Zivilgesellschaftliches Zukunftsbudget 2017-2019 – 70 Schritte in ein gutes Leben für alle!
Das Zivilgesellschaftliche Zukunftsbudget 2017–2019 ist online
Ein Budget besteht aus trockenen Zahlen, so die einhellige Meinung. Nichtsdestotrotz werden darin die grundlegenden Zutaten für ein Zusammenleben zusammengemixt: Einerseits ausgabenseitig Gelder für soziale Absicherung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Jobs, Investitionen‑, etc. Andererseits wird einnahmenseitig festgelegt, wer dafür zahlen soll. Grund genug, sich in die politische Debatte um die Ausgestaltung des Budgets einzumischen. Das macht das Bündnis „Wege aus der Krise“ nun schon seit 2010, indem es bisher jährlich ein alternatives Zukunftsbudget veröffentlichte. Bei dieser Allianz handelt es sich um einen innovativen Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften, der unter anderem auch vom BEIGEWUM unterstützt wird.
Dieses Jahr zum ersten Mal werden 70 Empfehlungen für sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Steuerstrukturreform und für Zukunftsinvestitionen in Budgetform – zeitgleich mit der Vorlage des Budgets im Nationalrat – für einen dreijähren Zeitraum bis 2019 präsentiert. Auch wenn sich die mittelfristige Haushaltsplanung des Bundes laut eines aktuellen Rechnungshofberichts als nicht sehr effektiv erweist, wurde das Zivilgesellschaftliche Zukunftsbudget auf einen dreijährigen Betrachtungszeitraum ausgeweitet, um eine längerfristige Perspektive in den Diskurs einzubringen.
Öffentliche Investitionen als Schwerpunkt
Gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute sind Investitionen der öffentlichen Hand wichtig, um die gesamte Nachfrage zu stärken und der Konjunktur so Wind in die Segel zu geben. Vor dem Hintergrund historisch niedriger Zinsen lassen sich solche Investitionen auch leichter finanzieren und belasten die zukünftigen Budgets weniger. Leider gehen aber die Investitionen der öffentlichen Hand derzeit aufgrund der ideologisch geprägten wirtschaftspolitischen Austeritätspolitik zurück, die Wirtschaft wächst weniger und die Verunsicherung in der Bevölkerung steigt an. Wichtige Zukunftsthemen wie die Klimakrise und der damit verbundene notwendige Umbau unseres Wirtschaftssystems werden weiterhin ignoriert bzw. auf die nächsten Jahre vertagt.
Das vorliegende Zukunftsbudget sieht zusätzliche Einnahmen und Ausgaben von jeweils rund 10,7 Mrd. € vor (zusätzlich zu den im Budget des Bundes 2017 geplanten Einzahlungen und Auszahlungen).
Investitionen sollen vor allem in die Bereiche Energiewende (thermische Sanierung, dezentrale Stromversorgung, Ausbau öffentlicher Verkehr), Gesundheit/Soziales (Ausweitung Pflegesachleistungen, Gehaltsausweitungen, Pflegegeldvalorisierung, Pflegfonds), Bildung (Ausbau Ganztagsschulen, mehr Lehrpersonal), Armutsprävention (Erhöhung Mindestsicherung, Anhebung Arbeitslosengeld, Arbeitszeitverkürzung), Kunst und Entwicklungszusammenarbeit fließen.
Mehr Steuergerechtigkeit und Arbeitsplätze als zweiter Schwerpunkt
Einnahmenseitig soll es dabei zu einer Ausweitung der vermögensbezogenen Steuern (Erbschafts‑, Schenkungs‑, Vermögens‑, Grund- oder Stiftungssteuer) kommen. Hohe und bisher ungerecht erfasste Einkommen sollen besteuert werden (Wertschöpfungsabgabe, Börsenumsatzsteuer/Finanztransaktionssteuer, Spitzeneinkommen und Überstunden, progressive Körperschaftssteuer, Bankenabgabe etc.). Schließlich sollen umfangreiche Ökosteuern (Erhöhung Mineralölsteuer, Roadpricing für LKW, Abschaffung von Begünstigungen bei Kerosin, Firmenwagen, Kohleverstromung) regelnd und lenkend wirken.
Das Zukunftsbudget enthält aber nicht nur Budgetzahlen, sondern versucht auch die Auswirkungen der jeweiligen Vorschläge auf den Arbeitsmarkt anzugeben. Mehr als 176.000 zusätzliche Jobs würden durch dieses Reformpaket geschaffen werden und die Situation am Arbeitsmarkt etwas entschärfen.
