SPÖ – BEIGEWUM

Stichwort: SPÖ


The same procedure as every year: Eine Studiengebührendebatte

Dezember. 15th 2011 — 1:26

Die SPÖ scheint ein neu­es Hob­by zu haben: Jedes Jahr vor Weih­nach­ten wird die Debat­te um Stu­di­en­ge­büh­ren aus­ge­packt – eine Debat­te, in der die SPÖ nur ver­lie­ren kann. Bereits letz­tes Jahr habe ich hier die Debat­te in der Sozi­al­de­mo­kra­tie kom­men­tiert. Die­ses Mal geht es nun ver­stärkt um soge­nann­te nach­ge­la­ger­te Stu­di­en­ge­büh­ren. Die Idee ist, dass die Stu­die­ren­den wäh­rend des Stu­di­ums die Stu­di­en­ge­büh­ren erlas­sen bekom­men, um sie dann nach dem Stu­di­um abzu­be­zah­len. Im Detail unter­schei­den sich die Model­le dabei erheb­lich, wobei die Stell­schrau­ben vor allem die Fol­gen­den sind:

  • Die Stu­di­en­ge­büh­ren wer­den als fes­ter Betrag als Schul­den ver­bucht, also bspw. 1.000 Euro im Jahr. Nach dem Stu­di­um sind die­se Schul­den abzubezahlen.
  • Die Stu­di­en­ge­büh­ren wer­den nicht erho­ben, son­dern ein bestimm­ter Anteil des spä­te­ren Ein­kom­mens wird als Son­der­steu­er ein­ge­zo­gen. Die Höhe der Stu­di­en­ge­büh­ren hängt also vom eige­nen Ein­kom­men ab.
  • Die Schul­den wer­den ver­zinst oder nicht.
  • Es gibt eine zeit­li­che Begren­zung der Rück­zah­lung (etwa: zehn Jah­re nach Stu­di­en­ab­schluss) oder man bezahlt, so lan­ge man Ein­kom­men bezieht.


All­ge­mein wird in der Debat­te ger­ne auf das aus­tra­li­sche Modell ver­wie­sen, oft jedoch ohne genaue Kennt­nis­se des Modells. Auch die­se Debat­te ist kei­nes­wegs neu. Alle Model­le haben spe­zi­fi­sche Pro­ble­me, aus öko­no­mi­scher Sicht sind die Fra­gen der Steue­rungs­wir­kung, der Rück­zah­lungs­sum­me, des Ver­wal­tungs­auf­wands und der Mit­nah­me­ef­fek­te bei die­sen Fra­gen zen­tral. Aller­dings gibt es eini­ge grund­sätz­li­che Ein­wän­de gegen nach­ge­la­ger­te Stu­di­en­ge­büh­ren, die im Fol­gen­den in aller Kür­ze benannt wer­den sol­len. Eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung und Kri­tik der Model­le fin­det man in einer Bro­schü­re des deut­schen Akti­ons­bünd­nis­ses gegen Stu­di­en­ge­büh­ren (ABS) als PDF.


Soziale Selektivität

Die Erhö­hung von Prei­sen sorgt in der Regel für einen Rück­gang der Nach­fra­ge. Prei­se sind eine Selek­ti­ons­in­stru­ment, um die Ver­tei­lung von Gütern und Dienst­leis­tun­gen zu regu­lie­ren, zum Zuge kommt, wer die ent­spre­chen­de Zah­lungs­be­reit­schaft und Zah­lungs­fä­hig­keit auf­weist. Des­we­gen sind Stu­di­en­ge­büh­ren immer auch mit einer sozia­len Selek­ti­vi­tät ver­bun­den. Die­ses Selek­ti­vi­tät soll nun dadurch ver­mie­den wer­den, dass die Stu­di­en­ge­büh­ren nicht direkt, son­dern nach­ge­la­gert erho­ben wer­den. Die Argu­men­ta­ti­on der Beführworter/​innen sol­cher Model­le: Da die Gebüh­ren nur bezahlt wür­den, wenn ein Ein­kom­men vor­han­den ist, sei eine Selek­ti­vi­tät nicht gege­ben. Die­se Argu­men­ta­ti­on setzt einen Homo Oeco­no­mic­us vor­aus, der ratio­nal kal­ku­lie­rend und voll­stän­dig infor­miert sei­ne Ent­schei­dun­gen tref­fen kann – das ist jedoch bekannt­lich nicht der Fall. Wir wis­sen, dass die Fra­ge der Her­kunft einen ent­schei­den­den Ein­fluss auf die Risi­ko­aver­si­on hat; und eine Ver­schul­dung ist in der sub­jek­ti­ven Wahr­neh­mung immer mit einem Risi­ko ver­bun­den. Und wir wis­sen, dass Men­schen aus bil­dungs­fer­nen Schich­ten die Kos­ten eines Stu­di­ums oft über‑, den Nut­zen aber unter­schät­zen. Kurz­um: Es spricht vie­les dafür, dass die sozia­le Selek­ti­vi­tät ggf. gemin­dert, jedoch nicht ver­mie­den wird. Dafür spre­chen auch die Erfah­run­gen aus Aus­tra­li­en (sie­he die oben ver­link­te Bro­schü­re). Die Ver­schie­bung des Zah­lungs­zeit­punk­tes ändert eben nichts an der Tat­sa­che, dass bezahlt wer­den muss.


