Verteilung – BEIGEWUM

Stichwort: Verteilung


BEIGEWUM erhält €60.000 vom Guten Rat für Rückverteilung für Projekte zum Thema Verteilungsgerechtigkeit

Juni. 18th 2024 — 11:32

Der BEIGEWUM – Bei­rat für gesellschafts‑, wirt­schafts- und umwelt­po­li­ti­sche Alter­na­ti­ven erhält vom Guten Rat für Rück­ver­tei­lung €60.000 für die nächs­ten fünf Jah­re. Damit sol­len v.a. Pro­jek­te zur Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit finan­ziert wer­den. Der BEIGEWUM ist damit eine von 77 Orga­ni­sa­tio­nen, die von den 50 Bür­ge­rin­nen und Bür­gern des Guten Rats für Rück­ver­tei­lung aus­ge­wählt wur­den. Ver­teilt wur­den ins­ge­samt 25 Mil­lio­nen € des von Mar­le­ne Engel­horn erhal­te­nen Erbes. Wir freu­en uns rie­sig, dass die Mit­glie­der des Guten Rats unse­re Arbeit wert­schät­zen und in den nächs­ten Jah­ren för­dern möch­ten, und dan­ken dem Guten Rat für das Vertrauen.

Der BEIGEWUM ist ein Ver­ein von Sozialwissenschafter:innen aus unter­schied­li­chen Dis­zi­pli­nen, der das Ziel ver­folgt, Ergeb­nis­se kri­ti­scher For­schungs­tä­tig­keit in die lau­fen­de poli­ti­sche Debat­te ein­zu­brin­gen. Wir geben Bücher und die Zeit­schrift Kurs­wech­sel her­aus, die seit 1986 vier­tel­jähr­lich wis­sen­schaft­li­che Bei­trä­ge zu jeweils einem Schwer­punkt­the­ma ver­sam­melt. Zudem ver­öf­fent­li­chen wir in unre­gel­mä­ßi­gen Abstän­den Bro­schü­ren, ver­an­stal­ten Dis­kus­sio­nen und Kon­fe­ren­zen. Der Kurs­wech­sel 3/​2022 beschäf­tig­te sich z.B. mit dem The­ma “Was tun gegen Über­reich­tum?”. 2021 erschien das Buch “Kli­maso­zia­le Poli­tik – Eine gerech­te und emis­si­ons­freie Gesell­schaft gestal­ten” (gemein­sam mit ATTAC und der Armuts­kon­fe­renz), dem­nächst erscheint das Buch “Mit einer Job­ga­ran­tie zum Recht auf gute Arbeit – Ansät­ze fort­schritt­li­cher Arbeits­markt­po­li­tik in Öster­reich” (gemein­sam mit arbeit plus, der AK Wien, der AK Ober­ös­ter­reich, und dem Insti­tut für Sozio­lo­gie der Uni­ver­si­tät Wien). 

Der Gute Rat für Rück­ver­tei­lung hat sich ins­be­son­de­re mit Fra­gen zur Ver­tei­lung von Ver­mö­gen in Öster­reich aus­ein­an­der­ge­setzt, aber auch mit den The­men “Gesund­heit und Sozia­les”, “Woh­nen, Migra­ti­on und Bil­dung”, sowie “Demo­kra­tie, Kli­ma und Umwelt”. Die 50 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wur­den reprä­sen­ta­tiv aus­ge­wählt und konn­ten frei ent­schei­den, wel­che Orga­ni­sa­tio­nen das Geld bekom­men, sodass es mög­lichst lang­fris­tig wirkt und an den Wur­zeln von Pro­ble­men ansetzt.

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„Erbschaften besteuern!“ ist einmal mehr gefragt

März. 5th 2015 — 11:25

Erbschaftssteuer Initiative Erbschaften Schenkungen besteuernEnde 2013 star­te­te die Initia­ti­ve „Erb­schaf­ten besteu­ern!“, für die wir damals eine eige­ne Home­page ange­legt haben. Nun gewinnt die For­de­rung nach mehr Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit erneut an Dring­lich­keit – denn die Steu­er­re­form der Bun­des­re­gie­rung droht zu einem Schutz­pro­gramm für Rei­che zu wer­den. Auf leis­tungs­lo­se Ver­mö­gens­ein­kom­men sind seit Abschaf­fung der Erb­schafts­steu­er kei­ne Steu­ern fäl­lig, gleich­zei­tig ist die Steu­er­be­las­tung auf Arbeits­ein­kom­men in Öster­reich hoch. wei­ter­le­sen »

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Von sozialem Aufstieg und journalistischem Abstieg

Juli. 12th 2013 — 9:40

Eine bür­ger­li­che Alli­anz aus der Tages­zei­tung „Die Pres­se“ und der Indus­tri­el­len­ver­ei­ni­gung (IV) bestrei­tet die Tat­sa­che, dass die Armen immer ärmer und die Rei­chen immer rei­cher wer­den. Ein Unter­fan­gen, das sich als pro­ble­ma­tisch her­aus­stellt, denn die zitier­te Auf­trags­stu­die der Sta­tis­tik Aus­tria exis­tiert nicht und zudem erzäh­len die Zah­len eine ande­re Geschich­te. Die attes­tier­ten Auf­stiegs­chan­cen öster­rei­chi­scher Arbeit­neh­me­rIn­nen beru­hen auf ein­ge­schränk­tem Zah­len­ma­te­ri­al und ste­hen mani­fes­ten Abstiegs­ri­si­ken gegen­über. Die Zuta­ten für einen Leit­ar­ti­kel sind den­noch schnell gefun­den: Eine Stu­die, die es nicht gibt, über einen Mythos, der kei­ner ist.