Kein alternatives Budget ohne Demokratisierung
Prinzipiell geht es den UnterstützerInnen des zivilgesellschaftlichen Zukunftsbudgets darum, einen konkreten Vorschlag in die aktuelle Budgetdebatte einzubringen und auch die Rolle der Öffentlichkeit zu unterstreichen. Würde ein Budget breiter diskutiert werden, würden Aspekte wie Gendergerechtigkeit, Umverteilung oder auch Klimafragen aktiver angegangen werden. Aber nicht einmal im österreichischen Nationalrat wird das Budget aktiv gestaltet, sondern meist die Regierungsvorlage ohne Änderungen oder große Diskussionen abseits der Regierungsparteien angenommen.
Der Vergleich macht sicher
Im Vergleich zum von Finanzminister Schelling am 12. Oktober dem Nationalrat präsentierten Budget für 2017 zeigt sich in der zivilgesellschaftlichen Variante eine klarere Zukunftsorientierung: Durch die höheren Investitionen in wichtige Bereiche wird eine deutliche Abkehr von Austerität und Mangelwirtschaft vorgezeigt und ein Wachsen aus der Krise heraus erst ermöglicht. Dem Reformstau der letzten Jahre in den Bereichen Umverteilung von Vermögen, Gehältern und Arbeit, aber auch im Bereich der Ökologisierung des Steuersystems, wird mit den „70 Schritten für ein gutes Leben für alle“ ein Ende gemacht. Es stellt daher eine wirtschaftspolitisch notwendige und budgetpolitisch richtige Erweiterung des Bundesvoranschlages der Bundesregierung dar.
Der BEIGEWUM unterstützt die Arbeiten des zivilgesellschaftlichen Budgets und der Allianz „Wege aus der Krise“. Auch wir fordern eine weitergehende Budgetdebatte, ein Ende der zerstörerischen Austeritätspolitik und eine Umverteilung von Arbeit und Vermögen in unserer Gesellschaft. Budgetpolitik darf nicht losgelöst von einer allgemein wohlstandsorientierten Wirtschaftspolitik erfolgen. Das Budget soll ebenfalls internationaler ausgerichtet sein und sich an den beschlossenen Klima- und Entwicklungszielen orientieren und diese nicht immer nach hinten verschieben. Wir fordern eine klare Umsetzung der Klimaziele von Paris und die Erfüllung des 0,7 %-Ziels in der Entwicklungszusammenarbeit, um die Sustainable Development Goals zu erreichen.
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Ökonomische Einseitigkeit und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit
Ökonomische Einseitigkeit und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit
Arne Heise
Die einseitige Bevorzugung der neoklassisch-neoliberalen Mainstream-Ökonomie im Wissenschaftsbetrieb stellt eine Gefahr für die Freiheit der Wissenschaft dar. Auch wenn sich der Wind zu drehen beginnt, wie beispielsweise der Aufstand der Studierenden der Volkswirtschaftslehre zeigte, kommt es auf den Universitäten auch mit der Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht zu mehr Pluralismus. Um die Freiheit der Wissenschaft auch in der Ökonomie zu bewahren, sollten sich die Wissenschaftsorganisationen mit dieser Thematik beschäftigen und Maßnahmen ergreifen, wie Pluralismus gesichert werden kann. Denkbar sind bspw. ein Pluralismus-Kodex, ‚Pluralismus-Beauftragte‘ oder auch finanzielle Anreize wie spezielle Fonds für heterodoxe Forschungsprojekte, über deren Vergabe Fachausschüsse entscheiden, in denen mehrheitlich heterodoxe Ökonomen sitzen.
- Einleitung
Die Canadian Association of University Teachers (CAUT) setzte im Frühjahr 2013 eine Untersuchungskommission ein, um zu prüfen, ob am Department of Economics der University of Manitoba die Freiheit der Wissenschaft gefährdet sei. Es ging hierbei nicht um staatliche Eingriffe in den akademischen Betrieb, sondern um Vorgänge am Department of Economics, die den dort bislang herrschenden Wissenschaftspluralismus einzuschränken drohten und die Stellung der verbliebenen heterodoxen ÖkonomInnen durch eine einseitige Bevorzugung der neoklassisch-neoliberalen Mainstream-Ökonomen unterminierten.
