Vermögen – BEIGEWUM

Stichwort: Vermögen


„Erbschaften besteuern!“ ist einmal mehr gefragt

März. 5th 2015 — 11:25

Erbschaftssteuer Initiative Erbschaften Schenkungen besteuernEnde 2013 star­te­te die Initia­ti­ve „Erb­schaf­ten besteu­ern!“, für die wir damals eine eige­ne Home­page ange­legt haben. Nun gewinnt die For­de­rung nach mehr Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit erneut an Dring­lich­keit – denn die Steu­er­re­form der Bun­des­re­gie­rung droht zu einem Schutz­pro­gramm für Rei­che zu wer­den. Auf leis­tungs­lo­se Ver­mö­gens­ein­kom­men sind seit Abschaf­fung der Erb­schafts­steu­er kei­ne Steu­ern fäl­lig, gleich­zei­tig ist die Steu­er­be­las­tung auf Arbeits­ein­kom­men in Öster­reich hoch. wei­ter­le­sen »

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Ökonomisches Vermögen und akademisches Unvermögen

März. 11th 2013 — 17:34

Gast­kom­men­tar von Jakob Kapel­ler und Bern­hard Schütz

Die gera­de erschie­ne­ne Stu­die des IHS zur Ver­mö­gens­be­steue­rung weist zwar kei­ne kla­re Fra­ge­stel­lung dafür aber eine umso kla­re­re Stoß­rich­tung auf. Sie behan­delt einen rela­tiv will­kür­li­chen Fli­cken­tep­pich steu­er- und ver­tei­lungs­po­li­ti­scher Argu­men­te mit klar iden­ti­fi­zier­ba­rer Ten­denz. Es han­delt sich um eine Ver­tei­di­gung von Kapi­tal­ei­gen­tü­mern und lie­fert Wirt­schafts­kam­mer- und Volks­par­tei-Funk­tio­nä­rIn­nen ein Argu­men­ta­ri­um gegen die Ein­füh­rung ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern. Bedenk­lich ist dies vor allem, da die vor­lie­gen­de „Stu­die“, von einem eigent­lich renom­mier­ten Insti­tut kommt, das hier in eine vor­wis­sen­schaft­li­che Pha­se zurück­ge­fal­len zu sein scheint.

Dabei geht das IHS von der his­to­ri­schen Kon­zep­ti­on einer Ver­mö­gen­steu­er aus, die über­wie­gend auf Unter­neh­mens­ver­mö­gen erho­ben und 1993 abge­schafft wur­de. Die heu­te dis­ku­tier­ten Model­le von Ver­mö­gens­steu­ern haben mit die­ser alten Ver­si­on jedoch nur wenig gemein. Sie bezie­hen sich auf gro­ße Ver­mö­gen pri­va­ter Haus­hal­te. Hier wird also eine Steu­er schlecht gerech­net, die in die­ser Form gar nie­mand will.

Fik­ti­ve Zah­len und rea­le Berichterstattung

Das Auf­kom­men einer all­ge­mei­nen Ver­mö­gens­steu­er wird in der Stu­die mit 1 Mil­li­ar­de Euro ange­ge­ben. Die­se Schät­zung basiert auf einer simp­len Fort­schrei­bung der Ein­nah­men aus der 1993 abge­schaff­ten Ver­mö­gens­steu­er. Eine sol­che Fort­schrei­bung lässt nicht nur Ver­än­de­run­gen in der Ver­mö­gens­struk­tur völ­lig unbe­rück­sich­tigt, son­dern igno­riert auch völ­lig den Umstand, dass die ab 1994 aus­ge­setz­te Ver­mö­gens­steu­er das Immo­bi­li­en­ver­mö­gen mit­tels Ein­heits­wer­ten erfass­te, die oft­mals nur ein klei­ner Bruch­teil (weni­ger als 10%) des Ver­kehrs­wer­tes der­sel­ben Immo­bi­li­en dar­stel­len. Allei­ne die Berück­sich­ti­gung die­ser Aus­las­sung wür­de das vom IHS geschätz­te Steu­er­auf­kom­men also dras­tisch erhöhen.

