Staatsfinanzen – BEIGEWUM

Stichwort: Staatsfinanzen


„Erbschaften besteuern!“ ist einmal mehr gefragt

März. 5th 2015 — 11:25

Erbschaftssteuer Initiative Erbschaften Schenkungen besteuernEnde 2013 star­te­te die Initia­ti­ve „Erb­schaf­ten besteu­ern!“, für die wir damals eine eige­ne Home­page ange­legt haben. Nun gewinnt die For­de­rung nach mehr Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit erneut an Dring­lich­keit – denn die Steu­er­re­form der Bun­des­re­gie­rung droht zu einem Schutz­pro­gramm für Rei­che zu wer­den. Auf leis­tungs­lo­se Ver­mö­gens­ein­kom­men sind seit Abschaf­fung der Erb­schafts­steu­er kei­ne Steu­ern fäl­lig, gleich­zei­tig ist die Steu­er­be­las­tung auf Arbeits­ein­kom­men in Öster­reich hoch. wei­ter­le­sen »

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Staatsfinanzierung durch die EZB: Ein notwendiger Tabubruch

Januar. 22nd 2015 — 15:48

Aus gege­be­nem Anlass ver­öf­fent­li­chen wir vor­ab einen Beitrag(sentwurf) von Ste­fan Ede­rer, Lisa Mit­ten­drein und Valen­tin Schwarz, der im Debat­ten­fo­rum des Kurs­wech­sel 1/​2015 erschei­nen wird. Sie kri­ti­sie­ren dar­in ins­be­son­de­re das auch durch die heu­ti­ge EZB-Ent­schei­dung unan­ge­tas­te­te Dog­ma des Ver­bots der Finan­zie­rung höhe­rer staat­li­cher Defi­zi­te durch die Zen­tral­bank. wei­ter­le­sen »

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Neues BEIGEWUM-Buch: Mythen des Sparens

Mai. 26th 2013 — 15:38

Antizyklische Alternativen zur Schuldenbremse

Die Finanz- und Wirt­schafts­kri­se ist längst zu einer Ver­schul­dungs­kri­se der Staa­ten gewor­den, zumin­dest wenn man den Main­stream-Medi­en und der Mehr­zahl der Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­ker Glau­ben schenkt: Spa­ren sei das Gebot der Stun­de, an dem kein Aus­weg vor­bei zu füh­ren scheint. Grund genug für ein neu­er­li­ches Buch­pro­jekt als „Fort­set­zung“ unse­res 2010 erschie­nen Buchs „Mythen der Kri­se“.

Mit unse­rem neu­es­ten Buch wol­len wir auf­zei­gen, dass es sich hier­bei nur um einen wei­te­ren wirt­schafts­po­li­ti­schen Mythos han­delt. Doch war­um kom­men die­se Mythen so gut bei den Men­schen an? Und wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Spar­maß­nah­men auf die Bevöl­ke­rung, die Wirt­schaft und sogar auf die Demokratie?

Dar­ge­stellt wer­den die wich­tigs­ten Mythen zu »Schul­den« und »Spa­ren«. Die­se wer­den kri­tisch hin­ter­fragt und die dahin­ter­ste­hen­den öko­no­mi­schen Zusam­men­hän­ge erklärt. Auch die Ebe­ne der EU-Poli­tik und der dort kur­sie­ren­den Mythen kommt nicht zu kurz.

Lese­pro­be, wei­ter­füh­ren­de Infos und Bestell­mög­lich­keit gibt es direkt beim VSA-Ver­lag – oder bei einer unse­rer kom­men­den Ver­an­stal­tun­gen.

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10.6.2013: Über Österreich, Deutschland und Europa. Vor der Wahl ist nach der Wahl.

Mai. 26th 2013 — 15:22


Podiumsdiskussion „Über Österreich, Deutschland und Europa. Vor der Wahl ist nach der Wahl.“


Mo., 10. Juni, 18:30 in der Fach­buch­hand­lung des ÖGB-Ver­lags (Rat­haus­stra­ße 21, 1010 Wien) oder online.

Dis­kus­sion mit Jana Schult­heiss (BEIGEWUM/​Buch­pro­jekt „Mythen des Spa­rens“), Wolf­gang Lieb (Nach­Denk­Sei­ten), Mar­kus Mar­ter­bau­er (AK Wien/​Blog Arbeit&Wirtschaft); Mode­ra­tion: Katha­rina Klee (Zeit­schrift Arbeit&Wirtschaft)


Anmel­dung: veranstaltung@oegbverlag.at oder auf Face­book


Im Herbst 2013 fin­den Natio­nal­rats­wah­len in Öster­reich und die Bun­des­tags­wahl in Deutsch­land statt, im Mai 2014 dann auch die Euro­pa­wahl. Sowohl Deutsch­land als auch Öster­reich sind im Ver­gleich mit den meis­ten ande­ren EU ‑Län­dern gut durch die Kri­se gekom­men. Gleich­zei­tig mei­nen vie­le, die bei­den Län­der hät­ten weni­ger zur Lösung der Kri­se bei­getra­gen als sie wirt­schaft­lich könn­ten und man poli­tisch von ihnen erhof­fen wür­de. Deutsch­land ver­schärft durch sei­ne Vor­ga­ben sogar den Aus­teri­täts­kurs, die Wett­be­werbs­ori­en­tie­rung und die neo­li­be­ra­le Aus­rich­tung der EU ‑Stra­te­gie und auch Öster­reich muss sich den Vor­wurf gefal­len las­sen, nicht viel dage­gen zu tun. Wo aber sind die tat­säch­li­chen Spiel­räu­me für eine alter­na­ti­ve, eman­zi­pa­to­ri­sche Wirt­schafts- und Beschäf­ti­gungs­po­li­tik in der EU?


Eine Ver­an­stal­tung der „Arbeit&Wirtschaft“ in Koope­ra­ti­on mit den Nach­Denk­Sei­ten, dem ÖGB-Ver­lag und dem BEIGEWUM … mit anschlie­ßen­dem Buffet.


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Zeit zur Umkehr

März. 18th 2013 — 18:51

Der Ver­gleich von EU-Pro­gno­sen für die Kri­sen­staa­ten und deren Ent­wick­lung seit 2007 zeigt, wie nötig ein Rich­tungs­wech­sel in Theo­rie und Poli­tik ist. Die Aus­teri­täts­po­li­tik in den soge­nann­ten Pro­gramm­län­dern in der EU hat zuneh­mend kata­stro­pha­le Fol­gen, und die Pro­gno­sen sind stets bes­ser als das Ergebnis.

Eine Theo­rie, deren Pro­gno­sen regel­mä­ßig falsch lie­gen, soll­te laut Sir Karl Pop­per ver­wor­fen wer­den. Eine Kon­junk­tur­po­li­tik, die nur dar­in besteht, die Hoff­nung auf den Auf­schwung auf den in der Zukunft lie­gen­den Pro­gno­se­ho­ri­zont zu ver­schie­ben, eben­falls. Bei­des trifft auf die momen­ta­ne Poli­tik der Troi­ka zu. Zunächst wur­de die Kri­se etwas zu pes­si­mis­tisch ein­ge­schätzt; es wur­de eine expan­si­ve Wirt­schafts­po­li­tik ein­ge­schla­gen. Doch seit 2010 herrscht in den Pro­gno­sen über­trie­be­ner Opti­mis­mus, und in den Pro­gramm­län­dern wird eisern gespart.

