Warum die Bildungskarenz reformiert werden sollte!
Seit dem Krisenjahr 2009 erfreut sich die Bildungskarenz in Österreich steigender Beliebtheit – und der Trend hält auch 2011 weiter an. Wer kennt nicht jemanden in seinem Bekanntenkreis, der freudig bekundet: Ich bin für ein Jahr in Bildungskarenz! Ja, und was wäre auch auszusetzen daran, dass ArbeitnehmerInnen den Herausforderungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt durch Weiterbildung begegnen? A priori natürlich wenig, erst ein genauerer Blick auf die Realitäten lässt Zweifel aufkommen und an Reformen denken.
1998 wurde die Bildungskarenz im Zuge einer Pensionsdiskussion eingeführt. Ur-sprüngliches Ziel war die intelligente Entlastung des Arbeitsangebotes. Wenn sich eine ArbeitnehmerIn mit einem Arbeitgeber einigt, dann besteht im Prinzip ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn eine Ausbildung, ein Kurs, ein Seminar im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (16 Stunden bei Betreuungspflichten) besucht wird. Bis 2008 blieb der „take-up“ releativ gering, in den meisten Jahren gingen weniger als 2000 Personen in Bildungskarenz. Mit der Krise änderten sich Muster und Ausmaß der Inanspruchnahme: 2009 und 2010 gingen jeweils ca. 11.000 in Bildungskarenz, v. a. Männer aus dem von der Krise besonders betroffenen Bereich „Herstellung von Waren“ in OÖ und Stmk. Sprunghaft stiegen allerdings auch die Ausgaben (inkl. Sozialversicherungsbeiträgen) des AMS von ca. €10 Mio. (2007) auf €108 (2010) an.
Einer aktuellen Studie des IHS (Lassnigg et. al. 2011, Evaluierung der Bildungskarenz 2000–2009, siehe: http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Statistische_Daten_und_ Studien/Studien/Arbeitsmarkt_Studien_) zufolge sind erstmals weitere Details zur Teilnahme und den Wirkungen der Bildungskarenz bekannt: Die BezieherInnen von Weiterbildungsgeld sind jünger und höher ausgebildet; sie kommen häufig aus den Wirtschaftsbereichen „Gesundheit/Soziales“ oder aus technischen Berufen; wenn den Ergebnissen der Befragung vertraut werden darf(?!), dann besuchen sie hochwertige und lange dauernde Kursen (durchschnittlich 9,5 Monate) – sie holen etwa die Matura nach, machen den Werkmeister, schließen ihr Studium ab, belegen eine berufsorientierten Kurs, etc.; insgesamt sind ca. 90% der TeilnehmerInnen „mit den Auswirkungen der Bildungskarenz sehr zufrieden“.
Wenn aber ohnehin alle zufrieden sind, warum sollte dann die Bildungskarenz reformiert werden?
• Weil die Bildungskarenz keinen Beitrag zur Korrektur der Schieflage in der beruflichen Weiterbildung leistet, ja sie zementiert vielmehr den „Matthäus-Effekt“ noch weiter ein, weil sie von Personen mit maximal Pflichtschulabschluss weit unterdurchschnittlich in Anspruch genommen wird, die Umverteilung also nach oben läuft. Oder anders gewendet: Die durchschnittliche Leistungshöhe liegt beim Weiterbildungsgeld mit ca. €863 monatlich um etwa 15% über dem Arbeitslosengeld, ca. 10% der BezieherInnen von Weiterbildungsgeld erhalten zwischen €1400–1500 im Monat. Überspitzt formuliert könnte man auch sagen, dass die Hauptschüler den Maturanten ihren Uni-Abschluss bezahlen.
• Weil auf Grund eines vermeintlich hohen Aufwandes und versicherungsrechtlicher Einwände weder der Kursbesuch, noch der Kurserfolg vom AMS überprüft werden – ein Umstand, der dem Missbrauch natürlich Tür und Tor öffnet. Zu Beginn der Karenz muss lediglich eine Bescheinigung über das Ausmaß der Weiterbildungsteilnahme von 20 Wochenstunden (wovon allerdings 12 Stunden als „Lern- und Studienzeiten“ angerechnet werden) vorgelegt werden, beim Studium genügt überhaupt nur die Inskriptionsbestätigung!
• Weil die IHS-Untersuchung hinsichtlich der kausalen Wirkungen der Bildungskarenz in Bezug auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Einkommen auch nach 7 Jahren Nachbeobachtung keine signifikant positiven Effekte finden konnte (einzige Ausnahme: Personen mit Lehrabschuss, die die Meisterprüfung ablegen). Das hängt einerseits zusammen mit den TeilnehmerInnen an Bildungskarenz, die im überwiegenden Ausmaß sehr stark in den Arbeitsmarkt integriert sind (stabile Beschäftigungskarrieren) aber andererseits möglicherweise auch mit fehlendem Ergebnisdruck und Missbrauch.