Bemerkenswert ist daran nicht nur der schlussendlich affirmative Befund einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch die aus Nicht-VolkswirtInnen bestehende Kommission, sondern die Ausdehnung des Begriffs Wissenschaftsfreiheit über die reine Schutzfunktion des individuellen Abwehrrechts hinaus. Wissenschaftsfreiheit umfasst nämlich auch die Norm, dass der Staat – bzw. deren autonome VertreterInnen – Wissenschaft so zu organisieren hat, dass die Teilnahme daran für alle WissenschaftlerInnen diskriminierungsfrei ermöglicht werden muss. Die Kommission der CAUT überträgt in ihrem Report diese Verantwortung – die eigentlich selbstverständlich sein sollte – den Mitgliedern der disziplingebundenen ‚Scientific Community‘:
„An academic owes a duty to consider differing views and, if warranted, to challenge them in the academic arena through writing and debate. It is not the nature of the debate but rather the implications of aggressive positions which can violate the academic’s ethical duty to other members of the academic community. A violation of academic freedom occurs when the effect of those positions impairs the ability of those who follow a different path from pursuing that path in their research and teaching. This test is an objective one“ (S. 12).
Und die Kommission konstatiert, dass eine Teilmenge dieser ‚Scientific Community‘ – der so genannte Mainstream – wissenschaftliche Standards festlegt, die eine andere Teilmenge dieser Wissenschaftlergemeinschaft – die so genannten heterodoxen ÖkonomInnen – zunehmend vom Wissenschaftsbetrieb ausschließt: D.h. heterodoxe ÖkonomInnen finden zunehmend weniger Berücksichtigung bei der Rekrutierung und bei der Organisation des Lehr- und Forschungsbetriebs, wo sie z.B. von der Teilnahme an der Graduiertenschule und mithin der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgeschlossen werden. In Folge bekommen sie auch keine leitende Funktionen mehr übertragen. So wird ein einst plural besetztes Department immer mehr in ein homogen am Mainstream ausgerichtetes Department verwandelt, von dem nur noch bestimmte Lehrveranstaltungen angeboten werden.
- Die Entpluralisierung der Wirtschaftswissenschaften
Eine ähnliche Entwicklung erleben wir in Deutschland: In unserem neuen Buch beschreiben wir die zunehmende Entpluralisierung der Wirtschaftswissenschaften an deutschen Universitäten und der Marginalisierung der heterodoxen Ökonomik. Zwar gibt es ähnliche Studien für Österreich bislang noch nicht, doch dürfte es nicht ganz verkehrt sein, wenn man den österreichischen Universitäten eine ähnliche Entwicklung konzediert – auch wenn historisch bedingt noch eine etwas größere Pluralismusbereitschaft vorherrschend sein dürfte.
Angesichts der blamablen Rolle, die die Mainstream-Ökonomik bei der Vorhersage, Erklärung und Überwindung der jüngsten Weltfinanzkrise gespielt hat, ist das bemerkenswert. Zwar führte dieser Prozess zu einer kritischen Reflexion über den Zustand der Wirtschaftswissenschaften, doch schlug sich das bisher noch nicht institutionell nieder.
Wäre die Entpluralisierung das Ergebnis wissenschaftstheoretischer Reflexionen und eines streng wettbewerblichen Auswahlverfahrens gewesen, dann wäre sie noch relativ unproblematisch. Wenn sich also wissenschaftstheoretisch zeigen ließe, dass die Wirtschaftswissenschaft als jene Sozialwissenschaft auf der Suche nach der einzig richtigen Gegenstandserklärung (‚Wahrheit‘) nur monistisch (‚auf einer einzigartigen Erklärung beruhend‘) zu betreiben ist und der gegenwärtige Mainstream sich aufgrund der besseren Realitätserklärung als ‚Normalwissenschaft‘ gegen alternative Paradigmen durchgesetzt hätte, wäre der Entpluralisierungsprozess nur das zwangsläufige Ergebnis einer reifenden Wissenschaft gewesen. Die Vorgänge am Department of Economics der University of Manitoba (und an vielen Universitäten in Deutschland, Österreich und anderswo) wären deren zwangsläufige administrative Umsetzung.
- Ökonomischer Pluralismus als wissenschaftlicher Imperativ
Eine weitere neue Studie zeigt hingegen, dass der Wissenschaftspluralismus – insbesondere verstanden als Paradigmen‑, Methoden- und Theorienpluralismus und damit dem herrschenden neoliberalen Paradigmenmonismus und formal-mathematischen Methodenabsolutismus entgegengesetzt – die einzig akzeptable Konzeption für eine Sozialwissenschaft ist, die mit zahlreichen Erkenntnisproblemen konfrontiert ist.
