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14.10.: Diskussion „Klima und Verteilungsgerechtigkeit“

27. September 2010 – 17:00 Uhr

Ein­la­dung zur Dis­kus­si­on und Kurswechselpräsentation 

Zeit: Don­ners­tag 14. Okto­ber 18.30

Ort: Gro­ßer Sit­zungs­saal der WU, Augas­se 2–6, 1090 Wien, 2. Stock – Kern D


mit 

Sig­rid Sta­gl (WU-Wien)

Chris­toph Streiss­ler (AK-Wien)

Jose­pha Moli­tor (KOO

Bern­hard Ober­mayr (Green­peace)


Mode­ra­ti­on: Chris­ta Schla­ger (Kurs­wech­sel-Redak­ti­on)


Kli­ma­wan­del und sei­ne Ver­ur­sa­chung stel­len heu­te eine der größ­ten poli­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen des 21. Jahr­hun­derts dar. Nach dem Schei­tern der Welt­kli­ma­kon­fe­renz in Kopen­ha­gen herrscht vie­ler­orts Kater­stim­mung und Rat­lo­sig­keit bezüg­lich des glo­ba­len Umgangs mit dem The­ma. Obwohl auf poli­ti­scher Ebe­ne weit­ge­hen­der Still­stand herrscht hat längst ein kli­ma­in­du­zier­ter Struk­tur­wan­del ein­ge­setzt, der das glo­ba­le Ener­gie­sys­tem ver­än­dert und in sei­ner Trag­wei­te noch schwer abzu­schät­zen ist. Klar ist jedoch, dass Kli­ma­wan­del und die damit ein­her­ge­hen­de Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se eine der gro­ßen ver­tei­lungs­po­li­ti­schen The­men­stel­lung der nächs­ten Jah­re ist.


Sowohl im glo­ba­len Rah­men als auch auf euro­päi­scher bzw. natio­na­ler Ebe­ne ist die Ver­tei­lung des Zugangs zu fos­si­len Brenn­stof­fen, die Last bei der Trans­for­ma­ti­on zu einer „low-car­bon“ Öko­no­mie sowie die Betrof­fen­heit bezüg­lich der Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels extrem ungleich ver­teilt. Zur Ver­an­stal­tung wird die neue Kurs­wech­sel-Aus­ga­be „Im Kli­ma­wan­del – glo­ba­le Erwär­mung und Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit“ präsentiert.

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Die Bildungslücken des Herrn Sarrazin und Co.

17. September 2010 – 16:31 Uhr

Die Aus­sa­gen von Thi­lo Sar­ra­zin („Deutsch­land schafft sich ab“) sor­gen für öffent­li­che Auf­re­gung. An ihrem Ori­gi­na­li­täts­wert kann es nicht lie­gen: Offe­ner Ras­sis­mus ist in der poli­ti­schen Debat­te im deutsch­spra­chi­gen Raum eine fixe Grö­ße, wobei Mus­li­me in den letz­ten Jah­ren zum Haupt­ob­jekt ent­spre­chen­der Dis­kur­se gewor­den sind.

Ein wich­ti­ger Grund für die öffent­li­che Auf­merk­sam­keit ist wohl die Tat­sa­che, dass es dies­mal ein Bil­dungs­bür­ger ist, der noch dazu ein hohes Amt besetzt, der zur Ver­tei­di­gung des Abend­lan­des auf­ruft. Ein ande­rer ist die Magie der Zahl: Sar­ra­zin argu­men­tiert mit viel Zah­len­ma­te­ri­al, beruft sich auf wis­sen­schaft­li­che Argu­men­te und die der­zeit als Uni­ver­sal­erklä­rung äußerst popu­lä­re Gene­tik, um sei­ner Pole­mik den Anstrich sach­li­cher Fun­die­rung zu geben. Doch was ist dran an dem Argu­ment, dass Dum­me eben auch dum­me Kin­der krie­gen und Klu­ge eben Kluge?


Behaup­tet wird damit die Ver­er­bung von Intel­li­genz. Zunächst: Was ist Intel­li­genz in unse­rer von den Natur­wis­sen­schaf­ten domi­nier­ten Welt? Intel­li­genz ist das Ergeb­nis eines Intel­li­genz­test. Des­sen Ergeb­nis­se lie­gen Ant­wor­ten auf Fra­gen zugrun­de, die von Exper­tIn­nen gestellt wer­den, die sich damit aus­ken­nen, wel­che Ant­wor­ten auf wel­che Fra­gen zu hohen Ergeb­nis­sen füh­ren und wel­che zu nied­ri­gen. Intel­li­genz ist das was die Exper­tIn­nen­schicht einer bestimm­ten Gesell­schaft zu einem bestimm­ten Zeit­punkt als sol­che fest­legt. Fra­gen zur Ver­er­bung wer­den allein schon dadurch rela­ti­viert, weil heu­te unklar ist, was in Zukunft als intel­li­gent gilt und was nicht.

Sar­ra­zin ver­legt sich bei der Mes­sung von Intel­li­genz auf den Bil­dungs­er­folg. Das Sub­strat der oft­mals trans­por­tier­ten The­se: Es liegt nicht am Umfeld, nicht an Dis­kri­mi­nie­rung und auch nicht an feh­len­der För­de­rung, dass bestimm­te Grup­pen kei­ne oder weni­ger Bil­dung haben, son­dern schlicht­weg an deren durch Ver­er­bung wei­ter­ge­ge­be­ner Intelligenz.

Doch da braucht sich noch nie­mand in wis­sen­schaft­li­che Lite­ra­tur ver­tie­fen um fest­zu­stel­len: Komisch, Bil­dungs­ni­veaus ver­schie­de­ner Grup­pen ver­än­dern sich über die Zeit lau­fend, und das selbst, wenn sie auf den Bil­dungs­durch­schnitt der Gesell­schaft nor­ma­li­siert wer­den. Wäre die The­se von der Ver­er­bung zutref­fend, wür­de das bedeu­ten, dass sich wohl der gene­ti­sche Pro­zess ziem­lich rasch – und für ver­schie­de­ne Grup­pen unter­schied­lich – ver­än­dert über die Zeit: Mal gibt es ein, zwei Deka­den, wo beson­ders wenig gebil­de­te Eltern dann offen­bar beson­ders gute Gene wei­ter­ge­ben, die dann zu einem Auf­ho­len unte­rer Bil­dungs­schich­ten führen.
Aber nicht nur die Varia­ti­on über die Zeit ist es, die uns da zu den­ken geben soll­te. Von Land zu Land ist die Bil­dungs­mo­bi­li­tät sehr unter­schied­lich. Wir müs­sen noch gar nicht wis­sen, wor­an das liegt, um fest­zu­stel­len, dass die Gene­tik dafür wohl kaum in Fra­ge kom­men kann.

Die Fra­ge nach der „Ver­er­bung“ von Bil­dung ist sowohl in der Sozio­lo­gie, der Psy­cho­lo­gie als auch der Volks­wirt­schafts­leh­re all­ge­mein in der Lite­ra­tur zur inter­ge­nera­tio­nel­len Wei­ter­ga­be von Ein­kom­men, sozia­lem Sta­tus, Cha­rak­te­ris­ti­ka der Per­sön­lich­keit, Wer­ten, Beru­fen und vie­lem mehr verortet.

Wäh­rend sich die Psy­cho­lo­gie vor allem auf die Wei­ter­ga­be von Wer­ten und Cha­rak­te­ris­ti­ka der Per­sön­lich­keit kon­zen­triert (sie­he bei­spiels­wei­se Heck­man and Car­nei­ro 2003 und Loeh­lin 2005), ste­hen in der Sozio­lo­gie vor allem sozia­ler Sta­tus und Beru­fe, aber auch Wer­te im Mit­tel­punkt (sie­he bei­spiels­wei­se Bour­dieu 1984 und D’Addio 2007).

In der Volks­wirt­schafts­leh­re, angeb­lich Sar­ra­zins Fach­ge­biet, exis­tiert eben­so bereits seit Jahr­zehn­ten Lite­ra­tur zu die­sem The­ma. Gele­sen dürf­te er sie nicht haben. Sie beschäf­tigt sich vor allem mit Ein­kom­men und Bil­dung (bei der es deut­lich weni­ger Mess­pro­ble­me gibt als beim Ein­kom­men). Die meis­ten Main­stream-Publi­ka­tio­nen beru­fen sich auf die theo­re­ti­schen Model­le von Becker und Tomes (1979,1986) für Ein­kom­men, und auf jene von Solon (1999, 2002, 2004) für Bil­dung. Der domi­nie­ren­de Ansatz ist die Mes­sung von soge­nann­ten inter­ge­nera­tio­nel­len Elas­ti­zi­tä­ten, oder ein­fa­cher gesagt simp­len Kor­re­la­tio­nen zwi­schen den Genera­tio­nen. In etwa „Ein Jahr mehr an Eltern­bil­dung geht mit wie viel mehr an Kin­der­bil­dung ein­her?“. Allein in die­sem Ansatz zeigt sich schon die bespro­che­ne star­ke Varia­ti­on über die Zeit und zwi­schen den Län­dern. Hertz et al. 2008 lie­fern ent­spre­chen­de Zah­len zu sehr vie­len Län­dern. Einen brei­ten Lite­ra­tur­über­blick lie­fert etwa Mul­ligan (1999). Der zwei­te Ansatz ver­sucht die kau­sa­len Effek­te der Bil­dung der Eltern auf die Bil­dung der Kin­der zu berech­nen, also für alle ande­ren Mög­lich­kei­ten, die sowohl das eine als auch das ande­re latent beein­flus­sen könn­ten zu kon­trol­lie­ren und steckt noch recht in den Kin­der­schu­hen. Das geschieht ent­we­der recht „natur­wis­sen­schaft­lich“ inspi­riert anhand von Zwil­lings­for­schung oder For­schung mit adop­tier­ten Kin­dern (sie­he Behr­man and Rosen­zweig 2002 und Plug 2004) oder aber anhand der Instru­men­tie­rung mit Schul­re­for­men (sie­he Black et al., 2005).

Zusam­men­fas­send wird etwa in einem OECD Report zum The­ma (OECD 2008) fest­ge­hal­ten, dass inter­ge­nera­tio­nel­le sozia­le Per­sis­tenz (Bil­dung wird auch spe­zi­ell behan­delt) stark mit Ungleich­heit und Armut kor­re­liert ist. Das wei­ters vor allem Ver­mö­gen und Ein­kom­men, das über die Genera­tio­nen wei­ter­ge­ge­ben wird für die Unter­schie­de (auch in Bezug auf Bil­dung) in der nächs­ten Genera­ti­on ver­ant­wort­lich sind. Bel­zil und Hann­sen 2008 zei­gen, dass rund 68% der Varia­ti­on der Bil­dung auf Unter­schie­de der Eltern­haus­hal­te zurück­zu­füh­ren sind (die in den Daten beob­acht­bar sind). Die Bil­dung der Eltern, die stark mit Ein­kom­men und Ver­mö­gen kor­re­liert, spielt dabei die größ­te Rol­le. Zum sel­ben Schluss kommt auch die OECD (2008).
Der IQ scheint, abge­se­hen davon, dass ohne­hin unklar ist wie es in einem bestimm­ten Alter zu einem bestimm­ten IQ-Squo­re in einem bestimm­ten IQ-Test kommt (könn­te ja etwa auch mit der Bil­dung wach­sen ;-)), rela­tiv wenig bei­zu­tra­gen (sie­he Bow­les und Gin­tis 2001).