In Grie­chen­land war die Ent­wick­lung beson­ders schlimm. Im Mai 2010 hoff­te man noch für 2011 mit einem wei­te­ren Minus von 4% gegen­über 2009 aus der Kri­se zu kom­men. Im Novem­ber 2010 rech­ne­te man schon mit einem Minus von 7% für 2011. Dies setz­te sich von Jahr zu Jahr fort: 2013 glaub­te man nun mit gut 20% Ver­lust an Wirt­schafts­leis­tung sei die Tal­soh­le erreicht. Es ist zu hof­fen, dass die­se Pro­gno­se nun nicht noch­mals nach unten kor­ri­giert wird. An der kata­stro­pha­len Per­for­mance von Pro­gno­sen und Poli­tik ändert das aller­dings nichts mehr.

Die fol­gen­den Gra­fi­ken zei­gen die Ent­wick­lung des rea­len BIP im Ver­gleich zu 2009, anhand der zu den jewei­li­gen Zeit­punk­ten erstell­ten Pro­gno­sen. Die Pro­gno­se vom Febru­ar 2013 ent­hält für die Jah­re bis 2011 die tat­säch­li­chen und für 2012 die vor­läu­fi­gen Werte.

In Irland lie­gen Pro­gno­sen und Poli­tik eben­falls unter den Erwar­tun­gen. Der ein­zi­ge, wenn auch schwa­che Trost ist, dass es in Irland zumin­dest lang­sam bes­ser wird.

Sor­gen berei­tet das Bild für Por­tu­gal und Spa­ni­en. Hier scheint es momen­tan zu einem Wech­sel vom iri­schen Regen in die grie­chi­sche Trau­fe zu kom­men. Sah es zunächst noch nach lang­sa­mer Erho­lung aus, so scheint seit 2011 ein mas­si­ver Ein­bruch im Gan­ge zu sein. Ein Grund mehr, Theo­rie und Poli­tik zu wechseln.

Ange­sichts die­ser Bil­der ist es kein Wun­der, dass die DG Eco­fin die adjus­t­ment Pro­gram­me für Grie­chen­land, Irland, Por­tu­gal und für Spa­ni­ens Finanz­sek­tor stets mit fol­gen­dem Dis­c­lai­mer versieht:

Neit­her the Euro­pean Com­mis­si­on nor any per­son acting on its behalf may be held respon­si­ble for the use which may be made of the infor­ma­ti­on con­tai­ned in this publication.”

Na ja, wenn sie damit durchkommt.

PS: Ein Lob muss man der DG Eco­fin jedoch machen: Die­se Dar­stel­lun­gen wären nicht mög­lich gewe­sen, wenn die DG nicht schon seit Län­ge­rem ihre AMECO Daten­bank mit den Makro-Daten (ein­schließ­lich der Pro­gno­sen) im Inter­net öffent­lich zur Ver­fü­gung stell­te. 

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Ökonomisches Vermögen und akademisches Unvermögen

März. 11th 2013 — 17:34

Gast­kom­men­tar von Jakob Kapel­ler und Bern­hard Schütz

Die gera­de erschie­ne­ne Stu­die des IHS zur Ver­mö­gens­be­steue­rung weist zwar kei­ne kla­re Fra­ge­stel­lung dafür aber eine umso kla­re­re Stoß­rich­tung auf. Sie behan­delt einen rela­tiv will­kür­li­chen Fli­cken­tep­pich steu­er- und ver­tei­lungs­po­li­ti­scher Argu­men­te mit klar iden­ti­fi­zier­ba­rer Ten­denz. Es han­delt sich um eine Ver­tei­di­gung von Kapi­tal­ei­gen­tü­mern und lie­fert Wirt­schafts­kam­mer- und Volks­par­tei-Funk­tio­nä­rIn­nen ein Argu­men­ta­ri­um gegen die Ein­füh­rung ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern. Bedenk­lich ist dies vor allem, da die vor­lie­gen­de „Stu­die“, von einem eigent­lich renom­mier­ten Insti­tut kommt, das hier in eine vor­wis­sen­schaft­li­che Pha­se zurück­ge­fal­len zu sein scheint.

Dabei geht das IHS von der his­to­ri­schen Kon­zep­ti­on einer Ver­mö­gen­steu­er aus, die über­wie­gend auf Unter­neh­mens­ver­mö­gen erho­ben und 1993 abge­schafft wur­de. Die heu­te dis­ku­tier­ten Model­le von Ver­mö­gens­steu­ern haben mit die­ser alten Ver­si­on jedoch nur wenig gemein. Sie bezie­hen sich auf gro­ße Ver­mö­gen pri­va­ter Haus­hal­te. Hier wird also eine Steu­er schlecht gerech­net, die in die­ser Form gar nie­mand will.

Fik­ti­ve Zah­len und rea­le Berichterstattung

Das Auf­kom­men einer all­ge­mei­nen Ver­mö­gens­steu­er wird in der Stu­die mit 1 Mil­li­ar­de Euro ange­ge­ben. Die­se Schät­zung basiert auf einer simp­len Fort­schrei­bung der Ein­nah­men aus der 1993 abge­schaff­ten Ver­mö­gens­steu­er. Eine sol­che Fort­schrei­bung lässt nicht nur Ver­än­de­run­gen in der Ver­mö­gens­struk­tur völ­lig unbe­rück­sich­tigt, son­dern igno­riert auch völ­lig den Umstand, dass die ab 1994 aus­ge­setz­te Ver­mö­gens­steu­er das Immo­bi­li­en­ver­mö­gen mit­tels Ein­heits­wer­ten erfass­te, die oft­mals nur ein klei­ner Bruch­teil (weni­ger als 10%) des Ver­kehrs­wer­tes der­sel­ben Immo­bi­li­en dar­stel­len. Allei­ne die Berück­sich­ti­gung die­ser Aus­las­sung wür­de das vom IHS geschätz­te Steu­er­auf­kom­men also dras­tisch erhöhen.