Pluralismus einzufordern, ist also nicht bloß eine Sache der Fairness, der man zustimmen kann oder auch nicht, sondern ein wissenschaftstheoretischer Imperativ. Und die Einschränkung des Pluralismus in den Wirtschaftswissenschaften ist genau dann als Verstoß gegen die (in Deutschland und Österreich verfassungsrechtlich geschützte) Wissenschaftsfreiheit zu werten, wenn sie nicht ausschließlich das Ergebnis einer empirischen Wiederlegung oder den Nachweis mangelnder theoretischer Erklärungskraft der heterodoxen Modelle und Paradigmen ist – was nicht der Fall ist.
Eine derartig wissenschaftsimmanente Selektion aber gibt es schon deshalb nicht, weil sich der neoliberale Mainstream mit der Heterodoxie gar nicht erst auseinander setzt. Seine ablehnende Haltung entspricht dabei mehr einer wertenden Diskriminierung denn wissenschaftlicher Selektion. Festzumachen ist das an der Fixierung auf Sekundärkriterien wie z.B. der mangelnden Attraktionsfähigkeit von Drittmitteln bei reputationsübertragenden Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der geringen Publikationsfähigkeit in Benchmark-Journalen wie dem American Economic Review oder dem Journal of Political Economy, die die heterodoxen ÖkonomInnen gar nicht erfüllen können, weil z.B. die Fachgremien der DFG fast ausschließlich mit Mainstream-Ökonomen besetzt und die ‚Benchmark-Journals‘ nachweislich nicht für heterodoxe Beiträge offen sind: Lässt man fünf Füchse und einen Hasen darüber entscheiden, was es zum Mittagessen gibt, ist klar, wer auf der Strecke bleibt.
- Die Wiederherstellung der Wissenschaftsfreiheit
Unter diesen Bedingungen müssen die Entpluralisierungs- und Marginalisierungsprozesse, wie sie allgemein in der deutschen und internationalen Universitätslandschaft und ganz konkret und nachweisbar an der University of Manitoba zu beobachten sind, als Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit begriffen werden, wie es die CAUT-Untersuchungskommission ja auch konsequenterweise bewertet hat. Darunter leiden die betroffenen WissenschaftlerInnen und deren wissenschaftlicher Nachwuchs, aber auch die Wissenschaft und die sie finanzierende Gesellschaft. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch in Deutschland und Österreich Wissenschaftsorganisationen wie z.B. der Deutsche Hochschulverband, der Österreichische UniversitätsprofessorINNenverband, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der österreichische Wissenschaftsfonds FWF oder auch der Verein für Socialpolitik mit dieser Thematik beschäftigen und in genauso unvoreingenommener Weise wie die CAUT-Kommission darüber nachdenken würden, mit welchen Regulierungen dem Versagen des ‚Marktes für wirtschaftswissenschaftliche Ideen‘ beizukommen ist.
Zu denken wäre beispielsweise an einen Pluralismus-Kodex (ähnlich den Kodizes zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis) oder die Einführung von ‚Pluralismus-Beauftragten‘ (ähnlich den Gleichstellungsbeauftragten), womit ein gewisser Anteil an heterodox besetzten Lehrstühlen an allen wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichen gesichert werden könnte – das Department of Economics an der University of Massachusetts at Amherst beispielweise hat mit einer vergleichbaren Praxis gute Erfahrungen gemacht. Oder es könnten auch finanzielle Anreize gesetzt werden, indem z.B. die DFG oder der FWF spezielle Fonds für heterodoxe Forschungsprojekte bereitstellen, über deren Vergabe Fachausschüsse entscheiden, in denen mehrheitlich heterodoxe ÖkonomInnen sitzen.
Es ginge also um die Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens, der die Chancengleichheit wiederherstellt, die Wissenschaftsfreiheit schützt und den Ideenwettbewerb belebt, ohne Qualitätsstandards aufgeben zu müssen. Eine Fortschreibung des gegenwärtigen Zustands jedenfalls ist keine Option.
Leseempfehlung: Die Zukunft der Volkswirtschaftslehre: Kann die ökonomische Wissenschaft plural werden?
Wirtschaftliche Effekte einer früheren Anhebung des Frauenpensionalters in Österreich
Christine Mayrhuber, Juli 2016
zur Studie
- An die schnellere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters sind viele Erwartungen und Hoffnungen geknüpft: von einer Verbesserung der Chancen- und Einkommensgleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt bis hin zu laufenden Einsparungen im Bereich der Pensionsfinanzierung. Eine Studie des WIFO beleuchtet wichtige volkswirtschaftliche Aspekte einer schnelleren Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters und zeigt, dass die zu erwartenden Effekte mit dem Betrachtungszeitraum variieren, von der generellen Arbeitsmarktentwicklung abhängen. Die hohen Erwartungen an diese Reformmaßnahme können in der kurzen Frist jedenfalls nicht erfüllt werden.