Mit­hil­fe von Lohn­steu­er­da­ten aus den Jah­ren 2000 und 2011 wer­den unselb­stän­dig Beschäf­tig­te beob­ach­tet, die sowohl zu Beginn als auch am Ende des Betrach­tungs­zeit­raums in der Sta­tis­tik zu fin­den sind. Hier offen­bart sich die ers­te Schwä­che der Ana­ly­se, da jene Beschäf­tig­ten, die 2000 noch erwerbs­tä­tig aber 2011 in Arbeits­lo­sig­keit, Pen­si­on, Karenz oder ein­fach nicht mehr beschäf­tigt  waren, nicht beach­tet wer­den. Nur weni­ger als die Hälf­te der in einem die­ser Jah­re unselb­stän­di­gen Erwerbs­tä­ti­gen wird also über­haupt berück­sich­tigt. Wäh­rend die Pres­se fest­hält, dass „der Anteil der ver­fes­tig­ten Armut hier­zu­lan­de sehr gering“ sei, fin­det die Armuts­fal­le Arbeits­lo­sig­keit über­haupt kei­ne Erwähnung.

Aber nicht nur am unte­ren Ende wird ein Teil der Gesell­schaft bei der Ana­ly­se von Mobi­li­tät aus­ge­blen­det. Die Reichs­ten wer­den eben­falls igno­riert, denn sie gehö­ren nicht zur lohn­steu­er­pflich­ti­gen Bevöl­ke­rung. Die wirk­lich begü­ter­ten öster­rei­chi­schen Haus­hal­te bezie­hen ihre Ein­kom­men aus Ver­mö­gen und das ist hier­zu­lan­de äußerst ungleich ver­teilt. In Öster­reich besit­zen die unte­ren 50% ledig­lich 4% des Net­to­ver­mö­gens, wäh­rend die reichs­ten 5% etwa 45% unter sich aufteilen.

Nahe­zu gleich schlecht ist noch kein Aufstieg

Auch wenn man von den gra­vie­ren­den Ein­schrän­kun­gen durch die beschnit­te­nen Daten absieht, bleibt die Inter­pre­ta­ti­on der IV äußerst morsch. Pla­ka­tiv wird dar­ge­stellt, dass drei Vier­tel der unselb­stän­dig Beschäf­tig­ten aus dem unters­ten Zehn­tel (Dezil) den Absprung aus dem ärms­ten Ein­kom­mens­seg­ment schaf­fen. Dass die meis­ten aller­dings nur ein oder zwei Dezils­gren­zen über­schrei­ten, wird ver­schwie­gen. Mehr als die Hälf­te des unters­ten Zehn­tels aus dem Jahr 2000 fand sich 11 Jah­re spä­ter in einem der ärms­ten drei Dezi­le und ver­dient monat­lich weni­ger als 1.000 Euro brut­to. Was also in den unte­ren Ein­kom­mens­be­rei­chen als „Auf­wärts­mo­bi­li­tät“ und „Auf­stiegs­chan­ce“ bezeich­net wird, spielt sich in einem sehr tris­ten Ein­kom­mens­be­reich ab. Einen wei­te­ren Teil der Auf­wärts­mo­bi­li­tät steu­ern Berufs­ein­stei­ge­rIn­nen bei. Dass Beschäf­tig­te nach zehn Jah­ren mehr ver­die­nen als bei ihrem Ein­tritt ins Berufs­le­ben, ist zum Glück nicht verwunderlich.

Aus den Daten der Sta­tis­tik Aus­tria las­sen sich die Zah­len­spie­le der IV rasch ent­zau­bern. Zwei­fel­los ist es erfreu­lich, dass rund 32% der Lohn­ab­hän­gi­gen zwi­schen 2000 und 2011 ihre Posi­ti­on inner­halb der Ein­kom­mens­ver­tei­lung ver­bes­sern konn­ten – wenn auch wie erwähnt oft nur gering­fü­gig. Dem­ge­gen­über ste­hen aller­dings 40% der Arbeit­neh­me­rIn­nen, die in die­sem Zeit­raum in ein nied­ri­ge­res Dezil abge­stie­gen sind. Eine Ein­kom­mens­grup­pe konn­te ihre Posi­ti­on indes­sen am bes­ten ver­tei­di­gen: Die obers­ten 10%. Nahe­zu zwei Drit­tel gehör­ten sowohl im Jahr 2000 als auch 2011 die­ser Grup­pe an.

