Steuern – BEIGEWUM

Stichwort: Steuern


Budgetk(r)ampf , Teil 2

Mai. 8th 2009 — 13:24

Mit die­sem Bud­get stel­len wir sicher: Nie­mand wird im Regen ste­hen gelassen.“
Zu die­ser Aus­sa­ge hat sich Finanz­mi­nis­ter Pröll hin­rei­ßen lassen.

Kann er dies auch einhalten?

Als Beleg für die­se Behaup­tung wer­den immer die beschlos­se­nen Kon­junk­tur­pa­ke­te her­an­ge­zo­gen. Wie effek­tiv sind die­se aber?

Zu den Kon­junk­tur­pa­ke­ten wer­den ja fast alle dis­kre­tio­nä­ren Maß­nah­men gezählt, die seit letz­tem Früh­ling beschlos­sen wur­den. Dies ist aller­dings nicht über­mä­ßig kor­rekt. Als der so genann­te „Oster­frie­den“ unter Kanz­ler Gusen­bau­er geschlos­sen wur­de, der auch die Sen­kung der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für Nied­rig­ver­die­ne­rIn­nen beinhal­tet, war von einer Wirt­schafts­kri­se noch nicht viel die Rede. Jeden­falls wur­den die Maß­nah­men nicht im Zusam­men­hang mit einer sich abzeich­nen­den Kri­se beschlos­sen. Bis Herbst waren alle über die hohe Infla­ti­on in Öster­reich besorgt, es wur­den Infla­ti­ons­be­kämp­fungs­maß­nah­men beschlossen.

Die „neue“ Regie­rung – das Kabi­nett Fay­mann-Pröll – hat lt. OeNB Maß­nah­men gesetzt, die einen Kon­junk­tur­ef­fekt von 0,6% heu­er und 1,1% nächs­tes Jahr aus­lö­sen wer­den. Gut, sei­en wir ein­mal nicht so klein­lich und schla­gen wir auch die „Anti-Teue­rungs-Pake­te“ den Kon­junk­tur­pa­ke­ten dazu. Wenn auch die unter dem Titel „Anti-Teue­rung“ beschlos­se­nen Maß­nah­men von 2008 mit­ge­zählt wer­den, ergibt sich ein Kon­junk­tur­ef­fekt von 0,8% im Jahr 2009 und 1,4% des BIP 2010. Ist die­ser Effekt wirk­lich berau­schend? Immer­hin wer­den ange­kün­dig­te 6,6 Mrd. Euro (2,2% des BIP) heu­er und 6,9 Mrd. (2,4% des BIP) nächs­tes Jahr aus­ge­ge­ben. Damit wer­den kumu­lie­rend 25.000 Arbeits­plät­ze geschaf­fen. Ist es wirk­lich effek­tiv, dass wir heu­er 2,2% des BIP inves­tie­ren, um einen Wachs­tums­ef­fekt von 0,8% des BIP zu errei­chen? Und die­ser dann nicht mehr als 12.000 Arbeits­plät­ze bringt? Ganz ehr­lich: das soll ein Kon­junk­tur­pa­ket sein?

Ein Kon­junk­tur­pa­ket, das auch als Recht­fer­ti­gung für – im Regie­rungs­pro­gramm unab­hän­gig von der Wirt­schafts­kri­se ohne­hin vor­ge­se­he­nen – Ein­spa­rungs­vor­ha­ben her­an­ge­zo­gen wird – weil es ja über­all an Geld fehlt, das für „Kon­junk­tur­be­le­bung“ frei gemacht wer­den muss.

Als Recht­fer­ti­gung für eine restrik­ti­ve Per­so­nal­po­li­tik des Bun­des: bis 2013 sol­len rund 1.800 Plan­stel­len ein­ge­spart wer­den, obwohl es wohl aus­ge­spro­chen wider­sin­nig ist, gera­de in der Kri­se Stel­len abzu­bau­en. Als Recht­fer­ti­gung für die „äußers­te Zurück­hal­tung bei den gestalt­ba­ren Ermes­sens­aus­ga­ben“, was vie­le von öffent­li­chen För­de­run­gen und Auf­trä­gen abhän­gi­ge Ver­ei­ne, Insti­tu­tio­nen und Insti­tu­te – und damit tau­sen­de Beschäf­tig­te – trifft. Ach ja, „wir spa­ren bei uns selbst“? Wer ist denn die­ses omi­nö­se „wir“? Wir alle sind „der Staat“. Und ja, wir mer­ken auch, dass jetzt schon gespart wird. Die bedarfs­ori­en­tier­te Min­dest­si­che­rung fin­det in kei­nem der wirk­lich sehr dicken Bud­ge­tun­ter­la­gen auch nur eine Erwähnung.

