­nes den Fak­tor Arbeit ver­teu­ert, sind für Unter­neh­men nicht die abso­lu­ten Lohn­kos­ten, son­dern die Lohn­stück­kos­ten der ent­schei­den­de Fak­tor. Lohn­stück­kos­ten wer­den eben­so von der Pro­duk­ti­vi­täts­ent­wick­lung beein­flusst, und Arbeits­zeit­ver­kür­zung führt meist zu höhe­rer Pro­duk­ti­vi­tät. Dies hat zum einen den Grund, dass Beschäf­tig­te bei gerin­ge­rer Arbeits­zeit pro­duk­ti­ver sind, oder anders aus­ge­drückt zusätz­li­che Stun­den bei einem hohen Arbeits­zeit­ni­veau weni­ger pro­duk­tiv sind. Zum ande­ren sind Ver­kür­zun­gen der Wochen­ar­beits­zeit oft mit einer Reor­ga­ni­sa­ti­on der Arbeits­struk­tu­ren in Unter­neh­men ver­bun­den, die eine eige­ne Quel­le von Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­run­gen sein können.

Zahl­rei­che Wir­kungs­ka­nä­le von Ver­kür­zun­gen der Wochenarbeitszeit

Prin­zi­pi­ell gibt es zahl­rei­che Wir­kungs­ka­nä­le, durch die eine Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit Aus­wir­kun­gen auf die Beschäf­ti­gung haben kann. Selbst ein­fachs­te öko­no­mi­sche Model­le kön­nen daher kei­ne ein­deu­ti­ge Aus­sa­ge zur Rich­tung der Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te tref­fen. Posi­ti­ve Beschäf­ti­gungs­aus­wir­kun­gen sind bei­spiels­wei­se wahr­schein­li­cher, wenn Fix­kos­ten von Neu­ein­stel­lun­gen (Kos­ten für Ein­ar­bei­tung, Ein­schu­lung, Bereit­stel­lung von Infra­struk­tur etc.) gering sind und wenn genü­gend Arbeits­su­chen­de mit ent­spre­chen­der Qua­li­fi­ka­ti­on ver­füg­bar sind. Auch Nach­fra­ge­ef­fek­te durch stei­gen­den Stun­den­lohn (die im Zuge von oder nach Arbeits­zeit­ver­kür­zun­gen häu­fig mit­ver­han­delt wer­den) kön­nen Quel­len von Arbeits­nach­fra­ge sein – wobei die­ser Effekt vor allem bei Unter­aus­las­tung der Pro­duk­ti­ons­fak­to­ren zum Tra­gen kommt. Kei­nen oder sogar einen nega­ti­ven Beschäf­ti­gungs­ef­fekt wird eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung dann bewir­ken, wenn Neu­ein­stel­lun­gen mit hohen Fix­kos­ten ver­bun­den sind, dem Arbeits­markt kei­ne geeig­ne­ten Arbeits­su­chen­den zur Ver­fü­gung ste­hen oder Lohn­stück­kos­ten stark ansteigen.

Die viel­fäl­ti­gen Wirk­wei­sen einer Arbeits­zeit­ver­kür­zung auf Beschäf­ti­gung machen die empi­ri­sche Quan­ti­fi­zie­rung her­aus­for­dernd. Folg­lich gibt es in der Lite­ra­tur auch kei­nen Kon­sens über die Wir­kungs­rich­tung einer Arbeits­zeit­ver­kür­zung auf die Beschäf­ti­gung. Eine Zusam­men­schau der Lite­ra­tur fin­det sich u.a. bei Schwen­din­ger (2015), Bosch und Lehn­dorff (2001) und Poyn­t­ner (2015). Es ist anzu­mer­ken, dass neben den unter­schied­li­chen Umset­zungs­ar­ten und insti­tu­tio­nel­len Rah­men­be­din­gun­gen auch metho­di­sche Schwie­rig­kei­ten Grund für unter­schied­li­che Ergeb­nis­se sein kön­nen. So ist z.B. für die Quan­ti­fi­zie­rung des Beschäf­ti­gungs­ef­fek­tes durch die Ver­kür­zung der Wochen­ar­beits­zeit die Schät­zung der hypo­the­ti­schen Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung ohne Arbeits­zeit­ver­kür­zung not­wen­dig. Die­se Schät­zung ist immer mit Unsi­cher­hei­ten behaf­tet. Aus die­sem und ande­ren Grün­den ist die Her­stel­lung eines ein­deu­ti­gen Zusam­men­hangs oft schwierig.