• Weil die Arbeitslosenversicherung kein Ersatz für ein mangelndes Hochschul-Stipendiumsystem sein kann: 2008 haben 43,9 aller Zugänge in Bildungskarenz ein Universitätsstudium begonnen, fortgeführt oder abgeschlossen.
• Und schließlich: weil ein € 100 Mio. Programm kein Pappenstiel mehr ist, die Frage nach Effektivität und Effizienz der Verwendung öffentlicher Mittel jedenfalls gestellt werden muss. Wird ja wohl noch erlaubt sein?
Angriff auf die Demokratie
Der Vorschlag zur Neugestaltung des Steuersystems, wie wir ihn von David Gulda im Standard lesen, ist ein Angriff auf die Demokratie. Gulda schlägt mit Sloterdijk vor, dass die Steuerpflichtigen selbst darüber entscheiden sollen, wo ihre Steuern ausgegeben werden soll. Wörtlich: „Der Gesetzgeber möge die Steuererhöhung auf Grundvermögen, Einkommen oder was immer in Prozent festlegen, es aber dem einzelnen Steuerpflichtigen überlassen, für welchen Zweck er das zusätzlich abgeführte Geld eingesetzt sehen will.“ Dies sei dann laut Gulda eine „Abkehr vom autokratischen Fiskalwesen dieser Republik und Einstieg in ein demokratisches, vom Bürger kontrolliertes Steuerverwendungssystem.“ Das Gegenteil ist richtig: Der Vorschlag impliziert die Abkehr von einem bürgerlich-demokratischen Staatswesen hin zu einem neuen Feudalismus. Der Witz an Steuern ist ja gerade, dass nicht der Einzelne über seine Verwendung verfügt, sondern das demokratisch gewählte Parlament.
Denken wir Gulda einmal weiter: Wir führen eine Vermögenssteuer ein, aber die Vermögenden entscheiden selbst, wohin das Geld geht. Die Steuer ist strenggenommen also keine Steuer, sondern eine „Zwangsspende“. Profitieren würden also die „Hobbies“ oder Leidenschaften der Vermögenden, vielleicht Kunst und Kultur. Gulda schlägt nur vor, die neuen Steuern bzw. die Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen diesem Prinzip zu unterwerfen, so dass das Parlament die Gelder in Kunst und Kultur reduzieren und Umverteilen könnte. Damit wäre die Idee von Gulda aber wirkungslos – zwar flössen die neuen Steuern dann bspw. in Kunst und Kultur, dafür würden die „alten“ Steuern aus diesem Bereich abgezogen. Daher werden Gulda und andere dann schnell fordern, das „Zwangsspenden“-Prinzip auf alle Steuern auszudehnen, damit das Parlament eben nicht einfach die evtl. Schieflage der „Spenden“-Adressaten korrigiert. Es müsste dann gelten: Alle Steuern werden mit der Ansage bezahlt, wo sie zu verwenden sind. Nun ist empirisch nicht gesichert, in welche Bereiche das Geld fließen würde. Sicher ist jedoch, dass die TransferleistungsempfängerInnen keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen mehr hätten, sondern von der Gnade insbesondere der großen SteuerzahlerInnen abhingen. Nur wenn ausreichend Geld für Bedürftige, Erziehende, Pflegende und zu Pflegende, soziale Einrichtungen usw. bezahlt würden, gäbe es diese Leistungen. Öffentlich Bedienstete würden ebenfalls nach dem „Good Will“ bezahlt, und nicht nach Arbeitsverträgen. Wenn die Steuerzahler nun (zumindest überwiegend) egoistisch Handeln, dann werden Unternehmen die Gelder für Straßen, Flughäfen und Unternehmenssubventionen usw. eingesetzt sehen wollen, die Eltern der Mittelschichten werden evtl. die Hochschulen fördern wollen usw. Was bleibt da für Arbeitslose, Kranke und Alte?
Wenn Gulda treuherzig schreibt, er „würde zum Beispiel öffentlichen Großbauten oder Rüstungsaufwendungen die Finanzierung verweigern“, dann mag man ihm das glauben. Es ist allerdings reichlich naiv davon auszugehen, dass gerade große Infrastrukturprojekte nicht kampagnenmäßig begleitet würden und nicht gerade die Frage der Sicherheit auch mit Mitteln der PR betrieben würde. Umgekehrt aber stellt sich beispielsweise die Frage, welche Lobby das Thema Kinderarmut hat.
Richtig ist: Die Transparenz der Verwendung öffentlicher Mittel ist zu erhöhen. Österreich muss sich der Debatte um Korruptionsanfälligkeit und Konsequenzen aus den derzeitigen Vorfällen stellen. Richtig ist aber auch, dass nicht der Einzelne (reiche) entscheiden kann, was öffentlich finanziert werden soll, sondern immer nur die Gemeinschaft als Ganzes – in parlamentarischen Demokratien geschieht dies über das Parlament. Andere demokratische Herrschaftsformen sind natürlich denk- und diskutierbar. Ein Zurück zum Feudalismus jedoch, indem die Gnade des Gebers über die Verwendung der Mittel entscheidet ist kein Fortschritt – und erst Recht kein Mehr an Demokratie.