Wen die gan­ze The­ma­tik inter­es­siert, dem ist jeden­falls was den volks­wirt­schaft­li­chen Main­stream angeht fol­gen­des zu empfehlen:

Black und Dev­reux (2010): Recent deve­lo­p­ments in Inter­ge­nera­tio­nal Mobility.
ftp://repec.iza.org/RePEc/Discussionpaper/dp4866.pdf

Sum­ma sum­ma­rum: Mit der volks­wirt­schaft­li­chen Kennt­nis­sen von Thi­lo Sar­ra­zin dürf­te es nicht weit her sein. Wie kommt er dann auf sei­ne Mei­nun­gen? Viel­leicht lie­fert der For­schungs­zweig zur inter­ge­nera­tio­nel­len Trans­mis­si­on ras­sis­ti­scher Vor­ur­tei­le eine Ant­wort, doch das ist eine ande­re Geschichte.

Lite­ra­tur:

Bel­zil, C./Hansen, J. (2003): Struc­tu­ral esti­ma­tes of the inter­ge­nera­tio­nal edu­ca­tio­nal cor­re­la­ti­on in: Jour­nal of App­lied Eco­no­metrics Vol. 18 No 5
Becker, Gary S./Tomes, Nigel(1979):An Equi­li­bri­um Theo­ry of the Dis­tri­bu­ti­on of Inco­me and Inter­ge­nera­tio­nal Mobi­li­ty, The Jour­nal of Poli­ti­cal Eco­no­my, Vol. 87, No. 6,p.1153–1189
Becker, Gary S./Tomes, Nigel(1986):Human Capi­tal and the Rise and Fall of Fami­lies, Jour­nal of Labor Eco­no­mics, Vol. 4, No. 3, Part 2: The Fami­ly and the Dis­tri­bu­ti­on of Eco­no­mic Rewards (Jul., 1986), p. S1-S39
Behr­man, J. R./Rosenzweig, M. R. (2002): Does Incre­a­sing Women’s Schoo­ling Rai­se the Schoo­ling of the Next Genera­ti­on? , Ame­ri­can Eco­no­mic Review 92, pp. 323–334
Bow­les, Samuel/​Gintis, Her­bert (2001):The Inheri­tance of Eco­no­mic Sta­tus: Edu­ca­ti­on, Class, and Gene­tics, TWor­king Papers 01–01-005, San­ta Fe Institute
Black, S. E./Devereux, P. J./Salvanes, K. G. (2005): Why the Apple Doesn’t Fall Far: Under­stan­ding Inter­ge­nera­tio­nal Trans­mis­si­on of Human Capi­tal, Ame­ri­can Eco­no­mic Review 95, pp. 437–449
Bour­dieu, P. (1984): Die fei­nen Unter­schie­de STW Frankfurt
Heck­man, J./Carneiro, P. (2003): Human capi­tal poli­cy NBER Working Paper 9495
D’Addio (2007):Intergenerational Trans­mis­si­on of dis­ad­van­ta­ge. mobi­li­ty or immo­bi­li­ty across genera­ti­ons? OECD Social Employ­ment and Migra­ti­on WP No. 52
Hertz, T./Jayasundera, T./Piraino, P./Selcuk, S./Smith, N./Verashchagina, A. (2008): The Inheri­tance of Edu­ca­tio­nal Ine­qua­li­ty: Inter­na­tio­nal Com­pa­ri­sons and Fif­ty-Year Trends, Advan­ces in Eco­no­mic Ana­ly­sis & Poli­cy, Ber­ke­ley Elec­tro­nic Press, vol. 7(2), pages 1775–1775.
Loeh­lin, J.C. (2005): Resem­blan­ce in Per­so­na­li­ty and Atti­tu­des Bet­ween Par­ents and Their Child­ren: Gene­tic and Envi­ron­men­tal Con­tri­bu­ti­ons in: S. Bow­les, et al Prince­ton Uni­ver­si­ty Press.
Mul­ligan, Casey B.(1999):Galton ver­sus the Human Capi­tal Approach to Inheri­tance, The Jour­nal of Poli­ti­cal Eco­no­my, Vol. 107, No. 6, Part 2: Sym­po­si­um on the Eco­no­mic Ana­ly­sis of Social Beha­vi­or in Honor of Gary S. Becker (Dec., 1999), pp. S184-S224
Plug, E. (2004):Estimating the Effect of Mother’s Schoo­ling Using a Sam­ple of Adop­tees, The Ame­ri­can Eco­no­mic Review 94, pp. 358–368
Solon, G. (1999): Inter­ge­nera­tio­nal mobi­li­ty in the labor mar­ket, in Hand­book of Labor Eco­no­mics, ed. by O. Ashen­fel­ter, and D. Card, vol. 3 of Hand­book of Labor Eco­no­mics, chap. 29, pp. 1761–1800. Elsevier
Solon, G. (2002): Cross-coun­try dif­fe­ren­ces in inter­ge­nera­tio­nal inco­me mobi­li­ty in: Jour­nal of Eco­no­mic Per­spec­ti­ves Vol. 16
Solon, G. (2004): A model of inter­ge­nera­tio­nal mobi­li­ty varia­ti­on over time and place in: M. Corak (ed.) Genera­tio­nal Inco­me mobi­li­ty in North Ame­ri­ca and Euro­pe. Cam­bridge Uni­ver­si­ty Press

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BEIGEWUM-Stellungnahme zur Budgetkonsolidierung

24. August 2010 – 15:42 Uhr

Alter­na­ti­ven zur neo­li­be­ra­len Budgetkonsolidierung 

Die Aus­wir­kun­gen der stärks­ten Kri­se des kapi­ta­lis­ti­schen Wirt­schafts­sys­tems seit 80 Jah­ren konn­ten mit mas­si­ver Staats­in­ter­ven­ti­on dies­mal ver­gleichs­wei­se rasch ein­ge­dämmt wer­den. Ban­ken wur­den geret­tet, der Wirt­schafts­ein­bruch begrenzt, die Mas­sen­ein­kom­men sta­bi­li­siert, zumin­dest in Öster­reich der Anstieg der Arbeits­lo­sig­keit über­schau­bar gehal­ten – aber vor allem wur­den auch die Ver­mö­gens­wer­te gesi­chert. All das gab es nicht zum Null­ta­rif – im Gegen­teil: Allei­ne in der Euro­zo­ne sam­mel­ten sich Kri­sen­schul­den in Höhe von einem Fünf­tel der Wirt­schafts­leis­tung an, rund 1,5 Bil­lio­nen Euro (AT: rund 10 % des BIP bzw. knapp 30 Mrd Euro).

Vor die­sem Hin­ter­grund meh­ren sich die Ver­su­che, das Ver­ur­sa­cher­prin­zip aus den gegen­wär­ti­gen bud­get­po­li­ti­schen Debat­ten aus­zu­blen­den. Umso mehr bedarf es der Klar­stel­lung, dass die höhe­re Staats­ver­schul­dung tat­säch­lich auf­grund der Kri­se – und nicht auf­grund plötz­lich über­bor­den­der Sozi­al­leis­tun­gen – so rasch steigt: Die Kri­sen­schuld drückt sich eben nicht nur in Ban­ken- und Kon­junk­tur­pa­ke­ten, son­dern eben auch in höhe­ren Sozi­al­aus­ga­ben für Arbeits­lo­sig­keit, sin­ken­des Abga­ben­auf­kom­men und stei­gen­de Abgangs­de­ckun­gen der Bei­trags­aus­fäl­le in den Sozi­al­ver­si­che­rungs­töp­fen aus. Gleich­zei­tig ist her­vor­zu­strei­chen, dass gera­de im Haupt­kri­sen­jahr 2009 die Ver­mö­gen bzw. die Zahl der Mil­lio­nä­re gemäß diver­sen Wealth Reports 2009 wie­der deut­lich gestie­gen ist – vor allem auf­grund stei­gen­der Bör­sen­kur­se. Die­se hän­gen eng damit zusam­men, dass Unter­neh­men bei Per­so­nal sowie Inves­ti­tio­nen spar­ten, wäh­rend sie zumeist die Divi­den­den­aus­schüt­tungs­quo­ten stei­ger­ten und Mana­ge­rIn­nen­be­zü­ge üppig beließen.

Kri­se als Chan­ce neo­li­be­ra­ler Reformpolitik?

Folgt man der Logik von OECD, EZB, EU-Kom­mis­si­on sowie Wirt­schafts­lob­bys und ihren Par­tei­en, müs­sen die Kri­sen­schul­den nun mög­lichst radi­kal abge­baut wer­den. Am bes­ten durch eine ver­schärf­te Durch­set­zung der bereits vor der Kri­se ins Sto­cken gera­te­nen neo­li­be­ra­len Reform­po­li­tik (kaum wei­te­re Libe­ra­li­sie­rung von Dienst­leis­tun­gen, öffent­li­cher Daseins­vor­sor­ge oder Arbeits­be­zie­hun­gen). Am Pro­gramm ste­hen ins­be­son­de­re Kür­zun­gen der Staats­haus­hal­te mit dem Ziel einer erneu­er­ten Inten­si­tät der wett­be­werbs­staat­li­chen Restruk­tu­rie­rung, Abbau der sozia­len Sicher­heit und erhöh­ter Druck auf Beschäf­tig­te län­ger und zu schlech­te­ren Bedin­gun­gen zu arbei­ten. Wo das nicht aus­reicht, sol­len Mas­sen­steu­ern die Kas­sen fül­len und vor allem ärme­ren Haus­hal­ten so man­che Las­ter finan­zi­ell aus­ge­trie­ben wer­den (Tabak, Alko­hol, Energieverbrauch).

Dis­kur­siv wer­den die Kri­sen­schul­den zuneh­mend in ein „Leben über den Ver­hält­nis­sen“ der gesam­ten Bevöl­ke­rung bzw des Staats­ap­pa­ra­tes umge­deu­tet, wel­ches nun nicht mehr leist­bar sei. So wird die Ver­tei­lungs­fra­ge bewusst aus­ge­blen­det, die sich sowohl vor, in und nach der Kri­se stellt. Folg­lich wer­den höhe­re Steu­ern für beson­ders wohl­ha­ben­de Schich­ten bes­ten­falls in Fuß­no­ten in Betracht gezo­gen. Im Mit­tel­punkt steht aber nur eines, näm­lich Spa­ren – bevor­zugt bei mög­lichst wei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung: Pen­sio­nis­tIn­nen, Arbeits­lo­sen, Schü­le­rIn­nen, öffent­lich Bediens­te­ten, sozi­al Schwä­che­ren, usw. Ganz im Sin­ne des Thatcher’schen Leit­spruchs heißt es wie­der „The­re is no alter­na­ti­ve“. Dass dies unver­meid­li­che nega­ti­ve Fol­gen nicht nur für die Betrof­fe­nen, son­dern auch gesamt­ge­sell­schaft­lich in Form von höhe­rer Arbeits­lo­sig­keit und nied­ri­ge­rem Wohl­stand für alle hat, wird zwar immer wie­der wis­sen­schaft­lich bestä­tigt, aber poli­tisch igno­riert oder mit der zwei­fel­haf­ten Pro­gno­se von posi­ti­ven Effek­ten in 30 Jah­ren ver­schlei­ert. Eben­so, dass es genau des­halb eine brei­te gesell­schaft­li­che Debat­te und mehr Mit­be­stim­mung statt Sach­zwang- und Blut-Schweiß-Trä­nen-Logik bedürfte.

