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Zivilgesellschaftliches Zukunftsbudget 2017-2019 – 70 Schritte in ein gutes Leben für alle!

7. Oktober 2016 – 14:29 Uhr

Das Zivil­ge­sell­schaft­li­che Zukunfts­bud­get 2017–2019 ist online

Ein Bud­get besteht aus tro­cke­nen Zah­len, so die ein­hel­li­ge Mei­nung. Nichts­des­to­trotz wer­den dar­in die grund­le­gen­den Zuta­ten für ein Zusam­men­le­ben zusam­men­ge­mixt: Einer­seits aus­ga­ben­sei­tig Gel­der für sozia­le Absi­che­rung, Gesund­heits­ver­sor­gung, Bil­dung, Jobs, Investitionen‑, etc. Ande­rer­seits wird ein­nah­men­sei­tig fest­ge­legt, wer dafür zah­len soll. Grund genug, sich in die poli­ti­sche Debat­te um die Aus­ge­stal­tung des Bud­gets ein­zu­mi­schen. Das macht das Bünd­nis „Wege aus der Kri­se“ nun schon seit 2010, indem es bis­her jähr­lich ein alter­na­ti­ves Zukunfts­bud­get ver­öf­fent­lich­te. Bei die­ser Alli­anz han­delt es sich um einen inno­va­ti­ven Zusam­men­schluss zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen und Gewerk­schaf­ten, der unter ande­rem auch vom BEIGEWUM unter­stützt wird.

Die­ses Jahr zum ers­ten Mal wer­den 70 Emp­feh­lun­gen für sozi­al gerech­te und öko­lo­gisch nach­hal­ti­ge Steu­er­struk­tur­re­form und für Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen in Bud­get­form – zeit­gleich mit der Vor­la­ge des Bud­gets im Natio­nal­rat – für einen drei­jäh­ren Zeit­raum bis 2019 prä­sen­tiert. Auch wenn sich die mit­tel­fris­ti­ge Haus­halts­pla­nung des Bun­des laut eines aktu­el­len Rech­nungs­hof­be­richts als nicht sehr effek­tiv erweist, wur­de das Zivil­ge­sell­schaft­li­che Zukunfts­bud­get auf einen drei­jäh­ri­gen Betrach­tungs­zeit­raum aus­ge­wei­tet, um eine län­ger­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve in den Dis­kurs einzubringen.

 

Öffent­li­che Inves­ti­tio­nen als Schwerpunkt

 Gera­de in Zei­ten einer wirt­schaft­li­chen Flau­te sind Inves­ti­tio­nen der öffent­li­chen Hand wich­tig, um die gesam­te Nach­fra­ge zu stär­ken und der Kon­junk­tur so Wind in die Segel zu geben. Vor dem Hin­ter­grund his­to­risch nied­ri­ger Zin­sen las­sen sich sol­che Inves­ti­tio­nen auch leich­ter finan­zie­ren und belas­ten die zukünf­ti­gen Bud­gets weni­ger. Lei­der gehen aber die Inves­ti­tio­nen der öffent­li­chen Hand der­zeit auf­grund der ideo­lo­gisch gepräg­ten wirt­schafts­po­li­ti­schen Aus­teri­täts­po­li­tik zurück, die Wirt­schaft wächst weni­ger und die Ver­un­si­che­rung in der Bevöl­ke­rung steigt an. Wich­ti­ge Zukunfts­the­men wie die Kli­ma­kri­se und der damit ver­bun­de­ne not­wen­di­ge Umbau unse­res Wirt­schafts­sys­tems wer­den wei­ter­hin igno­riert bzw. auf die nächs­ten Jah­re vertagt.

Das vor­lie­gen­de Zukunfts­bud­get sieht zusätz­li­che Ein­nah­men und Aus­ga­ben von jeweils rund 10,7 Mrd. € vor (zusätz­lich zu den im Bud­get des Bun­des 2017 geplan­ten Ein­zah­lun­gen und Auszahlungen).

Inves­ti­tio­nen sol­len vor allem in die Berei­che Ener­gie­wen­de (ther­mi­sche Sanie­rung, dezen­tra­le Strom­ver­sor­gung, Aus­bau öffent­li­cher Ver­kehr), Gesundheit/​Soziales (Aus­wei­tung Pfle­ge­sach­leis­tun­gen, Gehalts­aus­wei­tun­gen, Pfle­ge­geld­va­lo­ri­sie­rung, Pfleg­fonds), Bil­dung (Aus­bau Ganz­tags­schu­len, mehr Lehr­per­so­nal), Armut­sprä­ven­ti­on (Erhö­hung Min­dest­si­che­rung, Anhe­bung Arbeits­lo­sen­geld, Arbeits­zeit­ver­kür­zung), Kunst und Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit fließen.

 

Mehr Steu­er­ge­rech­tig­keit und Arbeits­plät­ze als zwei­ter Schwerpunkt

Ein­nah­men­sei­tig soll es dabei zu einer Aus­wei­tung der ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern (Erbschafts‑, Schenkungs‑, Vermögens‑, Grund- oder Stif­tungs­steu­er) kom­men. Hohe und bis­her unge­recht erfass­te Ein­kom­men sol­len besteu­ert wer­den (Wert­schöp­fungs­ab­ga­be, Börsenumsatzsteuer/​Finanztransaktionssteuer, Spit­zen­ein­kom­men und Über­stun­den, pro­gres­si­ve Kör­per­schafts­steu­er, Ban­ken­ab­ga­be etc.). Schließ­lich sol­len umfang­rei­che Öko­steu­ern (Erhö­hung Mine­ral­öl­steu­er, Road­pri­cing für LKW, Abschaf­fung von Begüns­ti­gun­gen bei Kero­sin, Fir­men­wa­gen, Koh­le­ver­stro­mung) regelnd und len­kend wirken.

Das Zukunfts­bud­get ent­hält aber nicht nur Bud­get­zah­len, son­dern ver­sucht auch die Aus­wir­kun­gen der jewei­li­gen Vor­schlä­ge auf den Arbeits­markt anzu­ge­ben. Mehr als 176.000 zusätz­li­che Jobs wür­den durch die­ses Reform­pa­ket geschaf­fen wer­den und die Situa­ti­on am Arbeits­markt etwas entschärfen.