„Wage moderation“, die lohnpolitische Obsession der EU
Jetzt fehlt gerade noch, dass der ökonomische Mainstream die Lohnpolitik der Gewerkschaf-ten für die Finanzkrise verantwortlich macht! Denn nachdem die mehrheitlich konservativen Staatenlenkerinnen in der Union sich gegenüber dem penetranten Lobbying der Bank- und Hedgefondsmanager à la Ackermann offensichtlich nicht zur Wehr setzten können, wendet sich die EU wieder ihren beiden Lieblingsthemen zu: neben dem Sparen sind das die so ge-nannten Strukturreformen, die Lohnfindungssysteme im Speziellen. Dabei wird zum Schein eine technische Debatte geführt, im Hintergrund geht es jedoch um Interessen und Ideolo-gien, so simple. Aber der Reihe nach.
Mitte September 2011 fand in Brüssel eine ExpertInnen-Konferenz zum Thema „Wage trends in Europe“ statt. Weil das Treffen von der Generaldirektion Beschäftigung veranstaltet wurde, war für Ausgewogenheit auf den Panels und in den Workshops gesorgt: einem Ge-werkschafts-Vertreter folgte einer von der Arbeitgeberseite, einem Redner der Generaldi-rektion Wirtschaft und Finanzen einer von der Beschäftigungsseite, usw. So kamen viele in-teressante Argumente zu Wort, nur miteinander geredet und diskutiert wurde nicht. Das ist aber nicht weiter von Bedeutung, denn was wirtschaftspolitisch Sache ist in der EU, das be-stimmen ohnehin noch immer die FinanzministerInnen!
Im Kern ging es um zwei Fragen: (1) In welchem Zusammenhang steht die Entwicklung von Löhnen und Gehältern mit der Wettbewerbsfähigkeit? Seit M. Porter wissen wir, dass diese von vielen Faktoren wie den örtlichen Standortbedingungen (Infrastruktur, Ausbildungs- und Technologiestandards, Fleiß und Präzision der MitarbeiterInnen), den Nachfrageverhältnis-sen und der Wettbewerbsintensität am Heimmarkt, etc. abhängt; die Lohnhöhe ist dabei nur eine Größe unter vielen! Dennoch schielt die EU-KOM in ihren wirtschaftspolitischen Emp-fehlungen, aber auch beim so genannten Scoreboard im Rahmen des neuen „Excessive Im-balance Procedure“ beinahe ausschließlich auf die Arbeitskosten. Dabei sind die Zusam-menhänge zwischen der Entwicklung von Löhnen, Preisen, Produktivität, Realzinsen und dem Wachstum von Exporten, Inlandsnachfrage, BIP und Beschäftigung wie so oft in der Ökonomie alles andere als klar – das zeigt auch ein Blick auf die tatsächliche Entwicklung verschiedener Länder in verschiedenen Perioden. Alleine der Hausverstand würde einem schon sagen, dass bei der Frage, wodurch ein Unternehmen erfolgreich auf den Exportmärk-ten ist, das Niedrig-Halten von Löhnen vielleicht nicht gerade eine innovative Vorwärtsstra-tegie genannt werden kann. Der Exportweltmeister Deutschland ist v. a. deshalb erfolgreich, weil er die stark gestiegene Importnachfrage der Schwellenländer mit qualitativ hochwerti-gen Produkten bedienen kann. Die jahrelange Lohnzurückhaltung in Deutschland, aber auch in Österreich, wirkt dabei unterstützend, ist aber nicht entscheidend! Wendet man die so genannte „Golden Rule“ (früher hieß sie „Benya-Formel“) an – die Nominallöhne sollen im Ausmaß von Produktivität und Inflationsziel steigen –, dann hat sich Österreich seit Beginn der Währungsunion einen 10%igen Wettbewerbsvorteil ergattert, Deutschland gar über 17%. Aber bei dieser Betrachtung der Wettbewerbsfähigkeit sind die Vorteile der einen (DT, Ö) eben die Nachteile der anderen (GR, ITA, ESP, P); soviel zum Thema europäische Solidari-tät.
Die zweite zentrale Fragestellung der Konferenz bezog sich darauf, wie die ungleicher wer-dende Verteilung einzuschätzen sei? Hier ist mittlerweile die Faktenlage derart eindeutig, dass selbst die hartgesottenen Ökonomen der OECD (wie Stefano Scarpetta) feststellen mussten: „While overall redistribution has increased, this was not enough to offset growing market-income inequality.“ Die Daten der OECD zeigen eindeutig, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Industrieländer die Einkommensungleichheit in den letzten 25 Jahren größer geworden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lage wahrscheinlich noch wesentlich dramatischer ist, weil: die Qualität der Daten notorisch schlecht ist, etwa bei den Einkommen der Selbstständigen; und weil sich die Ungleichverteilung bei den Vermögen noch wesentlich dramatischer darstellt. Diese Einsichten zur neuen Verteilungsfrage bleiben jedoch in der EU folgenlos, ganz im Gegensatz zu den unzähligen Empfehlungen und Mahnungen zur Lohnzurückhaltung. Nicht zuletzt an dieser Stelle wird sichtbar, wie ideologisch der Diskurs bis dato geführt wird. Pragmatisch wäre anders.