Simulation: Früherer Einstieg in höheres Frauenpensionsalter Gemäß der geltenden Rechtslage steigt das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen ab dem Jahr 2024 für die Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968 in Halbjahresschritten um jeweils 6 Monate (Status-quo-Szenario). In einem Kurzgutachten simulierte das WIFO wirtschaftliche Effekte einer früheren Anhebung von derzeit 60 Jahren auf 65 Jahre. Angenommen wurde eine Anhebung im selben Tempo, die aber bereits 2019 einsetzen und somit für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1963 gelten würde. Das einheitliche Regelpensionsantrittsalter von 65 Jahren würde dann bereits ab dem Jahr 2029 (statt ab 2034) gelten. Frauen würden ab 2023 das Antrittsalter zur Korridorpension erreichen.
Die simulierte Reform zieht in zumindest drei verschiedenen Bereichen Effekte nach sich. Das höhere Pensionsantrittsalter der Frauen hat Auswirkungen auf (1) die Finanzgebarung der Pensions‑, aber auch der Arbeitslosenversicherung, (2) den Arbeitsmarkt und (3) die individuelle Pensionshöhe durch eine längere Erwerbstätigkeit der reformbetroffenen Frauen.
(1) Vorrübergehend Einsparungen in der Pensionsversicherung, aber Mehrausgaben in der Arbeitslosenversicherung
Die Auswirkungen des höheren Frauenpensionsalters auf die Finanzierung der Pensionsversicherung wurden mit dem WIFO-Makro-Modell „DELTA-Budget“ simuliert (Demography-based Economic Long-Term Model for Austria’s Public Finances). Demnach entstehen in einer ersten Phase zwischen 2019 und 2032 durch den späteren Pensionsantritt entlastende Effekte: Die Zahl der Pensionierten sinkt um bis zu 30.000 Personen (2029), die Pensionsaufwendungen liegen zwischen 2023 und 2029 um bis zu 370 Mio. € pro Jahr (real) bzw. 0,12% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) unter dem Szenario in der geltenden Gesetzeslage. Entlastend wirken auch die Einnahmen aus Pensionsversicherungsbeiträgen der zusätzlich Beschäftigten (bis zu 60 Mio. € pro Jahr, real). Ab 2034 klingt der dämpfende Effekt dann ab.
Gleichzeitig steigen die Aufwendungen in der Arbeitslosenversicherung bis 2029 an, da nicht alle die länger am Arbeitsmarkt bleiben dies auch in Beschäftigung tun. Entsprechend reagieren die Aufwendungen für Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung, diese erhöhen sich bis 2029 um rund 230 Mio. € (p. a. real) bzw. 0,06% des BIP gegenüber dem Status-quo-Szenario.
In der zweiten Phase steigen die Pensionsaufwendungen aufgrund höherer individueller Pensionsansprüche durch verlängerte pensionsrelevante Versicherungszeiten der Frauen. Diese höheren Pensionsbezüge schlagen sich ab 2034 in einer Steigerung der Pensionsaufwendungen um 150 Mio. € pro Jahr bzw. 0,03% des BIP nieder. Der Mehrausgabeneffekt klingt ab 2048 ab und verschwindet ab 2055 ganz (Abbildung 1).
- Entlastende Effekte für die Pensionsversicherung dominieren in der ersten Phase bis 2032, die Mehrausgaben für die Pensionsversicherung dominieren in der zweiten Phase bis 2048. Der Finanzierungs-Nettoeffekt hängt damit vom Betrachtungszeitraum ab, langfristig dürfte er allerdings unter den Erwartungen bleiben, die an eine vorgezogene Altersangleichung gerichtet sind.