Die­ses war bereits das domi­nie­ren­de Mus­ter der Kri­sen­po­li­ti­ken der 1980er und 1990er. Die Welt­wirt­schafts­kri­se der 1930er Jah­re wur­de hin­ge­gen – spä­tes­tens nach der Über­win­dung der sie beglei­ten­den Faschis­men – noch zu einem fun­da­men­ta­len Wech­sel in der Wirt­schafts­po­li­tik genutzt, der in den Indus­trie­staa­ten zumin­dest bis Ende der 60er noch nie dage­we­se­ne Wohl­stands­zu­wäch­se brachte.

Alter­na­ti­ven zu Spa­ren UND Schul­den gefragt

Bud­get­de­fi­zi­te sind in spe­zi­fi­schen Situa­tio­nen – wie ins­be­son­de­re der aktu­el­len – zwecks Sta­bi­li­sie­rung der Wirt­schaft im Sin­ne einer keyne­sia­ni­schen Wirt­schafts­po­li­tik, teu­ren Groß­pro­jek­te oder zwecks Inves­ti­tio­nen mit einem über den Zins­kos­ten lie­gen­dem Ertrags­wert zwei­fels­oh­ne sinn­voll. Lang­fris­tig soll­te eine wach­sen­de Staats­ver­schul­dungs­quo­te aber ver­mie­den wer­den: Ers­tens wür­de sie zu einem wach­sen­den Anteil der Zins­kos­ten an den Gesamt­aus­ga­ben füh­ren, sprich es bleibt ein gerin­ge­rer Teil für ande­re Aus­ga­ben. Zwei­tens steigt die poten­zi­el­le Abhän­gig­keit von den Kapi­tal­ge­be­rIn­nen (auch wenn die­se nur in den sel­tens­ten Fäl­len so kon­kret mani­fest wird wie zuletzt etwa in Grie­chen­land). Drit­tens ver­tei­len sie zu Wohl­ha­ben­den um, denn Staats­schul­den sind immer auch – im All­ge­mei­nen sehr ungleich ver­teil­te – Finanz­ver­mö­gen ande­rer: ins­be­son­de­re von Ban­ken, wei­ters von Invest­ment­fonds und Ver­si­che­run­gen, eher sel­te­ner direkt von rei­chen Pri­vat­per­so­nen. Es ist eine beson­de­re Iro­nie der Kri­se, wenn nun die staat­lich geret­te­ten Ban­ken – deren Ent­schei­dungs­gre­mi­en zumeist nicht ange­tas­tet wur­den – nun ihre Macht als wich­tigs­te Kapi­tal­ge­be­rin­nen der Staa­ten gegen die­se aus­spie­len und via höhe­re Zin­sen durch Risi­ko­auf­schlä­ge maß­geb­lich dar­an verdienen.

Eine höhe­re Ver­schul­dung ist daher bis zu einem gewis­sen Grad nur ein schlech­tes Sub­sti­tut für höhe­re ver­mö­gens­be­zo­ge­ne Steu­ern: Im einen Fall muss das Geld plus Zin­sen wie­der zurück­ge­zahlt wer­den, im ande­ren steht es per Gesetz der öffent­li­chen Hand zu. Im einen Fall wird die poli­ti­sche Macht des Finanz­ka­pi­tals gestärkt, im ande­ren die Ent­schei­dungs­macht der Finan­ziers ein­ge­schränkt. So schlug bereits Joseph Schum­pe­ter zu Beginn der 1. Repu­blik vor, die dama­li­gen Kriegs­schul­den mit einer ein­ma­li­gen, gro­ßen Ver­mö­gens­ab­ga­be zu til­gen. In der aktu­el­len Kri­se for­der­te ledig­lich die IG-Metall in Deutsch­land eine Zwangs­an­lei­he für Rei­che, die real­po­li­tisch jedoch noch weni­ger Erfolgs­aus­sicht haben dürf­te als zumin­dest mode­ra­te ver­mö­gens­be­zo­ge­ne Abgaben.

Her­aus­for­de­run­gen Arbeits­lo­sig­keit und Kri­sen­ver­mei­dung nicht min­der dringlich

Zur Kon­so­li­die­rung der Staats­fi­nan­zen gibt es mit­tel­fris­tig folg­lich tat­säch­lich kei­ne Alter­na­ti­ve, sehr wohl aber bezüg­lich „wer“, „wann“ und des „wie“. Wich­tig ist, dass sie nicht los­ge­löst von der Wirt­schafts­kri­se erfolgt. Sie soll des­halb Teil einer aus­ge­wo­ge­nen Wirt­schafts­po­li­tik sein, die neben dem Abbau der Defi­zi­te auch einen Abbau der deut­lich über 20 Mio Arbeits­lo­sen in Euro­pa, höhe­re und glei­cher ver­teil­te Wohl­stands­ge­win­ne, einen öko­lo­gi­schen Umbau der Wirt­schaft usw. zum Ziel hat. Sie muss aber auch auf eine Ver­mei­dung zukünf­ti­ger Kri­sen abzie­len, denn ange­sichts der Dimen­si­on der Kri­sen­schul­den wäre ihre Ver­mei­dung die mit Abstand bes­te Kon­so­li­die­rungs­stra­te­gie gewe­sen. Aus­gangs­punkt müs­sen des­halb auch Lösun­gen der struk­tu­rel­len Kri­sen­ur­sa­chen sein – im Wesent­li­chen die in Deutsch­land vom Insti­tut für Makro­öko­no­mie und Kon­junk­tur­for­schung gepräg­ten „3 U“: Ungleich­heit, Ungleich­ge­wich­te im Außen­han­del und Unver­nunft auf den Finanzmärkten.

Die aktu­el­len Kon­so­li­die­rungs­pro­zes­se auf euro­päi­scher wie natio­na­ler Ebe­ne sind Ver­su­che eine unso­zia­le Poli­tik der lee­ren Kas­sen durch­zu­set­zen: Fahr­läs­sig pro­du­zier­te Defi­zi­te wer­den genutzt um staat­li­che Leis­tun­gen ein­zu­schrän­ken oder zu pri­va­ti­sie­ren. Auch dies­mal wird haupt­säch­lich auf Aus­ga­ben­kür­zun­gen gesetzt wer­den, wäh­rend Ver­mö­gen bzw der Finanz­sek­tor kaum belas­tet wer­den. Die­se Kür­zun­gen dämp­fen jedoch die wirt­schaft­li­che Erho­lung, Beschäf­ti­gung und sozia­len Zusam­men­halt, denn Staats­aus­ga­ben sind ver­ant­wort­lich für einen wesent­li­chen Teil der gesamt­wirt­schaft­li­chen Nach­fra­ge. Gera­de in Län­dern wie Spa­ni­en wäre es fatal, wie ange­kün­digt bereits 2013 die Maas­tricht-Kri­te­ri­en wie­der ein­zu­hal­ten, zumin­dest solan­ge die Wirt­schafts- und Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung nicht kräf­tig anzie­hen. Gefragt ist außer­dem eine dif­fe­ren­zier­te Stra­te­gie: Län­der mit Leis­tungs­bi­lanz­über­schüs­sen und unter­durch­schnitt­li­chen Defi­zi­ten soll­ten eine weni­ger restrik­ti­ve Fis­kal­po­li­tik fah­ren um den Spiel­raum von Spa­ni­en & Co zu erhöhen.

In Öster­reich sieht der Plan der Bun­des­re­gie­rung für 2011 eine Defi­zit­re­duk­ti­on von bis zu 4 Mrd Euro mit aus­ga­ben­sei­ti­gem Schwer­punkt vor – gera­de vor dem Hin­ter­grund einer im euro­päi­schen Ver­gleich guten Aus­gangs­la­ge eine absurd hohe Vor­ga­be (ins­be­son­de­re wenn – wie von der Regie­rung vor­ge­se­hen – im Bil­dungs­be­reich mehr Mil­lio­nen als beim Heer ein­ge­spart wer­den sol­len). Es ist zu befürch­ten, dass Unter­fi­nan­zie­rung im Bil­dungs­be­reich, feh­len­de För­de­rung von Klein­kin­dern, Arbeits­lo­sig­keit und feh­len­de sozia­le Absi­che­rung die Chan­cen zukünf­ti­ger Genera­tio­nen beschrän­ken. Gemäß WIFO-Stu­di­en müss­te ein Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­men von einer Mil­li­ar­de Euro – je nach Maß­nah­me – bis zu 0,7 % des BIP bzw 25.000 Arbeits­plät­ze kos­ten. Das wird wie­der­um dazu füh­ren, dass die Kon­so­li­die­rung selbst gefähr­det ist, weil der Nach­fra­ge­aus­fall zB die Staats­ein­nah­men wei­ter senkt oder die Aus­ga­ben durch Arbeits­lo­sig­keit erhöht. Es wird geschätzt, dass ein um 1 %-Punkt nied­ri­ge­res Wirt­schafts­wachs­tum das Bud­get­de­fi­zit um knapp 0,5 % des BIP ver­schlech­tert. Spa­ren alle Euro­päi­schen Staa­ten gleich­zei­tig, ver­stär­ken sich die nega­ti­ven Effek­te sogar noch wech­sel­sei­tig.

Ver­mö­gen­de und Finanz­sek­tor besteuern

Die Kon­so­li­die­rung muss folg­lich zual­ler­erst auf der Ein­nah­men­sei­te anset­zen und zwar dort, wo sie eine adäqua­te Kri­sen­ant­wort sind und von den Betrof­fe­nen geschul­tert wer­den kön­nen: bei Ver­mö­gen­den. Das wür­de bedeu­ten, Ver­mö­gens­zu­wäch­se, Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen sowie Ver­mö­gen an sich zu belas­ten sowie höhe­re Spit­zen­steu­er­sät­ze auf sehr hohe Ein­kom­men ein­zu­he­ben (zB ab etwa 250.000 Euro/​Jahr). Zusätz­lich müss­ten im Finanz­sek­tor desta­bi­li­sie­ren­de Akti­vi­tä­ten redu­ziert wer­den, auch – aber nicht nur – mit Steu­ern: Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er, Ban­ken­ab­ga­be und höhe­re Besteue­rung von Boni­fi­ka­tio­nen kön­nen hier posi­ti­ve Len­kungs­ef­fek­te brin­gen. Die­se Steu­ern kön­nen zudem als Abgel­tung für die Ret­tung der Ver­mö­gen der Bank­ak­tio­nä­rIn­nen auf Staats­kos­ten gese­hen wer­den, die ohne Inter­ven­ti­on deut­lich ver­rin­gert oder ver­nich­tet wor­den wären.

Sie sind aber auch aus ande­ren Grün­den ande­ren Maß­nah­men wie höhe­ren Aus­ga­ben­kür­zun­gen vor­zu­zie­hen: Sie wir­ken sich posi­tiv auf die Ein­kom­mens­ver­tei­lung aus, sie ste­hen in engem Zusam­men­hang mit der Kri­se, sie fin­den eine rela­tiv brei­te Zustim­mung in der Bevöl­ke­rung und sie haben kaum nega­ti­ve Fol­gen für die gesamt­wirt­schaft­li­che Nach­fra­ge, da Rei­che eher mit Spar- als mit Kon­sum­ver­zicht reagie­ren. Spe­zi­ell in Öster­reich kommt hin­zu, dass die Abga­ben­quo­te von Ver­mö­gen auch im inter­na­tio­na­len Ver­gleich rekord­ver­däch­tig nied­rig ist.