Angesichts der Einseitigkeit der Kontroverse und der beginnenden Herbstlohnrunde hierzu-lande liegt folgender Schluss nahe: Um sich selbst, aber auch den griechischen KollegInnen zu helfen, sollten die österreichischen Gewerkschaften höhere Lohnabschlüsse als in der Vergangenheit durchsetzen. Das wäre doch ein vernunftgeleiteter Beitrag zur Lage in Öster-reich und in der EU!
Video zur Diskussion „Die Krise der Eurozone – Welche progressiven Antworten braucht es?“ (15.9.)
mit
Marica Frangakis, Nicos Poulantzas Institut, Athen
Miren Etxezarreta, Universidad Autónoma, Barcelona
Dominique Plihon, Université Paris Nord, Paris
Trevor Evans, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Moderation: Werner Raza, ÖFSE
Vorwärts in die Vergangenheit
Immerhin – es wird wieder über eine stärkere Beteiligung der Reichen an der Finanzierung staatlicher Aufgaben gesprochen. Nicht zuletzt, weil einige der „Superreichen“ eine höhere Besteuerung eingefordert haben, allerdings in der Regel mit dem Zusatz: Zum Abbau der Staatsschulden. Sie wollen also selbst bestimmen, wofür sie Steuern zahlen. Dennoch: In Deutschland hat die SPD ein Konzept beschlossen, dass eine Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer auf 49% vorsieht – nachdem die Schröder-SPD diesen von 53% auf 42% gesenkt hatte. Und die SPÖ diskutiert endlich über die Einführung einer Vermögensteuer. Bisher ist nicht absehbar, was davon wirklich wie umgesetzt wird – und schon die Pläne sind ungenügend. Angesichts der immer weiter aufgehenden Einkommens- und Vermögensschere und der zunehmenden Unfähigkeit des Staates, seinen Aufgaben finanziell nachzukommen, ist es aus sozialen, ökonomischen und aus Gründen der Fairness zwingend geboten, endlich zu handeln – und zwar nicht nach dem Prinzip „Suppenküche“.
Politik statt Appelle
Eine zentrale Errungenschaft in Österreich und in anderen Staaten ist die Tatsache, dass Menschen ein gewisses Maß an öffentlichen Leistungen zusteht. Ein Schulbesuch muss nicht erbettelt werden, und eine Mindestsicherung im Fall von Arbeitslosigkeit ist – wenn auch auf zu geringem Niveau – gewährleistet. Daneben garantiert der Staat auch weitere Leistungen. Um diese zu finanzieren erhebt er Steuern. Demokratisch gewählte Parlamente entscheiden erstens über die Höhe der Steuern und zweitens über die Verwendung der Einnahmen. Diese Errungenschaft wird jetzt angegriffen: Die Reichen sollen ja mehr bezahlen – aber freiwillig bitteschön. „Der springende Punkte“, schreibt Gerhard Kratky im Standard (7. September 2011, S. 34) „besteht darin, dort einen Beitrag zu leisten, wo man es für sinnvoll hält.“ Das Privileg, nicht in „den molochartigen und reformressistenten Steuertopf“ einzuzahlen sieht Kratky bei den Reichen. Was aber heißt das? Steuerfinanzierte Sozialleistungen nur, wenn es denn Herren und Damen der High Society genehm ist? Nicht der Staat soll entscheiden, welche Ausgaben gesellschaftlich wünschenswert und daher durch die Allgemeinheit zu finanzieren sind, sondern die Reichen? Nicht mehr die Politik entscheidet, wie hoch der Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben für den Einzelnen ausfällt, sondern die Herren und Damen mit Zweitwohnsitzen in Monaco?
Kaum jemand hat so von den „Reformen“ der vergangenen Jahre profitiert wie die Reichen – man denke an die Stiftungsbesteuerung, die Unternehmensbesteuerung, die (fehlende) Vermögensteuer und die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Auch das hat dazu beigetragen, dass die Verteilung immer ungleicher wurde und wird. Ein Staat, der seine Würde behalten will, kann den Umfang öffentlicher Aufgaben aber nicht nach dem Suppenküchenprinzip betreiben – es gibt nur was, wenn gespendet wurde – sondern muss die Frage der Verteilung, der ökonomischen Funktionsfähigkeit und der Sozialpolitik aktiv betreiben. Und zur Finanzierung dieser Aufgaben müssen endlich auch die Reichen wieder stärker herangezogen werden – mit dem Zwang der „Steuerkeule“ (Kratky) und nicht über moralische Appelle. Nicht Vorwärts in die Vergangenheit, in der Armenspeisungen eben kein Recht, sondern eine Gnade waren. Sondern vorwärts in die Zukunft mit einer Stärkung der Menschenwürde – mit Rechten und Pflichten.