In einem zwei­ten Schritt speist das IHS das so fest­ge­setz­te Auf­kom­mens­vo­lu­men von einer Mil­li­ar­de Euro in eine gesamt­wirt­schaft­li­che Simu­la­ti­on und errech­net dar­aus einen zu erwar­ten­den Rück­gang des Brut­to­in­lands­pro­dukts von 0.65%. Zum kon­kre­ten Vor­gang der Berech­nung und den dahin­ter­lie­gen­den Annah­men ver­rät die Stu­die nur wenig – so wenig, dass sich die ent­spre­chen­den Anga­ben durch Drit­te nicht über­prü­fen las­sen. Bezeich­nend ist aber, dass vom IHS ange­nom­men wur­de, dass das sich erge­ben­de Steu­er-Volu­men zur Gän­ze zu Las­ten der Kapi­tal­aus­stat­tung von Unter­neh­men geht und so Finan­zie­rungs­kos­ten erhöht und Inves­ti­tio­nen ver­rin­gert. Die­se Annah­me impli­ziert, dass das gesam­te öster­rei­chi­sche Pri­vat­ver­mö­gen zur Finan­zie­rung von Unter­neh­men her­an­ge­zo­gen wird. Nur knapp über ein Vier­tel des Ver­mö­gens liegt in Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men oder land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben, von denen die aller­meis­ten viel zu klein sind um von einer Ver­mö­gens­steu­er je erfasst zu wer­den, und der größ­te Teil des Ver­mö­gens sind Immo­bi­li­en. Die Annah­me des IHS, bestehen­de Ver­mö­gens­wer­te zu 100% der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung zuzu­schla­gen, erscheint also mehr als mutig; sie erscheint völ­lig ver­fehlt. In Sum­me han­delt sich hier nicht um die Simu­la­ti­on der öko­no­mi­schen Wir­kung einer Ver­mö­gens­steu­er, son­dern einer „Betriebs­ka­pi­talent­zugs­steu­er“. Eine sol­che Steu­er steht aller­dings nir­gends zur Dis­kus­si­on und wird von Nie­man­dem vor­ge­schla­gen. Das wird frei­lich, wie so vie­les hier, an kei­ner Stel­le der Stu­die dazugesagt.

Ten­den­ziö­se Tendenzen

Inhalt­lich kon­sta­tiert die Stu­die anfangs kor­rekt, dass laut der aktu­ells­ten Erhe­bung der öster­rei­chi­schen Natio­nal­bank Ver­mö­gen in Öster­reich sehr ungleich ver­teilt sind. Gleich­zei­tig erklärt sie aber, dass die­ses Ergeb­nis nur des­halb zustan­de kommt, weil beim Ver­mö­gen nur Finanz- und Sach­ver­mö­gen, nicht aber die zukünf­ti­gen Pen­si­ons­an­sprü­che gerech­net wer­den. Wür­de man die­se berück­sich­ti­gen, ergä­be sich eine viel gleich­mä­ßi­ge­re Ver­tei­lung und somit bestehe auch kein Bedarf für Umver­tei­lung. Was hier jedoch uner­wähnt bleibt ist, dass eine sol­che Hin­zu­rech­nung zwar nicht unzu­läs­sig, aber den­noch pro­ble­ma­tisch ist, da zukünf­ti­ge Pen­si­ons­an­sprü­che klas­si­sche Ver­mö­gens­de­fi­ni­tio­nen nicht erfül­len: man kann sie weder ver­kau­fen noch über­tra­gen und sie im Fall des Able­bens auch nicht vererben.