Das Defi­zit-Dilem­ma ist nur lang­fris­tig und mit höhe­ren ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern sinn­voll zu lösen, die nicht nur wenig wachs­tums­hem­mend, son­dern vor allem auch sozi­al gerecht sind. Höhe­re Steu­ern sind auch des­halb ange­bracht, weil andern­falls ein Abbau der Kri­sen­schul­den wohl zu Las­ten not­wen­di­ger Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen geht: qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bil­dung, Pfle­ge, Kin­der­be­treu­ung sowie Inte­gra­ti­on und eine Ener­gie­wen­de erfor­dern höhe­re Aus­ga­ben, die es für eine Zukunft ohne neo­li­be­ra­len Back­lash zu finan­zie­ren gilt.

Schuldenbremse nach deutschem Vorbild?

8. August 2010 – 19:31 Uhr

Die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung und das IHS wol­len eine Schul­den­brem­se in Öster­reich ein­füh­ren und sich dabei an Deutsch­land ori­en­tie­ren. So berich­ten es u.a. der Stan­dard und der ORF. Dabei wird jedoch  über­se­hen, dass die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der deut­schen Schul­den­brem­se mas­siv zu bezwei­feln ist (vgl. Him­pe­le 2010), und dass zudem  dog­ma­tisch über Staats­ver­schul­dung gespro­chen wird, ohne  öko­no­mi­sche Argu­men­te und Erwä­gun­gen anzu­füh­ren. Drit­tens  soll mit der deut­schen Schul­den­brem­se dafür gesorgt wer­den, das Bud­get aus­ga­ben­sei­tig zu kon­so­li­die­ren. Eine sinn­vol­le Erhö­hung der Steu­ern wird dabei völ­lig außer Acht gelas­sen. Der Schwei­zer Kan­ton St. Gal­len regelt das anders.


Staatsverschuldung – Gründe und Probleme

Eine Ver­schul­dung des Staa­tes muss immer gut begrün­det wer­den,  da sie Zins­zah­lun­gen und Til­gungs­leis­tun­gen nach sich zieht, was spä­te­re Hand­lungs­mög­lich­kei­ten ein­schränkt. Ganz all­ge­mein kann mit Cor­neo (2009, S. 5) gesagt wer­den, dass „[d]ie first-best-Regel der Finanz­po­li­tik ver­langt, daß die­se so aus­ge­wählt wird, daß die sozia­le Wohl­fahrt des Lan­des bei Ein­hal­tung der Bud­get­be­schrän­kun­gen […] maxi­miert wird.“ Der Staat soll­te sich also dann ver­schul­den, wenn der Ertrag (gerin­ge­re Arbeits­lo­sig­keit, Wirt­schafts­wachs­tum, Infra­struk­tur­be­reit­stel­lung, sozia­ler Frie­de …) der schul­den­fi­nan­zier­ten Maß­nah­men die Kos­ten der Ver­schul­dung über­steigt. Dies lässt sich zwar nicht immer ein­deu­tig ermit­teln, kann aber als Annä­he­rung an eine ratio­na­le Finanz­po­li­tik ver­stan­den wer­den. Es kann dem­nach nicht dar­um gehen, Staats­schul­den zu ver­bie­ten, son­dern nur dar­um, Staats­ver­schul­dung gezielt und sinn­voll einzusetzen.
Die Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik (2005, S. 154ff. und 2008, S. 169ff.) hat eini­ge Grün­de für die Staats­ver­schul­dung genannt, die sich wie folgt zusam­men­fas­sen las­sen (vgl. Him­pe­le 2010: 18):


  • Ohne Schul­den gibt es in einer Volks­wirt­schaft kei­ne Erspar­nis, da jeder Geld­for­de­rung eine Ver­bind­lich­keit in glei­cher Höhe ent­ge­gen­ste­hen muss. Wenn die Geld­ver­mö­gens­bil­dung der pri­va­ten Haus­hal­te steigt und die Erspar­nis­se nicht durch nicht­fi­nan­zi­el­le Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten als Kre­dit auf­ge­nom­men wer­den (um real zu inves­tie­ren), son­dern die­se im Gegen­teil selbst Über­schüs­se bil­den und über­dies die Ver­schul­dung des Aus­lands begrenzt ist, fin­den die Erspar­nis­se zum Teil kei­ne rea­le Ver­wen­dung. In die­sem Fall muss der Staat „die ‚Lückenbüßer‘-Funktion über­neh­men. Tut er das nicht, wird man­gels bin­nen­wirt­schaft­li­cher Nach­fra­ge die Pro­duk­ti­on zurück­ge­hen“, bis die hier­durch rück­läu­fi­gen Erspar­nis­se der Sum­me aus Investitions‑, Staats­nach­fra­ge und Export­über­schuss ent­spre­chen (Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik 2008, S. 174).
  • Auch gegen kon­junk­tu­rel­le Abschwün­ge ist Staats­ver­schul­dung ein ratio­na­les Instru­ment, da die „Ratio­na­li­täts­fal­le zwi­schen dem Resul­tat ein­zel­wirt­schaft­li­cher Ent­schei­dun­gen im Wett­be­werb und dem an sich mach­ba­ren höhe­ren Wirt­schafts­wachs­tum samt Beschäf­ti­gung“ nur der Staat über­win­den kann (ebd., S. 176).
  • Inves­ti­tio­nen, die künf­tig zu nach­hal­ti­gen Vor­tei­len füh­ren, kön­nen eben­falls schul­den­fi­nan­ziert werden.
  • Künf­ti­ge Genera­tio­nen erben nicht nur die Schul­den, son­dern auch den Nut­zen der Staats­aus­ga­ben etwa in Form von Infra­struk­tur. Daher kön­nen Inves­ti­tio­nen eben­falls nach dem Prin­zip des pay-as-you-use über Staats­schul­den finan­ziert wer­den (vgl. Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik 2005, S. 155; dies. 2008, S. 177f.).


Klar ist: Staats­ver­schul­dung birgt erheb­li­che Risi­ken. Klar ist aber auch: Staats­ver­schul­dung kann gezielt und sinn­voll genutzt wer­den. Die Fra­ge, die es zu beant­wor­ten gilt, ist dem­nach, ob die Staats­ver­schul­dung aus zu hohen Aus­ga­ben oder zu gerin­gen Ein­nah­men resul­tiert. Zudem stellt sich die Fra­ge, ob die Diver­genz von Ein­nah­men und Aus­ga­ben tem­po­rär oder struk­tu­rell ist. Ent­spre­chen­de Staats­ver­schul­dun­gen müs­sen sich  an der öko­no­mi­schen Rea­li­tät und nicht an einem popu­lis­ti­schen Dog­ma­tis­mus orientieren.


Die deutsche Schuldenbremse


Die deut­sche Schul­den­brem­se sieht vor, dass die Staats­schul­den in eine struk­tu­rel­le und eine kon­junk­tu­rel­le Kom­po­nen­te unter­teilt wer­den. Die kon­junk­tu­rel­le Kom­po­nen­te soll dabei dazu füh­ren, dass sich der Staat im kon­junk­tu­rel­len Tief ver­schul­den darf, jedoch im kon­junk­tu­rel­len Hoch ent­spre­chen­de Til­gungs­zah­lun­gen zu leis­ten hat. Die struk­tu­rel­le – also nicht näher zu begrün­den­de – Ver­schul­dung soll im Bund ab 2016 maxi­mal 0,35 Pro­zent des BIP betra­gen dür­fen, in den Län­dern soll sie ab 2020 gänz­lich unterbleiben.
Was sich sinn­voll anhö­ren mag birgt erheb­li­che Pro­ble­me. So ist die Unter­tei­lung der Kom­po­nen­ten fak­tisch nicht mög­lich und die Wir­kung kon­junk­tu­rel­ler Ent­wick­lun­gen auf das Bud­get (Bud­get­sen­si­ti­vi­tät) kaum im Vor­aus zu ermit­teln. Die Aus­ge­stal­tung die­ser Rege­lun­gen bestimmt jedoch, wel­che Schul­den tat­säch­lich im Rah­men der gesetz­li­chen Rege­lun­gen mög­lich sind. Wei­te­re Pro­ble­me erge­ben sich in Deutsch­land dadurch, dass die Steu­er­ge­set­ze vom Bund und ggf. unter Zustim­mung der Län­der im Bun­des­rat (per Mehr­heits­ent­schei­dung) erlas­sen wer­den. Daher hat ein ein­zel­nes Land kaum Ein­fluss auf sei­ne Ein­nah­men.  Die Schul­den­brem­se kann also nur aus­ga­ben­sei­tig erreicht wer­den, dies jedoch zu Las­ten der Län­der­aus­ga­ben – in Deutsch­land gehö­ren hier etwa Bil­dung (Schu­len, Hoch­schu­len), Sicher­heit (Poli­zei) und zahl­rei­che sozia­le Leis­tun­gen sowie Kul­tur dazu. In den mit­tel­fris­ti­gen Finanz­pla­nun­gen der Län­der sind des­halb auch erheb­li­che Kür­zun­gen vor­ge­se­hen, so ist bereits eine Hoch­schu­le in Schles­wig-Hol­stein gefähr­det und über­all sol­len Lan­des­per­so­nal abge­baut wer­den. Die­se Poli­tik ori­en­tiert sich  nicht an den Not­wen­dig­kei­ten, son­dern an der Schul­den­brem­se. Frag­lich ist zudem, ob eine der­ar­ti­ge Poli­tik nicht die Bin­nen­nach­fra­ge wei­ter abschnürt und so die Erreich­bar­keit des Ziels der struk­tu­rel­len Null­ver­schul­dung erst recht ver­un­mög­licht. An die­ser Stel­le soll auf eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung ver­zich­tet wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei Him­pe­le (2010), Tru­ger et al. (2009) und Horn et al. (2008; 2009).


Die Schuldenbremse im Kanton St. Gallen

Deutsch­land ist nicht das ein­zi­ge Land mit einer soge­nann­ten Schul­den­brem­se. Auch die Schweiz hat sol­che Rege­lun­gen, eben­so ein­zel­ne Kan­to­ne, etwa St. Gal­len. Das zuläs­si­ge Defi­zit beträgt hier 3 Pro­zent der ein­fa­chen Steu­er­ein­nah­men des Kan­tons. Erst wenn ein Über­schuss, d.h. höhe­re Staats­ein­nah­men als Staats­aus­ga­ben, erwirt­schaf­tet wur­de, der min­des­tens das Sie­ben­fa­che die­ses zuläs­si­gen Defi­zits beträgt, dür­fen im Kan­ton St. Gal­len die Steu­ern gesenkt wer­den (vgl. Kirch­gäss­ner 2010, S. 8). Damit wird die Ein­nah­me­sei­te des Kan­tons sta­bi­li­siert, da Steu­er­sen­kun­gen nur dann zuläs­sig sind, wenn die Staats­ein­nah­men tat­säch­lich zur Deckung der Staats­aus­ga­ben aus­rei­chen.  Die Schul­den­brem­se damit  auch eine Steu­er­sen­kungs­brem­se. Auf gesamt­schwei­zer Ebe­ne sind die Rege­lun­gen jedoch anders, und Kirch­gäss­ner (2010, S. 15) schreibt dazu: „Die dahin­ter ste­hen­de Phi­lo­so­phie besteht dar­in, die Ein­nah­men zu begren­zen und die Aus­ga­ben an die Ein­nah­men anzu­pas­sen.“ Dies liegt auch dar­an, dass Steu­er­erhö­hun­gen auf natio­na­ler Ebe­ne in der Regel Geset­zes- und/​oder Ver­fas­sungs­än­de­run­gen bedür­fen und daher schwer durch­zu­set­zen sind. Die Bud­get­sa­nie­rung soll dem­nach vor allem aus­ga­ben­sei­tig gesche­hen – dies dürf­te auch für die Poli­tik in Öster­reich gelten.