In einem zwei­ten Schritt speist das IHS das so fest­ge­setz­te Auf­kom­mens­vo­lu­men von einer Mil­li­ar­de Euro in eine gesamt­wirt­schaft­li­che Simu­la­ti­on und errech­net dar­aus einen zu erwar­ten­den Rück­gang des Brut­to­in­lands­pro­dukts von 0.65%. Zum kon­kre­ten Vor­gang der Berech­nung und den dahin­ter­lie­gen­den Annah­men ver­rät die Stu­die nur wenig – so wenig, dass sich die ent­spre­chen­den Anga­ben durch Drit­te nicht über­prü­fen las­sen. Bezeich­nend ist aber, dass vom IHS ange­nom­men wur­de, dass das sich erge­ben­de Steu­er-Volu­men zur Gän­ze zu Las­ten der Kapi­tal­aus­stat­tung von Unter­neh­men geht und so Finan­zie­rungs­kos­ten erhöht und Inves­ti­tio­nen ver­rin­gert. Die­se Annah­me impli­ziert, dass das gesam­te öster­rei­chi­sche Pri­vat­ver­mö­gen zur Finan­zie­rung von Unter­neh­men her­an­ge­zo­gen wird. Nur knapp über ein Vier­tel des Ver­mö­gens liegt in Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men oder land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben, von denen die aller­meis­ten viel zu klein sind um von einer Ver­mö­gens­steu­er je erfasst zu wer­den, und der größ­te Teil des Ver­mö­gens sind Immo­bi­li­en. Die Annah­me des IHS, bestehen­de Ver­mö­gens­wer­te zu 100% der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung zuzu­schla­gen, erscheint also mehr als mutig; sie erscheint völ­lig ver­fehlt. In Sum­me han­delt sich hier nicht um die Simu­la­ti­on der öko­no­mi­schen Wir­kung einer Ver­mö­gens­steu­er, son­dern einer „Betriebs­ka­pi­talent­zugs­steu­er“. Eine sol­che Steu­er steht aller­dings nir­gends zur Dis­kus­si­on und wird von Nie­man­dem vor­ge­schla­gen. Das wird frei­lich, wie so vie­les hier, an kei­ner Stel­le der Stu­die dazugesagt.

Ten­den­ziö­se Tendenzen

Inhalt­lich kon­sta­tiert die Stu­die anfangs kor­rekt, dass laut der aktu­ells­ten Erhe­bung der öster­rei­chi­schen Natio­nal­bank Ver­mö­gen in Öster­reich sehr ungleich ver­teilt sind. Gleich­zei­tig erklärt sie aber, dass die­ses Ergeb­nis nur des­halb zustan­de kommt, weil beim Ver­mö­gen nur Finanz- und Sach­ver­mö­gen, nicht aber die zukünf­ti­gen Pen­si­ons­an­sprü­che gerech­net wer­den. Wür­de man die­se berück­sich­ti­gen, ergä­be sich eine viel gleich­mä­ßi­ge­re Ver­tei­lung und somit bestehe auch kein Bedarf für Umver­tei­lung. Was hier jedoch uner­wähnt bleibt ist, dass eine sol­che Hin­zu­rech­nung zwar nicht unzu­läs­sig, aber den­noch pro­ble­ma­tisch ist, da zukünf­ti­ge Pen­si­ons­an­sprü­che klas­si­sche Ver­mö­gens­de­fi­ni­tio­nen nicht erfül­len: man kann sie weder ver­kau­fen noch über­tra­gen und sie im Fall des Able­bens auch nicht vererben.

Im glei­chen Atem­zug wird nun das staat­li­che Pen­si­ons­sys­tem nicht nur zur Recht­fer­ti­gung bestehen­der Ver­mö­gensun­gleich­heit ver­wen­det, son­dern auch als deren Quel­le iden­ti­fi­ziert (da öffent­li­che Siche­rungs­sys­te­me die Not­wen­dig­keit pri­va­ter Vor­sor­ge ver­rin­gern und so ver­meint­li­cher­wei­se die Ungleich­heit der Ver­mö­gens­ver­tei­lung for­cie­ren). Die Kurz­zu­sam­men­fas­sung lau­tet: Vor allem der Sozi­al­staat trägt Schuld an der unglei­chen Ver­mö­gens­ver­tei­lung – eben genau weil er ver­sucht sie zu kor­ri­gie­ren. Hät­ten wir also kei­nen Sozi­al­staat und wären infol­ge­des­sen die Spar­an­rei­ze stär­ker – dann, ja dann, hät­ten sich die unte­ren Ein­kom­mens­schich­ten schon die längs­te Zeit reich gespart.

Der ein­äu­gi­ge Bandit

Die der Stu­die zu Grun­de geleg­te theo­re­ti­sche Per­spek­ti­ve ist vor­wie­gend mikro­öko­no­misch, fokus­siert also auf ein­zel­ne Haus­hal­te und Unter­neh­men, und begeht damit mit Nach­druck einen grund­sätz­li­chen Kate­go­ri­en­feh­ler. So wer­den die Kos­ten ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern in den Vor­der­grund gerückt und damit ver­bun­de­ne ver­meint­li­che Gefah­ren – wie Steu­er­ver­mei­dung oder auf­wän­di­ge Erhe­bung – aus­ufernd dis­ku­tiert. Mög­li­che Vor­tei­le ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern aus makro­öko­no­mi­scher Sicht – also die Mög­lich­keit staat­li­cher Inves­ti­tio­nen, öffent­li­cher Schul­den­til­gung oder einer steu­er­li­chen Ent­las­tung der Arbeits­ein­kom­men – wer­den im Gegen­satz dazu nur ober­fläch­lich gestreift oder über­haupt nicht erwähnt. Sie wer­den vor allem nicht mit den unter­stell­ten Kos­ten einer sol­chen Form der Besteue­rung gegen­ge­rech­net. Dass bei die­ser Form der Kos­ten-Nut­zen-Rech­nung, die die Kos­ten in den Vor­der­grund stellt und von einem mög­li­chen gesamt­wirt­schaft­li­chen Nut­zen zur Gän­ze abs­tra­hiert, das Ergeb­nis bereits im Vor­hin­ein fest­steht, scheint dabei nie­man­den zu stören.

Die­se Ein­sei­tig­keit ist natür­lich kein Zufall: Allen Betei­lig­ten ist klar, dass der zusätz­li­che öffent­li­che Hand­lungs­spiel­raum durch die Ein­he­bung von Ver­mö­gens­steu­ern eine Rei­he posi­ti­ver öko­no­mi­scher Effek­te mit sich brin­gen kann. Aber muss dies in einer Stu­die zur Fra­ge der Sinn­haf­tig­keit von Ver­mö­gens­steu­ern tat­säch­lich aus­ge­wo­gen dar­ge­stellt wer­den? Das IHS scheint die­se Fra­ge zu ver­nei­nen – zumin­dest gegen­über der Wirtschaftskammer.

Die­ser Bei­trag erschien in gekürz­ter Form bereits in der Wie­ner Zei­tung sowie bei der Sek­ti­on 8.

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Spanien als Musterbeispiel für scheiternde europäische Austeritätspolitik

April. 2nd 2012 — 14:33

Trotz – bzw. gera­de wegen – meh­re­rer Spar­pa­ke­te und Schul­den­brem­se in der Ver­fas­sung fin­det Spa­ni­en kei­nen Halt. Zusätz­lich zur pro­gnos­ti­zier­ten Schrump­fung der Wirt­schaft um 1,7 % und wei­ter­hin stei­gen­der Arbeits­lo­sig­keit (Stand Febru­ar: 23,6 %; Jugend­ar­beits­lo­sig­keit 50,5 %) kommt nun ein neu­er­li­ches Spar­pa­ket, das die Rezes­si­on merk­lich ver­schär­fen wird. Damit ent­wi­ckelt sich das bud­get­po­li­tisch vor der Kri­se als vor­bild­lich gel­ten­de Spa­ni­en neu­er­lich zu einem Vor­zei­ge-Mit­glied­staat – dies­mal aller­dings für eine schei­tern­de euro­päi­sche Austeritätspolitik.