Die Ein­kom­mens­sche­re geht sehr wohl auf

Trotz aller Wider­sprü­che in der Ana­ly­se las­sen sich Pres­se und IV nicht beir­ren: „Die Ein­kom­mens­sche­re geht in Öster­reich nicht auf“ lau­tet das Resü­mee. Ein kur­zer Blick in den Sozi­al­be­richt 2010 genügt, um für die Lohn­steu­er­da­ten das genaue Gegen­teil fest­zu­stel­len. Unter Berück­sich­ti­gung aller Arbeit­neh­me­rIn­nen wies das unters­te Fünf­tel im Jahr 2000 einen Ein­kom­mens­an­teil von 2,5%  auf, wel­cher bis 2010 auf 2,0% schrumpf­te. Am obe­ren Ende konn­te das reichs­te Fünf­tel sei­nen Ein­kom­mens­an­teil indes­sen von 45,7 auf 47,4% stei­gern. Im sel­ben Zeit­raum berech­nen die Stu­di­en­au­torIn­nen eine deut­li­che Zunah­me des Gini-Koef­fi­zi­en­ten, was auf eine zuneh­men­de Ein­kom­mensun­gleich­heit hin­weist (sie­he Tabelle).

Ent­wick­lung der Ver­tei­lung der lohn­steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men, 1976–2010
Quel­le: Sozi­al­be­richt 2011-12, S. 233

Sozia­le Mobi­li­tät muss gestärkt werden

Sozia­le Mobi­li­tät stellt einen wich­ti­gen Fak­tor für den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt sowie für das indi­vi­du­el­le Gerech­tig­keits­emp­fin­den dar. Dies gilt sowohl für die Posi­tio­nie­rung in der Ein­kom­mens­ver­tei­lung im Lau­fe einer Erwerbs­kar­rie­re als auch für die inter­ge­nera­tio­na­le Mobi­li­tät, wel­che den Ein­fluss der Ein­kom­men von Eltern auf den Bil­dungs- und Erwerbs­ver­lauf ihrer Kin­der misst. Hier­aus lei­ten sich auch die wich­tigs­ten Maß­nah­men für Chan­cen­gleich­heit in Öster­reich ab, die das schie­fe Spiel­feld ebnen sollen.

Für die Auf­stiegs­chan­cen inner­halb eines Erwerbs­le­bens spielt Bil­dung die zen­tra­le Rol­le, was die Not­wen­dig­keit von vor­schu­li­schen Bil­dungs- und Erzie­hungs­ein­rich­tun­gen, Gesamt­schu­len sowie des frei­en Hoch­schul­zu­gangs unter­streicht. Der Kampf gegen Arbeits­lo­sig­keit und pre­kä­re Beschäf­ti­gung („working poor“) ist essen­ti­ell, um Wege aus der Armuts­fal­le zu bie­ten (12,6% der Bevöl­ke­rung waren 2011 armuts­ge­fähr­det). Nicht zuletzt muss aber end­lich dort ange­setzt wer­den, wo leis­tungs­lo­ses Ein­kom­men aus extrem ungleich ver­teil­ten Res­sour­cen bezo­gen wird: aus den Pri­vat­ver­mö­gen. Eine Ver­mö­gens­steu­er soll gemein­sam mit der Wie­der­ein­füh­rung der Erb­schafts­steu­er für die Mit­tel zur Umver­tei­lung öko­no­mi­scher Res­sour­cen sorgen.


Mat­thi­as Schnet­zer ist Refe­rent für Ver­tei­lungs­fra­gen sowie Sozi­al- und Wirt­schafts­sta­tis­tik in der AK Wien.


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10.6.2013: Über Österreich, Deutschland und Europa. Vor der Wahl ist nach der Wahl.

Mai. 26th 2013 — 15:22


Podiumsdiskussion „Über Österreich, Deutschland und Europa. Vor der Wahl ist nach der Wahl.“


Mo., 10. Juni, 18:30 in der Fach­buch­hand­lung des ÖGB-Ver­lags (Rat­haus­stra­ße 21, 1010 Wien) oder online.

Dis­kus­sion mit Jana Schult­heiss (BEIGEWUM/​Buch­pro­jekt „Mythen des Spa­rens“), Wolf­gang Lieb (Nach­Denk­Sei­ten), Mar­kus Mar­ter­bau­er (AK Wien/​Blog Arbeit&Wirtschaft); Mode­ra­tion: Katha­rina Klee (Zeit­schrift Arbeit&Wirtschaft)


Anmel­dung: veranstaltung@oegbverlag.at oder auf Face­book


Im Herbst 2013 fin­den Natio­nal­rats­wah­len in Öster­reich und die Bun­des­tags­wahl in Deutsch­land statt, im Mai 2014 dann auch die Euro­pa­wahl. Sowohl Deutsch­land als auch Öster­reich sind im Ver­gleich mit den meis­ten ande­ren EU ‑Län­dern gut durch die Kri­se gekom­men. Gleich­zei­tig mei­nen vie­le, die bei­den Län­der hät­ten weni­ger zur Lösung der Kri­se bei­getra­gen als sie wirt­schaft­lich könn­ten und man poli­tisch von ihnen erhof­fen wür­de. Deutsch­land ver­schärft durch sei­ne Vor­ga­ben sogar den Aus­teri­täts­kurs, die Wett­be­werbs­ori­en­tie­rung und die neo­li­be­ra­le Aus­rich­tung der EU ‑Stra­te­gie und auch Öster­reich muss sich den Vor­wurf gefal­len las­sen, nicht viel dage­gen zu tun. Wo aber sind die tat­säch­li­chen Spiel­räu­me für eine alter­na­ti­ve, eman­zi­pa­to­ri­sche Wirt­schafts- und Beschäf­ti­gungs­po­li­tik in der EU?