 

Kein alter­na­ti­ves Bud­get ohne Demokratisierung 

Prin­zi­pi­ell geht es den Unter­stüt­ze­rIn­nen des zivil­ge­sell­schaft­li­chen Zukunfts­bud­gets dar­um, einen kon­kre­ten Vor­schlag in die aktu­el­le Bud­get­de­bat­te ein­zu­brin­gen und auch die Rol­le der Öffent­lich­keit zu unter­strei­chen. Wür­de ein Bud­get brei­ter dis­ku­tiert wer­den, wür­den Aspek­te wie Gen­der­ge­rech­tig­keit, Umver­tei­lung oder auch Kli­ma­fra­gen akti­ver ange­gan­gen wer­den. Aber nicht ein­mal im öster­rei­chi­schen Natio­nal­rat wird das Bud­get aktiv gestal­tet, son­dern meist die Regie­rungs­vor­la­ge ohne Ände­run­gen oder gro­ße Dis­kus­sio­nen abseits der Regie­rungs­par­tei­en angenommen.

 

Der Ver­gleich macht sicher

Im Ver­gleich zum von Finanz­mi­nis­ter Schel­ling am 12. Okto­ber dem Natio­nal­rat prä­sen­tier­ten Bud­get für 2017 zeigt sich in der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Vari­an­te eine kla­re­re Zukunfts­ori­en­tie­rung: Durch die höhe­ren Inves­ti­tio­nen in wich­ti­ge Berei­che wird eine deut­li­che Abkehr von Aus­teri­tät und Man­gel­wirt­schaft vor­ge­zeigt und ein Wach­sen aus der Kri­se her­aus erst ermög­licht. Dem Reform­stau der letz­ten Jah­re in den Berei­chen Umver­tei­lung von Ver­mö­gen, Gehäl­tern und Arbeit, aber auch im Bereich der Öko­lo­gi­sie­rung des Steu­er­sys­tems, wird mit den „70 Schrit­ten für ein gutes Leben für alle“ ein Ende gemacht. Es stellt daher eine wirt­schafts­po­li­tisch not­wen­di­ge und bud­get­po­li­tisch rich­ti­ge Erwei­te­rung des Bun­des­vor­anschla­ges der Bun­des­re­gie­rung dar.

 

Der BEIGEWUM unter­stützt die Arbei­ten des zivil­ge­sell­schaft­li­chen Bud­gets und der Alli­anz „Wege aus der Kri­se“. Auch wir for­dern eine wei­ter­ge­hen­de Bud­get­de­bat­te, ein Ende der zer­stö­re­ri­schen Aus­teri­täts­po­li­tik und eine Umver­tei­lung von Arbeit und Ver­mö­gen in unse­rer Gesell­schaft. Bud­get­po­li­tik darf nicht los­ge­löst von einer all­ge­mein wohl­stands­ori­en­tier­ten Wirt­schafts­po­li­tik erfol­gen. Das Bud­get soll eben­falls inter­na­tio­na­ler aus­ge­rich­tet sein und sich an den beschlos­se­nen Kli­ma- und Ent­wick­lungs­zie­len ori­en­tie­ren und die­se nicht immer nach hin­ten ver­schie­ben. Wir for­dern eine kla­re Umset­zung der Kli­ma­zie­le von Paris und die Erfül­lung des 0,7 %-Ziels in der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit, um die Sus­tainab­le Deve­lo­p­ment Goals zu erreichen.

Lese­tipp: Mythen des Spa­rens - Anti­zy­kli­sche Alter­na­ti­ven zur Schuldenbremse

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Ökonomische Einseitigkeit und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit

22. September 2016 – 15:45 Uhr

Öko­no­mi­sche Ein­sei­tig­keit und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit

Arne Hei­se

Die ein­sei­ti­ge Bevor­zu­gung der neo­klas­sisch-neo­li­be­ra­len Main­stream-Öko­no­mie im Wis­sen­schafts­be­trieb stellt eine Gefahr für die Frei­heit der Wis­sen­schaft dar. Auch wenn sich der Wind zu dre­hen beginnt, wie bei­spiels­wei­se der Auf­stand der Stu­die­ren­den der Volks­wirt­schafts­leh­re zeig­te, kommt es auf den Uni­ver­si­tä­ten auch mit der Finanz- und Wirt­schafts­kri­se noch nicht zu mehr Plu­ra­lis­mus. Um die Frei­heit der Wis­sen­schaft auch in der Öko­no­mie zu bewah­ren, soll­ten sich die Wis­sen­schafts­or­ga­ni­sa­tio­nen mit die­ser The­ma­tik beschäf­ti­gen und Maß­nah­men ergrei­fen, wie Plu­ra­lis­mus gesi­chert wer­den kann. Denk­bar sind bspw. ein Plu­ra­lis­mus-Kodex, ‚Plu­ra­lis­mus-Beauf­trag­te‘ oder auch finan­zi­el­le Anrei­ze wie spe­zi­el­le Fonds für hete­ro­do­xe For­schungs­pro­jek­te, über deren Ver­ga­be Fach­aus­schüs­se ent­schei­den, in denen mehr­heit­lich hete­ro­do­xe Öko­no­men sitzen. 

  1. Einleitung

Die Cana­di­an Asso­cia­ti­on of Uni­ver­si­ty Tea­chers (CAUT) setz­te im Früh­jahr 2013 eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on ein, um zu prü­fen, ob am Depart­ment of Eco­no­mics der Uni­ver­si­ty of Mani­to­ba die Frei­heit der Wis­sen­schaft gefähr­det sei. Es ging hier­bei nicht um staat­li­che Ein­grif­fe in den aka­de­mi­schen Betrieb, son­dern um Vor­gän­ge am Depart­ment of Eco­no­mics, die den dort bis­lang herr­schen­den Wis­sen­schafts­plu­ra­lis­mus ein­zu­schrän­ken droh­ten und die Stel­lung der ver­blie­be­nen hete­ro­do­xen Öko­nom­In­nen durch eine ein­sei­ti­ge Bevor­zu­gung der neo­klas­sisch-neo­li­be­ra­len Main­stream-Öko­no­men unterminierten.