Syntagma, Puerta del Sol, Tottenham – Autoritäre Wende und Gespenster des Politischen in Europa
Autoritäres Wirtschaftsrecht
Dieser Umstand lässt sich nicht nur an den Gewaltmitteln ablesen, die in den Städten gegen Menschen zum Einsatz kamen, sondern auch an Maßnahmen auf höherer Maßstabsebene. Zwar schmiedet das europäische Staatsapparate- und Medienensemble an einer alternativen Erzählung, die aufs Neue den Alltagsverstand erobern soll: Die multiple Krise des neoliberalen Kapitalismus wird als eine der Staatsschulden und der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit reinterpretiert . Doch für den Fall, dass das reaktualisierte Narrativ nicht greift, ist in den letzten Monaten eine beachtliche Apparatur an Zwangsmaßnahmen im Feld des europäischen Wirtschaftsrechts in Stellung gebracht worden. Mittels der als Rettungsschirm bekannt gewordenen European Financial Stability Facility (EFSF) stellen die europäischen Regierungen jenen Ländern, deren Re-Finanzierungskosten durch Krise und koordinierte Spekulation explodiert sind, Kredite zur Verfügung. Diese sind jedoch an eine „strikte Konditionalität“ gebunden. Nur gegen Umsetzung der mittlerweile allgegenwärtigen Strukturanpassungsprogramme werden die entsprechenden Geldmittel zu Verfügung gestellt. Nicht die gern bemühte europäische Solidarität treibt die Geberländer dazu an. Vielmehr sollen die Kredite garantieren, dass alte Schulden bezahlt werden – bei Banken der europäischen Exportweltmeister und Mitverursachern der Krise (vor allem Deutschland und Österreich). Allein die deutschen Banken halten griechische Staatsanleihen in der Höhe von mehr als 15 Milliarden Euro. Während sich die „aufgeklärte“ Zivilgesellschaft und ihre Intellektuellen noch am Euro-Plus-Pakt abarbeiten, ein Thesenpapier aller europäischen Staats- und Regierungschefs zur Förderung der „europäischen Wettbewerbsfähigkeit“, hat sich im Code der europäischen Rechtsform, ein beachtliches Paket (Economic Governance) zur Verschärfung des neoliberalen Konstitutionalismus zusammengeschnürt. Mit dem als „Sixpack“ bezeichneten Bündel aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie möchte die Europäische Kommission im Bündnis mit den Staats- und Regierungschefs erstens den 1997 beschlossen Stabilitäts- und Wachstumspakt radikalisieren, zweitens durch ein Verfahren zur „Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte“ ergänzen und drittens entsprechende Sanktionen verschärfen beziehungsweise einführen. Darüber hinaus wird die Rolle der Kommission in den entsprechenden Verfahren massiv aufgewertet: In Zukunft soll die Brüsseler Exekutive Entscheidungen, insbesondere auch die Verhängung von Sanktionen, de facto alleine treffen („Reverse Majority Rule“).
Hegemonie und Rechtsform
Dass die europäische Integrationsweise durch den Einbau von autoritären Regierungstechnologien von ihrem hegemonialen Pfad abkommt, lässt sich auch anhand der Art und Weise zeigen, wie die neuen Maßnahmen eingeführt werden sollen. Diese verstößt nämlich gegen zentrale Kategorien der europäischen Rechtsform. Unter bürgerlich demokratischen Betriebstemperaturen werden gesellschaftliche Kräfteverhältnisse in den Verfahren der Rechtsform in juristische übersetzt und hegemonial eingebunden. Die juridischen Intellektuellen, etwa des Europäischen Gerichtshofs, werden so zu Organisator_innen eines feingliedrigen rechtsförmigen Konsenses, der aufeinandertreffende Interessen in Form von Durchbrüchen und darauf folgende Zugeständnisse in einem langwierigen Prozess zu einem hegemonialen Projekt zusammenfügt. Eine der zentralen Charakteristika der Rechtsform ist daher, dass sie Hegemonie durch die Beachtung von Verfahren herstellt. Genau dies ist bei den „Gesetzen“, mit denen die europäischen Regierungen den neoliberalen Konstitutionalismus verschärfen wollen, nicht der Fall. So verstößt das „Economic Governance Paket“ gegen die europäischen Verträge, da die Kompetenzgrundlage auf welche die Kommission ihre Vorschläge gestützt hat, weder die neuen Sanktionen noch die Reverse Majority Rule vorsehen. Während der Vertrag von Maastricht Anfang der 1990er noch leicht die Mehrheiten für eine Wirtschafts- und Währungsunion erreichen konnte, die er auf die Einhaltung der Grundsätze „stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz“ (Art. 119 Abs. 3 AEUV) festlegte, ist die neoliberale Hegemonie heute brüchig: Für eine entsprechende Vertragsänderung sind die Mehrheiten nicht gesichert – daher wird sie umgangen.