Eine Ver­an­stal­tung der „Arbeit&Wirtschaft“ in Koope­ra­ti­on mit den Nach­Denk­Sei­ten, dem ÖGB-Ver­lag und dem BEIGEWUM … mit anschlie­ßen­dem Buffet.


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Ökonomisches Vermögen und akademisches Unvermögen

März. 11th 2013 — 17:34

Gast­kom­men­tar von Jakob Kapel­ler und Bern­hard Schütz

Die gera­de erschie­ne­ne Stu­die des IHS zur Ver­mö­gens­be­steue­rung weist zwar kei­ne kla­re Fra­ge­stel­lung dafür aber eine umso kla­re­re Stoß­rich­tung auf. Sie behan­delt einen rela­tiv will­kür­li­chen Fli­cken­tep­pich steu­er- und ver­tei­lungs­po­li­ti­scher Argu­men­te mit klar iden­ti­fi­zier­ba­rer Ten­denz. Es han­delt sich um eine Ver­tei­di­gung von Kapi­tal­ei­gen­tü­mern und lie­fert Wirt­schafts­kam­mer- und Volks­par­tei-Funk­tio­nä­rIn­nen ein Argu­men­ta­ri­um gegen die Ein­füh­rung ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern. Bedenk­lich ist dies vor allem, da die vor­lie­gen­de „Stu­die“, von einem eigent­lich renom­mier­ten Insti­tut kommt, das hier in eine vor­wis­sen­schaft­li­che Pha­se zurück­ge­fal­len zu sein scheint.

Dabei geht das IHS von der his­to­ri­schen Kon­zep­ti­on einer Ver­mö­gen­steu­er aus, die über­wie­gend auf Unter­neh­mens­ver­mö­gen erho­ben und 1993 abge­schafft wur­de. Die heu­te dis­ku­tier­ten Model­le von Ver­mö­gens­steu­ern haben mit die­ser alten Ver­si­on jedoch nur wenig gemein. Sie bezie­hen sich auf gro­ße Ver­mö­gen pri­va­ter Haus­hal­te. Hier wird also eine Steu­er schlecht gerech­net, die in die­ser Form gar nie­mand will.

Fik­ti­ve Zah­len und rea­le Berichterstattung

Das Auf­kom­men einer all­ge­mei­nen Ver­mö­gens­steu­er wird in der Stu­die mit 1 Mil­li­ar­de Euro ange­ge­ben. Die­se Schät­zung basiert auf einer simp­len Fort­schrei­bung der Ein­nah­men aus der 1993 abge­schaff­ten Ver­mö­gens­steu­er. Eine sol­che Fort­schrei­bung lässt nicht nur Ver­än­de­run­gen in der Ver­mö­gens­struk­tur völ­lig unbe­rück­sich­tigt, son­dern igno­riert auch völ­lig den Umstand, dass die ab 1994 aus­ge­setz­te Ver­mö­gens­steu­er das Immo­bi­li­en­ver­mö­gen mit­tels Ein­heits­wer­ten erfass­te, die oft­mals nur ein klei­ner Bruch­teil (weni­ger als 10%) des Ver­kehrs­wer­tes der­sel­ben Immo­bi­li­en dar­stel­len. Allei­ne die Berück­sich­ti­gung die­ser Aus­las­sung wür­de das vom IHS geschätz­te Steu­er­auf­kom­men also dras­tisch erhöhen.

In einem zwei­ten Schritt speist das IHS das so fest­ge­setz­te Auf­kom­mens­vo­lu­men von einer Mil­li­ar­de Euro in eine gesamt­wirt­schaft­li­che Simu­la­ti­on und errech­net dar­aus einen zu erwar­ten­den Rück­gang des Brut­to­in­lands­pro­dukts von 0.65%. Zum kon­kre­ten Vor­gang der Berech­nung und den dahin­ter­lie­gen­den Annah­men ver­rät die Stu­die nur wenig – so wenig, dass sich die ent­spre­chen­den Anga­ben durch Drit­te nicht über­prü­fen las­sen. Bezeich­nend ist aber, dass vom IHS ange­nom­men wur­de, dass das sich erge­ben­de Steu­er-Volu­men zur Gän­ze zu Las­ten der Kapi­tal­aus­stat­tung von Unter­neh­men geht und so Finan­zie­rungs­kos­ten erhöht und Inves­ti­tio­nen ver­rin­gert. Die­se Annah­me impli­ziert, dass das gesam­te öster­rei­chi­sche Pri­vat­ver­mö­gen zur Finan­zie­rung von Unter­neh­men her­an­ge­zo­gen wird. Nur knapp über ein Vier­tel des Ver­mö­gens liegt in Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men oder land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben, von denen die aller­meis­ten viel zu klein sind um von einer Ver­mö­gens­steu­er je erfasst zu wer­den, und der größ­te Teil des Ver­mö­gens sind Immo­bi­li­en. Die Annah­me des IHS, bestehen­de Ver­mö­gens­wer­te zu 100% der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung zuzu­schla­gen, erscheint also mehr als mutig; sie erscheint völ­lig ver­fehlt. In Sum­me han­delt sich hier nicht um die Simu­la­ti­on der öko­no­mi­schen Wir­kung einer Ver­mö­gens­steu­er, son­dern einer „Betriebs­ka­pi­talent­zugs­steu­er“. Eine sol­che Steu­er steht aller­dings nir­gends zur Dis­kus­si­on und wird von Nie­man­dem vor­ge­schla­gen. Das wird frei­lich, wie so vie­les hier, an kei­ner Stel­le der Stu­die dazugesagt.