Bemer­kens­wert ist dar­an nicht nur der schluss­end­lich affir­ma­ti­ve Befund einer Ein­schrän­kung der Wis­sen­schafts­frei­heit durch die aus Nicht-Volks­wir­tIn­nen bestehen­de Kom­mis­si­on, son­dern die Aus­deh­nung des Begriffs Wis­sen­schafts­frei­heit über die rei­ne Schutz­funk­ti­on des indi­vi­du­el­len Abwehr­rechts hin­aus. Wis­sen­schafts­frei­heit umfasst näm­lich auch die Norm, dass der Staat – bzw. deren auto­no­me Ver­tre­te­rIn­nen – Wis­sen­schaft so zu orga­ni­sie­ren hat, dass die Teil­nah­me dar­an für alle Wis­sen­schaft­le­rIn­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ermög­licht wer­den muss. Die Kom­mis­si­on der CAUT über­trägt in ihrem Report die­se Ver­ant­wor­tung – die eigent­lich selbst­ver­ständ­lich sein soll­te – den Mit­glie­dern der dis­zi­plin­ge­bun­de­nen ‚Sci­en­ti­fic Community‘:

An aca­de­mic owes a duty to con­si­der dif­fe­ring views and, if war­ran­ted, to chal­len­ge them in the aca­de­mic are­na through wri­ting and deba­te. It is not the natu­re of the deba­te but rather the impli­ca­ti­ons of aggres­si­ve posi­ti­ons which can vio­la­te the academic’s ethi­cal duty to other mem­bers of the aca­de­mic com­mu­ni­ty. A vio­la­ti­on of aca­de­mic free­dom occurs when the effect of tho­se posi­ti­ons impairs the abi­li­ty of tho­se who fol­low a dif­fe­rent path from pur­suing that path in their rese­arch and tea­ching. This test is an objec­ti­ve one“ (S. 12).

Und die Kom­mis­si­on kon­sta­tiert, dass eine Teil­men­ge die­ser ‚Sci­en­ti­fic Com­mu­ni­ty‘ – der so genann­te Main­stream – wis­sen­schaft­li­che Stan­dards fest­legt, die eine ande­re Teil­men­ge die­ser Wis­sen­schaft­ler­ge­mein­schaft – die so genann­ten hete­ro­do­xen Öko­nom­In­nen – zuneh­mend vom Wis­sen­schafts­be­trieb aus­schließt: D.h. hete­ro­do­xe Öko­nom­In­nen fin­den zuneh­mend weni­ger Berück­sich­ti­gung bei der Rekru­tie­rung und bei der Orga­ni­sa­ti­on des Lehr- und For­schungs­be­triebs, wo sie z.B. von der Teil­nah­me an der Gra­du­ier­ten­schu­le und mit­hin der Aus­bil­dung des wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuch­ses aus­ge­schlos­sen wer­den. In Fol­ge bekom­men sie auch kei­ne lei­ten­de Funk­tio­nen mehr über­tra­gen. So wird ein einst plu­ral besetz­tes Depart­ment immer mehr in ein homo­gen am Main­stream aus­ge­rich­te­tes Depart­ment ver­wan­delt, von dem nur noch bestimm­te Lehr­ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten werden.

  1. Die Ent­plu­ra­li­sie­rung der Wirtschaftswissenschaften

Eine ähn­li­che Ent­wick­lung erle­ben wir in Deutsch­land: In unse­rem neu­en Buch beschrei­ben wir die zuneh­men­de Ent­plu­ra­li­sie­rung der Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten an deut­schen Uni­ver­si­tä­ten und der Mar­gi­na­li­sie­rung der hete­ro­do­xen Öko­no­mik. Zwar gibt es ähn­li­che Stu­di­en für Öster­reich bis­lang noch nicht, doch dürf­te es nicht ganz ver­kehrt sein, wenn man den öster­rei­chi­schen Uni­ver­si­tä­ten eine ähn­li­che Ent­wick­lung kon­ze­diert – auch wenn his­to­risch bedingt noch eine etwas grö­ße­re Plu­ra­lis­mus­be­reit­schaft vor­herr­schend sein dürfte.

Ange­sichts der bla­ma­blen Rol­le, die die Main­stream-Öko­no­mik bei der Vor­her­sa­ge, Erklä­rung und Über­win­dung der jüngs­ten Welt­fi­nanz­kri­se gespielt hat, ist das bemer­kens­wert. Zwar führ­te die­ser Pro­zess zu einer kri­ti­schen Refle­xi­on über den Zustand der Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten, doch schlug sich das bis­her noch nicht insti­tu­tio­nell nieder.

Wäre die Ent­plu­ra­li­sie­rung das Ergeb­nis wis­sen­schafts­theo­re­ti­scher Refle­xio­nen und eines streng wett­be­werb­li­chen Aus­wahl­ver­fah­rens gewe­sen, dann wäre sie noch rela­tiv unpro­ble­ma­tisch. Wenn sich also wis­sen­schafts­theo­re­tisch zei­gen lie­ße, dass die Wirt­schafts­wis­sen­schaft als jene Sozi­al­wis­sen­schaft auf der Suche nach der ein­zig rich­ti­gen Gegen­stands­er­klä­rung (‚Wahr­heit‘) nur monis­tisch (‚auf einer ein­zig­ar­ti­gen Erklä­rung beru­hend‘) zu betrei­ben ist und der gegen­wär­ti­ge Main­stream sich auf­grund der bes­se­ren Rea­li­täts­er­klä­rung als ‚Nor­mal­wis­sen­schaft‘ gegen alter­na­ti­ve Para­dig­men durch­ge­setzt hät­te, wäre der Ent­plu­ra­li­sie­rungs­pro­zess nur das zwangs­läu­fi­ge Ergeb­nis einer rei­fen­den Wis­sen­schaft gewe­sen. Die Vor­gän­ge am Depart­ment of Eco­no­mics der Uni­ver­si­ty of Mani­to­ba (und an vie­len Uni­ver­si­tä­ten in Deutsch­land, Öster­reich und anders­wo) wären deren zwangs­läu­fi­ge admi­nis­tra­ti­ve Umsetzung.

  1. Öko­no­mi­scher Plu­ra­lis­mus als wis­sen­schaft­li­cher Imperativ

Eine wei­te­re neue Stu­die zeigt hin­ge­gen, dass der Wis­sen­schafts­plu­ra­lis­mus – ins­be­son­de­re ver­stan­den als Paradigmen‑, Metho­den- und Theo­ri­en­plu­ra­lis­mus und damit dem herr­schen­den neo­li­be­ra­len Para­dig­men­mo­nis­mus und for­mal-mathe­ma­ti­schen Metho­den­ab­so­lu­tis­mus ent­ge­gen­ge­setzt – die ein­zig akzep­ta­ble Kon­zep­ti­on für eine Sozi­al­wis­sen­schaft ist, die mit zahl­rei­chen Erkennt­nis­pro­ble­men kon­fron­tiert ist.