Gerechtigkeit

Zur Fra­ge, ob Stu­di­en­ge­büh­ren sozi­al Gerecht sind, hat Son­ja Staack in die­sem Bei­trag eigent­lich alles gesagt. Die Argu­men­ta­ti­on der Gebührenbefürworter/​innen läuft im Kern dar­auf hin­aus, dass die­je­ni­gen, die den Nut­zen haben, auch die Kos­ten tra­gen sol­len (sie­he zu die­sem Argu­ment aus­führ­lich uns lesens­wert auch hier). Dabei wird einer­seits die Fra­ge aus­ge­blen­det, wem ein Stu­di­um eigent­lich nutzt. Sicher, der Stu­die­ren­de selbst hat hier­von etwas. Aber die Begrün­dung öffent­li­cher Bil­dungs­ein­rich­tun­gen liegt gera­de auch dar­in, dass es eben nicht um den per­sön­li­chen Nut­zen geht, son­dern um den gesell­schaft­li­chen. Es ist im Zwei­fel so, dass der Pati­ent mehr von einem gut aus­ge­bil­de­ten Arzt hat als der Arzt selbst. Die­ses sehr pla­ka­ti­ve Bei­spiel lässt sich auf ande­re Berei­che über­tra­gen. Zum zwei­ten wird die Fra­ge aus­ge­blen­det, wer den eigent­lich einen Nut­z­en­ge­winn hät­te, wenn Stu­di­en­ge­büh­ren ein­ge­führt wür­den. Dar­un­ter lei­den sicher nicht die Kin­der aus gut ver­die­nen­den Eltern­häu­sern. Im Gegen­teil: Soll­te die Stu­dier­nei­gung auf Grund der Gebüh­ren sin­ken, dann wür­de das Ange­bot an Aka­de­mi­ke­rIn­nen auf dem Arbeits­markt sin­ken und die­se somit höhe­re Löh­ne ver­han­deln können.

Rich­tig ist, dass das der­zei­ti­ge Sys­tem in Öster­reich nicht in aus­rei­chen­dem Aus­maß die Ver­tei­lung des Sozi­al­pro­dukts regelt. In der Ten­denz wer­den die Rei­chen rei­cher und die Armen ärmer. Zudem müs­sen öffent­li­che Aus­ga­ben auch refi­nan­ziert wer­den. Hier­für bedarf es eines gerech­ten Steu­er­sys­tems. War­um die­ses aber am Bil­dungs­ab­schluss statt an der Leis­tungs­fä­hig­keit anknüp­fen soll bleibt das Geheim­nis der Akademikersteuerfans.