Ten­den­ziö­se Tendenzen

Inhalt­lich kon­sta­tiert die Stu­die anfangs kor­rekt, dass laut der aktu­ells­ten Erhe­bung der öster­rei­chi­schen Natio­nal­bank Ver­mö­gen in Öster­reich sehr ungleich ver­teilt sind. Gleich­zei­tig erklärt sie aber, dass die­ses Ergeb­nis nur des­halb zustan­de kommt, weil beim Ver­mö­gen nur Finanz- und Sach­ver­mö­gen, nicht aber die zukünf­ti­gen Pen­si­ons­an­sprü­che gerech­net wer­den. Wür­de man die­se berück­sich­ti­gen, ergä­be sich eine viel gleich­mä­ßi­ge­re Ver­tei­lung und somit bestehe auch kein Bedarf für Umver­tei­lung. Was hier jedoch uner­wähnt bleibt ist, dass eine sol­che Hin­zu­rech­nung zwar nicht unzu­läs­sig, aber den­noch pro­ble­ma­tisch ist, da zukünf­ti­ge Pen­si­ons­an­sprü­che klas­si­sche Ver­mö­gens­de­fi­ni­tio­nen nicht erfül­len: man kann sie weder ver­kau­fen noch über­tra­gen und sie im Fall des Able­bens auch nicht vererben.

Im glei­chen Atem­zug wird nun das staat­li­che Pen­si­ons­sys­tem nicht nur zur Recht­fer­ti­gung bestehen­der Ver­mö­gensun­gleich­heit ver­wen­det, son­dern auch als deren Quel­le iden­ti­fi­ziert (da öffent­li­che Siche­rungs­sys­te­me die Not­wen­dig­keit pri­va­ter Vor­sor­ge ver­rin­gern und so ver­meint­li­cher­wei­se die Ungleich­heit der Ver­mö­gens­ver­tei­lung for­cie­ren). Die Kurz­zu­sam­men­fas­sung lau­tet: Vor allem der Sozi­al­staat trägt Schuld an der unglei­chen Ver­mö­gens­ver­tei­lung – eben genau weil er ver­sucht sie zu kor­ri­gie­ren. Hät­ten wir also kei­nen Sozi­al­staat und wären infol­ge­des­sen die Spar­an­rei­ze stär­ker – dann, ja dann, hät­ten sich die unte­ren Ein­kom­mens­schich­ten schon die längs­te Zeit reich gespart.

Der ein­äu­gi­ge Bandit

Die der Stu­die zu Grun­de geleg­te theo­re­ti­sche Per­spek­ti­ve ist vor­wie­gend mikro­öko­no­misch, fokus­siert also auf ein­zel­ne Haus­hal­te und Unter­neh­men, und begeht damit mit Nach­druck einen grund­sätz­li­chen Kate­go­ri­en­feh­ler. So wer­den die Kos­ten ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern in den Vor­der­grund gerückt und damit ver­bun­de­ne ver­meint­li­che Gefah­ren – wie Steu­er­ver­mei­dung oder auf­wän­di­ge Erhe­bung – aus­ufernd dis­ku­tiert. Mög­li­che Vor­tei­le ver­mö­gens­be­zo­ge­ner Steu­ern aus makro­öko­no­mi­scher Sicht – also die Mög­lich­keit staat­li­cher Inves­ti­tio­nen, öffent­li­cher Schul­den­til­gung oder einer steu­er­li­chen Ent­las­tung der Arbeits­ein­kom­men – wer­den im Gegen­satz dazu nur ober­fläch­lich gestreift oder über­haupt nicht erwähnt. Sie wer­den vor allem nicht mit den unter­stell­ten Kos­ten einer sol­chen Form der Besteue­rung gegen­ge­rech­net. Dass bei die­ser Form der Kos­ten-Nut­zen-Rech­nung, die die Kos­ten in den Vor­der­grund stellt und von einem mög­li­chen gesamt­wirt­schaft­li­chen Nut­zen zur Gän­ze abs­tra­hiert, das Ergeb­nis bereits im Vor­hin­ein fest­steht, scheint dabei nie­man­den zu stören.

Die­se Ein­sei­tig­keit ist natür­lich kein Zufall: Allen Betei­lig­ten ist klar, dass der zusätz­li­che öffent­li­che Hand­lungs­spiel­raum durch die Ein­he­bung von Ver­mö­gens­steu­ern eine Rei­he posi­ti­ver öko­no­mi­scher Effek­te mit sich brin­gen kann. Aber muss dies in einer Stu­die zur Fra­ge der Sinn­haf­tig­keit von Ver­mö­gens­steu­ern tat­säch­lich aus­ge­wo­gen dar­ge­stellt wer­den? Das IHS scheint die­se Fra­ge zu ver­nei­nen – zumin­dest gegen­über der Wirtschaftskammer.