Schuldenbremse oder Steuersenkungsbremse?

Öster­reich ver­zich­tet auf erheb­li­che Ein­nah­men durch eine ange­mes­se­ne Besteue­rung der Ver­mö­gen. Dar­auf haben wir in die­sem Blog bereits mehr­fach hin­ge­wie­sen (bspw. hier). Ähn­lich wie in Deutsch­land sind zudem immer wie­der Steu­ern für Unter­neh­men gesenkt wor­den, so dass das Land auf Ein­nah­men ver­zich­tet. Das der­zei­ti­ge star­ke Anwach­sen der Staats­schul­den ist zudem auf die Finanz- und Wirt­schafts­kri­se zurück­zu­füh­ren. Die­se wur­de bekannt­lich durch dere­gu­lier­te Finanz­märk­te ver­ur­sacht, und auch , weil Ein­kom­men und Ver­mö­gen immer unglei­cher ver­teilt sind und dadurch die Kri­sen­ten­den­zen ver­stärkt wur­den (vgl. auch BEIGEWUM/​Attac 2010, S. 32ff.).

Die­se Tat­sa­chen sind bekannt. Die Lösung wäre dem­nach eine stär­ke­re Besteue­rung hoher Ein­kom­men und Ver­mö­gen. Dies hät­tet zwei Effek­te: Ers­tens lie­ße sich die Staats­ver­schul­dung so ein­nah­me­sei­tig begren­zen, ohne dass sozia­le und öffent­li­che Leis­tun­gen ein­ge­schränkt wer­den müss­ten. Zwei­tens wür­de das „Spiel­geld“ für Spe­ku­la­tio­nen ver­rin­gert. Dass die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung die Kos­ten, auch der Kri­se, lie­ber via Spar­maß­nah­men auf die brei­te Bevöl­ke­rung abschie­ben will, ins­be­son­de­re auch auf Per­so­nen, die auf staat­li­che Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind, ist nicht ver­wun­der­lich. Aller­dings soll­ten wir uns dage­gen wehren.


Literatur

  • Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik (2005): Memo­ran­dum 2005. Sozi­al­staat statt Kon­zern-Gesell­schaft, Köln.
  • Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik (2008): Memo­ran­dum 2008. Neu­ver­tei­lung von Ein­kom­men, Arbeit und Macht. Alter­na­ti­ven zur Bedie­nung der Ober­schicht, Köln.
  • BEIGEWUM – Bei­rat für gesellschafts‑, wirt­schafts- und umwelt­po­li­ti­sche Alter­na­ti­ven /​ Attac Öster­reich (2010): Mythen der Kri­se. Ein­sprü­che gegen fal­sche Leh­ren aus dem gro­ßen Crash, Hamburg.
  • Cor­neo, Gia­co­mo (2009): Ver­schul­dung und Kon­so­li­die­rung, Berlin.
  • Him­pe­le, Kle­mens (2010): Die Umsetz­bar­keit der Schul­den­brem­se in den Län­dern. Stu­die im Auf­trag der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz der LINKEN. End­fas­sung, Wien. Down­load als PDF.
  • Horn, Gut­sav /​ Niechoj, Tors­ten /​ Tru­ger, Achim /​ Ves­per, Die­ter /​ Zwie­ner, Rudolf (2008): Zu den Wir­kun­gen der BMF-Schul­den­brem­se, Düsseldorf.
  • Horn, Gus­tav /​ Tru­ger, Achim /​ Pro­año, Chris­ti­an (2009): Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf eines Begleit­ge­set­zes zur zwei­ten Föde­ra­lis­mus­re­form BT Druck­sa­che 16/​12400 und Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Grund­ge­set­zes BT Druck­sa­che 16/​12410, Düsseldorf.
  • Kirch­gäss­ner, Geb­hard (2010): Insti­tu­tio­nel­le Mög­lich­kei­ten zur Begren­zung der Staats­ver­schul­dung in föde­ra­len Staa­ten. SCALA Poli­cy Paper No. 01/​2010, St. Gallen.
  • Tru­ger, Achim /​ Eicker-Wolf, Kai /​ Will, Hen­ner /​ Köhrsen, Jens (2009): Aus­wir­kun­gen der Schul­den­brem­se auf die hes­si­schen Lan­des­fi­nan­zen. Ergeb­nis­se von Simu­la­ti­ons­rech­nun­gen für den Über­gangs­zeit­raum von 2010 bis 2020, Düsseldorf.


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Millionen für den Feudalismus

18. Juli 2010 – 15:18 Uhr


Ist Erben das letz­te Tabu? Zum wie­der­hol­ten Mal wer­den For­scher, die die Ungleich­ver­tei­lung von Ver­mö­gen in Öster­reich anspre­chen, oder – Gott bewah­re! – dafür sogar steu­er­li­che Lösun­gen andenken, per­sön­lich dif­fa­miert und als „Ideo­lo­gen“ bzw. poli­ti­sche Extre­mis­ten denun­ziert. So gesche­hen jüngst in einem Kom­men­tar von Cle­mens Wall­ner, Mit­ar­bei­ter der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung, zu einer kreuz­bra­ven Natio­nal­bank-Stu­die über Immo­bi­li­en­erb­schaf­ten. Das The­ma ist offen­sicht­lich heiß, und die Metho­den der Aus­ein­an­der­set­zung deu­ten auf eine ungu­te Mischung von per­sön­li­chen Inter­es­sen und schwa­cher Argu­men­ta­ti­ons­la­ge hin.


Der im Kom­men­tar von Wall­ner geäu­ßer­te Vor­wurf der Dop­pel­be­steue­rung an die Erb­schafts­steu­er zeugt von steu­er­po­li­ti­scher Ahnungs­lo­sig­keit; Daten über die Kon­zen­tra­ti­on der Erb­schafts­sum­men wer­den nicht durch Daten über die Ver­tei­lung der Zahl der Erb­schafts­fäl­le rela­ti­viert ( sie­he auch hier); und wenn die Erb­schafts­steu­er eine Baga­tell­steu­er wäre – war­um ist sie dann poli­tisch so unak­zep­ta­bel? Damit nicht genug, run­det Wall­ner sei­nen Bei­trag noch mit dem Ver­such ab, die Glaub­wür­dig­keit der von ihm kri­ti­sier­ten Stu­di­en­au­toren mit zwei­fel­haf­ten Zita­ten aus ande­ren Kon­tex­ten anzu­krat­zen. Wie steht es aber um die fach­li­che Glaub­wür­dig­keit des Herrn Wall­ner, der hier so mun­ter per­sön­lich dif­fa­miert? Mit Publi­ka­tio­nen ist Wall­ner, von ver­ein­zel­ter Auf­satz­schrei­be in einem Car­tell­ver­bands-Blatt abge­se­hen, bis­lang nicht auf­fäl­lig gewor­den, schon gar nicht zum The­ma Ver­mö­gen und Erb­schaft. Wall­ners Exper­ti­se dürf­te sich eher auf per­sön­li­che Erfah­rung stüt­zen: In einer News-Sto­ry über „Öster­reichs Jung­mil­lio­nä­re“ fir­miert Wall­ner schlicht als „Sohn des Casino-Austria-Chefs“.


Eine Her­kunft, die ihm eine Aus­bil­dung an exklu­si­ven Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen im In- und Aus­land ermög­lich­te, an deren Ende eine Abschluss­ar­beit über „Wap­pen und Flag­gen als poli­ti­sche Sym­bo­le“ steht – ein The­ma, das groß­räu­mi­gen Respekt­ab­stand zu den zeit­ge­nös­si­schen wis­sen­schaft­li­chen Debat­ten am Insti­tut für Staats- und Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni Wien hält. Auch ins Kern­fach poli­ti­sche Theo­rie­ge­schich­te dürf­te sich Wall­ner nicht all­zu sehr ver­tieft haben – sonst wäre ihm auf­ge­fal­len, dass Erb­schafts­be­steue­rung kein Ein­fall links­ex­tre­mer Pro­pa­gan­da, son­dern Kern­ele­ment des klas­si­schen Libe­ra­lis­mus eines John Stuart Mill und Zeit­ge­nos­sen im 19. Jahr­hun­dert dar­stellt, die in der dadurch her­ge­stell­ten Chan­cen­gleich­heit ein Fun­da­ment der Markt­wirt­schaft sahen, in Abkehr von der Pri­vi­le­gi­en­ver­er­bung im Feu­da­lis­mus.  Die­se selek­ti­ve Rezep­ti­on von Stu­di­en­in­hal­ten erwies sich jedoch für Wall­ner durch­aus nicht als hin­der­lich für eine abwechs­lungs­rei­che Berufs­lauf­bahn in der „schwar­zen Reichs­hälf­te“ (Raiff­ei­sen, Außen­mi­nis­te­ri­um, ÖVP Bun­des­zen­tra­le), die ihn schließ­lich in die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung geführt hat – mit einem Wort: der Mann ist völ­lig frei von jedem Ideologieverdacht.


Bevor die Erb­schafts­steu­er­frei­heits-Befür­wor­ter jetzt wie­der umständ­lich Mate­ri­al gegen Men­schen im Bei­gewum zu sam­meln begin­nen müs­sen, stel­len wir es frei Haus klar: der Bei­gewum ist aus ver­tei­lungs­po­li­ti­schen Grün­den für eine Erb­schafts­be­steue­rung – sie soll einen Bei­trag gegen die herr­schen­den Ver­tei­lungs­un­gleich­hei­ten leis­ten. Dane­ben gibt es noch vie­le ande­re Argu­men­te für eine Erb­schafts­steu­er, allen vor­an die wirt­schafts­li­be­ra­len Argu­men­te für glei­che Start­be­din­gun­gen für Spröss­lin­ge aus unter­schied­lich rei­chen Fami­li­en. In Öster­reich feh­len lei­der weit­ge­hend Stim­men, die die­se libe­ra­len Argu­men­te arti­ku­lie­ren. Wäh­rend die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung in ande­ren wirt­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen zu den stärks­ten Für­spre­chern markt­wirt­schaft­li­cher Prin­zi­pi­en zählt, wech­selt sie in der Steu­er­de­bat­te die Linie. Wie­so domi­nie­ren plötz­lich die Besitz­stands­wah­rungs­in­ter­es­sen von Mil­lio­nä­ren und ihren Söh­nen die Argu­men­ta­ti­on der Unter­neh­mens­ver­tre­tung, wenn es um Fra­gen der Ver­mö­gens­be­steue­rung geht? Gibt es in der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung kei­ne Kräf­te, die für wirt­schafts­li­be­ra­le Chan­cen­gleich­heit ein­ste­hen, und den Für­spre­chern feu­da­ler Ver­hält­nis­se in den eige­nen Rei­hen entgegentreten?