Bedin­gun­gen für die Arbeits­zeit­ver­kür­zung als Beschäftigungsmotor

Die oben genann­ten Über­le­gun­gen kön­nen her­an­ge­zo­gen wer­den, Bedin­gun­gen für eine erfolg­rei­che Arbeits­zeit­ver­kür­zung her­aus­zu­ar­bei­ten, wie es z.B. Bosch und Lehn­dorff (2001) versuchen.

Nach­dem bei gro­ßen Refor­men die vor­herr­schen­den orga­ni­sa­to­ri­schen Para­dig­men des 8‑Stun­den-Tages /​ der 5‑Ta­ge-Woche in Fra­ge gestellt wer­den, ist die Fra­ge zen­tral, ob die Arbeits(zeit)organisation fle­xi­bel an neue Arbeits­zeit-Sys­te­me ange­passt wer­den kann. In Frank­reich war eine sol­che Fle­xi­bi­li­sie­rung Teil des Pake­tes zur 35-Stunden-Woche.

Um einer mög­li­chen Knapp­heit an aus­ge­bil­de­ten Arbeits­kräf­ten ent­ge­gen­zu­wir­ken, emp­fiehlt sich neben vor­aus­schau­en­der Bil­dungs­po­li­tik ein Aus­bau von Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Somit wird der Effekt abge­min­dert, dass Arbeits-Fix­kos­ten für Unter­neh­men stark stei­gen und sich nega­ti­ve Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te ein­stel­len. In Öster­reich dürf­te die Wei­ter­bil­dungs­pro­ble­ma­tik wohl eine gerin­ge­re Rol­le spie­len, da der Anteil der öffent­li­chen Mit­tel (inkl. AMS, Euro­päi­scher Sozi­al­fonds) an Aus­ga­ben für betrieb­li­che Wei­ter­bil­dung bereits ca. 50% beträgt.

Eine Arbeits­zeit­ver­kür­zung kann auch an sich zu einem Anstieg des Arbeits­kräf­te­an­ge­bo­tes füh­ren. Bei­spie­le dafür wären gut aus­ge­bil­de­te Per­so­nen, die von Teil­zeit auf kür­ze­re Voll­zeit (z.B. 35 Stun­den) auf­sto­cken oder Per­so­nen, die erst durch die Opti­on auf kür­ze­re Voll­zeit in den Arbeits­markt ein­stei­gen. In Frank­reich wech­sel­ten bei­spiels­wei­se mit der Ein­füh­rung der 35-Stun­den-Woche vie­le Per­so­nen (vor allem Frau­en) von Teil­zeit- auf Voll­zeit­be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se. Die­ses Resul­tat deu­tet dar­auf hin, dass eine nicht unwe­sent­li­che Anzahl an Per­so­nen mehr als Teil­zeit­ar­beit arbei­ten wol­len, aber eine 40-Stun­den-Woche nicht mit Betreu­ungs­pflich­ten etc. ver­ein­bar ist.

Beim Punkt der Höhe der Kom­pen­sa­ti­on – also der Anhe­bung des Stun­den­loh­nes, um dem monat­li­chen Lohn­rück­gang bei kür­ze­rer Arbeits­zeit ent­ge­gen­zu­wir­ken – ist fest­zu­hal­ten, dass die Löh­ne im Aus­maß des Pro­duk­ti­vi­täts­zu­wach­ses stei­gen kön­nen. Stei­gen sie stär­ker, wür­den die Lohn­stück­kos­ten stei­gen. Einer­seits könn­te dadurch die Arbeits­nach­fra­ge zurück­ge­hen, ande­rer­seits sind Nach­fra­ge­ef­fek­te zu beach­ten, die sich posi­tiv auf die Beschäf­ti­gung aus­wir­ken kön­nen. Der Net­to­ef­fekt einer Arbeits­zeit­ver­kür­zung mit Lohn­aus­gleich hängt also aber­mals von den kon­kre­ten Bedin­gun­gen ab.