(2) Geringe Beschäftigungseffekte, mehr Arbeitslosigkeit
Die zweite zentrale Frage ist die des Arbeitsmarkteffektes, sprich: in welchem Ausmaß sich die vorzeitige Anhebung des Antrittsalters auf die Weiterbeschäftigung der betroffenen Frauenjahrgänge auswirkt. Analysen vergangener Erhöhungen der Altersgrenzen zu vorzeitigen Alterspensionen zeigen, dass sich sowohl die Beschäftigung als auch die Arbeitslosigkeit für die jeweils betroffenen Jahrgänge erhöht. Darüber hinaus ist der Anstieg der Beschäftigtigung in den betroffenen Jahrgängen nicht gleichzeitig der Anstieg in der Gesamtbeschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigungsausweitung Älterer verzögert die Beschäftigungsaufnahmen in anderen Altersgruppen. Empirische Befunde zeigen, dass rund zwei Drittel pensionsbedingter Beschäftigungsabgänge innerhalb eines halben Jahres nachbesetzt werden, die Erhöhung des Frauenpensionsantrittsalters wird hier zu einer verzögerten Nachbesetzung führen. Der Nettobeschäftigungseffekt (Zusatzbeschäftigung bei den 60- bis 64-jährigen Frauen minus verzögerte Beschäftigungsaufnahme in anderen Altersgruppen) ist in der WIFO-Arbeit geringer als der Beschäftigungseffekt bei den betroffenen Frauen. Die WIFO-Simulation unterstellt, dass sich die reformbedingte Ausweitung des Arbeitskräfteangebotes zu 25% in einer Erhöhung der Gesamtbeschäftigung niederschlägt.
Der Gesamtbeschäftigungsstand steigt durch die vorgezogene Reform gegenüber dem Status quo vorübergehend um bis zu 0,2%, die Zahl der Arbeitslosen um über 6% und die Arbeitslosenquote um gut 0,4 Prozentpunkte.
- Die künftige Beschäftigungsausweitung durch die Steigerung des Arbeitskräfteangebotes hängt von der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und damit auch vom Konjunkturumfeld ab. Ein günstiger Konjunkturverlauf zwischen 2019 und 2029 kann den Nettobeschäftigungseffekt erhöhen, ein ungünstiger kann ihn hingegen dämpfen.
(3) Höhere Leistungen für arbeitsmarktnahe Frauen, aber Unterstützung für Arbeitsmarktferne notwendig
Durch die modellierte schnellere Anhebung des Regelpensionsalters werden vor allem arbeitsmarktnahe Frauen längere pensionsrelevante Beschäftigungszeiten realisieren können. Normale Alterspensionen der Frauen werden zu rund 56% direkt aus einer aktiven Beschäftigung angetreten, bei einem Drittel der Neuzugänge liegt die letzte aktive Erwerbstätigkeit allerdings länger als 3 Jahre zurück. Für die erstgenannte Gruppe der Frauen steigen die Erstpensionen durch die längere Erwerbstätigkeit, ausgehend von einem niedrigen Niveau (von den zwischen 2012 bis 2014 neuzuerkannten normalen Alterspensionen an Frauen waren 37% niedriger als 500 €). In der zweiten Gruppe der arbeitsmarktfernen Frauen werden sich weder die Beschäftigungschancen noch die finanzielle Absicherung im Alter verbessern, hierfür braucht es zielgruppenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen auf der betrieblichen Ebene.
- Die vom WIFO simulierte Anhebung der Altersgrenze zwischen 2019 und 2029 fällt insgesamt in eine Phase mit steigendem Arbeitskräfteangebot. Allein die Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen wird im Jahr 2028 mit 667.800 Personen um rund 189.000 Personen größer sein als sie heute ist. Eine schnellere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters braucht flankierende zielgruppenspezifische Maßnahmen besonders für arbeitsmarktferne Frauen, damit sie nicht zu den Verliererinnen der Reform und des angespannten Arbeitsmarktes werden.
- Die an die Reform geknüpften Erwartungen können nur dann erfüllt werden, wenn es gelingt, den späteren Pensionsantritt mit einer Verlängerung der Erwerbsphase und einer Erhöhung der Gesamtbeschäftigung zu verbinden. Dafür reichen Änderungen alleine in den pensionsrechtlichen Bestimmungen nicht aus.
Abbildung 1: Effekte der Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen auf Pensionsaufwendungen, Pensionsbeiträge und Arbeitslosenleistungen
Real, Abweichungen vom Status-quo-Szenario in Mio. €
Q: WIFO-Berechnungen.
21.6. Österreich zwischen Wettbewerbsstandort und Sozialmodell – Wohin geht es?
21.6.: Österreich zwischen Wettbewerbsstandort und Sozialmodell – Wohin geht es?