Plu­ra­lis­mus ein­zu­for­dern, ist also nicht bloß eine Sache der Fair­ness, der man zustim­men kann oder auch nicht, son­dern ein wis­sen­schafts­theo­re­ti­scher Impe­ra­tiv. Und die Ein­schrän­kung des Plu­ra­lis­mus in den Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten ist genau dann als Ver­stoß gegen die (in Deutsch­land und Öster­reich ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te) Wis­sen­schafts­frei­heit zu wer­ten, wenn sie nicht aus­schließ­lich das Ergeb­nis einer empi­ri­schen Wie­der­le­gung oder den Nach­weis man­geln­der theo­re­ti­scher Erklä­rungs­kraft der hete­ro­do­xen Model­le und Para­dig­men ist – was nicht der Fall ist.

Eine der­ar­tig wis­sen­schafts­im­ma­nen­te Selek­ti­on aber gibt es schon des­halb nicht, weil sich der neo­li­be­ra­le Main­stream mit der Hete­ro­do­xie gar nicht erst aus­ein­an­der setzt. Sei­ne ableh­nen­de Hal­tung ent­spricht dabei mehr einer wer­ten­den Dis­kri­mi­nie­rung denn wis­sen­schaft­li­cher Selek­ti­on. Fest­zu­ma­chen ist das an der Fixie­rung auf Sekun­där­kri­te­ri­en wie z.B. der man­geln­den Attrak­ti­ons­fä­hig­keit von Dritt­mit­teln bei repu­ta­ti­ons­über­tra­gen­den Insti­tu­tio­nen wie der Deut­schen For­schungs­ge­mein­schaft (DFG) oder der gerin­gen Publi­ka­ti­ons­fä­hig­keit in Bench­mark-Jour­na­len wie dem Ame­ri­can Eco­no­mic Review oder dem Jour­nal of Poli­ti­cal Eco­no­my, die die hete­ro­do­xen Öko­nom­In­nen gar nicht erfül­len kön­nen, weil z.B. die Fach­gre­mi­en der DFG fast aus­schließ­lich mit Main­stream-Öko­no­men besetzt und die ‚Bench­mark-Jour­nals‘ nach­weis­lich nicht für hete­ro­do­xe Bei­trä­ge offen sind: Lässt man fünf Füch­se und einen Hasen dar­über ent­schei­den, was es zum Mit­tag­essen gibt, ist klar, wer auf der Stre­cke bleibt.

  1. Die Wie­der­her­stel­lung der Wissenschaftsfreiheit 

Unter die­sen Bedin­gun­gen müs­sen die Ent­plu­ra­li­sie­rungs- und Mar­gi­na­li­sie­rungs­pro­zes­se, wie sie all­ge­mein in der deut­schen und inter­na­tio­na­len Uni­ver­si­täts­land­schaft und ganz kon­kret und nach­weis­bar an der Uni­ver­si­ty of Mani­to­ba zu beob­ach­ten sind, als Ein­schrän­kung der Wis­sen­schafts­frei­heit begrif­fen wer­den, wie es die CAUT-Unter­su­chungs­kom­mis­si­on ja auch kon­se­quen­ter­wei­se bewer­tet hat. Dar­un­ter lei­den die betrof­fe­nen Wis­sen­schaft­le­rIn­nen und deren wis­sen­schaft­li­cher Nach­wuchs, aber auch die Wis­sen­schaft und die sie finan­zie­ren­de Gesell­schaft. Es wäre wün­schens­wert, wenn sich auch in Deutsch­land und Öster­reich Wis­sen­schafts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie z.B. der Deut­sche Hoch­schul­ver­band, der Öster­rei­chi­sche Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­rIN­Nen­ver­band, die Deut­sche For­schungs­ge­mein­schaft, der öster­rei­chi­sche Wis­sen­schafts­fonds FWF oder auch der Ver­ein für Social­po­li­tik mit die­ser The­ma­tik beschäf­ti­gen und in genau­so unvor­ein­ge­nom­me­ner Wei­se wie die CAUT-Kom­mis­si­on dar­über nach­den­ken wür­den, mit wel­chen Regu­lie­run­gen dem Ver­sa­gen des ‚Mark­tes für wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­che Ideen‘ bei­zu­kom­men ist.

Zu den­ken wäre bei­spiels­wei­se an einen Plu­ra­lis­mus-Kodex (ähn­lich den Kodi­zes zur Ein­hal­tung guter wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis) oder die Ein­füh­rung von ‚Plu­ra­lis­mus-Beauf­trag­ten‘ (ähn­lich den Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten), womit ein gewis­ser Anteil an hete­ro­dox besetz­ten Lehr­stüh­len an allen wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Fach­be­rei­chen gesi­chert wer­den könn­te – das Depart­ment of Eco­no­mics an der Uni­ver­si­ty of Mas­sa­chu­setts at Amherst bei­spiel­wei­se hat mit einer ver­gleich­ba­ren Pra­xis gute Erfah­run­gen gemacht. Oder es könn­ten auch finan­zi­el­le Anrei­ze gesetzt wer­den, indem z.B. die DFG oder der FWF spe­zi­el­le Fonds für hete­ro­do­xe For­schungs­pro­jek­te bereit­stel­len, über deren Ver­ga­be Fach­aus­schüs­se ent­schei­den, in denen mehr­heit­lich hete­ro­do­xe Öko­nom­In­nen sitzen.

Es gin­ge also um die Schaf­fung eines ord­nungs­po­li­ti­schen Rah­mens, der die Chan­cen­gleich­heit wie­der­her­stellt, die Wis­sen­schafts­frei­heit schützt und den Ideen­wett­be­werb belebt, ohne Qua­li­täts­stan­dards auf­ge­ben zu müs­sen. Eine Fort­schrei­bung des gegen­wär­ti­gen Zustands jeden­falls ist kei­ne Option.

Lese­emp­feh­lung: Die Zukunft der Volks­wirt­schafts­leh­re: Kann die öko­no­mi­sche Wis­sen­schaft plu­ral werden?

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Wirtschaftliche Effekte einer früheren Anhebung des Frauenpensionalters in Österreich

17. Juli 2016 – 18:21 Uhr

Chris­ti­ne May­r­hu­ber, Juli 2016
zur Stu­die

  • An die schnel­le­re Anhe­bung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters sind vie­le Erwar­tun­gen und Hoff­nun­gen geknüpft: von einer Ver­bes­se­rung der Chan­cen- und Ein­kom­mens­gleich­heit für Frau­en auf dem Arbeits­markt bis hin zu lau­fen­den Ein­spa­run­gen im Bereich der Pen­si­ons­fi­nan­zie­rung. Eine Stu­die des WIFO beleuch­tet wich­ti­ge volks­wirt­schaft­li­che Aspek­te einer schnel­le­ren Anglei­chung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters und zeigt, dass die zu erwar­ten­den Effek­te mit dem Betrach­tungs­zeit­raum vari­ie­ren, von der gene­rel­len Arbeits­markt­ent­wick­lung abhän­gen. Die hohen Erwar­tun­gen an die­se Reform­maß­nah­me kön­nen in der kur­zen Frist jeden­falls nicht erfüllt werden.