Ande­rer­seits hät­te sich die Regie­rung auch eini­ges an wirk­lich teu­ren Maß­nah­men spa­ren kön­nen. Eine Steu­er­re­form, die kei­ne Reform ist, son­dern wie­der mal ein „Geschen­ke ver­tei­len“ an Grup­pen, die es wirk­lich nicht nötig hät­ten: Der Gewinn­frei­be­trag, der je nach Dar­stel­lung zwi­schen 150–300 Mio. Euro kos­ten wird, und damit den Selb­stän­di­gen neben der Tarif­ent­las­tung eine 2. Ent­las­tung bie­tet. Der Fami­li­en­frei­be­trag, der 220 Mio. Euro kos­tet und nur den Bes­ser­ver­die­nen­den was brin­gen wird, das Schie­ben der Bemes­sungs­grund­la­ge für den Spit­zen­steu­er­satz von 51.000 auf 60.000 Euro, was 120 Mio. Euro kos­ten wird, sogar die Ver­dop­pe­lung der Absetz­bar­keit der Kir­chen­bei­trä­ge wird unter den Begriff „Steu­er­re­form“ sub­su­miert und damit unter die kon­junk­tur­po­li­ti­sche Maßnahmen.

Viel Geld wird also aus­ge­ge­ben. Aller­dings – wie bereits beschrie­ben –wenig ziel­ge­rich­tet und mit nied­ri­ger Beschäftigungswirkung.

Immer wie­der wird ins Tref­fen geführt, dass so früh gehan­delt wur­de. Die öko­no­mi­schen Bedin­gun­gen haben sich aller­dings wei­ter dra­ma­tisch ver­schlech­tert: Als das letz­te so genann­te Kon­junk­tur­pa­ket ange­dacht wur­de, gin­gen die Wirt­schafts­for­schungs­in­sti­tu­te noch von rund 30.000 Arbeits­lo­sen zusätz­lich aus. Jetzt wird schon mit annä­hernd 100.000 Per­so­nen gerech­net. Und die Pro­gno­sen wer­den schlech­ter, nicht bes­ser. Trotz­dem wur­den seit­her kei­ne zusätz­li­chen Kon­junk­tur­pa­ke­te beschlos­sen. Einen umfas­sen­den Schutz­schirm gibt es bis jetzt nur für die Ban­ken und die Banker.

Vie­le wer­den dage­gen im Regen ste­hen bleiben.

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Prölls Kampfansage

Mai. 3rd 2009 — 21:48

Finanz­mi­nis­ter Pröll hielt sei­ne ers­te Bud­get­re­de. Sie war eine Kampf­an­sa­ge. Eine Kampf­an­sa­ge an die Kri­se, wie er es bezeichnete?

Wohl kaum.

Die Kon­junk­tur­pa­ke­te, die die Regie­rung bis jetzt beschlos­sen hat, inkl. Steu­er­re­form, dem letzt­jäh­ri­gen „Oster­frie­den“ und dem Maß­nah­men­pa­ket vom Herbst wer­den lt. OeNB eine Wachs­tums­wir­kung von 0,8% des BIP heu­er, und 1,4% des BIP nächs­tes Jahr ent­fal­ten. Mit einem kumu­lier­ten Beschäf­ti­gungs­ef­fekt von 25.000 Per­so­nen 2010. Dabei waren schon im April über 300.000 Men­schen in Öster­reich arbeits­los, wenn die Schu­lungs­teil­neh­me­rIn­nen mit­ge­zählt wer­den. Es ist also nicht alles eine Kon­junk­tur­maß­nah­me, auch wenn sie so bezeich­net wird. Aber das wäre einen eige­nen blog wert.

Was gibt es Posi­ti­ves zu berich­ten? Die Bud­gets wer­den expan­siv wir­ken, weil die auto­ma­ti­schen Sta­bi­li­sa­to­ren wir­ken. Mehr Geld gibt es also in den Berei­chen Arbeit und Sozi­al­ver­si­che­rung, aber auch Gesund­heit, Bil­dung, Wis­sen­schaft und Forschung.