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Was für eine Überraschung

10. Juli 2010 – 11:25 Uhr

Aus einer Stu­die des Jah­res 2005:

Wobei hier eines deut­lich wird – und das zeigt die ela­bo­rier­te Stu­die sehr gut, weil sie die Ergeb­nis­se auch auf die Fakul­täts­ebe­ne her­un­ter­bricht: Der schlech­te Wert der Uni Wien resul­tiert „fast aus­schließ­lich“ aus der hohen Drop-out-Rate in den extrem über­lau­fe­nen Mas­sen­fä­chern in der (für den Ver­gleich an allen Unis kon­stru­ier­ten) geis­tes- und sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Fakul­tät (GeSo­Wi). (.pdf)

Big sur­pri­se. Wobei ich die Ver­diens­te die­ser Stu­die nicht in Abre­de stel­len will; im Gegen­teil. Nur ist es halt trau­rig, dass der empi­ri­sche Beleg des Offen­sicht­li­chen von poli­tisch-minis­te­ri­el­ler Sei­te fünf Jah­re lang unter Ver­schluss gehal­ten wer­den kann und darf. Damit wird eine Grund­re­gel des demo­kra­ti­schen Wil­lens­bil­dungs­pro­zes­ses gebro­chen. Mir egal, ob man das nun als Jose­phi­nis­mus oder büro­kra­ti­sche Will­kür bezeich­net; es ist ein­fach­ei­ne Sauerei.

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9.6.: Diskussion: „Kurt W. Rothschild – Leben und Werk im Lichte aktueller Ereignisse“

28. Mai 2010 – 11:39 Uhr

Die Stu­di­en­ver­tre­tung VW lädt gemein­sam mit dem BEIGEWUM und der Stu­di­en­ver­tre­tung Dok­to­rat zur letz­ten Podi­ums­dis­kus­si­on in die­sem Semes­ter an der WU

Wann: Mitt­woch, 9. Juni, ab 18 Uhr 

Wo: Hör­saal D.204 (Wirt­schafts­uni­ver­si­tät, UZA4, Nord­berg­stra­ße 15)

Die aktu­el­len Ereig­nis­se offen­ba­ren die Macht­ver­hält­nis­se zwi­schen Finanz­märk­ten und Natio­nal­staa­ten im glo­ba­len Finanz­ka­pi­ta­lis­mus. Vie­le Staa­ten – von den Finanz­märk­ten zu rigi­den Spar­maß­nah­men gezwun­gen – bli­cken Jah­ren rück­läu­fi­ger Wirt­schafts­leis­tung und stei­gen­der Arbeits­lo­sig­keit ent­ge­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund wol­len wir uns mit Leben und Werk eines öster­rei­chi­schen Öko­no­men beschäf­ti­gen, der zu den The­men Macht und Arbeits­lo­sig­keit wich­ti­ge Bei­trä­ge geleis­tet hat: Kurt W. Rothschild.

Film:

Wir sind Wirt­schaft – Kurt Roth­schild – Zum 95. Geburtstag.

Vor­trag:

Wil­fried Alt­zin­ger (Wirt­schafts­uni­ver­si­tät Wien, WU)

es dis­ku­tie­ren:

Her­bert Walt­her (Wirt­schafts­uni­ver­si­tät Wien, WU)

Eva Bela­bed (Orga­ni­sa­ti­on für öko­no­mi­sche Koope­ra­ti­on und Ent­wick­lung, OECD)

Alo­is Guger (Öster­rei­chi­sches Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung, WIFO)

 

Für eine klei­ne Stär­kung nach der Ver­an­stal­tung ist gesorgt. Über­dies ver­lo­sen wir wie­der meh­re­re Bücher von Kurt Rot­schild an die anwe­sen­den Kol­le­gIn­nen. Zur wei­te­ren Dis­kus­si­on laden wir in das Restau­rant „Al Den­te“ (zwi­schen den Loka­len „ROAST“ und „Selbst­ver­ständ­lich“).

16.06.2010: Mythen der Krise – Buchpräsentation

27. Mai 2010 – 22:57 Uhr

Zu Beginn der aktu­el­len Kri­se schien der Neo­li­be­ra­lis­mus, ja der Kapi­ta­lis­mus ins­ge­samt, schwe­ren Legi­ti­ma­ti­ons­scha­den zu neh­men. Doch mitt­ler­wei­le haben sich sei­ne Apo­lo­ge­tIn­nen erholt und ver­su­chen mit allen Mit­teln, ihre Leh­ren zu ver­tei­di­gen. Mit Mythen wie „Der Staat ist schuld an der Kri­se“ oder „Euro­pa ist nur Opfer“ wird Ursa­chen­ver­leug­nung betrie­ben. Mit Ansa­gen wie „Jetzt droht die Hyper­in­fla­ti­on“, „Wir ver­er­ben nach­fol­gen­den Genera­tio­nen Schul­den ohne Ende“ oder „Jetzt müs­sen alle den Gür­tel enger schnal­len“, wird ver­sucht, eine Abkehr von der herr­schen­den wirt­schafts­po­li­ti­schen Dok­trin zu ver­hin­dern. Mit War­nun­gen wie „Die Ban­ken sind um jeden Preis zu ret­ten“ wird beschleu­nigt in Sack­gas­sen gesteuert.

Die AutorIn­nen neh­men sich die kur­sie­ren­den Mythen vor und ord­nen sie in die Berei­che Kri­sen­ur­sa­chen, Kri­sen­be­schrei­bung sowie Kri­sen­lö­sun­gen ein. Die auch für Nicht-Öko­nom­In­nen ein­gän­gi­ge Dar­stel­lung und das Auf­grei­fen von hart­nä­ckig wir­ken­den Vor­ur­tei­len machen ihr Buch zu einer will­kom­me­nen Argu­men­ta­ti­ons­hil­fe für all jene, die dem herr­schen­den Kri­sen-Manage­ment kennt­nis­reich ent­ge­gen tre­ten wollen.


Die drit­te – und vor­läu­fig letz­te – Buch­prä­sen­ta­ti­on fin­det statt am

Mitt­woch, 16. Juni um 19.00 Uhr

in der Buch­hand­lung Tha­lia Wien Mit­te, Land­stra­ße 2a/​2b, 1030 Wien.


Es dis­ku­tie­ren die drei AutorInnen:

Dr. Mar­kus Mar­ter­bau­er (WIFO)
Dr. Mar­tin Schürz (BEIGEWUM)
Dr.in Eli­sa­beth Spring­ler (WU WIEN)


Infos zum Buch:
Mythen der Kri­se – Ein­sprü­che gegen fal­sche Leh­ren aus dem gro­ßen Crash 

Her­aus­ge­ge­ben vom Bei­rat für gesellschafts‑, wirt­schafts– und umwelt­po­li­ti­sche Alter­na­ti­ven und von Attac Österreich
VSA Ver­lag, 128 Sei­ten (Febru­ar 2010)
EUR 10.80
ISBN 978–3–89965–373–1

Inhalts­ver­zeich­nis, Text­pro­be und Bestell­mög­lich­keit unter:
http://www.beigewum.at/2010/01/mythen-der-krise/

Rating Agenturen – wozu noch?

16. Mai 2010 – 23:39 Uhr

Im Fokus der Kri­tik der ver­gan­ge­nen Wochen waren wie­der ein­mal die Rating-Agen­tu­ren. Die von die­sen ver­häng­ten Ver­schlech­te­run­gen im Rating von Län­dern wie Grie­chen­land, Por­tu­gal oder Spa­ni­en haben deren Zugang zu den Kapi­tal­märk­ten bedeu­tend erschwert. Die Risi­ko­auf­schlä­ge, die die­se Län­der zu Refi­nan­zie­rung ihrer Staats­schuld zah­len müs­sen, sind zum Teil dras­tisch gestie­gen. Ergibt sich dar­aus ein Zins­satz von 10% oder mehr, ist die Ver­schul­dung für das Land de-fac­to nicht mehr finan­zier­bar. Den Rating-Agen­tu­ren wur­de daher vor­ge­wor­fen, die Kri­se die­ser Län­der noch wei­ter zu verschlimmern.

Daher wur­de die Kri­tik an den Rating-Agen­tu­ren, die im Zuge der US-ame­ri­ka­ni­schen Hypo­the­ken­kri­se ja schon auf­ge­kom­men war, auch in Euro­pa wie­der lau­ter. In den Chor der Kri­ti­ke­rIn­nen stimm­te dies­mal auch die deut­sche Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel ein. Die­se mein­te, die Ein­rich­tung einer euro­päi­schen Rating-Agen­tur wäre nötig, um das herr­schen­de US-ame­ri­ka­ni­sche Oli­go­pol von Rating-Agen­tu­ren (Standard&Poors, Moo­dys, Fitch) zu bre­chen. Nur so könn­ten euro­päi­sche Inter­es­sen bes­ser gewahrt wer­den. Mer­kel wie­der­holt damit eine For­de­rung, die in ähn­li­cher Form schon von ande­ren Exper­tIn­nen und Poli­ti­ke­rIn­nen als For­de­rung an die euro­päi­sche Re-Regu­lie­rung der Finanz­märk­te gestellt wor­den ist. 

Ist aber die Ein­rich­tung einer euro­päi­schen Rating-Agen­tur wirk­lich die Lösung des Pro­blems? Bevor ich dar­auf näher ein­ge­he, soll­ten wir dem Phä­no­men Rating-Agen­tu­ren zuerst auf den Grund gehen. Was machen Rating-Agen­tu­ren eigent­lich? Rating-Agen­tu­ren sind pri­va­te Fir­men, deren Geschäft dar­in besteht, die Kre­dit­wür­dig­keit von Unter­neh­men, Ban­ken, aber auch öffent­li­chen Kör­per­schaf­ten und Staa­ten zu beur­tei­len. Ergeb­nis der Beur­tei­lung ist ein Rating, d.h. eine Note in einem von Fir­ma und Fir­ma leicht unter­schied­li­chen Beur­tei­lungs­sche­ma. Wie der Beur­tei­lungs­pro­zess genau abläuft, wel­che Indi­ka­to­ren mit wel­chem Gewicht in die Bewer­tung ein­flie­ßen, ist aller­dings der Öffent­lich­keit nicht bekannt. Die Fir­men betrach­ten ihre Rating-Model­le als Geschäftsgeheimnisse. 

Die ande­re Fra­ge in die­sem Zusam­men­hang ist, wel­che volks­wirt­schaft­li­che Funk­ti­on Rating Agen­tu­ren erfül­len und war­um Rating-Agen­tu­ren in den letz­ten 20 Jah­ren eine sol­che Bedeu­tung erlan­gen konn­ten. Fest­zu­hal­ten ist, dass die Beur­tei­lung der Kre­dit­wür­dig­keit von Schuld­nern grund­sätz­lich eine Auf­ga­be des Gläu­bi­gers ist. In den kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­schen Bank-basier­ten Finanz­sys­te­men fiel die­se Auf­ga­be tra­di­tio­nell den Ban­ken zu, da die­se die Haupt­fi­nan­ciers sowohl der Wirt­schaft als auch der öffent­li­chen Kör­per­schaf­ten waren. Im Fall der Finan­zie­rung über den Kapi­tal­markt (z.B durch Emis­si­on von Unter­neh­mens­an­lei­hen oder Staats­an­lei­hen) tritt die die Emis­si­on durch­füh­ren­de Bank jedoch nicht mehr als Gläu­bi­ger, son­dern als Ver­mitt­ler auf. Sie kann daher durch­aus die Boni­täts­prü­fung vor­neh­men, man könn­te ihr aber einen Inter­es­sens­kon­flikt vor­wer­fen. Sie ist ja schließ­lich dar­an inter­es­siert, dass die Anlei­hen­emis­si­on ein Erfolg wird, und könn­te daher ver­sucht sein, die Boni­tät des Schuld­ners in zu gutem Licht dar­zu­stel­len. Im Zuge der Expan­si­on der Finanz­märk­te der letz­ten 20 Jah­re ging es zuneh­mend dar­um, neue deri­va­ti­ve Finanz­pro­duk­te zu kre­ieren und auf den Markt zu wer­fen. Die­se Krea­tio­nen wur­den zu einem ertrag­rei­chen Wachs­tums­markt, der fet­te Ren­di­ten ver­sprach. Haupt­pro­fi­teu­re die­ser Ent­wick­lung waren die (Investment-)Banken, die sich auf die Ent­wick­lung die­ser Pro­duk­te spe­zia­li­sier­ten. Noto­ri­sche Berühmt­heit im Zuge der Finanz­kri­se erlang­ten Instru­men­te wie etwa Ver­brie­fun­gen (z.B. CDOs – col­la­te­ra­li­zed debt obli­ga­ti­ons) oder CDS – credit default swaps, das sind Wet­ten auf den Bank­rott von Schuld­nern. Um die­sen neu­en Instru­men­ten Glaub­wür­dig­keit zu geben, war das „Güte­sie­gel“ einer Boni­täts­no­te (Rating), ver­ge­ben von einer „unab­hän­gi­gen“ Rating-Agen­tur äußerst geschäfts­för­dernd. Welch Zufall, dass die pri­va­ten , gewinn­ori­en­tiert agie­ren­den Rating-Agen­tu­ren jedes Inter­es­se dar­an haben muss­ten, dass mög­lichst vie­le sol­cher neu­en „Finanz­in­no­va­tio­nen“ auf den Markt kamen. Schließ­lich ver­dien­ten sie an der Bewer­tung die­ser Instru­men­te ja präch­tig. Dass die Ratings daher etwas zu gut aus­fie­len, ist naheliegend. 