 

Simu­la­ti­on: Frü­he­rer Ein­stieg in höhe­res Frau­en­pen­si­ons­al­ter Gemäß der gel­ten­den Rechts­la­ge steigt das gesetz­li­che Pen­si­ons­an­tritts­al­ter der Frau­en ab dem Jahr 2024 für die Geburts­jahr­gän­ge 1964 bis 1968 in Halb­jah­res­schrit­ten um jeweils 6 Mona­te (Sta­tus-quo-Sze­na­rio). In einem Kurz­gut­ach­ten simu­lier­te das WIFO wirt­schaft­li­che Effek­te einer frü­he­ren Anhe­bung von der­zeit 60 Jah­ren auf 65 Jah­re. Ange­nom­men wur­de eine Anhe­bung im sel­ben Tem­po, die aber bereits 2019 ein­set­zen und somit für die Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1963 gel­ten wür­de. Das ein­heit­li­che Regel­pen­si­ons­an­tritts­al­ter von 65 Jah­ren wür­de dann bereits ab dem Jahr 2029 (statt ab 2034) gel­ten. Frau­en wür­den ab 2023 das Antritts­al­ter zur Kor­ri­dor­pen­si­on erreichen.

Die simu­lier­te Reform zieht in zumin­dest drei ver­schie­de­nen Berei­chen Effek­te nach sich. Das höhe­re Pen­si­ons­an­tritts­al­ter der Frau­en hat Aus­wir­kun­gen auf (1) die Finanz­ge­ba­rung der Pensions‑, aber auch der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, (2) den Arbeits­markt und (3) die indi­vi­du­el­le Pen­si­ons­hö­he durch eine län­ge­re Erwerbs­tä­tig­keit der reform­be­trof­fe­nen Frauen.

 

(1) Vorrübergehend Einsparungen in der Pensionsversicherung, aber Mehrausgaben in der Arbeitslosenversicherung

Die Aus­wir­kun­gen des höhe­ren Frau­en­pen­si­ons­al­ters auf die Finan­zie­rung der Pen­si­ons­ver­si­che­rung wur­den mit dem WIFO-Makro-Modell „DEL­TA-Bud­get“ simu­liert (Demo­gra­phy-based Eco­no­mic Long-Term Model for Austria’s Public Finan­ces). Dem­nach ent­ste­hen in einer ers­ten Pha­se zwi­schen 2019 und 2032 durch den spä­te­ren Pen­si­ons­an­tritt ent­las­ten­de Effek­te: Die Zahl der Pen­sio­nier­ten sinkt um bis zu 30.000 Per­so­nen (2029), die Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen lie­gen zwi­schen 2023 und 2029 um bis zu 370 Mio. € pro Jahr (real) bzw. 0,12% des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) unter dem Sze­na­rio in der gel­ten­den Geset­zes­la­ge. Ent­las­tend wir­ken auch die Ein­nah­men aus Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen der zusätz­lich Beschäf­tig­ten (bis zu 60 Mio. € pro Jahr, real). Ab 2034 klingt der dämp­fen­de Effekt dann ab.
Gleich­zei­tig stei­gen die Auf­wen­dun­gen in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung bis 2029 an, da nicht alle die län­ger am Arbeits­markt blei­ben dies auch in Beschäf­ti­gung tun. Ent­spre­chend reagie­ren die Auf­wen­dun­gen für Lohn­er­satz­leis­tun­gen der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, die­se erhö­hen sich bis 2029 um rund 230 Mio. € (p. a. real) bzw. 0,06% des BIP gegen­über dem Status-quo-Szenario.
In der zwei­ten Pha­se stei­gen die Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen auf­grund höhe­rer indi­vi­du­el­ler Pen­si­ons­an­sprü­che durch ver­län­ger­te pen­si­ons­re­le­van­te Ver­si­che­rungs­zei­ten der Frau­en. Die­se höhe­ren Pen­si­ons­be­zü­ge schla­gen sich ab 2034 in einer Stei­ge­rung der Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen um 150 Mio. € pro Jahr bzw. 0,03% des BIP nie­der. Der Mehr­aus­ga­ben­ef­fekt klingt ab 2048 ab und ver­schwin­det ab 2055 ganz (Abbil­dung 1).

  • Ent­las­ten­de Effek­te für die Pen­si­ons­ver­si­che­rung domi­nie­ren in der ers­ten Pha­se bis 2032, die Mehr­aus­ga­ben für die Pen­si­ons­ver­si­che­rung domi­nie­ren in der zwei­ten Pha­se bis 2048. Der Finan­zie­rungs-Net­to­ef­fekt hängt damit vom Betrach­tungs­zeit­raum ab, lang­fris­tig dürf­te er aller­dings unter den Erwar­tun­gen blei­ben, die an eine vor­ge­zo­ge­ne Alters­an­glei­chung gerich­tet sind.

 

(2) Geringe Beschäftigungseffekte, mehr Arbeitslosigkeit

Die zwei­te zen­tra­le Fra­ge ist die des Arbeits­markt­ef­fek­tes, sprich: in wel­chem Aus­maß sich die vor­zei­ti­ge Anhe­bung des Antritts­al­ters auf die Wei­ter­be­schäf­ti­gung der betrof­fe­nen Frau­en­jahr­gän­ge aus­wirkt. Ana­ly­sen ver­gan­ge­ner Erhö­hun­gen der Alters­gren­zen zu vor­zei­ti­gen Alters­pen­sio­nen zei­gen, dass sich sowohl die Beschäf­ti­gung als auch die Arbeits­lo­sig­keit für die jeweils betrof­fe­nen Jahr­gän­ge erhöht. Dar­über hin­aus ist der Anstieg der Beschäf­tig­ti­gung in den betrof­fe­nen Jahr­gän­gen nicht gleich­zei­tig der Anstieg in der Gesamt­be­schäf­ti­gung: Eine kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gungs­aus­wei­tung Älte­rer ver­zö­gert die Beschäf­ti­gungs­auf­nah­men in ande­ren Alters­grup­pen. Empi­ri­sche Befun­de zei­gen, dass rund zwei Drit­tel pen­si­ons­be­ding­ter Beschäf­ti­gungs­ab­gän­ge inner­halb eines hal­ben Jah­res nach­be­setzt wer­den, die Erhö­hung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters wird hier zu einer ver­zö­ger­ten Nach­be­set­zung füh­ren. Der Net­to­be­schäf­ti­gungs­ef­fekt (Zusatz­be­schäf­ti­gung bei den 60- bis 64-jäh­ri­gen Frau­en minus ver­zö­ger­te Beschäf­ti­gungs­auf­nah­me in ande­ren Alters­grup­pen) ist in der WIFO-Arbeit gerin­ger als der Beschäf­ti­gungs­ef­fekt bei den betrof­fe­nen Frau­en. Die WIFO-Simu­la­ti­on unter­stellt, dass sich die reform­be­ding­te Aus­wei­tung des Arbeits­kräf­te­an­ge­bo­tes zu 25% in einer Erhö­hung der Gesamt­be­schäf­ti­gung niederschlägt.
Der Gesamt­be­schäf­ti­gungs­stand steigt durch die vor­ge­zo­ge­ne Reform gegen­über dem Sta­tus quo vor­über­ge­hend um bis zu 0,2%, die Zahl der Arbeits­lo­sen um über 6% und die Arbeits­lo­sen­quo­te um gut 0,4 Prozentpunkte.