Kaum jemand ist damit aber zufrie­den, weil von den Maß­nah­men des Regie­rungs­pro­gramms, die unter Finan­zie­rungs­vor­be­halt gestan­den sind (und dies war der über­wie­gen­de Teil) kaum eine umge­setzt wird. Die Ermes­sens­aus­ga­ben wur­den zudem gekürzt und der Per­so­nal­plan sieht bis 2013 Kür­zun­gen von 1.800 Stel­len vor, aus­ge­nom­men sind nur Bil­dung und Inne­res. Ach ja, an Ban­ken wer­den heu­er 10.300 Mio. Euro aus­be­zahlt wer­den. Die sind aller­dings zufrie­den damit.

War­um war die Rede Prölls trotz­dem eine Kampf­an­sa­ge? Die Kampf­an­sa­ge galt denen, die sich für Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit in die­sem Land ein­set­zen. „Man kann sicher­lich vie­les über Öster­reich behaup­ten, aber doch sicher nicht, dass es unse­rem Land an Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit man­gelt …“, ist da nach­zu­le­sen. Und „Die wirk­lich wich­ti­ge Fra­ge ist daher nicht: Wer zahlt die Kri­se?“ Son­dern? „Die ent­schei­den­de Fra­ge kann doch nur sein: Wie kön­nen wir die­se Kri­se mög­lichst schnell über­win­den? Und auch hier kann die Ant­wort nur sein: Wir alle gemeinsam.“

Wie­so sol­len wir nicht dar­über reden, wer die Kri­se bezah­len soll? Fast gleich­zei­tig mit dem Bud­get ist das Sta­bi­li­täts­pro­gramm an die EU ver­schickt wor­den, wo die Regie­rung schreibt, dass sie das Defi­zit bis 2012 wie­der unter 3 Pro­zent brin­gen will. Was heißt das? Das nächs­te Bud­get wird schon ein Kon­so­li­die­rungs­bud­get. Die ÖVP wehrt sich, Steu­ern zu erhö­hen. Zur Erin­ne­rung: Als 1997 erst­mals das Maas­tricht-Defi­zit unter 3% gedrückt wur­de, lag die Abga­ben­quo­te bei 44,4 Pro­zent. Als 2001 der unver­gleich­li­che Karl Heinz Gras­ser ein Null­de­fi­zit schrieb, lag die Abga­ben­quo­te gar bei 45,3 Pro­zent. Bei­de Male war die ÖVP in der Regierung.

Für 2010 und die Fol­ge­jah­re ist aller­dings eine Abga­ben­quo­te von 41,2 Pro­zent pro­gnos­ti­ziert – kein Wun­der, gehen doch die Steu­er­auf­kom­men aus Kör­per­schafts­steu­er, ver­an­lag­ter Ein­kom­mens­steu­er – nicht zuletzt auf­grund von Steu­er­pri­vi­le­gi­en – und Kapi­tal­ertrags­steu­er dra­ma­tisch zurück. Bei einem Defi­zit von 4,7% des BIP, dies soll auch in den Fol­ge­jah­ren noch so hoch sein. Wenn also ein­nah­men­sei­ti­ge Maß­nah­men getrof­fen wer­den wür­den, um die 3%-Grenze zu errei­chen, wür­de die Abga­ben­quo­te wie­der auf ca. 43% stei­gen. Dort lag sie 2008 auch. Sie liegt damit weit unter 1997 und 2001. Trotz­dem legt sich die ÖVP quer.

Die ÖVP macht eine Kampf­an­sa­ge, nicht an die Kri­se, son­dern an den Sozi­al­staat. Die­ser ver­teilt in Öster­reich vor allem aus­ga­ben­sei­tig um. Und dort soll gekürzt wer­den. Weil es für die ÖVP, wie wir gelernt haben, an vie­lem man­gelt, aber an Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit in Öster­reich noch viel zu viel gibt.

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Mehr Brutto!

Mai. 1st 2009 — 19:00

Auf sei­nen Post­kar­ten zum The­ma „Raus aus der Kri­se!“ for­dert der ÖGB Ober­ös­ter­reich unter ande­rem eine Sen­kung der Lohn­steu­er. Ähn­li­ches konn­te man am 1. Mai in Wien hören.  Nun ist natür­lich nichts dage­gen ein­zu­wen­den, das Steu­er­sys­tem zu refor­mie­ren. Es muss aber klar sein, dass eine Lohn­steu­er­sen­kung immer auch den Spit­zen­steu­er­ver­die­nern zu Gute kommt. Denn auch sie zah­len für die ers­ten 11.000 Euro kei­ne Ein­kom­men­steu­ern, für die fol­gen­den Euro dann den Ein­gangs­steu­er­satz usw. und erst der 60.001. Euro  wird mit dem Spit­zen­steu­er­satz belas­tet. Wird der Ein­gangs­steu­er­satz gesenkt, dann zahlt auch der Ein­kom­mens­mil­lio­när weni­ger Ein­kom­men­steu­ern. Zudem muss der Staat die aus der Steu­er­sen­kung resul­tie­ren­den Min­der­ein­nah­men lang­fris­tig über Aus­ga­ben­kür­zun­gen oder ande­re Steu­ern kompensieren.