Im glei­chen Atem­zug wird nun das staat­li­che Pen­si­ons­sys­tem nicht nur zur Recht­fer­ti­gung bestehen­der Ver­mö­gensun­gleich­heit ver­wen­det, son­dern auch als deren Quel­le iden­ti­fi­ziert (da öffent­li­che Siche­rungs­sys­te­me die Not­wen­dig­keit pri­va­ter Vor­sor­ge ver­rin­gern und so ver­meint­li­cher­wei­se die Ungleich­heit der Ver­mö­gens­ver­tei­lung for­cie­ren). Die Kurz­zu­sam­men­fas­sung lau­tet: Vor allem der Sozi­al­staat trägt Schuld an der unglei­chen Ver­mö­gens­ver­tei­lung – eben genau weil er ver­sucht sie zu kor­ri­gie­ren. Hät­ten wir also kei­nen Sozi­al­staat und wären infol­ge­des­sen die Spar­an­rei­ze stär­ker – dann, ja dann, hät­ten sich die unte­ren Ein­kom­mens­schich­ten schon die längs­te Zeit reich gespart.

Der ein­äu­gi­ge Bandit

Die der Stu­die zu Grun­de geleg­te theo­re­ti­sche Per­spek­ti­ve ist vor­wie­gend mikro­öko­no­misch, fokus­siert also auf ein­zel­ne Haus­hal­te und Unter­neh­men, und begeht damit mit Nach­druck einen grund­sätz­li­chen Kate­go­ri­en­feh­ler. So wer­den die Kos­ten ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern in den Vor­der­grund gerückt und damit ver­bun­de­ne ver­meint­li­che Gefah­ren – wie Steu­er­ver­mei­dung oder auf­wän­di­ge Erhe­bung – aus­ufernd dis­ku­tiert. Mög­li­che Vor­tei­le ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern aus makro­öko­no­mi­scher Sicht – also die Mög­lich­keit staat­li­cher Inves­ti­tio­nen, öffent­li­cher Schul­den­til­gung oder einer steu­er­li­chen Ent­las­tung der Arbeits­ein­kom­men – wer­den im Gegen­satz dazu nur ober­fläch­lich gestreift oder über­haupt nicht erwähnt. Sie wer­den vor allem nicht mit den unter­stell­ten Kos­ten einer sol­chen Form der Besteue­rung gegen­ge­rech­net. Dass bei die­ser Form der Kos­ten-Nut­zen-Rech­nung, die die Kos­ten in den Vor­der­grund stellt und von einem mög­li­chen gesamt­wirt­schaft­li­chen Nut­zen zur Gän­ze abs­tra­hiert, das Ergeb­nis bereits im Vor­hin­ein fest­steht, scheint dabei nie­man­den zu stören.

Die­se Ein­sei­tig­keit ist natür­lich kein Zufall: Allen Betei­lig­ten ist klar, dass der zusätz­li­che öffent­li­che Hand­lungs­spiel­raum durch die Ein­he­bung von Ver­mö­gens­steu­ern eine Rei­he posi­ti­ver öko­no­mi­scher Effek­te mit sich brin­gen kann. Aber muss dies in einer Stu­die zur Fra­ge der Sinn­haf­tig­keit von Ver­mö­gens­steu­ern tat­säch­lich aus­ge­wo­gen dar­ge­stellt wer­den? Das IHS scheint die­se Fra­ge zu ver­nei­nen – zumin­dest gegen­über der Wirtschaftskammer.

Die­ser Bei­trag erschien in gekürz­ter Form bereits in der Wie­ner Zei­tung sowie bei der Sek­ti­on 8.