  • Die künf­ti­ge Beschäf­ti­gungs­aus­wei­tung durch die Stei­ge­rung des Arbeits­kräf­te­an­ge­bo­tes hängt von der Auf­nah­me­fä­hig­keit des Arbeits­mark­tes und damit auch vom Kon­junk­tur­um­feld ab. Ein güns­ti­ger Kon­junk­tur­ver­lauf zwi­schen 2019 und 2029 kann den Net­to­be­schäf­ti­gungs­ef­fekt erhö­hen, ein ungüns­ti­ger kann ihn hin­ge­gen dämpfen.

 

(3) Höhere Leistungen für arbeitsmarktnahe Frauen, aber Unterstützung für Arbeitsmarktferne notwendig

Durch die model­lier­te schnel­le­re Anhe­bung des Regel­pen­si­ons­al­ters wer­den vor allem arbeits­markt­na­he Frau­en län­ge­re pen­si­ons­re­le­van­te Beschäf­ti­gungs­zei­ten rea­li­sie­ren kön­nen. Nor­ma­le Alters­pen­sio­nen der Frau­en wer­den zu rund 56% direkt aus einer akti­ven Beschäf­ti­gung ange­tre­ten, bei einem Drit­tel der Neu­zu­gän­ge liegt die letz­te akti­ve Erwerbs­tä­tig­keit aller­dings län­ger als 3 Jah­re zurück. Für die erst­ge­nann­te Grup­pe der Frau­en stei­gen die Erst­pen­sio­nen durch die län­ge­re Erwerbs­tä­tig­keit, aus­ge­hend von einem nied­ri­gen Niveau (von den zwi­schen 2012 bis 2014 neu­zu­er­kann­ten nor­ma­len Alters­pen­sio­nen an Frau­en waren 37% nied­ri­ger als 500 €). In der zwei­ten Grup­pe der arbeits­markt­fer­nen Frau­en wer­den sich weder die Beschäf­ti­gungs­chan­cen noch die finan­zi­el­le Absi­che­rung im Alter ver­bes­sern, hier­für braucht es ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche arbeits­markt­po­li­ti­sche Maß­nah­men sowie Maß­nah­men auf der betrieb­li­chen Ebene.

  • Die vom WIFO simu­lier­te Anhe­bung der Alters­gren­ze zwi­schen 2019 und 2029 fällt ins­ge­samt in eine Pha­se mit stei­gen­dem Arbeits­kräf­te­an­ge­bot. Allein die Alters­grup­pe der 60- bis 64-Jäh­ri­gen wird im Jahr 2028 mit 667.800 Per­so­nen um rund 189.000 Per­so­nen grö­ßer sein als sie heu­te ist. Eine schnel­le­re Anglei­chung des Frau­en­pen­si­ons­an­tritts­al­ters braucht flan­kie­ren­de ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Maß­nah­men beson­ders für arbeits­markt­fer­ne Frau­en, damit sie nicht zu den Ver­lie­re­rin­nen der Reform und des ange­spann­ten Arbeits­mark­tes werden.
  • Die an die Reform geknüpf­ten Erwar­tun­gen kön­nen nur dann erfüllt wer­den, wenn es gelingt, den spä­te­ren Pen­si­ons­an­tritt mit einer Ver­län­ge­rung der Erwerbs­pha­se und einer Erhö­hung der Gesamt­be­schäf­ti­gung zu ver­bin­den. Dafür rei­chen Ände­run­gen allei­ne in den pen­si­ons­recht­li­chen Bestim­mun­gen nicht aus.

 

Abbil­dung 1: Effek­te der Anhe­bung des Pen­si­ons­an­tritts­al­ters von Frau­en auf Pen­si­ons­auf­wen­dun­gen, Pen­si­ons­bei­trä­ge und Arbeitslosenleistungen
Real, Abwei­chun­gen vom Sta­tus-quo-Sze­na­rio in Mio. €

WIFO_FrauenPension

Q: WIFO-Berech­nun­gen.

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21.6. Österreich zwischen Wettbewerbsstandort und Sozialmodell – Wohin geht es?

15. Juni 2016 – 18:10 Uhr

21.6.: Öster­reich zwi­schen Wett­be­werbs­stand­ort und Sozi­al­mo­dell – Wohin geht es?

18.30 bis 20h; Uni­ver­si­tät Wien, Haupt­ge­bäu­de, Uni­ver­si­täts­ring 1, Hör­saal 23, Stie­ge 5/​1. Stock

Vie­ler­orts ste­hen gra­vie­ren­de Umbrü­che im Raum: Von der „Brexit“-Auseinandersetzung bis hin zur Rich­tungs­wahl in Spa­ni­en – und auch in Öster­reich ste­hen die Zei­chen auf Pola­ri­sie­rung. In die­sen Gemenge­la­gen lohnt es sich, eine län­ger­fris­tig ange­leg­te Per­spek­ti­ve auf die Ent­wick­lung des „Modell Öster­reich“ ein­zu­neh­men. Die Ver­an­stal­tung „ Öster­reich zwi­schen Wett­be­werbs­stand­ort und Sozi­al­mo­dell – Wohin geht es?“ will Sze­na­ri­en und Wider­sprü­che für die wei­te­re Ent­wick­lung der poli­ti­schen Öko­no­mie Öster­reichs in Dis­kus­si­on brin­gen. Wel­che Kon­ti­nui­tä­ten und Brü­che des „Modell Öster­reich“ zei­gen sich in den letz­ten 20 Jah­ren ins­be­son­de­re auch im Gefol­ge des EU-Bei­tritts und der Finanz- und Wirt­schafts­kri­se 2008ff.? Inwie­fern zeigt sich über­haupt eine abwei­chen­de Ent­wick­lung in Öster­reich? Wo greift mög­li­cher­wei­se die aktu­el­le Rede von Öster­reich als „Labor“ für künf­ti­ge EU-Ent­wick­lun­gen, wo nicht? Vor die­sem Hin­ter­grund wid­met sich die Dis­kus­si­on dem Ver­such, kri­ti­sche Zeit­dia­gno­sen zur polit-öko­no­mi­schen Ver­fasst­heit Öster­reichs zusammenzuführen. 