Meh­re­re Fak­to­ren tra­gen zu die­sem Schei­tern bei. Der wich­tigs­te ist die Wirt­schafts­kri­se, die auf­grund der natio­na­len Immo­bi­li­en­kri­se deut­lich stär­ker aus­fiel und auch nicht so rasch über­wun­den wer­den konn­te wie zB in Deutsch­land und Öster­reich. Die Arbeits­lo­sig­keit hat sich in den letz­ten drei Jah­ren bei­na­he ver­drei­facht, wodurch ein immenser Steu­er­aus­fall sowie ein hoher Anstieg der Sozi­al­kos­ten folg­ten. Gleich­zei­tig kamen die Ban­ken auf­grund der geplatz­ten Immo­bi­li­en­bla­se in beson­de­re Bedräng­nis. Der Staat hat­te damit beson­de­re Belas­tun­gen zu tra­gen und ein Kon­junk­tur­pa­ket zu finan­zie­ren, um den Absturz zu brem­sen. So dreh­te der Maas­tricht-Sal­do von einem Über­schuss von knapp 2 % des BIP 2007 auf ein Rekord­de­fi­zit von 11,2 % des BIP 2009.

Ein wei­te­rer Fak­tor ist die poli­ti­sche Dyna­mik. Der Plan der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Min­der­heits­re­gie­rung Zapa­tero bestand 2009 aus Opti­mis­mus und einem ambi­tio­nier­ten mit­tel­fris­ti­gen Kon­so­li­die­rungs­plan, der die EU-Vor­ga­ben – mind. ‑6 %p. in den kom­men­den vier Jah­ren – über­erfül­len wür­de. Die­ser Plan schei­ter­te im Früh­jahr 2010, als in Fol­ge der Grie­chen­land-Panik die Zin­sen auf spa­ni­sche Staats­an­lei­hen in unge­ahn­te Höhen schos­sen, die nega­ti­ve Wirt­schafts- und Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung wei­ter ging und gleich­zei­tig auf Euro­päi­scher Ebe­ne klar­ge­stellt wur­de, dass es kei­ne wesent­li­che Hil­fe zu erwar­ten gab. Ein har­tes Not-Spar­pro­gramm soll­te sicher­stel­len, dass die euro­päi­sche Kon­so­li­die­rungs­vor­ga­be von durch­schnitt­lich 1,5 %p. des BIP pro Jahr bereits 2010 und 2011 erfüllt wer­den – trotz pro­gnos­ti­zier­ter Rezes­si­on 2010.

Gefangen in der Spirale nach unten

2010 wur­den die Zie­le auch weit­ge­hend erfüllt, aller­dings nicht 2011: Statt den ange­streb­ten 6 % erreich­te das Defi­zit 8,5 % des BIP. Schuld war aller­dings nicht die alte, Ende Novem­ber abge­wähl­te Zen­tral­re­gie­rung. Die hat­te ihr Spar­pro­gramm trotz deut­lich schlech­te­rer Beschäf­ti­gungs- und damit Bud­get­ent­wick­lung durch­ge­zo­gen. Mit einem Defi­zit von 5,1 statt 4,8 % des BIP ver­fehl­te sie ihr Ziel nur knapp (bzw. 5,2 statt 4,4 %p. inklu­si­ve Sozi­al­ver­si­che­rung). Der über­wie­gen­de Teil der Defi­zit-Ver­feh­lung ging auf die Kon­ten der fast aus­schließ­lich kon­ser­va­tiv regier­ten Bun­des­län­der (die aber eben­falls erheb­li­che Spar­an­stren­gun­gen unter­nah­men). Bezeich­nend für den eiser­nen Spar­wil­len war eine Mel­dung in ElPaís Anfang Okto­ber, wonach der öffent­li­che Sek­tor in eini­gen Mona­ten bereits einen grö­ße­ren Bei­trag zum Zuwachs zur Arbeits­lo­sig­keit lie­fer­te als der private.

Wie auch immer, mit die­sem hohen Defi­zit-Start­wert und der sich ver­schär­fen­den Rezes­si­on (statt dem Ende 2010 pro­gnos­ti­zier­ten Wachs­tum von 1,7 % wird nun mit minus 1 bis 2 % gerech­net) wur­de klar, dass 2012 weder das ursprüng­li­che Defi­zit­ziel von 5,3 % des BIP vom Juni 2010 noch das bis Jah­res­en­de 2011 auf­recht erhal­te­ne ambi­tio­nier­te Ziel von 4,4 % des BIP erreicht wer­den kön­nen. Dar­an wird auch der eben erst beschlos­se­ne radi­ka­le Abbau der Arbeits­markt­stan­dards (bei Umsatz­rück­gang dür­fen Arbeit­ge­be­rIn­nen Arbeits­ver­trä­ge ver­schlech­tern, leich­te­re Kün­di­gung auch lang­jäh­rig Beschäf­tig­ter, etc.), der gemäß OECD, EU-Kom­mis­si­on und spa­ni­scher Regie­rung Beschäf­ti­gung schaf­fen soll, nichts ändern.

Europäische Wirtschaftspolitik versagt

An die­ser Stel­le kommt der Fak­tor „Ver­sa­gen der euro­päi­schen Wirt­schafts­po­li­tik“ zu tra­gen. Am spa­ni­schen Bei­spiel offen­bar­te sich die Absur­di­tät der Eco­no­mic-Gover­nan­ce/­Six-Pack/­Fis­kal­pakt-Debat­te: Obwohl es eine Kon­junk­tur­klau­sel gibt, die eine Stre­ckung des Kon­so­li­die­rungs­pfa­des pro­blem­los erlau­ben wür­de, und obwohl selbst die ver­schärf­ten Spar­vor­ga­ben hin­sicht­lich des mit­tel­fris­ti­gen struk­tu­rel­len Defi­zits wie auch schon vor der Kri­se ein­ge­hal­ten wer­den, wird bei­des igno­riert und wei­ter­hin an der dümms­ten aller Vor­ga­ben – näm­lich dem von der Kon­junk­tur­ent­wick­lung maß­geb­lich bestimm­ten Maas­tricht-Defi­zit – fest­ge­hal­ten. Der Rat der Finanz­mi­nis­te­rIn­nen kam der spa­ni­schen Regie­rung nur inso­fern ent­ge­gen, als dass nun wie­der die alte Pro­gno­se für den Defi­zit­pfad mit 5,3 % des BIP 2012 (neben den unver­än­der­ten 3 % im Jahr 2013) als ver­pflich­ten­der Ziel­wert gilt. Detail am Ran­de: gemäß ElPaís übte sich eine klei­ne Grup­pe von Hard­li­ne­rIn­nen – dar­un­ter natür­lich auch die öster­rei­chi­sche Ver­tre­te­rin – in völ­li­ger Rea­li­täts­ver­wei­ge­rung mit der For­de­rung Spa­ni­en müs­se am Defi­zit-Ziel von 4,4 % des BIP festhalten.