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Vermögensungleichheit USA 2007-2009

November. 21st 2011 — 16:57

Von der Fed wur­de eine außer­tour­li­che Erhe­bung zu pri­va­tem Ver­mö­gen in den USA in der Kri­se durch­ge­führt. Ziel­set­zung war es, fest­zu­stel­len, wie sich die Ver­mö­gens­po­si­tio­nen der pri­va­ten Haus­hal­te in den USA im Zuge der Finanz­kri­se ver­än­dert haben. Der Sur­vey of Con­su­mer Finan­ces (SCF) wird ansons­ten regel­mä­ßig alle drei Jah­re seit 1983 erho­ben. Die Fed ver­glich nun die Ver­mö­gens­si­tua­ti­on der US-Bevöl­ke­rung im Kri­sen­jahr 2009 mit jener im Vor­kri­sen­jahr 2007. Es wur­den die­sel­ben Haus­hal­te befragt (Panel­da­ten).


 Wich­ti­ge Ergebnisse 

 1.     Enor­me Sta­bi­li­tät in der Ver­mö­gensun­gleich­heit in den USA seit den 1980er Jah­ren. Der Anteil des obers­ten 1 % bleibt bei einem Drit­tel des gesam­ten Ver­mö­gens aller Haus­hal­te (33,3%). Und dies obwohl die Ver­mö­gens­ver­lus­te durch die Kri­se auf die Reichs­ten kon­zen­triert waren; d.h. abso­lut ver­lo­ren die Rei­chen zwar beträcht­lich (99. Per­zen­til­wert: 9 Mio. USD 2007 Rück­gang auf 7 Mio. USD 2009); rela­tiv betrach­tet ver­än­dert sich in der Kri­se für die Rei­chen nichts (2007: 33,3%).

 

2.     Fast die gesam­ten Anlei­hen wer­den von den reichs­ten 10% in den USA gehal­ten; und fast 2/​3 hat das reichs­te 1 %. Auch Unter­neh­mens­ver­mö­gen ist enorm kon­zen­triert: über die Hälf­te wird vom obers­ten 1% gehalten.

 

3.     Der Anteil der unte­ren Hälf­te der pri­va­ten Haus­hal­te (0–50%) am gesam­ten Ver­mö­gen aller Haus­hal­te sank von 2,5% auf 1,5%. Hat­ten die unte­ren 50% schon vor der Kri­se – rela­tiv gese­hen – fast nichts an Ver­mö­gens­wer­ten, so sank die­ser Wert in der Kri­se signifikant.





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Fekters Ideologie

Mai. 8th 2011 — 16:23

Neu-Finanz­mi­nis­te­rin Maria Fek­ter emp­fin­det den Ver­gleich mit Mar­gret That­cher als „eiser­ne Lady“ als ein Kom­pli­ment. Das ver­riet sie dem Stan­dard (7./8. Mai 2011) in einem Inter­view. War­um? „That­cher hat mit ihren Refor­men ein abge­wirt­schaf­te­tes Land zur Erfolgs­sto­ry gemacht.“ Wenn das mal kei­ne Dro­hung ist…

Fek­ter sagt dann im glei­chen Inter­view auch, dass der Staat sich von sei­nen Betrie­ben tren­nen soll, „und zwar um Schul­den abzu­bau­en […].“ Das ist inter­es­sant. Denn wenn man  eine Bilanz gleich­zei­tig auf der Haben­sei­te (Staats­ver­mö­gen) und auf der Soll­sei­te (Staats­schul­den) kürzt, dann betreibt man ledig­lich  eine Bilanz­kür­zung und  kei­nen Schul­den­ab­bau. Anders for­mu­liert: Den Staats­schul­den steht ein Staats­ver­mö­gen ent­ge­gen. Noch anders for­mu­liert: Wenn jemand ein Haus besitzt, das 200.000 Euro wert ist, und Kre­di­te in Höhe von 100.000 Euro hat,  besitzt er ein Ver­mö­gen von 100.000 Euro. Wird das Haus ver­kauft und die Kre­di­te begli­chen, dann blei­ben 100.000 Euro als Haben – als Ver­mö­gen – bestehen. Die Zusam­men­set­zung des Ver­mö­gens hat sich also geän­dert, am Wert des Ver­mö­gens ändert sich jedoch nichts. Pri­va­ti­sie­run­gen füh­ren also nicht zum Schul­den­ab­bau, son­dern zu einer Ver­än­de­rung der Zusam­men­set­zung des Staats­ver­mö­gens. Fek­ters Aus­sa­gen fol­gen kei­ner Logik – aber dar­um geht es ihr auch nicht. Son­dern um pure Ideo­lo­gie. Noch ein­mal aus dem Stan­dard-Inter­view: „Außer­dem ist wirt­schaft­li­ches Manage­ment immer bes­ser als staat­li­ches.“ Begrün­det wird das nicht, was nach der Ban­ken- und Wirt­schafts­kri­se min­des­tens erstaun­lich ist.