Es geht nicht nur um Beschäf­ti­gung, son­dern auch um Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit und Gesundheit

Auch wenn die Beschäf­ti­gungs­ef­fek­te in der öffent­li­chen Debat­te zwei­fels­oh­ne wich­tig sind, ist Arbeits­zeit­ver­kür­zung zudem aus ande­ren Grün­den sinn­voll. So hat die Ver­tei­lung der Arbeits­zeit Aus­wir­kun­gen auf die (geschlech­ter­spe­zi­fi­sche) Ver­tei­lung von Ein­kom­men, Pen­si­ons­an­sprü­chen und Nicht-Lohn­ar­beit. Gro­ße Unter­schie­de exis­tie­ren dies­be­züg­lich zwi­schen den Geschlech­tern – „Teil­zeit ist weib­lich und Über­stun­den sind männ­lich“.

Es gibt eini­ge Ansät­ze, um die tat­säch­li­che Arbeits­zeit an die gewünsch­te Arbeits­zeit der Beschäf­tig­ten anzu­glei­chen. Per Gesetz wur­de in den Nie­der­lan­den im Jahr 2000 die Mög­lich­keit geschaf­fen, dass Beschäf­tig­te in grö­ße­ren Betrie­ben von Voll­zeit auf Teil­zeit und vice ver­sa wech­seln kön­nen. Um die Ver­ein­bar­keit zwi­schen Beruf und außer­be­ruf­li­chen Ver­pflich­tun­gen zu ver­bes­sern, führ­te Bel­gi­en befris­te­te Reduk­tio­nen der Arbeits­zeit im öffent­li­chen Sek­tor mit teil­wei­sem Lohn­aus­gleich durch den Staat ein. Auch im pri­va­ten Sek­tor wur­den um die Jahr­tau­send­wen­de eini­ge Mög­lich­kei­ten geschaf­fen, Aus­zei­ten zu neh­men. Sowohl „the­ma­ti­sche“ Aus­zei­ten für Kin­der­be­treu­ung, Pfle­ge etc. sind mög­lich, als auch das Recht auf Reduk­ti­on der Arbeits­zeit bzw. Aus­zei­ten ohne Anga­be von Grün­den. Hier ist anzu­füh­ren, dass es für Betreu­ungs­pflich­ten nicht nur wie eben genannt indi­vi­du­el­le Lösun­gen geben kann und soll, son­dern die Ver­ein­bar­keit auch durch Sach­leis­tun­gen (Kin­der­gär­ten etc.) der öffent­li­chen Hand ermög­licht wer­den kann.

Zu guter Letzt soll­te auch der gesund­heit­li­che Aspekt kür­ze­re Arbeits­zei­ten bei der Debat­te nicht voll­kom­men uner­wähnt blei­ben: Der Zusam­men­hang von lan­gen Arbeits­zei­ten und gesund­heit­li­chen Pro­ble­men ist gut doku­men­tiert, z.B. von Gol­den et al. (2010) und Caru­so et al (2004).

Fazit

Arbeits­zeit­ver­kür­zung eig­net sich zur Schaf­fung von Beschäf­ti­gung, falls bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen wie die Mög­lich­keit zur Reor­ga­ni­sa­ti­on der Arbeits­zeit­or­ga­ni­sa­ti­on und eine mode­ra­te Lohn­stück­kos­ten­ent­wick­lung gege­ben sind. Das Paket zur Arbeits­zeit­ver­kür­zung in Frank­reich war inklu­si­ve Sub­ven­tio­nen und Fle­xi­bi­li­sie­rung erfolg­reich, um Beschäf­ti­gung zu schaf­fen und die hohe Arbeits­lo­sig­keit zu sen­ken. Neben Beschäf­ti­gungs­über­le­gun­gen spre­chen auch Über­le­gun­gen zur Ver­tei­lung der Arbeits­zeit und zu Gesund­heit für eine Arbeitszeitverkürzung.


Phil­ipp Poyn­t­ner ist Öko­nom am Insti­tut für Höhe­re Stu­di­en, Grup­pe Arbeits­markt und Sozi­al­po­li­tik und im BEIGEWUM aktiv.

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