18.30 bis 20h; Universität Wien, Hauptgebäude, Universitätsring 1, Hörsaal 23, Stiege 5/1. Stock
Vielerorts stehen gravierende Umbrüche im Raum: Von der „Brexit“-Auseinandersetzung bis hin zur Richtungswahl in Spanien – und auch in Österreich stehen die Zeichen auf Polarisierung. In diesen Gemengelagen lohnt es sich, eine längerfristig angelegte Perspektive auf die Entwicklung des „Modell Österreich“ einzunehmen. Die Veranstaltung „ Österreich zwischen Wettbewerbsstandort und Sozialmodell – Wohin geht es?“ will Szenarien und Widersprüche für die weitere Entwicklung der politischen Ökonomie Österreichs in Diskussion bringen. Welche Kontinuitäten und Brüche des „Modell Österreich“ zeigen sich in den letzten 20 Jahren insbesondere auch im Gefolge des EU-Beitritts und der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008ff.? Inwiefern zeigt sich überhaupt eine abweichende Entwicklung in Österreich? Wo greift möglicherweise die aktuelle Rede von Österreich als „Labor“ für künftige EU-Entwicklungen, wo nicht? Vor diesem Hintergrund widmet sich die Diskussion dem Versuch, kritische Zeitdiagnosen zur polit-ökonomischen Verfasstheit Österreichs zusammenzuführen.
Es diskutieren:
Jörg Flecker (Universität Wien, Institut für Soziologie)
Helene Schuberth (OeNB, Abteilung für die Analyse wirtschaftlicher Entwicklung im Ausland)
Joachim Becker (Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Außenwirtschaft und Entwicklung)
Moderation: Oliver Prausmüller (BEIGEWUM)
Die Diskussion findet im Rahmen der Ringvorlesung „Österreich in der internationalisierten politischen Ökonomie: Kontinuitäten und Brüche seit den 1990er-Jahren“ des Instituts für Politikwissenschaft und des BEIGEWUM an der Universität Wien statt
Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat
Aus dem neuen Kurswechsel:
Aktuelle Debatte: Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat
Joachim Becker: Editorial (PDF)
Lukas Obendorfer: Spanien zwischen Aufbruch und Restauration (PDF)
Luís Lopes, Margarida Antunes: Die portugiesischen Eigenheiten. Vom Memorandum of (Mis-)Understanding zur Verständigung auf den Wandel (PDF)
Der Kurswechsel 2/2016 ist da!
Thema: Digitale Arbeit und Plattformkapitalismus
Ob Sharing-Economy, Crowdsourcing oder on-demand Dienstleistungen: Neue Schlagworte prägen die Debatte rund um die moderne Arbeitswelt, die sich vorwiegend auf Internetplattformen abspielt. Was meinen diese Begriffe? Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen für ArbeitnehmerInnen und wie können sie sich dagegen zur Wehr setzen?
Um diese Fragen zu beantworten, vereint der aktuelle Kurswechsel Perspektiven aus Sozialwissenschaft, Arbeitsrecht und öffentlicher Hand auf das relativ neue Phänomen digitale Arbeit. Für theoretisch wie praktisch Interessierte gleichermaßen empfehlenswert!
Aktuelle Debatte: Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat
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Class Trouble – Zur Aktualität der Klassenfrage
„Nowadays it is fashionable to talk about race or gender; the uncool subject is class. It’s the subject that makes us all tense, nervous, uncertain about where we stand“, schrieb einst bell hooks. Lange Zeit ist der Klassenbegriff angesichts neoliberaler Verheißungen und meritokratischer Versprechen vernachlässigt worden. Gegenwärtig lässt sich jedoch ein gesteigertes Interesse an der „Klassenfrage“ und an „Klassismus“ feststellen. Vorangetrieben werden die aktuellen Debatten rund um „Klasse“ von der Gewissheit, dass erst das Zusammenwirken von Klassenkämpfen mit feministischen und antirassistischen/dekolonialen Widerständen soziale Verhältnisse verändern kann. Die Podiumsdiskussion „Class Trouble – Zur Aktualität der Klassenfrage“ knüpft an das Kurswechsel-Schwerpunktheft „Klasse – Klassismus – Klassenkampf?“ an. Die geladenen Autor_innen diskutieren die aktuelle Bedeutung von „Klasse“ für eine emanzipative politische Praxis und darüber, auf welche Weise das „Klassismus“-Konzept dazu beizutragen kann.
der Livemitschnitt zu der Veranstaltung kann hier angehört werden.
Europas Multiple Krisen: Eine Agenda für einen wirtschaftlichen Wandel, Solidarität und Demokratie
Am 20. April luden wir gemeinsam mit der ÖFSE und der wirtschaftspolitischen Akademie zur Präsentation des neuen EuroMemos . Das EuroMemo beleuchtet aktuelle Entwicklungen in Europa und entsteht kollaborativ aus Diskussionen und Arbeiten renommierter ÖkonomInnen aus ganz Europa, welche sich für Vollbeschäftigung mit guten Arbeitsverhältnissen, für soziale Gerechtigkeit, für Beseitigung von Armut und sozialer Exklusion, für ökologische Nachhaltigkeit und für internationale Solidarität einsetzen.