Es stellt sich die Fra­ge, wann es Sinn macht, die staat­li­che Eigen­tü­mer­schaft einer pri­va­ten vor­zu­zie­hen. Dies macht dann Sinn, wenn die Zie­le (sozia­ler Aus­gleich, öffent­li­che Infra­struk­tur, öffent­li­che Daseins­vor­sor­ge usw.) sich bes­ser durch den Staat als über pri­va­te Anbie­ter errei­chen las­sen. Maria Fek­ter müss­te also begrün­den, war­um pri­va­te Anbie­ter etwa die Ver­sor­gung mit öffent­li­chen Ver­kehrs­dienst­lei­tun­gen in der Flä­che bes­ser bewerk­stel­li­gen kön­nen als der Staat. Zudem müss­te sie begrün­den, wann Schul­den­ab­bau und Schul­den­auf­nah­me durch den Staat Sinn machen, und wann nicht. Auf dem BEI­GEWUM-Blog wur­de am Bei­spiel der Schul­den­brem­se und der geplan­ten Bud­get­kon­so­li­die­rung in Öster­reich hier­zu Stel­lung genommen.

Wenn Fek­ter ihre ideo­lo­gi­schen Scheu­klap­pen abset­zen wür­de, dann könn­te auch das The­ma Staats­ver­schul­dung ange­gan­gen wer­den – noch immer ver­zich­tet Öster­reich auf Ver­mö­gens­steu­ern, hat extrem nied­ri­ge Kör­per­schafts­steu­ern und die Erb­schafts­steu­er wird bekannt­lich auch nicht mehr ein­ge­ho­ben. Hier gibt es Poten­ti­al, die Ein­nah­men des Staa­tes zu stär­ken – und so die Schul­den zurück­zu­füh­ren. „Eiser­ne Lady“ ist kein Kom­pli­ment für eine Finanz­mi­nis­te­rin. „Poli­ti­ke­rin mit öko­no­mi­schem Sach­ver­stand“, das wäre eines.

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Millionen für den Feudalismus

Juli. 18th 2010 — 15:18


Ist Erben das letz­te Tabu? Zum wie­der­hol­ten Mal wer­den For­scher, die die Ungleich­ver­tei­lung von Ver­mö­gen in Öster­reich anspre­chen, oder – Gott bewah­re! – dafür sogar steu­er­li­che Lösun­gen andenken, per­sön­lich dif­fa­miert und als „Ideo­lo­gen“ bzw. poli­ti­sche Extre­mis­ten denun­ziert. So gesche­hen jüngst in einem Kom­men­tar von Cle­mens Wall­ner, Mit­ar­bei­ter der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung, zu einer kreuz­bra­ven Natio­nal­bank-Stu­die über Immo­bi­li­en­erb­schaf­ten. Das The­ma ist offen­sicht­lich heiß, und die Metho­den der Aus­ein­an­der­set­zung deu­ten auf eine ungu­te Mischung von per­sön­li­chen Inter­es­sen und schwa­cher Argu­men­ta­ti­ons­la­ge hin.