Gespenster des Politischen
Die Neuzusammensetzung der Praxen zur Aufrechterhaltung der Machtverhältnisse hat durch die Dynamik der Krise und die Renaissance der Kämpfe an Geschwindigkeit gewonnen. Der Umstand, dass die autoritäre Wende des neoliberalen Projektes auch auf dem europäischen Terrain und unter Einsatz von rechtsförmigen Attrappen vollzogen wird, fordert die Gespenster des Politischen heraus. Wollen die Bewegungen nicht Gefahr laufen, dass sich nationalistische Kräfte in sie einschreiben und dadurch ihr Einbau in eine autoritäre Wettbewerbsstaatlichkeit erleichtert wird, brauchen sie auch ein transnationales Programm der Transformation. Die drei zentralen Projekte des Neoliberalismus sollten dabei im Fokus stehen: Entdemokratisierung, Um-Verteilung und Konstitutionalisierung eines unbeschränkten Eigentumsrechts. Ein Bruch mit der verfassungsrechtlichen Immunisierung der Politik des absoluten Eigentums hätte die Streichung der Grundsätze (siehe oben) und Zielregime (Maastricht-Kriterien; Indikatoren der Economic Governance) der Wirtschafts- und Währungsunion zur Voraussetzung. Die sogenannten Marktfreiheiten (für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit) müssten von einem System, das ihre Beschränkung verbietet, zu Ansprüchen gegen Diskriminierung umgebaut werden. Die Neuerfindung des Öffentlichen durch eine gesellschaftlich verwaltetete „Infrastruktur des guten Lebens aller“, sollte von allen Blockaden des Wirtschaftsrechts (insbesondere des Vergabe- und Beihilfenrechts) befreit werden. Die durch den Steuerwettbewerb in Europa befeuerte Umverteilung, die etwa dazu geführt hat, dass Unternehmen im Schnitt weniger als 10% Steuern zahlen, gilt es durch einheitliche Steuern für Finanzmärkte (Finanztransaktionssteuer, Bankenabgabe etc), Unternehmen (Körperschaftssteuer) und Vermögen (Kapitalertragsteuer) zu beenden. Allein die Hebung der europäischen Demokratie auf bürgerliches Niveau (eine umfassende europäische Legislative bestimmt eine entsprechende Exekutive und kann eine Änderung „der Verfassung“ beschließen) hätte den Effekt, dass die Konstitution der Menschen zum Wettbewerbs-„Volk als Nation“ („wir Deutsche“) durch nationalstaatliche Politiker_innen erschwert wäre und sich gleichzeitig ein transnationaler Resonanzraum für weitergehende Forderungen der Bewegungen konstituieren würde. Syntagma, Puerta del Sol, Tottenham haben das Politische zurück auf die Plätze und Viertel der Städte gebracht – nach Praxen und Transformationsperspektiven zum Spuk auf europäischer Maßstabsebene muss noch gesucht werden.
Dieser Eintrag ist die leicht geänderte Fassung eines gleichnamigen Beitrages, der in der Nr. 11 des Prager Frühlings erscheint.
Autor_inneninfo: Lukas Oberndorfer arbeitet zu einer kritischen Theorie & Empirie der europäischen Integration und des Europarechts. Er ist Redaktionsmitglied des juridikum (zeitschrift für kritik|recht|gesellschaft) und Kuratoriumsmitglied des Institut Solidarische Moderne.
Imagewandel für Grasser
Ex-Finanzminister Grassers Lebensfreude ist seit geraumer Zeit beeinträchtigt: Seine Telefonsammlung wird abgehört, seine hilfreiche Kofferträgerei öffentlich verunglimpft, und seine Badefotos müssen auf den Titelblättern mit Negativschlagzeilen konkurrieren. Gibt es denn gar kein Entkommen aus dem Tief?
Vielleicht doch – Vorbilder jenseits der Grenze zeigen vor, wie es gehen könnte: In den USA hat Milliardär Warren Buffet in einem offenen Brief die Regierung aufgefordert, ihn und seinesgleichen höher zu besteuern. Kurz darauf folgten die französischen Millionäre Pierre Berge und Maurice Levy in der gleichen Stoßrichtung für Frankreich. Reiche, die eine höhere Besteuerung fordern – so etwas gab es in Österreich – von einer weitgehend erfolglosen kleinen Initiative der Grünen abgesehen – bislang nicht.