 

Es dis­ku­tie­ren:

Jörg Fle­cker (Uni­ver­si­tät Wien, Insti­tut für Soziologie)

Hele­ne Schu­berth (OeNB, Abtei­lung für die Ana­ly­se wirt­schaft­li­cher Ent­wick­lung im Ausland)

Joa­chim Becker (Wirt­schafts­uni­ver­si­tät Wien, Insti­tut für Außen­wirt­schaft und Entwicklung)

Mode­ra­ti­on: Oli­ver Praus­mül­ler (BEIGEWUM)

 

Die Dis­kus­si­on fin­det im Rah­men der Ring­vor­le­sung „Öster­reich in der inter­na­tio­na­li­sier­ten poli­ti­schen Öko­no­mie: Kon­ti­nui­tä­ten und Brü­che seit den 1990er-Jah­ren“ des Insti­tuts für Poli­tik­wis­sen­schaft und des BEIGEWUM an der Uni­ver­si­tät Wien statt

Buch­tipp

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Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat

15. Juni 2016 – 18:04 Uhr

Aus dem neu­en Kurs­wech­sel:

Aktuelle Debatte: Die südeuropäische Linke zwischen Aufschwung und Brüsseler-Berliner Diktat

Joa­chim Becker: Edi­to­ri­al (PDF)

Lukas Oben­dor­fer: Spa­ni­en zwi­schen Auf­bruch und Restau­ra­ti­on (PDF)

Luís Lopes, Mar­ga­ri­da Antu­nes: Die por­tu­gie­si­schen Eigen­hei­ten. Vom Memo­ran­dum of (Mis-)Understanding zur Ver­stän­di­gung auf den Wan­del (PDF)

 

(zum Kurs­wech­sel-Jah­res­pro­gramm 2016)

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Der Kurswechsel 2/2016 ist da!

15. Juni 2016 – 16:30 Uhr

The­ma: Digi­ta­le Arbeit und Plattformkapitalismus

 

Ob Sharing-Eco­no­my, Crowd­sour­cing oder on-demand Dienst­leis­tun­gen: Neue Schlag­wor­te prä­gen die Debat­te rund um die moder­ne Arbeits­welt, die sich vor­wie­gend auf Inter­net­platt­for­men abspielt. Was mei­nen die­se Begrif­fe? Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Ent­wick­lun­gen für Arbeit­neh­me­rIn­nen und wie kön­nen sie sich dage­gen zur Wehr setzen?

Um die­se Fra­gen zu beant­wor­ten, ver­eint der aktu­el­le Kurs­wech­sel Per­spek­ti­ven aus Sozi­al­wis­sen­schaft, Arbeits­recht und öffent­li­cher Hand auf das rela­tiv neue Phä­no­men digi­ta­le Arbeit. Für theo­re­tisch wie prak­tisch Inter­es­sier­te glei­cher­ma­ßen empfehlenswert!

 

Aktu­el­le Debat­te: Die süd­eu­ro­päi­sche Lin­ke zwi­schen Auf­schwung und Brüs­se­ler-Ber­li­ner Diktat

 

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Class Trouble – Zur Aktualität der Klassenfrage

20. Mai 2016 – 11:07 Uhr

Nowa­days it is fashion­ab­le to talk about race or gen­der; the uncool sub­ject is class. It’s the sub­ject that makes us all ten­se, ner­vous, uncer­tain about whe­re we stand“, schrieb einst bell hooks. Lan­ge Zeit ist der Klas­sen­be­griff ange­sichts neo­li­be­ra­ler Ver­hei­ßun­gen und meri­to­kra­ti­scher Ver­spre­chen ver­nach­läs­sigt wor­den. Gegen­wär­tig lässt sich jedoch ein gestei­ger­tes Inter­es­se an der „Klas­sen­fra­ge“ und an „Klas­sis­mus“ fest­stel­len. Vor­an­ge­trie­ben wer­den die aktu­el­len Debat­ten rund um „Klas­se“ von der Gewiss­heit, dass erst das Zusam­men­wir­ken von Klas­sen­kämp­fen mit femi­nis­ti­schen und antirassistischen/​dekolonialen Wider­stän­den sozia­le Ver­hält­nis­se ver­än­dern kann. Die Podi­ums­dis­kus­si­on „Class Trou­ble – Zur Aktua­li­tät der Klas­sen­fra­ge“ knüpft an das Kurs­wech­sel-Schwer­punkt­heft „Klas­se – Klas­sis­mus – Klas­sen­kampf?“ an. Die gela­de­nen Autor_​innen dis­ku­tie­ren die aktu­el­le Bedeu­tung von „Klas­se“ für eine eman­zi­pa­ti­ve poli­ti­sche Pra­xis und dar­über, auf wel­che Wei­se das „Klassismus“-Konzept dazu bei­zu­tra­gen kann.

der Live­mit­schnitt zu der Ver­an­stal­tung kann hier ange­hört werden.

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Europas Multiple Krisen: Eine Agenda für einen wirtschaftlichen Wandel, Solidarität und Demokratie

26. April 2016 – 8:57 Uhr

Am  20. April luden wir gemein­sam mit der ÖFSE und der wirt­schafts­po­li­ti­schen Aka­de­mie zur Prä­sen­ta­ti­on des neu­en Euro­Me­mos . Das Euro­Me­mo beleuch­tet aktu­el­le Ent­wick­lun­gen in Euro­pa und ent­steht kol­la­bo­ra­tiv aus Dis­kus­sio­nen und Arbei­ten renom­mier­ter Öko­nom­In­nen aus ganz Euro­pa, wel­che sich für Voll­be­schäf­ti­gung mit guten Arbeits­ver­hält­nis­sen, für sozia­le Gerech­tig­keit, für Besei­ti­gung von Armut und sozia­ler Exklu­si­on, für öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit und für inter­na­tio­na­le Soli­da­ri­tät einsetzen.