Die­ser Bei­trag erschien in gekürz­ter Form bereits in der Wie­ner Zei­tung sowie bei der Sek­ti­on 8.

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Vorwärts in die Vergangenheit

September. 8th 2011 — 23:12

Immer­hin – es wird wie­der über eine stär­ke­re Betei­li­gung der Rei­chen an der Finan­zie­rung staat­li­cher Auf­ga­ben gespro­chen. Nicht zuletzt, weil eini­ge der „Super­rei­chen“ eine höhe­re Besteue­rung ein­ge­for­dert haben, aller­dings in der Regel mit dem Zusatz: Zum Abbau der Staats­schul­den. Sie wol­len also selbst bestim­men, wofür sie Steu­ern zah­len. Den­noch: In Deutsch­land hat die SPD  ein Kon­zept beschlos­sen, dass eine Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes der Ein­kom­men­steu­er auf 49% vor­sieht – nach­dem die Schrö­der-SPD die­sen von 53% auf 42% gesenkt hat­te. Und die SPÖ dis­ku­tiert end­lich über die Ein­füh­rung einer Ver­mö­gen­steu­er. Bis­her ist nicht abseh­bar, was davon wirk­lich wie umge­setzt wird – und schon die Plä­ne sind unge­nü­gend. Ange­sichts der immer wei­ter auf­ge­hen­den Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­sche­re und der zuneh­men­den Unfä­hig­keit des Staa­tes, sei­nen Auf­ga­ben finan­zi­ell nach­zu­kom­men,  ist es aus sozia­len, öko­no­mi­schen und aus Grün­den der Fair­ness zwin­gend gebo­ten, end­lich zu han­deln – und zwar nicht nach dem Prin­zip „Sup­pen­kü­che“.

Politik statt Appelle

Eine zen­tra­le Errun­gen­schaft in Öster­reich und in ande­ren Staa­ten ist die Tat­sa­che, dass Men­schen ein gewis­ses Maß an öffent­li­chen Leis­tun­gen zusteht. Ein Schul­be­such muss nicht erbet­telt wer­den, und eine Min­dest­si­che­rung im Fall von Arbeits­lo­sig­keit ist – wenn auch auf zu gerin­gem Niveau – gewähr­leis­tet. Dane­ben garan­tiert der Staat auch wei­te­re Leis­tun­gen. Um die­se zu finan­zie­ren erhebt er  Steu­ern. Demo­kra­tisch gewähl­te Par­la­men­te  ent­schei­den ers­tens über die Höhe der Steu­ern und zwei­tens über die Ver­wen­dung der Ein­nah­men. Die­se Errun­gen­schaft wird jetzt ange­grif­fen: Die Rei­chen sol­len ja mehr bezah­len – aber frei­wil­lig bit­te­schön. „Der sprin­gen­de Punk­te“, schreibt Ger­hard Krat­ky im Stan­dard (7. Sep­tem­ber 2011, S. 34) „besteht dar­in, dort einen Bei­trag zu leis­ten, wo man es für sinn­voll hält.“ Das Pri­vi­leg, nicht in „den moloch­ar­ti­gen und reformres­sis­ten­ten Steu­er­topf“ ein­zu­zah­len sieht Krat­ky bei den Rei­chen. Was aber heißt das? Steu­er­fi­nan­zier­te Sozi­al­leis­tun­gen nur, wenn es denn Her­ren und Damen der High Socie­ty genehm ist? Nicht der Staat soll ent­schei­den, wel­che Aus­ga­ben gesell­schaft­lich wün­schens­wert und daher durch die All­ge­mein­heit zu finan­zie­ren sind, son­dern die Rei­chen? Nicht mehr die Poli­tik ent­schei­det, wie hoch der Bei­trag zur Finan­zie­rung öffent­li­cher Auf­ga­ben für den Ein­zel­nen aus­fällt, son­dern die Her­ren und Damen mit Zweit­wohn­sit­zen in Monaco?
Kaum jemand hat so von den „Refor­men“ der ver­gan­ge­nen Jah­re pro­fi­tiert wie die Rei­chen – man den­ke an die Stif­tungs­be­steue­rung, die Unter­neh­mens­be­steue­rung, die (feh­len­de) Ver­mö­gen­steu­er und die Abschaf­fung der Erb­schaft­steu­er.  Auch das hat dazu bei­getra­gen, dass die Ver­tei­lung immer unglei­cher wur­de und wird. Ein Staat, der sei­ne Wür­de behal­ten will, kann den Umfang öffent­li­cher Auf­ga­ben aber nicht nach dem Sup­pen­kü­chen­prin­zip betrei­ben – es gibt nur was, wenn gespen­det wur­de – son­dern muss die Fra­ge der Ver­tei­lung, der öko­no­mi­schen Funk­ti­ons­fä­hig­keit und der Sozi­al­po­li­tik aktiv betrei­ben. Und zur Finan­zie­rung die­ser Auf­ga­ben müs­sen end­lich auch die Rei­chen wie­der stär­ker her­an­ge­zo­gen wer­den – mit dem Zwang der „Steu­er­keu­le“  (Krat­ky) und nicht über mora­li­sche Appel­le. Nicht Vor­wärts in die Ver­gan­gen­heit, in der Armen­spei­sun­gen eben kein Recht, son­dern eine Gna­de waren. Son­dern vor­wärts in die Zukunft mit einer Stär­kung der Men­schen­wür­de – mit Rech­ten und Pflichten.