Welch eine ideale Vorlage für den Selbstmarketing-versierten Grasser: Eine Inszenierung als reuiger Sünder, inklusive Seitenblicke-begleiteter kollektiver Pilgerfahrt mit all seinen Bekannten nach Liechtenstein, Rückkehr barfuß über die Grenze, in jeder Hand einen dicken Geldkoffer, dann per Bahn nach Wien und das gleiche noch mal von den hiesigen Banken in Richtung Finanzamt. Dort dann eine Rede, die die Nation und vor allem die Society-Szene bewegt. „Ich bereue, widerrufe und fordere: Überfluss besteuern!“ Ein kirchlicher Würdenträger erteilt die Absolution, Tränen fließen. Vorhang. Der Coup seines Lebens! Das wär doch was!
Argumente in der (Staatsschulden-)Krise
Der „Rettungsschirm“ für Griechenland und andere Euroländer mit Refinanzierungsproblemen erhitzt sozialdarwinistische Gemüter. Im Grunde werden mit dem Geld Exportmärkte und Schuldner der Banken im Kern Europas stabilisiert. Die Sparauflagen, mit denen die Überbrückungskredite versehen wurden, sind makroökonomisch und sozial desaströs. Durch die populistische Welle, die selbst diesen eigeninteressierten Stabilisierungsversuchen entgegenschwappt, werden solche Fragen jedoch überschwemmt, und eine Diskussion um Alternativen (Marshall Plan für Griechenland, Eurobonds, internationale Regelung für geordnete Staateninsolvenz, Regulierung der Finanzmärkte etc.) erstickt.
Nach jahrzehntelanger sozialdarwinistischer Rhetorik neoliberaler Eliten wird die Geltung dieser Prinzipien jetzt von Rechtsextremen empört eingefordert – in einem Moment, wo die wirtschaftspolitischen Eliten die Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Diskurse und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen Paradigmen erkennen müssen. Die neoliberale Moral fliegt den ProtagonistInnen jetzt um die Ohren.
Dem Muster der BEIGEWUM-Mythen-Reihe verwandt hat die deutsche Luxemburg-Stiftung jetzt ein sehr gutes Argumentarium herausgegeben, das „20 beliebte Irrtümer in der Schuldenkrise“ aufgreift und Gegenargumente präsentiert.
Hier österreichische Zahlen zur Ergänzung:
3) „Faulheit“? In Österreich beträgt die durchschnittliche Jahresarbeitszeit 1.621 Stunden pro BeschäftigteR (Griechenland: 2.119 Stunden)
5) Luxusrenten? Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter beträgt 58,9 Jahre in Österreich (Griechenland: über 61,9 Jahre)
9) Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit? Spiegelbild österreichische Exporte: Der Außenhandelsüberschuss gegenüber Griechenland betrug in den letzten Jahren rund eine halbe Mrd. Euro pro Jahr
10) Korruption: Die Schattenwirtschaft wird in Österreich auf 8% des BIP geschätzt. Grundsätzlich sind solche Schätzungen sehr umstritten.
13) Gläubigerbeteiligung? Österreichische Banken halten griechische Staatspapiere im Wert rund 3–4 Mrd. Euro.
17) Für Freunde nicht bürgen? Der österreichische Anteil am Rettungsschirm für Griechenland liegt bislang bei rund 2,3 Mrd. Euro.
Von den Ausgaben für die Bankenretttung in Österreich sind bislang 1,4 Mrd. uneinbringlich.
27.6.11: Die andere ö. Schule: Kurt Rothschild (+Video!)
Montag, 27. Juni 2011, 19 Uhr, im Republikanischen Club (Rockhg.1, 1010 Wien):
„DIE ANDERE ÖSTERREICHISCHE SCHULE: Kurt ROTHSCHILD“
Videoaufzeichnung der Veranstaltung hier.
Präsentation des neuen Kurswechsel 2/2011
Kurt Rothschilds Methodologie: Elisabeth SPRINGLER (FH / Bfi Wien),
Kurt Rothschild und die Finanzkrise: Peter MOOSLECHNER (OeNB),
Kurt Rothschild und Arbeitslosigkeit heute: Herbert WALTHER
(Wirtschaftsuniversität Wien),
Moderation: Wilfried ALTZINGER (Wirtschaftsuniversität Wien)
Kurt W. Rothschild war zweifelsohne der bekannteste Nationalökonom
Österreichs; er verfasste über 300 Artikel und schrieb über 25 Bücher.
