erbschaftssteuer – BEIGEWUM

Stichwort: erbschaftssteuer


„Erbschaften besteuern!“ ist einmal mehr gefragt

März. 5th 2015 — 11:25

Erbschaftssteuer Initiative Erbschaften Schenkungen besteuernEnde 2013 star­te­te die Initia­ti­ve „Erb­schaf­ten besteu­ern!“, für die wir damals eine eige­ne Home­page ange­legt haben. Nun gewinnt die For­de­rung nach mehr Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit erneut an Dring­lich­keit – denn die Steu­er­re­form der Bun­des­re­gie­rung droht zu einem Schutz­pro­gramm für Rei­che zu wer­den. Auf leis­tungs­lo­se Ver­mö­gens­ein­kom­men sind seit Abschaf­fung der Erb­schafts­steu­er kei­ne Steu­ern fäl­lig, gleich­zei­tig ist die Steu­er­be­las­tung auf Arbeits­ein­kom­men in Öster­reich hoch. wei­ter­le­sen »

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Millionen für den Feudalismus

Juli. 18th 2010 — 15:18


Ist Erben das letz­te Tabu? Zum wie­der­hol­ten Mal wer­den For­scher, die die Ungleich­ver­tei­lung von Ver­mö­gen in Öster­reich anspre­chen, oder – Gott bewah­re! – dafür sogar steu­er­li­che Lösun­gen andenken, per­sön­lich dif­fa­miert und als „Ideo­lo­gen“ bzw. poli­ti­sche Extre­mis­ten denun­ziert. So gesche­hen jüngst in einem Kom­men­tar von Cle­mens Wall­ner, Mit­ar­bei­ter der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung, zu einer kreuz­bra­ven Natio­nal­bank-Stu­die über Immo­bi­li­en­erb­schaf­ten. Das The­ma ist offen­sicht­lich heiß, und die Metho­den der Aus­ein­an­der­set­zung deu­ten auf eine ungu­te Mischung von per­sön­li­chen Inter­es­sen und schwa­cher Argu­men­ta­ti­ons­la­ge hin.


Der im Kom­men­tar von Wall­ner geäu­ßer­te Vor­wurf der Dop­pel­be­steue­rung an die Erb­schafts­steu­er zeugt von steu­er­po­li­ti­scher Ahnungs­lo­sig­keit; Daten über die Kon­zen­tra­ti­on der Erb­schafts­sum­men wer­den nicht durch Daten über die Ver­tei­lung der Zahl der Erb­schafts­fäl­le rela­ti­viert ( sie­he auch hier); und wenn die Erb­schafts­steu­er eine Baga­tell­steu­er wäre – war­um ist sie dann poli­tisch so unak­zep­ta­bel? Damit nicht genug, run­det Wall­ner sei­nen Bei­trag noch mit dem Ver­such ab, die Glaub­wür­dig­keit der von ihm kri­ti­sier­ten Stu­di­en­au­toren mit zwei­fel­haf­ten Zita­ten aus ande­ren Kon­tex­ten anzu­krat­zen. Wie steht es aber um die fach­li­che Glaub­wür­dig­keit des Herrn Wall­ner, der hier so mun­ter per­sön­lich dif­fa­miert? Mit Publi­ka­tio­nen ist Wall­ner, von ver­ein­zel­ter Auf­satz­schrei­be in einem Car­tell­ver­bands-Blatt abge­se­hen, bis­lang nicht auf­fäl­lig gewor­den, schon gar nicht zum The­ma Ver­mö­gen und Erb­schaft. Wall­ners Exper­ti­se dürf­te sich eher auf per­sön­li­che Erfah­rung stüt­zen: In einer News-Sto­ry über „Öster­reichs Jung­mil­lio­nä­re“ fir­miert Wall­ner schlicht als „Sohn des Casino-Austria-Chefs“.


Eine Her­kunft, die ihm eine Aus­bil­dung an exklu­si­ven Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen im In- und Aus­land ermög­lich­te, an deren Ende eine Abschluss­ar­beit über „Wap­pen und Flag­gen als poli­ti­sche Sym­bo­le“ steht – ein The­ma, das groß­räu­mi­gen Respekt­ab­stand zu den zeit­ge­nös­si­schen wis­sen­schaft­li­chen Debat­ten am Insti­tut für Staats- und Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni Wien hält. Auch ins Kern­fach poli­ti­sche Theo­rie­ge­schich­te dürf­te sich Wall­ner nicht all­zu sehr ver­tieft haben – sonst wäre ihm auf­ge­fal­len, dass Erb­schafts­be­steue­rung kein Ein­fall links­ex­tre­mer Pro­pa­gan­da, son­dern Kern­ele­ment des klas­si­schen Libe­ra­lis­mus eines John Stuart Mill und Zeit­ge­nos­sen im 19. Jahr­hun­dert dar­stellt, die in der dadurch her­ge­stell­ten Chan­cen­gleich­heit ein Fun­da­ment der Markt­wirt­schaft sahen, in Abkehr von der Pri­vi­le­gi­en­ver­er­bung im Feu­da­lis­mus.  Die­se selek­ti­ve Rezep­ti­on von Stu­di­en­in­hal­ten erwies sich jedoch für Wall­ner durch­aus nicht als hin­der­lich für eine abwechs­lungs­rei­che Berufs­lauf­bahn in der „schwar­zen Reichs­hälf­te“ (Raiff­ei­sen, Außen­mi­nis­te­ri­um, ÖVP Bun­des­zen­tra­le), die ihn schließ­lich in die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung geführt hat – mit einem Wort: der Mann ist völ­lig frei von jedem Ideologieverdacht.


Bevor die Erb­schafts­steu­er­frei­heits-Befür­wor­ter jetzt wie­der umständ­lich Mate­ri­al gegen Men­schen im Bei­gewum zu sam­meln begin­nen müs­sen, stel­len wir es frei Haus klar: der Bei­gewum ist aus ver­tei­lungs­po­li­ti­schen Grün­den für eine Erb­schafts­be­steue­rung – sie soll einen Bei­trag gegen die herr­schen­den Ver­tei­lungs­un­gleich­hei­ten leis­ten. Dane­ben gibt es noch vie­le ande­re Argu­men­te für eine Erb­schafts­steu­er, allen vor­an die wirt­schafts­li­be­ra­len Argu­men­te für glei­che Start­be­din­gun­gen für Spröss­lin­ge aus unter­schied­lich rei­chen Fami­li­en. In Öster­reich feh­len lei­der weit­ge­hend Stim­men, die die­se libe­ra­len Argu­men­te arti­ku­lie­ren. Wäh­rend die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung in ande­ren wirt­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen zu den stärks­ten Für­spre­chern markt­wirt­schaft­li­cher Prin­zi­pi­en zählt, wech­selt sie in der Steu­er­de­bat­te die Linie. Wie­so domi­nie­ren plötz­lich die Besitz­stands­wah­rungs­in­ter­es­sen von Mil­lio­nä­ren und ihren Söh­nen die Argu­men­ta­ti­on der Unter­neh­mens­ver­tre­tung, wenn es um Fra­gen der Ver­mö­gens­be­steue­rung geht? Gibt es in der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung kei­ne Kräf­te, die für wirt­schafts­li­be­ra­le Chan­cen­gleich­heit ein­ste­hen, und den Für­spre­chern feu­da­ler Ver­hält­nis­se in den eige­nen Rei­hen entgegentreten?



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