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Loiperdsorfer Kompromiss

Oktober. 25th 2010 — 17:53

Nein, eine Ver­mö­gen­steu­er wird es wie­der mal nicht geben. Und auch die Erb­schafts­steu­ern wer­den nicht ange­ho­ben, der Spit­zen­steu­er­satz bleibt unan­ge­tas­tet und es wird sich wenig an der unglei­chen Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­tei­lung ändern. Aber man soll ja nicht immer nur raun­zen. So ist doch erwäh­nens­wert, dass es Steu­er­erhö­hun­gen geben wird und damit zumin­dest ein Teil der Kri­sen­kos­ten ein­nah­me­sei­tig erbracht wer­den soll. Das ist erst ein­mal erfreu­lich, da etwa Bern­hard Fel­de­rer ja noch vor nicht all­zu­lan­ger Zeit deut­lich gemacht hat, dass es vor allem um Aus­ga­ben­kür­zun­gen gehen müs­se. Und Josef Pröll hat­te im ORF-Som­mer­ge­spräch schon die Debat­te über neue Steu­ern als schäd­lich bezeich­net. In die­sem Blog hat­te ich damals geschrie­ben:

Man muss sich dies auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen: Josef Pröll for­dert, dass in einer Situa­ti­on der Wirt­schafts­kri­se, in der mas­siv Staats­geld zur Ret­tung von Ver­mö­gen ein­ge­setzt wur­de, nicht über Steu­ern gespro­chen wer­den darf. Es ist ein merk­wür­di­ges Demo­kra­tie­ver­ständ­nis, wenn eine der zen­tra­len Auf­ga­ben des Par­la­ments […] ent­po­li­ti­siert und einem ver­meint­li­chen Sach­zwang unter­wor­fen wer­den soll.

Es ist also erfreu­lich, dass die Spe­ku­la­ti­ons­frist bei Akti­en­ver­käu­fen abge­schafft wer­den soll und hier die Kapi­tal­ertrags­steu­er greift. Es ist auch schön, dass die Stif­tungs­be­steue­rung geän­dert wird. Man kann inso­fern von einem Para­dig­men­wech­sel spre­chen, da das Dog­ma, dass das Kapi­tal kei­nes­falls höher besteu­ert wer­den kön­nen (weil es „scheu wie ein Reh“ sei) end­lich über­wun­den ist. Pröll hat Wort gebro­chen – und das ist gut so. End­lich eine umfas­sen­de Steu­er­re­form anzu­ge­hen – dazu reicht der Mut aber offen­sicht­lich nicht und es bleibt dabei, dass Ver­mö­gen­de, Unter­neh­men und Bes­ser­ver­die­nen­de deut­lich stär­ker besteu­ert wer­den müs­sen als derzeit.

Scha­de nur, dass die Kri­sen­kos­ten auch durch eine Kür­zung von sozia­len Leis­tun­gen refi­nan­ziert wer­den soll. Weder Pen­sio­nis­ten noch Eltern mit erwach­se­nen Kin­dern (Kür­zung des Fami­li­en­bei­hil­fe­be­zugs) haben die Kri­se ver­ur­sacht. Und den­noch sol­len sie jetzt dafür bezah­len. Es war zu erwar­ten (sie­he hier und hier), dass nicht (nur) die Ver­ur­sa­cher der Kri­se die Fol­gen tra­gen müs­sen, ist aber den­noch falsch.

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Mehr Brutto!

Mai. 1st 2009 — 19:00

Auf sei­nen Post­kar­ten zum The­ma „Raus aus der Kri­se!“ for­dert der ÖGB Ober­ös­ter­reich unter ande­rem eine Sen­kung der Lohn­steu­er. Ähn­li­ches konn­te man am 1. Mai in Wien hören.  Nun ist natür­lich nichts dage­gen ein­zu­wen­den, das Steu­er­sys­tem zu refor­mie­ren. Es muss aber klar sein, dass eine Lohn­steu­er­sen­kung immer auch den Spit­zen­steu­er­ver­die­nern zu Gute kommt. Denn auch sie zah­len für die ers­ten 11.000 Euro kei­ne Ein­kom­men­steu­ern, für die fol­gen­den Euro dann den Ein­gangs­steu­er­satz usw. und erst der 60.001. Euro  wird mit dem Spit­zen­steu­er­satz belas­tet. Wird der Ein­gangs­steu­er­satz gesenkt, dann zahlt auch der Ein­kom­mens­mil­lio­när weni­ger Ein­kom­men­steu­ern. Zudem muss der Staat die aus der Steu­er­sen­kung resul­tie­ren­den Min­der­ein­nah­men lang­fris­tig über Aus­ga­ben­kür­zun­gen oder ande­re Steu­ern kompensieren.