Europäische Wirtschaftspolitik – nach wie vor neoliberal ausgerichtet
Seit dem Erscheinen des EuroMemo 2015 ist es zu keinen nennbaren Kursänderungen auf gesamteuropäischer Ebene in der Ausrichtung der politischen Maßnahmen gekommen. Zwar wurde die Austeritätspolitik – mit der Ausnahme des Troika-Diktats in Griechenland – etwas aufgeweicht, doch dafür der Druck zu neoliberalen Strukturreformen mit dem Schwerpunkt Abbau von Löhnen und Arbeitsrechten verschärft. Entsprechend ist die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch, vor allem unter Jugendlichen, und setzen sich Ungleichgewichte zwischen den einzelnen Mitgliedsländern insbesondere durch die hohen Importdefizite von Deutschland und Holland fort.
Während auf fiskalpolitischer Ebene Anstrengungen unternommen werden Investitionen anzukurbeln, verhindert die konstitutionalisierte Austeritätspolitik eine staatlich koordinierte Stabilisierung der Nachfrage und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten. Gleichzeitig schränken die technokratischen Fiskalregeln auf europäischer Ebene demokratisch geforderte, wirtschaftspolitische Gestaltungsmöglichkeiten, drastisch ein. Dabei verschärft die Austeritätspolitik Genderungleichgewichte: Frauen sind strukturell stärker von der deflationären Wirkung der Ausgabenkürzung betroffen.
Fortschreitende Entdemokratisierung
Diese Problemanalyse sowie mögliche Lösungsansätze standen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Zentral war die Frage der Einschränkung der demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene, wie sie Luis Lopes am Beispiel Portugal ebenso aufzeigte wie Stefanie Wöhl in Bezug auf die Fiskalpolitik. Verschärft wird die Entdemokratisierung dadurch, dass es keine entsprechende Ausweitung demokratischer Aushandlungs- und Gestaltungsprozesse auf europäischer Ebene gibt. Werner Raza zeigte am Beispiel der europäischen Handelspolitik vielmehr auf, wie strategisch selektiv die europäische Politikkonstellation wirkt und wie schwer es deshalb für national noch relativ gut verankerte Akteure ist auf diesem Spielfeld mitzumischen.
Die Unfähigkeit die ökonomischen und sozialen Probleme durch eine gemeinsame Europäische Politik zu beseitigen zeigt sich schließlich auch in der Migrationspolitik. Anstatt gemeinsam Lösungen zu suchen kommt es zu neuen Grenzziehungen und einer Abwälzung der Herausforderungen auf die Peripherie Europas – insbesondere auf Griechenland.
Der Kurswechsel 1/2016 ist da!
Thema: Die Zukunft der Volkswirtschaftslehre: Kann die ökonomische Wissenschaft plural werden?
Aktuelle Debatte: Terrainverluste der lateinamerikanischen Linksregierungen
Im Mai 2014 gingen Studierenden-Initiativen aus 19 Ländern mit einem Brief an die Öffentlichkeit, der für Aufregung sorgte. Sie forderten eine Neuausrichtung der Disziplin Volkswirtschaftslehre, der sie Engstirnigkeit und Einseitigkeit attestierten. Die Forderungen erhielten breite öffentliche Aufmerksamkeit, auch da Kritik an der Ökonomik schon seit 2008 laut wurde, als mehrere Krisen auch die meisten ÖkonomInnen relativ unvorbereitet trafen.
Der Kurswechsel geht erstens der Frage nach, wie es um die Initiativen für mehr Pluralismus in der Ökonomik heute steht – sowohl in Österreich als auch international. Zweitens wird zur Diskussion gestellt, was gangbare Wege sind, um Raum für progressive Ansätze und Denkschulen zu schaffen – sowohl auf Hochschulen, als auch im öffentlichen Diskurs und der Wirtschaftspolitik.
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Terrainverluste der lateinamerikanischen Linksregierungen
Aus dem neuen Kurswechsel:
Aktuelle Debatte: Terrainverluste der lateinamerikanischen Linksregierungen
Joachim Becker
Editorial (Debatte Editorial Kurswechsel)
Dieter Boris
Linksregierungen Lateinamerikas in der Defensive (PDF)
Bernhard Leubolt, Victor Strazzeri
Krise und Proteste in Brasilien (PDF)
Eduard Gudynas
Progressimen in Südamerika. Aufstieg und Erschöpfung (PDF)