Mit die­sem Beschluss haben die euro­päi­schen Finanz­mi­nis­te­rIn­nen eines klar zum Aus­druck gebracht: Es ist ihnen ernst mit der in der Reform der Eco­no­mic Gover­nan­ce ange­leg­ten und mit dem Fis­kal­pakt voll­ende­ten Ver­un­mög­li­chung einer aus­ge­wo­ge­nen Wirt­schafts­po­li­tik. Immer­wäh­ren­de Aus­teri­täts­po­li­tik plus Wett­be­werbs­fä­hig­keit ste­hen über Wohl­stand, des­sen Ver­tei­lung, nied­ri­ge Arbeits­lo­sig­keit oder öko­lo­gi­sche Nach­hal­tig­keit. Die spa­ni­sche Regie­rung bemüht sich trotz­dem dies­be­züg­lich Mus­ter­schü­le­rin zu blei­ben: Statt Pro­gram­me gegen die gras­sie­ren­de Arbeits­lo­sig­keit, Armut oder für leist­ba­re Woh­nun­gen (seit 2008 wur­den bereits etwa 1 % der Haus­hal­te delo­giert; selbst Erwach­se­ne müs­sen viel­fach bei ihren Eltern woh­nen) wur­de ver­gan­ge­nen Frei­tag das bereits zwei­te Spar­pa­ket in nur 100 Tagen prä­sen­tiert. Die Kon­so­li­die­rung der Zen­tral­re­gie­rung soll 27,3 Mrd Euro (über 2,5 % des BIP) betra­gen. Hin­zu kommt eine Ver­ein­ba­rung mit Län­der und Gemein­den, wonach die­se ihr Defi­zit 2012 um 1,7 % des BIP sen­ken müs­sen (wobei ein unbe­stimm­ter Teil davon bereits in den 2,5 % aus dem Zen­tral­re­gie­rungs­pa­ket ent­hal­ten sein dürfte).

Scheitern vorprogrammiert

Die­ser Plan wird aller­dings nicht genü­gen um das Defi­zit tat­säch­lich aus­rei­chend zu sen­ken, da die nega­ti­ven Rück­kop­pe­lungs­ef­fek­te auf Wachs­tum und Beschäf­ti­gung nicht ein­ge­rech­net zu sein schei­nen. Die Kür­zun­gen in den Minis­te­ri­en von durch­schnitt­lich 17 % wer­den jedoch sehr deut­li­che Aus­wir­kun­gen haben – vor allem da bei Inves­ti­tio­nen oder akti­ver Arbeits­markt­po­li­tik über­pro­por­tio­nal gespart wird. Damit wird die Jugend­ar­beits­lo­sig­keit wohl noch län­ger über 50 % blei­ben und die sozia­le Kri­se verschärfen.

Inter­es­sant ist die Reak­ti­on auf euro­päi­scher Ebe­ne: das deut­sche EZB-Direk­to­ri­ums­mit­glied for­der­te gemäß ElPaís, dass das Kon­so­li­die­rungs­pa­ket per Not­stands­ge­setz­ge­bung beschlos­sen wer­den soll­te um eine schnellst­mög­li­che Umset­zung sicher­zu­stel­len. Was das alles mit glaub­wür­di­ger Bud­get­po­li­tik oder einer Über­win­dung der Kri­se in der Euro­zo­ne zu tun hat, so wie auf euro­päi­scher Ebe­ne mehr­fach fan­ta­siert wur­de, bleibt ein offe­nes Rät­sel. Es wür­de im Gegen­teil nicht über­ra­schen, wenn damit die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on in der Euro­zo­ne neu­er­lich belas­tet wür­de – mit all den nega­ti­ven Kon­se­quen­zen für alle Mit­glied­staa­ten. Trotz­dem ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass der Kurs in der Euro­zo­ne wie in Spa­ni­en selbst unver­än­dert bleibt und auch in den nächs­ten 100 Tagen Amts­zeit der neu­en spa­ni­schen Regie­rung ein wei­te­res Spar­pa­ket ver­ab­schie­det wird um die euro­päi­schen Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten. Schließ­lich geht es ja um die Glaub­wür­dig­keit der euro­päi­schen Austeritätspolitik …

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Loiperdsorfer Kompromiss

Oktober. 25th 2010 — 17:53

Nein, eine Ver­mö­gen­steu­er wird es wie­der mal nicht geben. Und auch die Erb­schafts­steu­ern wer­den nicht ange­ho­ben, der Spit­zen­steu­er­satz bleibt unan­ge­tas­tet und es wird sich wenig an der unglei­chen Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­tei­lung ändern. Aber man soll ja nicht immer nur raun­zen. So ist doch erwäh­nens­wert, dass es Steu­er­erhö­hun­gen geben wird und damit zumin­dest ein Teil der Kri­sen­kos­ten ein­nah­me­sei­tig erbracht wer­den soll. Das ist erst ein­mal erfreu­lich, da etwa Bern­hard Fel­de­rer ja noch vor nicht all­zu­lan­ger Zeit deut­lich gemacht hat, dass es vor allem um Aus­ga­ben­kür­zun­gen gehen müs­se. Und Josef Pröll hat­te im ORF-Som­mer­ge­spräch schon die Debat­te über neue Steu­ern als schäd­lich bezeich­net. In die­sem Blog hat­te ich damals geschrie­ben:

Man muss sich dies auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen: Josef Pröll for­dert, dass in einer Situa­ti­on der Wirt­schafts­kri­se, in der mas­siv Staats­geld zur Ret­tung von Ver­mö­gen ein­ge­setzt wur­de, nicht über Steu­ern gespro­chen wer­den darf. Es ist ein merk­wür­di­ges Demo­kra­tie­ver­ständ­nis, wenn eine der zen­tra­len Auf­ga­ben des Par­la­ments […] ent­po­li­ti­siert und einem ver­meint­li­chen Sach­zwang unter­wor­fen wer­den soll.

Es ist also erfreu­lich, dass die Spe­ku­la­ti­ons­frist bei Akti­en­ver­käu­fen abge­schafft wer­den soll und hier die Kapi­tal­ertrags­steu­er greift. Es ist auch schön, dass die Stif­tungs­be­steue­rung geän­dert wird. Man kann inso­fern von einem Para­dig­men­wech­sel spre­chen, da das Dog­ma, dass das Kapi­tal kei­nes­falls höher besteu­ert wer­den kön­nen (weil es „scheu wie ein Reh“ sei) end­lich über­wun­den ist. Pröll hat Wort gebro­chen – und das ist gut so. End­lich eine umfas­sen­de Steu­er­re­form anzu­ge­hen – dazu reicht der Mut aber offen­sicht­lich nicht und es bleibt dabei, dass Ver­mö­gen­de, Unter­neh­men und Bes­ser­ver­die­nen­de deut­lich stär­ker besteu­ert wer­den müs­sen als derzeit.

Scha­de nur, dass die Kri­sen­kos­ten auch durch eine Kür­zung von sozia­len Leis­tun­gen refi­nan­ziert wer­den soll. Weder Pen­sio­nis­ten noch Eltern mit erwach­se­nen Kin­dern (Kür­zung des Fami­li­en­bei­hil­fe­be­zugs) haben die Kri­se ver­ur­sacht. Und den­noch sol­len sie jetzt dafür bezah­len. Es war zu erwar­ten (sie­he hier und hier), dass nicht (nur) die Ver­ur­sa­cher der Kri­se die Fol­gen tra­gen müs­sen, ist aber den­noch falsch.

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Schuldenbremse nach deutschem Vorbild?