Um die gewal­ti­gen Aus­ga­ben zu finan­zie­ren, die einer­seits not­wen­dig sind, um die Kri­se zu über­ste­hen, die ande­rer­seits aber auch not­wen­dig sind, um bspw. das Sozi­al­sys­tem aus­zu­bau­en und die öffent­li­che Daseins­vor­sor­ge wie­der in die öffent­li­che Hand zu über­füh­ren, braucht der Staat jedoch Mehr­ein­nah­men. Daher soll­te über eine Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes nach­ge­dacht wer­den – also über höhe­re Ein­kom­men­steu­ern. So kön­nen die Spit­zen­ver­die­ne­rIn­nen stär­ker an der Finan­zie­rung öffent­li­cher Aus­ga­ben betei­ligt werden. 
Das Ziel des ÖGB ist eine neue Ver­tei­lung der Steu­er­last. Arbeit­neh­me­rIn­nen sol­len ent­las­tet wer­den, im Gegen­zug sol­len ande­re Steu­ern erhöht wer­den.  Höhe­re Steu­ern auf Ver­mö­gen sind hier­bei ein rich­ti­ger Schritt. Die Lohn­steu­ern zu sen­ken kann aber kei­ne sinn­vol­le For­de­rung sein, da ein Ziel auch staat­li­che Mehr­ein­nah­men sind.
Steu­er­po­li­tik kann und muss auch für Umver­tei­lung genutzt wer­den – die Debat­te über die Ver­mö­gens­be­steue­rung macht dies deut­lich. Aller­dings kann Umver­tei­lung nur statt­fin­den, wenn ein Ver­tei­lungs­kampf auch geführt wird. Ori­gi­nä­re Auf­ga­be der Gewerk­schaf­ten ist dabei die Tarif- und nicht die Steu­er­po­li­tik. Die For­de­rung muss lau­ten: Mehr brut­to (und nicht: Mehr Net­to vom Brut­to). Auf­ga­be der Gewerk­schaf­ten ist es, über gute Lohn­ab­schlüs­se auch dafür zu sor­gen, dass die Ver­tei­lung zwi­schen Kapi­tal- und Arbeits­ein­kom­men zu Guns­ten der Arbeit ver­scho­ben wird. Die­se Aus­ein­an­der­set­zung mit der Arbeit­ge­ber­sei­te gilt es zu füh­ren – und nicht den Ver­tei­lungs­kampf Arbeit­neh­me­rIn­nen gegen Staat.

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„Wir haben alle über unsere Verhältnisse gelebt“

April. 27th 2009 — 21:49

Der deut­sche Bun­des­prä­si­dent Horst Köh­ler hat eini­ge Kri­tik geern­tet, als er mit Blick auf die aktu­el­le Kri­se von sich gab: „Wir haben alle über unse­re Ver­hält­nis­se gelebt.“ Dass der stei­gen­de Wohl­stand eben nicht „allen“ zu Gute kam, soll­te dabei auch Herr Köh­ler wis­sen: Die Real­löh­ne in Deutsch­land sind gesun­ken (!), die Steu­ern für Gewin­ne und hohe Ein­kom­men auch. Aber der Arbei­ter mit sin­ken­dem Lohn trotz Pro­duk­ti­vi­täts­wachs­tum hat über sei­ne Ver­hält­nis­se gelebt. Köh­ler strickt bereits an der Legen­de, dass eben nicht bspw. Dere­gu­lie­rung und eine unglei­che Ein­kom­mens­ver­tei­lung, mit­hin ein spe­zi­fi­sches (neo­li­be­ra­les) Akku­mu­la­ti­ons­re­gime Schuld an der Kri­se sind, son­dern der Nor­mal­bür­ger, der sei­nen Anteil am Wohl­stand einfordert.


Die­sen Sub­text gibt es auch in Öster­reich. Hans Rau­scher etwa kommt im Stan­dard von der Finanz­kri­se über die Hack­ler­re­ge­lung zu fol­gen­der Aus­sa­ge: „Und die gut Orga­ni­sier­ten, die es sich in den Nischen und Win­keln des Sozi­al­staa­tes gemüt­lich gemacht haben, betrei­ben eine Umver­tei­lung min­des­tens so pro­ble­ma­tisch wie die Meinls.“ Zwar unter­stellt Rau­scher nicht, dass die­se Men­schen an der Kri­se Schuld sei­en. Den­noch ist die Funk­ti­on die­ser Äuße­run­gen klar: Die unglei­che Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­tei­lung ist gerecht­fer­tigt, und schwar­ze Scha­fe gibt es nun mal über­all. Daher müs­sen auch alle den Gür­tel enger schnal­len – wir wer­den die For­de­run­gen nach Lohn­ver­zicht schon bald zu hören bekom­men, wenn es um die Finan­zie­rung der Kri­se geht. Daher muss die Debat­te genutzt wer­den, eini­ge For­de­run­gen auch durch­zu­set­zen. Am lau­tes­ten dis­ku­tiert wird in Öster­reich der­zeit die Ver­mö­gen­steu­er. Die­se Debat­te gilt es aus­zu­wei­ten – auf Ver­tei­lung, Lohn­po­li­tik und die Fra­ge nach der Gesell­schaft, in der wir leben möchten.

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BEIGEWUM-Forderungen zur Finanzkrise

Oktober. 27th 2008 — 19:49

27.10.2008

1. Umverteilung

Die aktu­el­le Kri­se ist nicht nur ein Ver­sa­gen des Finanz­sek­tors, son­dern auch Ergeb­nis der zuneh­men­den Ver­tei­lungs­schief­la­ge der letz­ten Jah­re… wei­ter­le­sen »

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