Nun befindet sich die Bundesregierung also auf direktem Weg eine sogenannte Schuldenbremse in Verfassungsrang zu heben. Die wesentliche Frage, was das nun genau bedeutet, dürfte zwar noch offen sein, doch fest steht, dass damit pünktlich zum Wirtschaftsabschwung ein neuerliches Sparpaket verhandelt werden wird. Diese Unbestimmtheit liegt auch daran, dass es mehrere Formen von Fiskalregeln gibt, die in der Debatte alle als Schuldenbremse bezeichnet werden.
Wahrscheinlich ist, dass die deutsche Regelung übernommen wird, die weitgehend mit den soeben erst verschärften europäischen Budgetvorgaben übereinstimmt. Beide enthalten im Kern die Umsetzung der äußert rigiden sogenannten Medium Term Objectives (mittelfristige Haushaltsziele). Im Falle Österreichs und Deutschlands ist das (fast) ein strukturelles Nulldefizit. Ausgehend von der soeben veröffentlichten Herbstprognose der EU-Kommission, die das strukturelle Defizit für Österreich mit 2,8 % des BIP (2013) prognostiziert, müsste die Konsolidierung folglich über 8 Mrd. Euro betragen – ein Vielfaches des Spar- und Steuerpakets aus dem Vorjahr. Das würde pro Person zu einer durchschnittlichen Zusatzbelastung von 1.000 Euro pro Jahr führen, was angesichts dieses Volumens – selbst bei einer schwerpunktmäßigen Belastung der reichsten Haushalte – auch die Mittelschicht empfindlich treffen würde.
Neben einer Kopie der deutschen Schuldenbremse wurden als Alternative anscheinend zwei weitere Fiskalregeln diskutiert. Die moderateste Version wäre eine Erweiterung der bisherigen Praxis der Ausgabenobergrenzen auf alle Gebietskörperschaften plus Beschränkung ihrer Zuwächse mit der mittelfristigen Wachstumsrate. Ausgabenobergrenzen könnten zwar prinzipiell wirtschaftspolitisch verkraftbar ausgestaltet werden, hätten aber bereits eine langfristige Kürzung des Staatshaushalts und somit eine Behinderung des sozialen Fortschritts zur Folge. Völlig jenseitig wäre hingegen eine weitere Fiskalregel, nämlich die von der ÖVP verlangte Festschreibung einer Staatsschuldenquote von 60 % des BIP bis 2020. Hierfür wären etwa 40 Mrd Euro – das entspricht mehr als der Hälfte des Bundesbudgets – notwendig. Würden zwischenzeitlich z.B. weitere Bankenhilfen gewährt, kämen sogar noch weitere Milliarden hinzu.
Denn sie wissen, was sie tun?
Wäre die Sache wirtschaftspolitisch nicht so ernst, wäre diese grobe Festlegung kabarettreif: Jene Regierung, die noch im Vorjahr mit der verspäteten Budgetvorlage die Verfassung gebrochen hat, verpflichtet sich und zukünftige Regierung mittels Verfassungsänderung zu weiteren drakonischen Konsolidierungsmaßnahmen – die sie bisher zu Recht mit dem Hinweis auf die relative Stabilität und die schwachen Wirtschaftsprognosen ausgeschlossen hatte. Völlig unklar ist zudem, weshalb es diese verfassungsmäßige politische Selbstentmündigung braucht, denn nichts – abgesehen von wirtschaftspolitischem Sachverstand – hindert die Regierung jedwede Regel zu befolgen, die sie politisch auch tatsächlich befolgen will.
Trotzdem ist diese Inkonsequenz in gewissem Sinne auch wieder konsequent: Im November des Vorjahres schloss der Bundeskanzler weitere Konsolidierungsmaßnahmen in dieser Legislaturperiode aus, ehe er dann im März in Brüssel rechtliche Änderungen absegnete, die weitere Sparpakete erforderlich machten. Und nun im Oktober billigte er das Regierungsziel eines maximalen Defizits von 3,2 % des BIP 2012, nur um dann kurz darauf gemeinsam mit seinen europäischen AmtskollegInnen ausgeglichene Haushalte in allen europäischen Staaten zu fordern. Übertroffen wird er nur von seiner Finanzministerin, die zeitgleich die Steuerbelastung reduzieren, den Budgetpfad fortführen und die Staatsverschuldung auf 60 % senken will. Alles klar?