August. 8th 2010 — 19:31

Die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung und das IHS wol­len eine Schul­den­brem­se in Öster­reich ein­füh­ren und sich dabei an Deutsch­land ori­en­tie­ren. So berich­ten es u.a. der Stan­dard und der ORF. Dabei wird jedoch  über­se­hen, dass die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der deut­schen Schul­den­brem­se mas­siv zu bezwei­feln ist (vgl. Him­pe­le 2010), und dass zudem  dog­ma­tisch über Staats­ver­schul­dung gespro­chen wird, ohne  öko­no­mi­sche Argu­men­te und Erwä­gun­gen anzu­füh­ren. Drit­tens  soll mit der deut­schen Schul­den­brem­se dafür gesorgt wer­den, das Bud­get aus­ga­ben­sei­tig zu kon­so­li­die­ren. Eine sinn­vol­le Erhö­hung der Steu­ern wird dabei völ­lig außer Acht gelas­sen. Der Schwei­zer Kan­ton St. Gal­len regelt das anders.


Staatsverschuldung – Gründe und Probleme

Eine Ver­schul­dung des Staa­tes muss immer gut begrün­det wer­den,  da sie Zins­zah­lun­gen und Til­gungs­leis­tun­gen nach sich zieht, was spä­te­re Hand­lungs­mög­lich­kei­ten ein­schränkt. Ganz all­ge­mein kann mit Cor­neo (2009, S. 5) gesagt wer­den, dass „[d]ie first-best-Regel der Finanz­po­li­tik ver­langt, daß die­se so aus­ge­wählt wird, daß die sozia­le Wohl­fahrt des Lan­des bei Ein­hal­tung der Bud­get­be­schrän­kun­gen […] maxi­miert wird.“ Der Staat soll­te sich also dann ver­schul­den, wenn der Ertrag (gerin­ge­re Arbeits­lo­sig­keit, Wirt­schafts­wachs­tum, Infra­struk­tur­be­reit­stel­lung, sozia­ler Frie­de …) der schul­den­fi­nan­zier­ten Maß­nah­men die Kos­ten der Ver­schul­dung über­steigt. Dies lässt sich zwar nicht immer ein­deu­tig ermit­teln, kann aber als Annä­he­rung an eine ratio­na­le Finanz­po­li­tik ver­stan­den wer­den. Es kann dem­nach nicht dar­um gehen, Staats­schul­den zu ver­bie­ten, son­dern nur dar­um, Staats­ver­schul­dung gezielt und sinn­voll einzusetzen.
Die Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik (2005, S. 154ff. und 2008, S. 169ff.) hat eini­ge Grün­de für die Staats­ver­schul­dung genannt, die sich wie folgt zusam­men­fas­sen las­sen (vgl. Him­pe­le 2010: 18):


  • Ohne Schul­den gibt es in einer Volks­wirt­schaft kei­ne Erspar­nis, da jeder Geld­for­de­rung eine Ver­bind­lich­keit in glei­cher Höhe ent­ge­gen­ste­hen muss. Wenn die Geld­ver­mö­gens­bil­dung der pri­va­ten Haus­hal­te steigt und die Erspar­nis­se nicht durch nicht­fi­nan­zi­el­le Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten als Kre­dit auf­ge­nom­men wer­den (um real zu inves­tie­ren), son­dern die­se im Gegen­teil selbst Über­schüs­se bil­den und über­dies die Ver­schul­dung des Aus­lands begrenzt ist, fin­den die Erspar­nis­se zum Teil kei­ne rea­le Ver­wen­dung. In die­sem Fall muss der Staat „die ‚Lückenbüßer‘-Funktion über­neh­men. Tut er das nicht, wird man­gels bin­nen­wirt­schaft­li­cher Nach­fra­ge die Pro­duk­ti­on zurück­ge­hen“, bis die hier­durch rück­läu­fi­gen Erspar­nis­se der Sum­me aus Investitions‑, Staats­nach­fra­ge und Export­über­schuss ent­spre­chen (Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik 2008, S. 174).
  • Auch gegen kon­junk­tu­rel­le Abschwün­ge ist Staats­ver­schul­dung ein ratio­na­les Instru­ment, da die „Ratio­na­li­täts­fal­le zwi­schen dem Resul­tat ein­zel­wirt­schaft­li­cher Ent­schei­dun­gen im Wett­be­werb und dem an sich mach­ba­ren höhe­ren Wirt­schafts­wachs­tum samt Beschäf­ti­gung“ nur der Staat über­win­den kann (ebd., S. 176).
  • Inves­ti­tio­nen, die künf­tig zu nach­hal­ti­gen Vor­tei­len füh­ren, kön­nen eben­falls schul­den­fi­nan­ziert werden.
  • Künf­ti­ge Genera­tio­nen erben nicht nur die Schul­den, son­dern auch den Nut­zen der Staats­aus­ga­ben etwa in Form von Infra­struk­tur. Daher kön­nen Inves­ti­tio­nen eben­falls nach dem Prin­zip des pay-as-you-use über Staats­schul­den finan­ziert wer­den (vgl. Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik 2005, S. 155; dies. 2008, S. 177f.).


Klar ist: Staats­ver­schul­dung birgt erheb­li­che Risi­ken. Klar ist aber auch: Staats­ver­schul­dung kann gezielt und sinn­voll genutzt wer­den. Die Fra­ge, die es zu beant­wor­ten gilt, ist dem­nach, ob die Staats­ver­schul­dung aus zu hohen Aus­ga­ben oder zu gerin­gen Ein­nah­men resul­tiert. Zudem stellt sich die Fra­ge, ob die Diver­genz von Ein­nah­men und Aus­ga­ben tem­po­rär oder struk­tu­rell ist. Ent­spre­chen­de Staats­ver­schul­dun­gen müs­sen sich  an der öko­no­mi­schen Rea­li­tät und nicht an einem popu­lis­ti­schen Dog­ma­tis­mus orientieren.