Der im Kom­men­tar von Wall­ner geäu­ßer­te Vor­wurf der Dop­pel­be­steue­rung an die Erb­schafts­steu­er zeugt von steu­er­po­li­ti­scher Ahnungs­lo­sig­keit; Daten über die Kon­zen­tra­ti­on der Erb­schafts­sum­men wer­den nicht durch Daten über die Ver­tei­lung der Zahl der Erb­schafts­fäl­le rela­ti­viert ( sie­he auch hier); und wenn die Erb­schafts­steu­er eine Baga­tell­steu­er wäre – war­um ist sie dann poli­tisch so unak­zep­ta­bel? Damit nicht genug, run­det Wall­ner sei­nen Bei­trag noch mit dem Ver­such ab, die Glaub­wür­dig­keit der von ihm kri­ti­sier­ten Stu­di­en­au­toren mit zwei­fel­haf­ten Zita­ten aus ande­ren Kon­tex­ten anzu­krat­zen. Wie steht es aber um die fach­li­che Glaub­wür­dig­keit des Herrn Wall­ner, der hier so mun­ter per­sön­lich dif­fa­miert? Mit Publi­ka­tio­nen ist Wall­ner, von ver­ein­zel­ter Auf­satz­schrei­be in einem Car­tell­ver­bands-Blatt abge­se­hen, bis­lang nicht auf­fäl­lig gewor­den, schon gar nicht zum The­ma Ver­mö­gen und Erb­schaft. Wall­ners Exper­ti­se dürf­te sich eher auf per­sön­li­che Erfah­rung stüt­zen: In einer News-Sto­ry über „Öster­reichs Jung­mil­lio­nä­re“ fir­miert Wall­ner schlicht als „Sohn des Casino-Austria-Chefs“.


Eine Her­kunft, die ihm eine Aus­bil­dung an exklu­si­ven Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen im In- und Aus­land ermög­lich­te, an deren Ende eine Abschluss­ar­beit über „Wap­pen und Flag­gen als poli­ti­sche Sym­bo­le“ steht – ein The­ma, das groß­räu­mi­gen Respekt­ab­stand zu den zeit­ge­nös­si­schen wis­sen­schaft­li­chen Debat­ten am Insti­tut für Staats- und Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni Wien hält. Auch ins Kern­fach poli­ti­sche Theo­rie­ge­schich­te dürf­te sich Wall­ner nicht all­zu sehr ver­tieft haben – sonst wäre ihm auf­ge­fal­len, dass Erb­schafts­be­steue­rung kein Ein­fall links­ex­tre­mer Pro­pa­gan­da, son­dern Kern­ele­ment des klas­si­schen Libe­ra­lis­mus eines John Stuart Mill und Zeit­ge­nos­sen im 19. Jahr­hun­dert dar­stellt, die in der dadurch her­ge­stell­ten Chan­cen­gleich­heit ein Fun­da­ment der Markt­wirt­schaft sahen, in Abkehr von der Pri­vi­le­gi­en­ver­er­bung im Feu­da­lis­mus.  Die­se selek­ti­ve Rezep­ti­on von Stu­di­en­in­hal­ten erwies sich jedoch für Wall­ner durch­aus nicht als hin­der­lich für eine abwechs­lungs­rei­che Berufs­lauf­bahn in der „schwar­zen Reichs­hälf­te“ (Raiff­ei­sen, Außen­mi­nis­te­ri­um, ÖVP Bun­des­zen­tra­le), die ihn schließ­lich in die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung geführt hat – mit einem Wort: der Mann ist völ­lig frei von jedem Ideologieverdacht.