Rothschild verstarb am 15. November 2010 im Alter von 96 Jahren. Er
war uns nicht nur als Ökonom ein großes Vorbild, sondern auch und vor
allem als umfassender Humanist in allen Teilen seines (privaten wie
öffentlichen) Lebens. Rothschild musste 1938 von Österreich nach
Glasgow emigrieren und war dort binnen kurzer Zeit in die neue und
junge Diskussion um die keynesianische Theorie involviert. Bereits
1942 veröffentlichte er seinen ersten Artikel im Economic Journal, dem
damaligen zentralen, von John Maynard Keynes editierten
Publikationsorgan in der Ökonomie. Rothschild kam 1947 nach Wien
zurück und arbeitete für 20 Jahre am Österreichischen Institut für
Wirtschaftsforschung (WIFO), welchem er auch bis zu seinem Tode als
Konsulent zur Verfügung stand. 1966 erhielt Rothschild seine Berufung
an die neu gegründete Universität Linz, wo er und seine KollegInnen
das neue Studium der Volkswirtschaftslehre errichteten. Nach seiner
Emeritierung im Jahre 1985 arbeitete, schrieb und lehrte Rothschild
bis zu seinem Tode in Wien sowie an zahlreichen Universitäten im In-
und Ausland. Seine Publikationsliste erweiterte sich auch in dieser
Zeit ungebrochen. Kurt Rothschild war dem BEIGEWUM als Berater,
Vortragender und Diskutant stets eng verbunden, ebenso war er
unterstützendes Mitglied und beliebter Vortragender im
Republikanischen Club – Neues Österreich. Der BEIGEWUM gedenkt
Rothschild mit einer Kurswechsel-Sondernummer zum Thema: „Die andere
österreichische Schule: Kurt Rothschild“.
Heft bestellen: Hier
Symposium Neoliberalismus – Krisenfolgen – Machtverhältnisse 2011 17.-19.6.11 in Graz
Neoliberalismus – Krisenfolgen – Machtverhältnisse 2011
Symposium zur Analyse und Diskussion der Kontinuitäten und Brüche
neoliberaler Herrschaft, postneoliberaler Tendenzen und emanzipatorischer
Strategien
FR 17.6. – SO 19.6. 2011 / FORUM STADTPARK / Graz
Im Angesicht der sich verschärfenden sozialen Folgen der großen
multiplen Krise, mit der wir es derzeit zu tun haben, sollen die
gegenwärtigen ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen
Transformationen im Rahmen des Symposiums in den Blick genommen werden.
Kritische Wissenschaftler_innen, Denker_innen und Aktivist_innen werden
die Kontinuitäten und Brüche neoliberaler Regierungsweisen,
Regulationsformen und Subjektivierungsweisen analysieren. Die zentrale
Fragestellung dabei ist, ob der Neoliberalismus gestärkt aus der Krise
hervorgeht, in welcher Weise er sich verändert und welche
postneoliberalen Tendenzen auszumachen sind.
Im Rahmen der Vorträge, Diskussionen und Workshops sollen die Intentionen
und Strategien der für die Destabilisierung der Wirtschaft, die
fortschreitende Entdemokratisierung und die Intensivierung sozialer
Polarisierungs- und Erosionsprozesse verantwortlichen Akteur_innen
sichtbar gemacht werden. Debattiert werden soll vor allem auch, wie
emanzipatorische Kräfte den besorgniserregenden Entwicklungen
entgegenwirken können. Welche Interventionsmöglichkeiten bestehen
angesichts der derzeitigen Machtverhältnisse? Welche gesellschaftlichen
und politischen Auseinandersetzungen werden die kommenden Jahre und
Jahrzehnte prägen?
Vortragende und Diskutant_innen
Jens Wissel (Institut für Sozialforschung, Universität Frankfurt am
Main), Gabriele Michalitsch (Ökonomin und Politologin, Universität
Wien), Stefan Schmalz (Institut für Soziologie der Friedrich
Schiller-Universität Jena), Christina Kaindl (Psychologin, Rosa Luxemburg
Stiftung / Berlin), Markus Wissen (Institut für Politikwissenschaft,
Universität Wien), Brigitte Kratzwald (Sozialwissenschaftlerin,
commons.at / Graz), Beat Weber (Ökonom, Beigewum / Wien), Ines
Aftenberger (Historikerin und Aktivistin, Mayday Graz), Marcel Kirisits
(Ökonom, Arbeiterkammer Steiermark / Graz), Felix Wiegand (Diplomand am
Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, Aktivist der
Gruppe Perspektiven / Wien), Käthe Knittler (Ökonomin, PrekärCafè©,
Mayday / Wien), Joachim Hainzl (Sozialpädagoge und Sozialhistoriker,
Xenos / Graz), uam.
Kooperationspartner_innen
Elevate, ÖH Graz – Referat für Gesellschaftspolitik, Attac,
Arbeiterkammer Steiermark, ÖBV-Via Campesina Austria, IG Kultur
Steiermark, Amsel (Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen),
Grüne Akademie, KPÖ– Bildungsverein, Sozialistische Jugend Steiermark,
Grünalternative Jugend Steiermark, Auge/UG (Alternative, Grüne und
Unabhängige GewerkschafterInnen), Infoladen Graz, Doku Graz,
GenderWerkstätte, Welthaus Diözese Graz-Seckau, A_partment politi_X,
agit.DOC, Social Innovation Network, Mayday Graz, Xenos, ETC, Hier und
Jetzt!, movimenta.org, Streifzüge, Aktive Arbeitslose, G24.at und Radio
Helsinki
Das gesamte Symposium ist bei freiem Eintritt ohne Anmeldung zu besuchen.