Die Inter­es­sen­kon­ver­genz zwi­schen Ban­ken, ande­ren Finanz­ak­teu­ren (z.B. Hedge-Fonds) und Rating-Agen­tu­ren liegt daher auf der Hand. 

Aus die­ser auch vom wirt­schafts­po­li­ti­schen Main­stream ver­tre­te­nen Kri­tik, wur­de die For­de­rung zur Ein­rich­tung einer euro­päi­schen Agen­tur (z.T. in der Vari­an­te als öffent­li­che Gesell­schaft) abge­lei­tet. Hin­ter die­ser For­de­rung steht die Annah­me, dass wenn die Inter­es­sen erst ein­mal außen vor gelas­sen wer­den, eine „objek­ti­ve“ Beur­tei­lung des Kre­dit­ri­si­kos mög­lich wäre. Mit ande­ren Wor­ten, dass also die ana­ly­ti­schen Instru­men­te exis­tie­ren, die es fach­lich qua­li­fi­zier­ten und wirk­lich unab­hän­gi­gen Insti­tu­ten ermög­lich­ten, ein „objek­ti­ves“ Urteil abzu­ge­ben. Man­che stel­len sich daher eine sol­che Rating-Agen­tur als gerichts­ähn­li­ches Exper­tIn­nen­gre­mi­um (ein neu­er Wei­sen­rat?) vor. 

Die­se Vor­stel­lung ist aller­dings aus zumin­dest zwei Grün­den zu hin­ter­fra­gen. Zum einen ist auch in einer öffent­li­chen Ein­rich­tung, selbst wenn ihr for­ma­le Unab­hän­gig­keit zuer­kannt wird, immer mit Ein­fluss­nah­me zu rech­nen, sowohl von poli­ti­schen als auch wirt­schaft­li­chen Akteu­ren. Gera­de im Geld- und Finanz­we­sen kön­nen sich auch als Inbe­griff der Unab­hän­gig­keit ver­ste­hen­de Orga­ni­sa­tio­nen wie Noten­ban­ken poli­ti­scher und wirt­schaft­li­cher Ein­fluss­nah­me nicht ent­zie­hen. Die jüngs­ten Poli­tik­än­de­run­gen der EZB zei­gen dies deutlich. 

Der ande­re, und gewich­ti­ge­re Ein­wand ist ein epis­te­mo­lo­gi­scher. Kann es so etwas, wie ein objek­tes Rating-Modell, d.h. eine all­ge­mein­gül­ti­ge Metho­de geben, anhand derer sich die Kre­dit­wür­dig­keit einer wirt­schaft­li­chen Enti­tät bemes­sen lässt? Ich mei­ne nein. Die Kre­dit­wür­dig­keit ist nichts ande­res als die Ein­schät­zung der Rück­zah­lungs­fä­hig­keit eines Schuld­ners. Die­se Rück­zah­lungs­fä­hig­keit hängt aber nicht nur von noch rela­tiv leicht fest­stell­ba­ren Gegen­warts­pa­ra­me­tern (Eigen­ka­pi­tal­quo­te, Cash-Flow u.ä.), son­dern ent­schei­dend von Zukunfts­va­ria­blen ab. Ins­be­son­de­re die Geschäfts­ent­wick­lung eines Unter­neh­mens, die wie­der­um vom Geschick des Manage­ments, der Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit des Unter­neh­mens, der Ein­satz­be­reit­schaft der Arbeit­neh­me­rIn­nen, aber letzt­end­lich auch von der all­ge­mei­nen Wirt­schafts­ent­wick­lung in der Zukunft abhän­gig ist, unter­lie­gen einer fun­da­men­ta­len Unsi­cher­heit, die sich jedem pro­ba­bi­lis­ti­schen Kal­kül letzt­end­lich ent­zieht. Die­se Ein­sicht zu akzep­tie­ren, bedeu­tet nicht, auf jed­we­de Boni­täts­be­ur­tei­lung zu ver­zich­ten. Aber es erge­ben sich zwei grund­le­gen­de Kon­se­quen­zen: ers­tens wird klar, dass jedes Rating-Modell kei­ne all­ge­mein­gül­ti­ge Beur­tei­lung der Rea­li­tät ist, son­dern die Beur­tei­lung einer mög­li­chen Zukunft, die von einer ganz bestimm­ten theo­re­ti­schen Per­spek­ti­ve aus getrof­fen wird und auf ganz bestimm­ten metho­do­lo­gi­schen Annah­men beruht. A‑priori lässt sich somit auch nicht sagen, wel­ches von meh­re­ren Rating-Model­len die tat­säch­li­che Zah­lungs­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens oder Staa­tes bes­ser beur­teilt. Ein Rating ist daher nicht mehr als eine Hpyo­the­se über die zukünf­ti­ge Zah­lungs­fä­hig­keit eines Schuld­ners. Die Hypo­the­sen, die auf­grund der Rating­mo­del­le der markt­be­herr­schen­den Agen­tu­ren gene­riert wur­den, kön­nen ange­sichts der jüngs­ten Finanz- und Wirt­schafts­kri­se nicht mehr den Anspruch erhe­ben, irgend­ei­nen supe­rio­ren Pro­gno­se­ge­halt zu ver­kör­pern. Viel­mehr sind sie Teil des Pro­blems, das mit dem Begriff „sys­te­mi­sches Risi­ko“ umschrie­ben wird, d.h. des sys­tem­im­ma­nen­ten Auf­baus von Risi­ken im Finanz­sys­tem selbst. Ratings sind mit­aus­lö­sen­des Moment sys­tem­im­ma­nen­ter Pha­sen von „irra­tio­nal exu­ber­an­ce“ wie auch kol­lek­ti­ver Pani­ken. Auch die sie erstel­len­den sog. Exper­tIn­nen unter­lie­gen selbst die­sen kol­lek­ti­ven Schwankungen.

Zum ande­ren stellt sich die Fra­ge, wie mit die­ser fun­da­men­ta­len Unsi­cher­heit in insti­tu­tio­nel­ler Hin­sicht am bes­ten umzu­ge­hen ist. Kon­kret: sind weni­ge oder gar eine ein­zi­ge Rating-Agen­tur die bes­te insti­tu­tio­nel­le Lösung, oder gibt es ande­re und bes­se­re Mög­lich­kei­ten. Die Beur­tei­lung durch eine ein­zi­ge oder eini­ge weni­ge spe­zia­li­sier­te Agen­tu­ren setzt vor­aus, dass es mög­lich ist, (i) die dafür not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen und Ein­schät­zun­gen zur zukünf­ti­gen Ent­wick­lung zen­tral zu sam­meln und (ii) dann durch ein spe­zi­fi­sches Rating-Modell beur­tei­len zu las­sen. Die ers­te Annah­me hal­te ich für unrea­lis­tisch, die zwei­te für unzweck­mä­ßig. Aus­nahms­wei­se möch­te ich mit F.A. Hayek argu­men­tie­ren, dass die Zen­tra­li­sie­rung von Wis­sen zu Ver­lus­ten von dezen­tra­lem, nicht stan­dar­di­sier­ba­rem Wis­sen füh­ren muss. Wis­sen, das für die Boni­täts­prü­fung aber den qua­li­ta­ti­ven Unter­schied aus­ma­chen kann. Die Bank­mit­ar­bei­te­rin der regio­na­len Spar­kas­se, wel­che ihre Unter­neh­mens­kun­den seit Jahr­zehn­ten kennt, ver­fügt über Erfah­rungs­wis­sen, das nicht gänz­lich quan­ti­fi­zier­bar bzw. kodi­fi­zier­bar und damit für eine zen­tra­le Pla­nungs­be­hör­de, wie es eine Rating Agen­tur ist, ver­ar­beit­bar wäre. Die­ses Wis­sen ist not­wen­dig in einem Indi­vi­du­um ver­kör­pert. Es unter­liegt damit zwar sub­jek­ti­ven Kom­po­nen­ten, die zu Fehl­ent­schei­dun­gen füh­ren kön­nen (die Kre­dit­ent­schei­dung wird etwa davon beein­flusst, dass eine freund­schaft­li­che Bezie­hung mit dem Kre­dit­neh­mer besteht, obwohl alle ande­ren Fak­to­ren gegen die Kre­dit­ver­ga­be spre­chen). Nichts­des­to­we­ni­ger ist die Bank­mit­ar­bei­te­rin in einer infor­ma­ti­ons­theo­re­tisch über­le­ge­nen Posi­ti­on. Zudem wird sie lokal- oder regio­nal­öko­no­mi­sche Gesichts­punk­te stär­ker in ihrer Ent­schei­dung gewich­ten als eine zen­tra­le Rating-Agen­tur. Auch das ist legi­tim und volks­wirt­schaft­lich sinn­voll. Die zen­tra­le Rating-Agen­tur wird im Unter­schied dazu eine stan­dar­di­sier­te Bewer­tung vor­neh­men, die auf loka­le Gesichts­punk­te nicht in die­sem Aus­maß ein­geht, ja nicht ein­ge­hen kann. Ihre infor­ma­ti­ons­theo­re­ti­sche Ent­schei­dungs­grund­la­ge wird schlech­ter sein, ihr for­mal ela­bo­rier­tes Beur­tei­lungs­mo­dell aber nicht not­wen­di­ger­wei­se besser. 