Bevor die Erb­schafts­steu­er­frei­heits-Befür­wor­ter jetzt wie­der umständ­lich Mate­ri­al gegen Men­schen im Bei­gewum zu sam­meln begin­nen müs­sen, stel­len wir es frei Haus klar: der Bei­gewum ist aus ver­tei­lungs­po­li­ti­schen Grün­den für eine Erb­schafts­be­steue­rung – sie soll einen Bei­trag gegen die herr­schen­den Ver­tei­lungs­un­gleich­hei­ten leis­ten. Dane­ben gibt es noch vie­le ande­re Argu­men­te für eine Erb­schafts­steu­er, allen vor­an die wirt­schafts­li­be­ra­len Argu­men­te für glei­che Start­be­din­gun­gen für Spröss­lin­ge aus unter­schied­lich rei­chen Fami­li­en. In Öster­reich feh­len lei­der weit­ge­hend Stim­men, die die­se libe­ra­len Argu­men­te arti­ku­lie­ren. Wäh­rend die Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung in ande­ren wirt­schafts­po­li­ti­schen Fra­gen zu den stärks­ten Für­spre­chern markt­wirt­schaft­li­cher Prin­zi­pi­en zählt, wech­selt sie in der Steu­er­de­bat­te die Linie. Wie­so domi­nie­ren plötz­lich die Besitz­stands­wah­rungs­in­ter­es­sen von Mil­lio­nä­ren und ihren Söh­nen die Argu­men­ta­ti­on der Unter­neh­mens­ver­tre­tung, wenn es um Fra­gen der Ver­mö­gens­be­steue­rung geht? Gibt es in der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung kei­ne Kräf­te, die für wirt­schafts­li­be­ra­le Chan­cen­gleich­heit ein­ste­hen, und den Für­spre­chern feu­da­ler Ver­hält­nis­se in den eige­nen Rei­hen entgegentreten?



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Was spricht eigentlich gegen eine Vermögensteuer?

April. 9th 2009 — 18:20

Es ist wird wie­der ein­mal hef­tig über die Ver­mö­gen­steu­er dis­ku­tiert, doch der Opti­mis­mus, dass sie wirk­lich kommt, hält sich in Gren­zen. Es stellt sich aber die Fra­ge, was öko­no­misch für oder gegen eine Besteue­rung von Ver­mö­gen spricht.

Die Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben ist gera­de auch in  Kri­sen­zei­ten uner­läss­lich, um sozia­le Leis­tun­gen aus­zu­bau­en, Bil­dung und Kul­tur aus­rei­chend zu finan­zie­ren, öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jek­te rea­li­sie­ren zu kön­nen, eine akti­ve Arbeits­markt­po­li­tik zu betrei­ben kurz: Um den Lebens­stan­dard der Men­schen zu sichern. Die­se Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich über Steu­er­ein­nah­men, zum Teil auch über eine staat­li­che Neu­ver­schul­dung zu rea­li­sie­ren. Und dabei muss gel­ten: Wer mehr hat, der hat auch eine grö­ße­re Steu­er­last zu tra­gen. Es ist daher schwer ver­ständ­lich, war­um Öster­reich auf Ein­nah­men aus Sub­stanz­steu­ern – also aus Erb­schafts- und Ver­mö­gen­steu­ern – weit­ge­hend ver­zich­tet.  Ein paar Argu­men­te für die Debatte:

  1. Öster­reich ist bei der Besteue­rung von Ver­mö­gen und Erb­schaf­ten (fast) Schluss­licht in der EU. 2006 wur­den gera­de ein­mal 0,6 des BIP durch die­se Steu­ern ein­ge­ho­ben.  Der Durch­schnitt der EU lag 2006 bei knapp 2,0%, in Groß­bri­tan­ni­en waren es 4,6 Pro­zent des BIP (Stan­dard vom 09.04.09). Bei einer Anhe­bung auf den EU-Durch­schnitt wür­de Öster­reich 4 Mrd. Euro jähr­lich zusätz­lich einnehmen.
  2. Ver­mö­gen sind extrem ungleich ver­teilt. Wer wirk­lich eine Umver­tei­lung will, der muss in die Sub­stanz die­ser Ver­mö­gen eingreifen.
  3. Die Angst vor einer Ver­mö­gen­steu­er ist enorm. Men­schen, die durch bes­se­re öffent­li­che Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren wür­den, leh­nen deren Finan­zie­rung über eine Ver­mö­gen­steu­er den­noch ab. Dabei muss klar sein: Eine Ver­mö­gen­steu­er kann so aus­ge­stal­tet wer­den, dass klei­ne­re und mitt­le­re Ver­mö­gen steu­er­frei blei­ben. Dafür kön­nen ent­spre­chen­de Frei­be­trä­ge vor­ge­se­hen wer­den. Das Schü­ren der Angst vor Ver­mö­gen­steu­ern ist inter­es­sen­ge­lei­tet und nicht rational.
  4. Gegen die Ver­mö­gen­steu­er wird ein­ge­wandt, dass die­ses Geld bereits ver­steu­er­tes Ein­kom­men sei und eine dop­pel­te Besteue­rung nicht zuläs­sig ist. Nun wird aber jedes Ein­kom­men bei Ver­aus­ga­bung mehr­fach besteu­ert: Erst durch die Lohn- und Ein­kom­men­steu­er, dann durch diver­se Ver­brauch­steu­ern (Mehr­wert­steu­er, Mine­ral­öl­steu­er usw.). Es gibt kei­ner­lei Begrün­dung, war­um das nicht so sein soll­te. Daher kön­nen auch Ver­mö­gen­steu­ern ein­ge­ho­ben wer­den, so denn der poli­ti­sche Wil­le da ist.

Neben der Fra­ge der Ein­nah­men ist immer die Fra­ge der Funk­ti­on zu beach­ten. Eine Besteue­rung von Ver­mö­gen lässt sich einer­seits aus dem Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip, ande­rer­seits aus dem Äqui­va­lenz­prin­zip begrün­den. Aus Ver­mö­gen ent­ste­hen Leis­tun­gen wie bspw. Ein­kom­men, Pres­ti­ge, Macht, Sicher­heit. Eine Per­son, die Leis­tungs­fä­hi­ger ist, ist jedoch stär­ker zu besteu­ern. Dies ist kein Natur­ge­setz, aber eine poli­ti­sche Set­zung. Die­se gilt es zu ver­tei­di­gen, weil das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip eine der zen­tra­len Säu­len eines Sozi­al­staa­tes dar­stellt. Ein sol­cher kann nur bei Umver­tei­lung funk­tio­nie­ren, denn wenn jede Grup­pe für sich selbst sor­gen muss, dann ist das kein Wohl­fahrts­staat mehr. Zudem leis­tet der Staat auch etwas für die Ver­mö­gen­den: Er garan­tiert das Eigen­tum, er stellt die juris­ti­sche und säch­li­che Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung, die not­wen­dig sind, dass Ver­mö­gen ent­ste­hen und exis­tie­ren kann. Daher kann der Staat nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip auch Steu­ern auf Ver­mö­gen begrün­det einheben.
Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass Öster­reich auf die drin­gend benö­tig­ten Ein­nah­men aus der Ver­mö­gen­steu­ern ver­zich­tet. Die posi­ti­ven Effek­te – Ein­nah­me­stei­ge­rung, glei­che­re Ver­tei­lung, weni­ger Kapi­tal­ak­ku­mu­la­ti­on – sind groß und soll­ten die Poli­tik dazu ver­an­las­sen, end­lich zu han­deln. Mit einem Ver­weis auf das Regie­rungs­pro­gramm ist es nicht getan. Ers­tens ist es ein Feh­ler, dass dort kei­ne Ver­mö­gen­steu­er benannt wird. Zwei­tens kann man Feh­ler kor­ri­gie­ren. Und Drit­tens ist die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on eine deut­lich ande­re als zum Zeit­punkt der Koalitionsverhandlungen.

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