Die deutsche Schuldenbremse


Die deut­sche Schul­den­brem­se sieht vor, dass die Staats­schul­den in eine struk­tu­rel­le und eine kon­junk­tu­rel­le Kom­po­nen­te unter­teilt wer­den. Die kon­junk­tu­rel­le Kom­po­nen­te soll dabei dazu füh­ren, dass sich der Staat im kon­junk­tu­rel­len Tief ver­schul­den darf, jedoch im kon­junk­tu­rel­len Hoch ent­spre­chen­de Til­gungs­zah­lun­gen zu leis­ten hat. Die struk­tu­rel­le – also nicht näher zu begrün­den­de – Ver­schul­dung soll im Bund ab 2016 maxi­mal 0,35 Pro­zent des BIP betra­gen dür­fen, in den Län­dern soll sie ab 2020 gänz­lich unterbleiben.
Was sich sinn­voll anhö­ren mag birgt erheb­li­che Pro­ble­me. So ist die Unter­tei­lung der Kom­po­nen­ten fak­tisch nicht mög­lich und die Wir­kung kon­junk­tu­rel­ler Ent­wick­lun­gen auf das Bud­get (Bud­get­sen­si­ti­vi­tät) kaum im Vor­aus zu ermit­teln. Die Aus­ge­stal­tung die­ser Rege­lun­gen bestimmt jedoch, wel­che Schul­den tat­säch­lich im Rah­men der gesetz­li­chen Rege­lun­gen mög­lich sind. Wei­te­re Pro­ble­me erge­ben sich in Deutsch­land dadurch, dass die Steu­er­ge­set­ze vom Bund und ggf. unter Zustim­mung der Län­der im Bun­des­rat (per Mehr­heits­ent­schei­dung) erlas­sen wer­den. Daher hat ein ein­zel­nes Land kaum Ein­fluss auf sei­ne Ein­nah­men.  Die Schul­den­brem­se kann also nur aus­ga­ben­sei­tig erreicht wer­den, dies jedoch zu Las­ten der Län­der­aus­ga­ben – in Deutsch­land gehö­ren hier etwa Bil­dung (Schu­len, Hoch­schu­len), Sicher­heit (Poli­zei) und zahl­rei­che sozia­le Leis­tun­gen sowie Kul­tur dazu. In den mit­tel­fris­ti­gen Finanz­pla­nun­gen der Län­der sind des­halb auch erheb­li­che Kür­zun­gen vor­ge­se­hen, so ist bereits eine Hoch­schu­le in Schles­wig-Hol­stein gefähr­det und über­all sol­len Lan­des­per­so­nal abge­baut wer­den. Die­se Poli­tik ori­en­tiert sich  nicht an den Not­wen­dig­kei­ten, son­dern an der Schul­den­brem­se. Frag­lich ist zudem, ob eine der­ar­ti­ge Poli­tik nicht die Bin­nen­nach­fra­ge wei­ter abschnürt und so die Erreich­bar­keit des Ziels der struk­tu­rel­len Null­ver­schul­dung erst recht ver­un­mög­licht. An die­ser Stel­le soll auf eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung ver­zich­tet wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei Him­pe­le (2010), Tru­ger et al. (2009) und Horn et al. (2008; 2009).


Die Schuldenbremse im Kanton St. Gallen

Deutsch­land ist nicht das ein­zi­ge Land mit einer soge­nann­ten Schul­den­brem­se. Auch die Schweiz hat sol­che Rege­lun­gen, eben­so ein­zel­ne Kan­to­ne, etwa St. Gal­len. Das zuläs­si­ge Defi­zit beträgt hier 3 Pro­zent der ein­fa­chen Steu­er­ein­nah­men des Kan­tons. Erst wenn ein Über­schuss, d.h. höhe­re Staats­ein­nah­men als Staats­aus­ga­ben, erwirt­schaf­tet wur­de, der min­des­tens das Sie­ben­fa­che die­ses zuläs­si­gen Defi­zits beträgt, dür­fen im Kan­ton St. Gal­len die Steu­ern gesenkt wer­den (vgl. Kirch­gäss­ner 2010, S. 8). Damit wird die Ein­nah­me­sei­te des Kan­tons sta­bi­li­siert, da Steu­er­sen­kun­gen nur dann zuläs­sig sind, wenn die Staats­ein­nah­men tat­säch­lich zur Deckung der Staats­aus­ga­ben aus­rei­chen.  Die Schul­den­brem­se damit  auch eine Steu­er­sen­kungs­brem­se. Auf gesamt­schwei­zer Ebe­ne sind die Rege­lun­gen jedoch anders, und Kirch­gäss­ner (2010, S. 15) schreibt dazu: „Die dahin­ter ste­hen­de Phi­lo­so­phie besteht dar­in, die Ein­nah­men zu begren­zen und die Aus­ga­ben an die Ein­nah­men anzu­pas­sen.“ Dies liegt auch dar­an, dass Steu­er­erhö­hun­gen auf natio­na­ler Ebe­ne in der Regel Geset­zes- und/​oder Ver­fas­sungs­än­de­run­gen bedür­fen und daher schwer durch­zu­set­zen sind. Die Bud­get­sa­nie­rung soll dem­nach vor allem aus­ga­ben­sei­tig gesche­hen – dies dürf­te auch für die Poli­tik in Öster­reich gelten.


Schuldenbremse oder Steuersenkungsbremse?

Öster­reich ver­zich­tet auf erheb­li­che Ein­nah­men durch eine ange­mes­se­ne Besteue­rung der Ver­mö­gen. Dar­auf haben wir in die­sem Blog bereits mehr­fach hin­ge­wie­sen (bspw. hier). Ähn­lich wie in Deutsch­land sind zudem immer wie­der Steu­ern für Unter­neh­men gesenkt wor­den, so dass das Land auf Ein­nah­men ver­zich­tet. Das der­zei­ti­ge star­ke Anwach­sen der Staats­schul­den ist zudem auf die Finanz- und Wirt­schafts­kri­se zurück­zu­füh­ren. Die­se wur­de bekannt­lich durch dere­gu­lier­te Finanz­märk­te ver­ur­sacht, und auch , weil Ein­kom­men und Ver­mö­gen immer unglei­cher ver­teilt sind und dadurch die Kri­sen­ten­den­zen ver­stärkt wur­den (vgl. auch BEIGEWUM/​Attac 2010, S. 32ff.).

Die­se Tat­sa­chen sind bekannt. Die Lösung wäre dem­nach eine stär­ke­re Besteue­rung hoher Ein­kom­men und Ver­mö­gen. Dies hät­tet zwei Effek­te: Ers­tens lie­ße sich die Staats­ver­schul­dung so ein­nah­me­sei­tig begren­zen, ohne dass sozia­le und öffent­li­che Leis­tun­gen ein­ge­schränkt wer­den müss­ten. Zwei­tens wür­de das „Spiel­geld“ für Spe­ku­la­tio­nen ver­rin­gert. Dass die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung die Kos­ten, auch der Kri­se, lie­ber via Spar­maß­nah­men auf die brei­te Bevöl­ke­rung abschie­ben will, ins­be­son­de­re auch auf Per­so­nen, die auf staat­li­che Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind, ist nicht ver­wun­der­lich. Aller­dings soll­ten wir uns dage­gen wehren.


Literatur

  • Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik (2005): Memo­ran­dum 2005. Sozi­al­staat statt Kon­zern-Gesell­schaft, Köln.
  • Arbeits­grup­pe Alter­na­ti­ve Wirt­schafts­po­li­tik (2008): Memo­ran­dum 2008. Neu­ver­tei­lung von Ein­kom­men, Arbeit und Macht. Alter­na­ti­ven zur Bedie­nung der Ober­schicht, Köln.
  • BEIGEWUM – Bei­rat für gesellschafts‑, wirt­schafts- und umwelt­po­li­ti­sche Alter­na­ti­ven /​ Attac Öster­reich (2010): Mythen der Kri­se. Ein­sprü­che gegen fal­sche Leh­ren aus dem gro­ßen Crash, Hamburg.
  • Cor­neo, Gia­co­mo (2009): Ver­schul­dung und Kon­so­li­die­rung, Berlin.
  • Him­pe­le, Kle­mens (2010): Die Umsetz­bar­keit der Schul­den­brem­se in den Län­dern. Stu­die im Auf­trag der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz der LINKEN. End­fas­sung, Wien. Down­load als PDF.
  • Horn, Gut­sav /​ Niechoj, Tors­ten /​ Tru­ger, Achim /​ Ves­per, Die­ter /​ Zwie­ner, Rudolf (2008): Zu den Wir­kun­gen der BMF-Schul­den­brem­se, Düsseldorf.
  • Horn, Gus­tav /​ Tru­ger, Achim /​ Pro­año, Chris­ti­an (2009): Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf eines Begleit­ge­set­zes zur zwei­ten Föde­ra­lis­mus­re­form BT Druck­sa­che 16/​12400 und Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung des Grund­ge­set­zes BT Druck­sa­che 16/​12410, Düsseldorf.
  • Kirch­gäss­ner, Geb­hard (2010): Insti­tu­tio­nel­le Mög­lich­kei­ten zur Begren­zung der Staats­ver­schul­dung in föde­ra­len Staa­ten. SCALA Poli­cy Paper No. 01/​2010, St. Gallen.
  • Tru­ger, Achim /​ Eicker-Wolf, Kai /​ Will, Hen­ner /​ Köhrsen, Jens (2009): Aus­wir­kun­gen der Schul­den­brem­se auf die hes­si­schen Lan­des­fi­nan­zen. Ergeb­nis­se von Simu­la­ti­ons­rech­nun­gen für den Über­gangs­zeit­raum von 2010 bis 2020, Düsseldorf.