Bildungsbegriff

Ein ent­schei­den­de Fra­ge, was eigent­lich der Sinn eines Stu­di­ums ist, fällt bei der Debat­te um die Stu­di­en­ge­büh­ren völ­lig hin­ten run­ter. Denn Stu­di­en­ge­büh­ren – egal ob nach­ge­la­gert oder direkt bezahlt – ver­än­dern den Bil­dungs­be­griff. Das Stu­di­um wird so zu einer Inves­ti­ti­on in das eige­ne Human­ka­pi­tal, der Return on Invest­ment ist das spä­ter zu erzie­len­de Ein­kom­men. Das Ziel des Stu­di­ums ist also nicht Erkennt­nis­ge­winn, Wahr­heits­su­che, Ver­bes­se­rung der Lebens­ver­hält­nis­se der Men­schen oder ähn­li­ches, son­dern das Ziel des Stu­di­ums ist das spä­te­re Ein­kom­men. Dar­auf soll fokus­siert wer­den (schon bei der Wahl des Stu­di­en­gangs), das ist der zen­tra­le Steue­rungs­an­satz über Stu­di­en­ge­büh­ren. Auch hier lohnt ein Blick nach Aus­tra­li­en, wenn schon das dor­ti­ger Hig­her Edu­ca­ti­on Con­tri­bu­ti­on Sche­me (HECS) ger­ne als Vor­bild genannt wird: Hier sind die Stu­di­en­ge­büh­ren in ver­schie­de­ne Preis­ka­te­go­rien unter­teilt. Beson­ders hoch sind die Gebüh­ren aber nicht in den Fächern, die beson­ders teu­er sind, son­dern in den Fächern, in denen das erwar­te­te Ein­kom­men hoch ist. „Viel offen­sicht­li­cher ist, dass für die­se Preis­bil­dung die Anti­zi­pa­ti­on künf­ti­ger Ein­kom­mens­chan­cen nach Berufs­grup­pen Pate gestan­den hat. Der Staat will hier offen­sicht­lich poten­ti­el­le öko­no­mi­sche Ver­wer­tungs­mög­lich­kei­ten abbil­den und auf Sei­ten der Stu­di­en­platz­be­wer­be­rIn­nen eine indi­rek­te sozi­al­dar­wi­nis­ti­sche Vor­se­lek­ti­on über die Risi­ko­wahr­neh­mung und ‑bereit­schaft erzeu­gen. Damit wird hier die Stu­di­en­ent­schei­dung zu einer Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung, sie wird nur noch unter öko­no­mi­schen Nütz­lich­keits­kri­te­ri­en betrach­tet, die dann auch das indi­vi­du­el­le Ver­hält­nis zur Wis­sen­schaft prägt“, heißt es dazu auf den Nach­Denk­Sei­ten.


Einnahmen des Staates?

Die Debat­te um nach­ge­la­ger­te Stu­di­en­ge­büh­ren wird extrem unehr­lich geführt. Denn die Debat­te ist in Öster­reich vor allem Fol­ge der mas­si­ven Unter­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len. Die­ses Pro­blem soll par­ti­ell durch die Ein­nah­men aus den Stu­di­en­ge­büh­ren gelöst wer­den. Wenn nun aber nach­ge­la­ger­te Stu­di­en­ge­büh­ren ein­ge­ho­ben wer­den sol­len, die zudem erst ab einem bestimm­te Ein­kom­men grei­fen, dann hat der Staat zunächst ein­mal kei­ne Ein­nah­men. Im Gegen­teil: er müss­te die Stu­di­en­ge­büh­ren, die er in eini­gen Jah­ren viel­leicht bei den Stu­die­ren­den ein­treibt heu­te den Hoch­schu­len vor­stre­cken, er müss­te also erheb­li­che Vor­leis­tun­gen täti­gen. Hin­zu kom­men die Zins­ver­lus­te bis zum nach­ge­la­ger­ten Bezah­len der Gebüh­ren, die erheb­li­chen Ver­wal­tungs­kos­ten (man Den­ke nur an das Ein­trei­ben bei säu­mi­gen Zahler/​innen, die ggf. auch noch im Aus­land leben) und die Imple­men­tie­rungs­kos­ten. Kurz­um: Ob der Staat am Ende tat­säch­lich ein Plus macht hängt von der Höhe der Gebüh­ren und den Rück­zah­lungs­gren­zen ab. Je bru­ta­ler hier vor­ge­gan­gen wird, des­to eher gibt es auch Ein­nah­men. Das aber beißt sich mit den pro­kla­mier­ten Zie­len der angeb­li­chen sozia­len Ver­träg­lich­keit. Auch hier lohnt der scho­nungs­lo­se Blick nach Australien.


Die Öster­rei­chi­sche Hoch­schü­le­rIn­nen­schaf­ten hat die Debat­te in einer Pres­se­aus­sen­dung kom­men­tiert. Dar­in wird deut­lich, dass die ÖH nach­ge­la­ger­te Stu­di­en­ge­büh­ren ablehnt. Es gilt die Stu­die­ren­den bei Ihren poli­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu unter­stüt­zen. Sozia­le Ver­träg­lich­keit auf die Fra­ge der Kre­dit­auf­nah­me­mög­lich­keit zu redu­zie­ren jeden­falls ist fatal – und der Sozi­al­de­mo­kra­tie unwürdig.

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