Um die gewal­ti­gen Aus­ga­ben zu finan­zie­ren, die einer­seits not­wen­dig sind, um die Kri­se zu über­ste­hen, die ande­rer­seits aber auch not­wen­dig sind, um bspw. das Sozi­al­sys­tem aus­zu­bau­en und die öffent­li­che Daseins­vor­sor­ge wie­der in die öffent­li­che Hand zu über­füh­ren, braucht der Staat jedoch Mehr­ein­nah­men. Daher soll­te über eine Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes nach­ge­dacht wer­den – also über höhe­re Ein­kom­men­steu­ern. So kön­nen die Spit­zen­ver­die­ne­rIn­nen stär­ker an der Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben betei­ligt werden. 
Das Ziel des ÖGB ist eine neue Ver­tei­lung der Steu­er­last. Arbeit­neh­me­rIn­nen sol­len ent­las­tet wer­den, im Gegen­zug sol­len ande­re Steu­ern erhöht wer­den.  Höhe­re Steu­ern auf Ver­mö­gen sind hier­bei ein rich­ti­ger Schritt. Die Lohn­steu­ern zu sen­ken kann aber kei­ne sinn­vol­le For­de­rung sein, da ein Ziel auch staat­li­che Mehr­ein­nah­men sind.
Steu­er­po­li­tik kann und muss auch für Umver­tei­lung genutzt wer­den – die Debat­te über die Ver­mö­gens­be­steue­rung macht dies deut­lich. Aller­dings kann Umver­tei­lung nur statt­fin­den, wenn ein Ver­tei­lungs­kampf auch geführt wird. Ori­gi­nä­re Auf­ga­be der Gewerk­schaf­ten ist dabei die Tarif- und nicht die Steu­er­po­li­tik. Die For­de­rung muss lau­ten: Mehr brut­to (und nicht: Mehr Net­to vom Brut­to). Auf­ga­be der Gewerk­schaf­ten ist es, über gute Lohn­ab­schlüs­se auch dafür zu sor­gen, dass die Ver­tei­lung zwi­schen Kapi­tal- und Arbeits­ein­kom­men zu Guns­ten der Arbeit ver­scho­ben wird. Die­se Aus­ein­an­der­set­zung mit der Arbeit­ge­ber­sei­te gilt es zu füh­ren – und nicht den Ver­tei­lungs­kampf Arbeit­neh­me­rIn­nen gegen Staat.

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Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?

April. 9th 2009 — 18:20

Es ist wird wie­der ein­mal hef­tig über die Ver­mö­gen­steu­er dis­ku­tiert, doch der Opti­mis­mus, dass sie wirk­lich kommt, hält sich in Gren­zen. Es stellt sich aber die Fra­ge, was öko­no­misch für oder gegen eine Besteue­rung von Ver­mö­gen spricht.

Die Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben ist gera­de auch in  Kri­sen­zei­ten uner­läss­lich, um sozia­le Leis­tun­gen aus­zu­bau­en, Bil­dung und Kul­tur aus­rei­chend zu finan­zie­ren, öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jek­te rea­li­sie­ren zu kön­nen, eine akti­ve Arbeits­markt­po­li­tik zu betrei­ben kurz: Um den Lebens­stan­dard der Men­schen zu sichern. Die­se Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich über Steu­er­ein­nah­men, zum Teil auch über eine staat­li­che Neu­ver­schul­dung zu rea­li­sie­ren. Und dabei muss gel­ten: Wer mehr hat, der hat auch eine grö­ße­re Steu­er­last zu tra­gen. Es ist daher schwer ver­ständ­lich, war­um Öster­reich auf Ein­nah­men aus Sub­stanz­steu­ern – also aus Erb­schafts- und Ver­mö­gen­steu­ern – weit­ge­hend ver­zich­tet.  Ein paar Argu­men­te für die Debatte:

  1. Öster­reich ist bei der Besteue­rung von Ver­mö­gen und Erb­schaf­ten (fast) Schluss­licht in der EU. 2006 wur­den gera­de ein­mal 0,6 des BIP durch die­se Steu­ern ein­ge­ho­ben.  Der Durch­schnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Groß­bri­tan­ni­en waren es 4,6 Pro­zent des BIP (Stan­dard vom 09.04.09). Bei einer Anhe­bung auf den EU-Durch­schnitt wür­de Öster­reich 4 Mrd. Euro jähr­lich zusätz­lich einnehmen.
  2. Ver­mö­gen sind extrem ungleich ver­teilt. Wer wirk­lich eine Umver­tei­lung will, der muss in die Sub­stanz die­ser Ver­mö­gen eingreifen.
  3. Die Angst vor einer Ver­mö­gen­steu­er ist enorm. Men­schen, die durch bes­se­re öffent­li­che Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren wür­den, leh­nen deren Finan­zie­rung über eine Ver­mö­gen­steu­er den­noch ab. Dabei muss klar sein: Eine Ver­mö­gen­steu­er kann so aus­ge­stal­tet wer­den, dass klei­ne­re und mitt­le­re Ver­mö­gen steu­er­frei blei­ben. Dafür kön­nen ent­spre­chen­de Frei­be­trä­ge vor­ge­se­hen wer­den. Das Schü­ren der Angst vor Ver­mö­gen­steu­ern ist inter­es­sen­ge­lei­tet und nicht rational.
  4. Gegen die Ver­mö­gen­steu­er wird ein­ge­wandt, dass die­ses Geld bereits ver­steu­er­tes Ein­kom­men sei und eine dop­pel­te Besteue­rung nicht zuläs­sig ist. Nun wird aber jedes Ein­kom­men bei Ver­aus­ga­bung mehr­fach besteu­ert: Erst durch die Lohn- und Ein­kom­men­steu­er, dann durch diver­se Ver­brauch­steu­ern (Mehr­wert­steu­er, Mine­ral­öl­steu­er usw.). Es gibt kei­ner­lei Begrün­dung, war­um das nicht so sein soll­te. Daher kön­nen auch Ver­mö­gen­steu­ern ein­ge­ho­ben wer­den, so denn der poli­ti­sche Wil­le da ist.

Neben der Fra­ge der Ein­nah­men ist immer die Fra­ge der Funk­ti­on zu beach­ten. Eine Besteue­rung von Ver­mö­gen lässt sich einer­seits aus dem Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip, ande­rer­seits aus dem Äqui­va­lenz­prin­zip begrün­den. Aus Ver­mö­gen ent­ste­hen Leis­tun­gen wie bspw. Ein­kom­men, Pres­ti­ge, Macht, Sicher­heit. Eine Per­son, die Leis­tungs­fä­hi­ger ist, ist jedoch stär­ker zu besteu­ern. Dies ist kein Natur­ge­setz, aber eine poli­ti­sche Set­zung. Die­se gilt es zu ver­tei­di­gen, weil das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip eine der zen­tra­len Säu­len eines Sozi­al­staa­tes dar­stellt. Ein sol­cher kann nur bei Umver­tei­lung funk­tio­nie­ren, denn wenn jede Grup­pe für sich selbst sor­gen muss, dann ist das kein Wohl­fahrts­staat mehr. Zudem leis­tet der Staat auch etwas für die Ver­mö­gen­den: Er garan­tiert das Eigen­tum, er stellt die juris­ti­sche und säch­li­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die not­wen­dig sind, dass Ver­mö­gen ent­ste­hen und exis­tie­ren kann. Daher kann der Staat nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip auch Steu­ern auf Ver­mö­gen begrün­det einheben.
Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass Öster­reich auf die drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­men aus der Ver­mö­gen­steu­ern ver­zich­tet. Die posi­ti­ven Effek­te – Ein­nah­me­stei­ge­rung, glei­che­re Ver­tei­lung, weni­ger Kapi­tal­ak­ku­mu­la­ti­on – sind groß und soll­ten die Poli­tik dazu ver­an­las­sen, end­lich zu han­deln. Mit einem Ver­weis auf das Regie­rungs­pro­gramm ist es nicht getan. Ers­tens ist es ein Feh­ler, dass dort kei­ne Ver­mö­gen­steu­er benannt wird. Zwei­tens kann man Feh­ler kor­ri­gie­ren. Und Drit­tens ist die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on eine deut­lich ande­re als zum Zeit­punkt der Koalitionsverhandlungen.

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