Das Argument für diese politische Farce: Es brauche ein glaubhaftes Signal an die Finanzmärkte, um die Zinskosten relativ niedrig zu halten. Die Pointe: In Spanien, wo eben erst eine Schuldenbremse beschlossen wurde, hat man bewiesen, dass ein ausgeglichener Haushalt in der Verfassung das eben nicht leisten kann. Die Sekundärmarktzinssätze spanischer Staatsanleihen stiegen in den Tagen rund um den Beschluss weiter an und wurden erst durch die EZB-Intervention kurzfristig stabilisiert – mittlerweile haben sie sogar ein neues, untragbares Rekordniveau erreicht.
Im Gegensatz zu vielen PolitikerInnen dürfte den meisten Finanzmarktakteuren klar sein, dass reine Sparpolitik ohne Rücksicht auf Verluste nicht die langfristigen Einnahmen sichern kann, die es zur Bedienung der Staatsschulden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung selbst rudimentärer Staatsaufgaben braucht. Insbesondere weil die grundlegenden ökonomischen Probleme (Spanien: geplatzte Immobilienblase, Rekordarbeitslosigkeit, private Verschuldung; Österreich: Bankensektor bzw. dessen Ost-Abhängigkeit, Italien-Verflechtung) ungelöst bleiben, ist eine Schuldenbremse in der Verfassung etwa so wirksam bzw. glaubwürdig wie ein Gesetz gegen schlechtes Wetter.
Schuldenbremse = Wohlstandsbremse = Ablenkungsmanöver
Und das führt zum ernsten Teil dieser Farce. Was eine Schuldenbremse bringen wird, ist also weniger eine Reduzierung der Zinskosten oder stabile Staatshaushalte, sondern im Gegenteil eine tendenzielle Destabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft durch die Einschränkung zukünftigen Wohlstandes. Für diesen braucht es nämlich Investitionen, die sinnvoller Weise von jenen bezahlt werden, die den größten Nutzen daraus ziehen, nämlich die zukünftigen Begünstigten über höhere zukünftige Einkommen. Zudem braucht es die Möglichkeit, konjunkturelle Schwankungen auszugleichen, um die kurz- wie langfristigen, individuellen wie gesellschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit abzumildern. Schuldenbremsen gefährden beides und können somit rasch zu Wohlstands‑, Investitions‑, Beschäftigungs‑, Sozial- und Zukunftsbremsen mutieren.
Ein weiteres Problem ist, dass mit der Schuldenbremse indirekt suggeriert wird, die Staatsverschuldung wäre auf unverantwortliche Budgetpolitik zurückzuführen. Damit wird davon abgelenkt, dass erst mit der Krise 2008 die Staatsverschuldung wieder gestiegen, zuvor allerdings in der Eurozone kontinuierlich gesunken ist (von 72,8 % vor ihrer Gründung auf 66,1 % des BIP 2007, ähnlich auch in Österreich). Würde man diesen Zusammenhang stärker berücksichtigen, wäre zu erkennen, dass es zur mittelfristigen Reduzierung der Staatsverschuldung keine wirtschaftspolitische Zwangsjacke, sondern Maßnahmen gegen die hauptsächlichen schuldentreibenden Faktoren braucht: Ein krisenanfälliges Finanzsystem, das Bankenrettungen notwendig macht; Konjunkturschwäche und steigende Arbeitslosigkeit, die die Steuereinnahmen senken und zu höheren Ausgaben führen (insbesondere für Arbeitsmarktpolitik); und letztlich unzureichende Beiträge von Reichen und Unternehmen, die von der wirtschaftlichen und steuerpolitischen Entwicklung vor der Krise besonders profitierten.