Es erhe­ben sich also trif­ti­ge Zwei­fel, ob Rating Agen­tu­ren das am bes­ten geeig­ne­te insti­tu­tio­nel­le Modell für die Boni­täts­be­ur­tei­lung von Unter­neh­men sind. Aber was ist mit der Beur­tei­lung von sou­ve­rä­nen Schuld­nern, also Staa­ten, die ja der aktu­el­le Anlass für die Kri­tik waren? Hier sei an die Kri­tik von­sei­ten keyne­sia­ni­scher Öko­no­men wie Joseph Stiglitz zu Ende der 1990er Jah­ren erin­nert. Damals wur­de den Rating-Agen­tu­ren vor­ge­wor­fen, dass die­se die Ratings für die von einer schwe­ren Finanz­kri­se getrof­fe­nen asia­ti­schen Län­der zu spät her­ab­ge­stuft hät­ten. Damit wäre ein uner­wünsch­ter pro­zy­kli­scher Effekt ein­ge­tre­ten, der die Kri­se in die­sen Län­dern noch ver­tieft hät­te. In der aktu­el­len Kri­se wur­de den Rating-Agen­tu­ren nun­mehr vor­ge­wor­fen, die Ratings für Grie­chen­land et al. zu früh her­ab­ge­stuft zu haben, und damit die Kri­se mit­aus­ge­löst zu haben. Offen­bar gilt: egal, ob zu früh oder zu spät, die Kri­se wird durch das Agie­ren von Rating-Agen­tu­ren ver­stärkt. Wäre also im Umkehr­schluss die rich­ti­ge Vor­gangs­wei­se gewe­sen, die Ratings auch wäh­rend der Kri­se nicht zu ändern? In der Tat wäre das im Hin­blick auf die Lösung der Kri­se vor­teil­haft gewe­sen, weil dadurch die Refi­nan­zie­rungs­kos­ten der Staats­schuld für Grie­chen­land et al. beherrsch­bar geblie­ben wären. Den spe­ku­la­ti­ven Atta­cken auf den Staats­bank­rott wäre damit zumin­dest kein zusätz­li­cher Auf­trieb gege­ben wor­den. Auch das Hilfs­pa­ket von EU und IWF wäre in die­sem Umfang und ver­se­hen mit den bekann­ten schar­fen Auf­la­gen nicht not­wen­dig gewesen. 

Gera­de im Fall sou­ve­rä­ner Schuld­ner spricht daher viel dafür, die Ein­schät­zung der Boni­tät nicht Rating-Agen­tu­ren anzu­ver­trau­en. Die­se haben kei­ne ver­läss­li­chen Model­le, die es erlau­ben wür­den, die Zah­lungs­fä­hig­keit von Staa­ten soli­de ein­zu­schät­zen. Jede Akti­on einer Rating-Agen­tur kann hier mehr Scha­den als Nut­zen stif­ten. Stuft sie, wie aus­ge­führt, das Rating eines Staa­tes früh­zei­tig her­un­ter, ver­schärft sie die Kri­se, stuft sie zu spät her­un­ter, ver­tieft sie die Kri­se, ändert sie trotz Kri­se ihr Rating gar nicht, macht sie sich in den Augen der Gläu­bi­ger unglaub­wür­dig, und damit überflüssig. 

Der Glau­be an die Kom­pe­tenz von Rating-Agen­tu­ren, eine „objek­ti­ve“ Beur­tei­lung abzu­ge­ben, hat vie­le wirt­schaft­li­che Akteu­re dazu ver­lei­tet, sich eine eigen­stän­di­ge Ein­schät­zung zu erspa­ren. Blin­des Ver­trau­en ist aber sel­ten ein guter Rat­ge­ber. Was ist daher zu tun? Die erst­bes­te Lösung läge schlicht in der Abschaf­fung von Rating-Agen­tu­ren. Sie rich­ten mehr Scha­den als Nut­zen an. Die­se For­de­rung ist ange­sichts der gro­ßen Macht von Rating Agen­tu­ren und der vor­herr­schen­den Inter­es­sen­kol­lu­si­on mit den Ban­ken wohl nicht rea­li­sier­bar. Daher wird über zweit­bes­te Lösun­gen nach­zu­den­ken sein. Dafür müss­te in einem ers­ten Schritt die Macht der Rating-Agen­tu­ren geschwächt wer­den, indem ein öffent­li­cher Ban­ken­sek­tor auf­ge­baut wird, der Kre­dit­ver­ga­ben nach ande­ren Kri­te­ri­en als der kurz­fris­ti­gen Zah­lungs­fä­hig­keit ver­gibt (z.B. dem gesell­schaft­li­chen Nut­zen einer Inves­ti­ti­on), und damit auch schlecht gera­te­ten Unter­neh­men einen Zugang zu Kapi­tal eröff­net. In einem zwei­ten Schritt müss­ten die bestehen­den Rating-Agen­tu­ren unter öffent­li­che Kon­trol­le gebracht wer­den. Ihre Bewer­tungs­grund­la­gen müss­ten trans­pa­rent gemacht wer­den, gesell­schaft­li­che Kon­trol­le soll­te durch die Beset­zung der Ent­schei­dungs- und Auf­sichts­gre­mi­en mit aka­de­mi­schen Exper­tIn­nen, Ver­tre­te­rIn­nen von Gewerk­schaf­ten und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen (z.B. Kon­su­men­tIn­nen-Orga­ni­sa­tio­nen) aus­ge­übt wer­den. Nur unter die­sen Prä­mis­sen macht der Auf­bau einer euro­päi­schen Rating-Agen­tur Sinn. Schließ­lich soll­ten klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men mit stark regio­nal­wirt­schaft­li­chem Bezug von einer Ver­pflich­tung zu einem Rating expli­zit aus­ge­nom­men wer­den. Die vom Basel II – Regel­werk vor­ge­se­he­ne Ver­pflich­tung, dass Ban­ken Kre­di­te an Unter­neh­men, die nicht über ein Rating ver­fü­gen, mit mehr Eigen­ka­pi­tal unter­le­gen müs­sen, erscheint daher eben­falls nicht sinnvoll.

Rating Agen­tu­ren in ihrer der­zei­ti­gen Form sind nichts ande­res als Ideo­lo­gie­ap­pa­ra­te. Sie pro­du­zie­ren kein „objek­ti­ves“ Wis­sen über die Zah­lungs­fä­hig­keit von Schuld­nern. Viel­mehr repro­du­zie­ren sie Beur­tei­lun­gen auf Basis theo­re­tisch ein­sei­ti­ger, von der Öffent­lich­keit nicht über­prüf­ba­rer Model­le. Damit deter­mi­nie­ren sie, wer zu wel­chen Kon­di­tio­nen Zugang zu Kapi­tal bekommt und wer nicht. Es wird Zeit, dass sich die Öffent­lich­keit dies nicht mehr län­ger gefal­len lässt.

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Steuersenkungsbremse

16. Mai 2010 – 22:28 Uhr

Finanz­mi­nis­ter Pröll will eine Schul­den­brem­se nach deut­schem Vor­bild, um die Staats­ver­schul­dung in Euro­pa ein­zu­däm­men. Das ist zwar rei­ner Popu­lis­mus – in Deutsch­land sind noch nicht ein­mal die Kon­junk­tur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren klar, nach denen die struk­tu­rel­le Neu­ver­schul­dung berech­net wer­den soll – den­noch kann sich Pröll ver­mut­lich brei­ter Zustim­mung sicher sein. Vor­ur­tei­le gegen Schul­den im All­ge­mei­nen und süd­eu­ro­päi­sche Haus­halts­dis­zi­plin im Spe­zi­el­len wer­den dafür sor­gen. Nur: Was heißt das eigent­lich, Schul­den­brem­se? In ers­ter Linie ver­mut­lich, dass die Staats­fi­nan­zen aus­ga­ben­sei­tig saniert wer­den sol­len. In Deutsch­land hat der hes­si­sche Minis­ter­prä­si­dent Koch – der den Haus­halt fit für die Schul­den­brem­se machen muss – auch schon gesagt, wie dies gesche­hen soll: Die Bil­dungs­aus­ga­ben sol­len zurück­ge­fah­ren werden! 
Erin­nern wir uns doch mal kurz zurück: In den ver­gan­ge­nen Jah­ren sind euro­pa­weit die Steu­ern gesenkt wor­den – und zwar nicht für die nor­ma­len Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer. Aber Unter­neh­men zahl­ten immer weni­ger Steu­ern, wer es sich leis­ten konn­te grün­de­te eine Pri­vat­stif­tung, und das Bank­ge­heim­nis hilft Steu­er­hin­ter­zie­hern aus dem Aus­land beim Par­ken des Schwarz­gel­des. Die, auch auf Grund sin­ken­der Besteue­rung, stei­gen­den Gewin­ne und die zuneh­men­de Ungleich­ver­tei­lung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen führ­ten zu gigan­ti­schen Mas­sen anla­ge­su­chen­den Kapi­tals. Die­se wur­den durch eine zuneh­men­de Pri­va­ti­sie­rung der Alters­vor­sor­ge noch aus­ge­wei­tet. So vaga­bun­dier­ten erheb­li­che Sum­men Spiel­geld durch die inter­na­tio­na­len Finanz­ca­si­nos. Immer wei­te­re Dere­gu­lie­run­gen folg­ten, kurz­um: Para­die­se für Zocker ent­stan­den. Als das dann alles zusam­men­brach war der Staat da und stütz­te die Ban­ken. Natür­lich, indem er Schul­den auf­nahm. Die­se Schul­den wie­der­um sind der Anlass für diver­se Fonds, gegen ein­zel­ne Staa­ten zu spe­ku­lie­ren um so Mil­li­ar­den auf Kos­ten der All­ge­mein­heit zu ver­die­nen. Frau Mer­kel spiel­te sich als Madame Non auf, und das Pro­blem Grie­chen­land wuchs sich zu einem Pro­blem Euro aus. Die Fol­ge: Wei­te­re Hilfs­pa­ke­te mit evtl. fol­gen­der wei­te­rer gigan­ti­scher Staats­ver­schul­dung. Was aber macht die Poli­tik? Etwa Kre­dit­aus­fall­ver­si­che­run­gen zu ver­bie­ten, wenn es kei­ne Kre­di­te gibt? Die Finanz­märk­te regu­lie­ren? Die Finan­zie­rung der Kri­sen­kos­ten über Ver­mö­gens­steu­ern, Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­ern, Erb­schafts­steu­ern, Unter­neh­mens­steu­ern, Spit­zen­steu­er­sät­ze vor­an­trei­ben und so die Staats­ver­schul­dung redu­zie­ren? Nein, Josef Pröll will eine Schul­den­brem­se. Anders for­mu­liert: Josef Pröll will eine finanz­ma­the­ma­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on für den anste­hen­den Sozialabbau.
Natür­lich, das schön­rech­nen des grie­chi­schen Haus­hal­tes ist nicht zu tole­rie­ren. Natür­lich, eine spar­sa­me Haus­halts­po­li­tik ist immer not­wen­dig, die Mit­tel sol­len und müs­sen gezielt – das heißt poli­tisch gewollt – ein­ge­setzt wer­den. Und ja: Staats­ver­schul­dung ist in guten Zei­ten auch abzu­bau­en. Nur: Das wäre alles kein Pro­blem, wür­de man nicht bei jeder Gele­gen­heit die Steu­ern für Unter­neh­men, Ver­mö­gen­de, Erben usw. sen­ken oder abschaf­fen. Denn ein Haus­halt lässt sich auch ein­nah­me­sei­tig sanie­ren. Und es ist höchs­te Zeit, dass es eine Steu­er­sen­kungs­brem­se gibt. Die Steu­ern müs­sen hoch – und zwar dort, wo sie am meis­ten gesenkt wur­den, also bei Unter­neh­men, bei Ver­mö­gen­den, bei Erben gro­ßer Erb­schaf­ten, bei Spit­zen­ver­die­nern. Dage­gen aber sperrt sich Josef Pröll. Sei­ne Poli­tik zielt dar­auf ab, die Las­ten der Kri­se auf die Schwächs­ten der Gesell­schaft abzu­wäl­zen – auf die­je­ni­gen, die auf einen star­ken Staat ange­wie­sen sind. Dage­gen gilt es sich zu weh­ren – und zwar bereits bei der schein­hei­li­gen Debat­te über eine Schuldenbremse.

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