Euro­päi­sche Wirt­schafts­po­li­tik – nach wie vor neo­li­be­ral ausgerichtet

Seit dem Erschei­nen des  Euro­Me­mo 2015 ist es zu kei­nen nenn­ba­ren Kurs­än­de­run­gen auf gesamt­eu­ro­päi­scher Ebe­ne in der Aus­rich­tung der poli­ti­schen Maß­nah­men gekom­men. Zwar wur­de die Aus­teri­täts­po­li­tik – mit der Aus­nah­me des Troi­ka-Dik­tats in Grie­chen­land – etwas auf­ge­weicht, doch dafür der Druck zu neo­li­be­ra­len Struk­tur­re­for­men mit dem Schwer­punkt Abbau von Löh­nen und Arbeits­rech­ten ver­schärft. Ent­spre­chend ist die Arbeits­lo­sig­keit wei­ter­hin hoch, vor allem unter Jugend­li­chen, und set­zen sich Ungleich­ge­wich­te zwi­schen den ein­zel­nen Mit­glieds­län­dern ins­be­son­de­re durch die hohen Import­de­fi­zi­te von Deutsch­land und Hol­land fort.

Wäh­rend auf fis­kal­po­li­ti­scher Ebe­ne Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den Inves­ti­tio­nen anzu­kur­beln, ver­hin­dert die kon­sti­tu­tio­na­li­sier­te Aus­teri­täts­po­li­tik eine staat­lich koor­di­nier­te Sta­bi­li­sie­rung der Nach­fra­ge und Schaf­fung von Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten. Gleich­zei­tig schrän­ken die tech­no­kra­ti­schen Fis­kal­re­geln auf euro­päi­scher Ebe­ne demo­kra­tisch gefor­der­te, wirt­schafts­po­li­ti­sche Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, dras­tisch ein. Dabei ver­schärft die Aus­teri­täts­po­li­tik Gen­de­r­un­gleich­ge­wich­te: Frau­en sind struk­tu­rell stär­ker von der defla­tio­nä­ren Wir­kung der Aus­ga­ben­kür­zung betroffen.

Fort­schrei­ten­de Entdemokratisierung

Die­se Pro­blem­ana­ly­se sowie mög­li­che Lösungs­an­sät­ze stan­den im Mit­tel­punkt der Ver­an­stal­tung. Zen­tral war die Fra­ge der Ein­schrän­kung der demo­kra­ti­schen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf natio­na­ler Ebe­ne, wie sie Luis Lopes am Bei­spiel Por­tu­gal eben­so auf­zeig­te wie Ste­fa­nie Wöhl in Bezug auf die Fis­kal­po­li­tik. Ver­schärft wird die Ent­de­mo­kra­ti­sie­rung dadurch, dass es kei­ne ent­spre­chen­de Aus­wei­tung demo­kra­ti­scher Aus­hand­lungs- und Gestal­tungs­pro­zes­se auf euro­päi­scher Ebe­ne gibt. Wer­ner Raza zeig­te am Bei­spiel der euro­päi­schen Han­dels­po­li­tik viel­mehr auf, wie stra­te­gisch selek­tiv die euro­päi­sche Poli­tik­kon­stel­la­ti­on wirkt und wie schwer es des­halb für natio­nal noch rela­tiv gut ver­an­ker­te Akteu­re ist auf die­sem Spiel­feld mitzumischen.

Die Unfä­hig­keit die öko­no­mi­schen und sozia­len Pro­ble­me durch eine gemein­sa­me Euro­päi­sche Poli­tik zu besei­ti­gen zeigt sich schließ­lich auch in der Migra­ti­ons­po­li­tik. Anstatt gemein­sam Lösun­gen zu suchen kommt es zu neu­en Grenz­zie­hun­gen und einer Abwäl­zung der Her­aus­for­de­run­gen auf die Peri­phe­rie Euro­pas – ins­be­son­de­re auf Griechenland.

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Der Kurswechsel 1/2016 ist da!

22. April 2016 – 16:00 Uhr

The­ma: Die Zukunft der Volks­wirt­schafts­leh­re: Kann die öko­no­mi­sche Wis­sen­schaft plu­ral werden?

Aktu­el­le Debat­te: Ter­rain­ver­lus­te der latein­ame­ri­ka­ni­schen Linksregierungen

Im Mai 2014 gin­gen Stu­die­ren­den-Initia­ti­ven aus 19 Län­dern mit einem Brief an die Öffent­lich­keit, der für Auf­re­gung sorg­te. Sie for­der­ten eine Neu­aus­rich­tung der Dis­zi­plin Volks­wirt­schafts­leh­re, der sie Eng­stir­nig­keit und Ein­sei­tig­keit attes­tier­ten. Die For­de­run­gen erhiel­ten brei­te öffent­li­che Auf­merk­sam­keit, auch da Kri­tik an der Öko­no­mik schon seit 2008 laut wur­de, als meh­re­re Kri­sen auch die meis­ten Öko­nom­In­nen rela­tiv unvor­be­rei­tet trafen.

Der Kurs­wech­sel geht ers­tens der Fra­ge nach, wie es um die Initia­ti­ven für mehr Plu­ra­lis­mus in der Öko­no­mik heu­te steht – sowohl in Öster­reich als auch inter­na­tio­nal. Zwei­tens wird zur Dis­kus­si­on gestellt, was gang­ba­re Wege sind, um Raum für pro­gres­si­ve Ansät­ze und Denk­schu­len zu schaf­fen – sowohl auf Hoch­schu­len, als auch im öffent­li­chen Dis­kurs und der Wirtschaftspolitik.

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Terrainverluste der lateinamerikanischen Linksregierungen

22. April 2016 – 13:12 Uhr

Aus dem neu­en Kurs­wech­sel:

Aktu­el­le Debat­te: Ter­rain­ver­lus­te der latein­ame­ri­ka­ni­schen Linksregierungen

Joa­chim Becker

Edi­to­ri­al (Debat­te Edi­to­ri­al Kurs­wech­sel)

Die­ter Boris

Links­re­gie­run­gen Latein­ame­ri­kas in der Defen­si­ve (PDF)

Bern­hard Leu­bolt, Vic­tor Strazzeri

Kri­se und Pro­tes­te in Bra­si­li­en (PDF)

Edu­ard Gudynas

Pro­gres­si­men in Süd­ame­ri­ka. Auf­stieg und Erschöp­fung (PDF)

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