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Es geht ans Bezahlen – Update

Juli. 22nd 2009 — 21:36

Es hat sich ja inzwi­schen her­um­ge­spro­chen, dass die Staats­ver­schul­dung nach der Kri­se eine ande­re sein wird als vor­her. Bis­her hat man sich jedoch gewei­gert, das zur Kennt­nis zu neh­men, und wenn man es dann doch zur Kennt­nis genom­men hat, dann hat man die fal­schen Schlüs­se gezo­gen. Jetzt Steu­ern zu erhö­hen sei – so hör­te man zunächst – kon­tra­pro­duk­tiv, da dies den Abschwung ver­stär­ke und außer­dem Ein­spa­run­gen der rich­ti­ge Weg sei­en. Das wird aber kaum rei­chen und ist zudem falsch, da Staats­aus­ga­ben gera­de auch den Schwä­che­ren zu Gute kom­men. Dann hieß es, Arbeit dür­fe nicht ver­teu­ert wer­den und Ver­mö­gen­steu­ern bräch­ten nichts, daher müss­ten die Mehr­wert­steu­er erhöht wer­den. War­um dies ziem­li­cher Unsinn ist, ist an ande­rer Stel­le schon for­mu­liert worden.

In den Wochen und Mona­ten nach der Som­mer­pau­se wird es dann ans Ein­ge­mach­te gehen. Der Haus­halt ist auf­zu­stel­len, die Kol­lek­tiv­ver­trags­run­den begin­nen und die Fra­ge, ob die Kri­se eine poli­ti­sche Kräf­te­ver­schie­bung gebracht hat, wird vor­läu­fig beant­wor­tet wer­den. Es ist natür­lich rich­tig, eine stär­ke­re Umver­tei­lung von Ein­kom­men und Ver­mö­gen zu for­dern und damit ers­tens die Kri­se (zumin­dest teil­wei­se) zu finan­zie­ren und zwei­tens die fal­schen Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re zu kor­ri­gie­ren. Je mehr vom Spar­po­ten­ti­al der Bes­ser­ver­die­nen­den über eine höhe­re Besteue­rung der Spit­zen­ein­kom­men (Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes, Decke­lung der begüns­tig­ten Besteue­rung der sons­ti­gen Bezü­gen, Ein­schrän­kung der Frei­be­trä­ge, ins­be­son­de­re des sog. Inves­ti­ti­ons­frei­be­trags ) und den Ver­mö­gen­den über eine Ver­mö­gen­steu­er und die Wie­der­erhe­bung und Aus­wei­tung der Schen­kungs- und Erb­schafts­steu­er abge­zo­gen und der Aus­wei­tung öffent­li­cher Aus­ga­ben (für Sozia­les, Bil­dung, Kul­tur, Infra­struk­tur) zuge­führt wird, des­to eher kann die Bin­nen­nach­fra­ge sti­mu­liert und gleich­zei­tig die Lebens­qua­li­tät der Men­schen ver­bes­sert wer­den. Wer hin­ge­gen die Mas­sen­kauf­kraft über eine Anhe­bung der Mehr­wert­steu­er beschnei­det, tut das Gegen­teil: Ers­tens wird die Lage für einen Groß­teil der Bevöl­ke­rung ver­schlech­tert, zwei­tens wird die Kri­se von denen bezahlt, die weder dar­an ver­dient noch sie aus­ge­löst haben, drit­tens wer­den die Bes­ser­ver­die­nen­den und Ver­mö­gen­den erneut aus der Finan­zie­rung öffent­li­cher Auf­ga­ben ent­las­sen und vier­tens wird dem Bin­nen­markt mas­siv Kauf­kraft ent­zo­gen, was kri­sen­ver­schär­fend wirkt. Das ist nicht hinzunehmen.

Über­ra­schung in Deutschland
In Deutsch­land ist die Debat­te im Kern die­sel­be, viel­leicht noch etwas abstru­ser. Das mag an den anste­hen­den Bun­des­tags­wah­len am 27. Sep­tem­ber lie­gen, jeden­falls ver­spre­chen CDU/​CSU gar Steu­er­sen­kun­gen (!) nach der Wahl. Dabei soll der Ein­gangs­steu­er­satz gesenkt wer­den, was, bei ent­spre­chen­der Kom­pen­sa­ti­on – d.h. Nicht­ent­las­tung – oben, sinn­voll ist. Aller­dings soll die Gren­ze, ab der der Spit­zen­steu­er­satz greift, eben­falls nach oben ver­scho­ben und damit Spit­zen­ver­die­ner erneut ent­las­tet wer­den. Sinn der Akti­on? Popu­lis­mus vor den Wah­len, Inter­es­sen­po­li­tik und die Erzeu­gung neu­er „Sach­zwän­ge“ über knap­pe, öffent­li­che Kassen!
Und jetzt das: Das Deut­sche Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung (DIW) schlägt vor, dass man die ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern erhöht, gar die Ver­mö­gen­steu­er wie­der ein­führt. Das ist doch mal was! Es gehört jedoch nicht viel Phan­ta­sie dazu, sich den Gegen­wind vor­zu­stel­len, der kom­men wird.

Und die Sozialdemokratie?
In Öster­reich sieht es nun ähn­lich aus wie in Deutsch­land: Die Ein­nah­men aus ver­mö­gens­be­zo­ge­nen Steu­ern sind mas­siv unter­durch­schnitt­lich und könn­ten daher pro­blem­los nach oben ange­passt wer­den. Es ist also wie gemacht für die Sozi­al­de­mo­kra­tie: Eine öko­no­misch sinn­voll Ent­schei­dung, die in die rich­ti­ge Rich­tung umver­teilt und die geschun­de­ne Par­tei­see­le strei­cheln könn­te. Aber, nun ja, Herr Fay­mann ist ja dage­gen. Es muss daher in den kom­men­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen ins­be­son­de­re in der Sozi­al­de­mo­kra­tie um die Fra­ge der wirt­schafts­po­li­ti­schen Aus­rich­tung gehen. Ein Anfang scheint gemacht.

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